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Autor Thema: EuGH Luxembourg: Generalanwalt Schlussanträge C-492/17, 26.09.2018, 9.30 Uhr  (Gelesen 57643 mal)

b
  • Beiträge: 775
EU-Unternehmen ARTE wurde auch hier geschickt nicht erwähnt, obwohl vom Rundfunkbeitrag zu 50% zwangsfinanziert wird.

https://kef-online.de/de/kommission/aufgaben/
Zitat
Die KEF stellt den Finanzbedarf von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE fest.

Man lese die Information gründlich: KEF stellt den Finanzbedarf von ARD (ohne Deutsche Welle) fest, nicht von einzelnen Landesrundfunkunternehmen.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
EU-Unternehmen ARTE wurde auch hier ... nicht erwähnt, obwohl vom Rundfunkbeitrag zu 50% zwangsfinanziert wird.

Das wirft bei mir die Frage auf:

Ohne diesen C-492/17-Schlussanträge-Schwachsinn gelesen zu haben, ist wohl trotzdem klar, dass ebenfalls es auch keine Erklärung gibt, weshalb
Tschechien, Polen, Dänemark und BeNeLux benachteiligt werden,
da sie von ARDZDFDR keine Rundfunkbeitragsfinanzierten EU-Unternehmen wie ARTE (Frankreich) oder 3Sat (Österreich und Schweiz) erhalten.

Die angebliche Gleichbehandlung innerhalb der EU kann doch dann nur 2 Möglichkeiten zulassen ( ? )
Entweder
- erhalten die anderen Länder auch Rundfunkbeitragsfinanzierten EU-Unternehmen (analog zu Arte und 3Sat)
oder
- Arte und 3Sat müssen wegen grober Benachteiligung aufgelöst werden.

( So wie es jetzt praktiziert wird, kann das doch auch nur EU-rechtlich illegal sein ( ? ) )

Markus


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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Vielleicht hat sich der EUGH auch gedacht, dass wir Englisch sowieso bald nicht mehr als EU-Sprache bezeichnen werden ;)

Das nur am Rande, denn es geht hier um ein anderes Thema. Aber in Irland ist Englisch neben Irisch eine der beiden Amtssprachen und wird von einer Mehrheit der Bevölkerung täglich gesprochen. Irland wird in jedem Fall bis auf weiteres zur EU gehören, insofern bleibt auch Englisch EU-Sprache. Ausserdem hat Englisch den Vorteil, dass es fast jeder sprechen kann und ein wenig Pragmatismus kann man ja auch mal walten lassen.


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

o
  • Beiträge: 1.575
Nein, Winston, Vermieter ist nicht gemeint, wenn da mere possession (bloßer Besitz, possession ist nicht Eigentum) steht. (...)
Ich möchte gerne an diese Besitz/Eigentümer/Vermieter/Mieter-Sache anknüpfen.

Kann es sein, dass das Schlussstatement des Generalanwalts eine EU-gemäße Option eröffnet, dass - wenn überhaupt - Rundfunkbeiträge beim Wohnungseigentümer einzutreiben sind?

Den Verdacht, dass der Rundfunkbeitrag eigentlich zu den Nebenkosten einer Wohnung zählen sollte, habe ich schon sehr lange.
(Eventuell gibt es dazu schon einen Thread, aber der muss schon sehr lange zurückliegen.)

Mal ganz davon abgesehen, dass der Zwangsbeitrag usw.


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px3

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Ich glaube wir weichen hier vom Thema ab und sollten erst mal auf das Urteil warten.


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
In #25 geht @beat bereits auf das folgende Zitat aus dem Schlussantrag des Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona ein:
Original:
Zitat
63.      Por si lo anterior no resultara suficiente, cabe añadir que la alteración del hecho generador se explica, entre otras razones, también por los avances tecnológicos. De mantenerse el anterior sistema («un aparato, una tasa»), se hubiera corrido el riesgo de multiplicar los ingresos, dada la proliferación de nuevos dispositivos, como los ordenadores personales (47) o los teléfonos inteligentes, entre otros, que permiten acceder a los programas de la radiodifusión. (48)

Deutsche Übersetzung:
Zitat

63.      Sollte dies noch nicht ausreichen, lässt sich hinzufügen, dass sich die Änderung des Entstehungstatbestands neben anderen Gründen durch den technologischen Fortschritt erklärt. Hätte man das frühere System („ein Gerät, eine Gebühr“) aufrechterhalten, hätte angesichts der Verbreitung neuer Geräte wie u. a. Personalcomputer(47) oder Smartphones, die Zugang zu Rundfunkprogrammen ermöglichen, das Risiko einer Vervielfachung der Einnahmen bestanden(48).

Wenn der Generalanwalt dies wirklich ernst meint, dann hätte er nicht das Jahr 2009 als Bezugspunkt der Einnahmen nehmen müssen, sondern das Jahr 2007. In den Jahren 2007 bis 2012 gab es nämlich nach Angaben in der Broschüre Media Perspektive Basisdaten 2016 jährliche Mehreinnahmen von fast einer halben Milliarden Euro (vgl. ebda. S. 7) für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus den Erträgen für die Neuartigen Empfangsgeräte (NEG).
Wenn man die Mehreinnahmen durch die NEG also als Bezugspunkt für eine Neubewertung des Systems der Finanzierung nimmt, dann hätte die Kommission spätestens im Jahre 2009 ein Ermittlungsverfahren gegen Deutschland einleiten müssen, da es nach der von mir genannten Quelle seit 2007 offensichtlich erhebliche Mehreinnahmen durch die Einführung der Gebühr auf internetfähige PCs gab.
 
Media Perspektive Basisdaten 2016
http://www.ard-werbung.de/media-perspektiven/basisdaten/

Mit Bezug auf diese Quelle des Staatsfunk haben wir dann folgende Daten:

7 083,4 Millionen Euro im Jahr 2005
7 505,1 Millionen Euro im Jahr 2010
7 448,1 Millionen Euro im Jahr 2012
7 625,6 Millionen Euro im Jahr 2013
8 238,5 Millionen Euro im Jahr 2014
8 231,3 Millionen Euro im Jahr 2015

Es ist also völlig schleierhaft, wie der Generalanwalt zu der Behauptung kommt, dass die Einnahmen zwischen 2009 und 2016 angeblich stabil geblieben sein sollen. Aus der von mir verwendetet Quelle ergibt sich eine Erhöhung der Einnahmen um 1,148 Milliarden Euro (also um 16,2 %) im Zeitraum von 2005 bis 2015. Dass die erheblichen Gewinnzunahmen durch den Rundfunkbeitrag erst im Jahre 2014 richtig zum Greifen kommen, liegt meiner Ansicht daran, dass es in diesem Jahr 3,5 Millionen Direktanmeldungen (Zwangsanmeldung) durch den Beitragsservice (vgl. Jahresbericht Beitragsservice 2014, S. 17) und fehlerhafte Informationen gab, wonach man den Rundfunkbeitrag bis zur Klärung durch das Bundesverfassungsgericht auch unter Vorbehalte zahlen könnte. Da die Direktanmeldungen nach Angaben des Beitragsservice für den Anstieg der Vollstreckungsmaßnahme verantwortlich sind (vgl. Jahresbericht 2015, S. 33), müssen diese auch als Einnahmequelle betrachtet werden.

Der Generalanwalt hat hier ganz offensichtlich nicht seine Hausaufgaben gemacht.

Besonders übel finde ich zudem, dass er sich bei seiner Ansicht offensichtlich auf den Unsinn aus dem  Kirchhofgutachten bezieht, so wenn er beispielsweise feststellt, dass eine Vorlagenpflicht nicht notwendig gewesen sei, weil es sich um eine „bestehende Beihilfe“ handeln würde. Es ist natürlich logisch, dass der Begünstigte einer Rundfunkabgabe eine Rundfunkanstalt ist, wie soll es auch anders sein, aber über diese Ansicht des Gutachter-Kirchhof nicht hinaus zu gehen, zeigt schon, dass der Generalanwalt sich mit der Problematik überhaupt nicht beschäftigt hat. Da die hohen Zahlen für die Direktanmeldungen (bis 2017 waren es 7,4 Millionen) zeigen, dass die Umstellung zu einer neuen Form der Belastung der Bürger führt, kann dieser Unsinn auch nicht aufrechterhalten werden. Es werden schließlich durch die Umstellung neuer "Kunden" (OT: Beitragsservice) zur Zahlung verpflichtet, die vorher nicht gebührenpflichtig waren.   


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2018, 00:26 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

f

faust

@ope23, und natürlich an alle anderen:

Jetzt wirds verrückt, das beschäftigt mich auch schon eine Weile !!!

Ich hatte vor etlichen Jahren mal prophylaktisch ne Rechtsschutzversicherung  :police: abgeschlossen (natürlich: Verwaltungsrecht), um für den Fall einer Klage vorbereitet zu sein.

Die erste Instanz also "freihändig", denn inzwischen wusste ich dann schon, dass das eh alles nach Schema F abgebügelt wird.
ABER: Die RSV verweigerte mir dann jedoch die Kostenübernahme für die beabsichtigte Berufung mit der Begründung, beim Rundfunkbeitrag handele es sich nicht um Verwaltungsrecht, sondern um MIETRECHT (allerdings ohne weitere Begründung) , was ich ja leider  (#) (#) (#) nicht versichert hätte ...
Aus Zeitgründen habe ich das dann - auch weil der beauftragte Anwalt keinen wirklichen Plan hatte, wie dagegen nun vorzugehen sei, ohne die Frist für die Berufung zu vergeigen - nicht ausgefochten/weiterverfolgt.

Wär ein Witz, wenn sich JETZT herausstellen würde, dass die tatsächlich keinen Mist erzählt haben -> dann wären ja wohl ALLE bislang gesprochenen (verwaltungsrechtlichen) Urteile (und alle auf dieser Grundlage erfolgten Vollstreckungen) eine Farce, oder ?


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Um nicht weiter spekulieren zu müssen, habe ich eine Anfrage dazu an den EuGH geschickt.

Ich habe bereits gestern Antwort per E-Mail erhalten:

Zitat
vielen Dank für Ihr Fax vom gestrigen Tage und für Ihr Interesse an der Arbeit des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Bei der „Anweisung“, auf die der Generalanwalt in Rn. 5 seiner Schlussanträge in der Rechtssache C-492/17 (Rittinger u.a.) anspielt, handelt es sich nicht um ein Dokument oder um einen Beschluss im eigentlichen Sinne.

Vielmehr entspricht es der Praxis der Generalanwälte, je nach Einzelfall ihre Erörterungen auf bestimmte in einer Rechtssache aufgeworfene Probleme zu beschränken oder jedenfalls bei bestimmten Problemen den Schwerpunkt ihrer Ausführungen zu setzen. Die Einschätzung, ob sich ein Fall für diese Vorgehensweise eignet, trifft letztlich allein der zuständige Generalanwalt in völliger Unabhängigkeit.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben, und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kanzlei des Gerichtshofs

Das ist dann aber sehr unglücklich geschrieben vom Generalanwalt.


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Ich glaube wir weichen hier vom Thema ab und sollten erst mal auf das Urteil warten.
¡Perdon! Nicht nur mir erscheint es aber, dass der Generalanwalt die feinen Unterscheidungen zwischen Mieter und Eigentümer, Haushalt und Wohnungen etc. nicht gerafft hat, die die ör Raffkes sich ausgedacht haben. Der Generalanwalt scheint zu glauben, dass der Rundfunkbeitrag an die Wohnung (und nicht an das Innehaben einer Wohnung) geknüpft ist, d.h. die vier Wände müssten den RB blechen. Da das bisher noch keine Wand geschafft hat, muss jemand anderes einspringen, und hier wird es beim Generalanwalt ziemlich wolkig: soll der Mieter oder der Eigentümer oder ein Bewohner (oder wer noch) zahlen? Da verwurschteln sich in seinem Amtspanisch die Begriffe. Anscheinend ist das ihm eher ein bisschen egal - für ihn scheint die Abgabe an die vier Wände genagelt zu sein.

(Womit das Horrorszenario von zahlenden leeren Wohnungen und damit einhergehendem Abriss, wie hier weiter oben geschildert, durchaus eintreten könnte.)

Vielleicht wird  es sich hier sogar als kleinen Vorteil für eine Klärung erweisen, dass der Vorsitzende Richter ein Deutscher ist, der das Unwesen des Rundfunkbeitrags sicherlich auch persönlich erfahren hat und die Details besser ausdeuten kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2018, 00:27 von Bürger«

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Wär ein Witz, wenn sich JETZT herausstellen würde, dass die tatsächlich keinen Mist erzählt haben -> dann wären ja wohl ALLE bislang gesprochenen (verwaltungsrechtlichen) Urteile (und alle auf dieser Grundlage erfolgten Vollstreckungen) eine Farce, oder ?
Erstens haben die Mist erzählt und zweitens würde es auch keine Rolle spielen. Denn selbst wenn in einem Rechtsstreit etwa statt des Verwaltungsgerichts eigentlich das Amtsgericht für zuständig erklärt werden müsste, ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass der Verwaltungsrechtsweg zulässig ist, bindend.  Wenn ein Urteil oder Gerichtsbescheid ergeht ist gegen die Zuständigkeitsentscheidung kein Rechtsmittel gegeben. (Also man kann dann nicht am Oberverwaltungsgericht sagen, der Rechtsstreit sei an das Landgericht zu verweisen.) Das kann auch konkludent erfolgen, muss also vom Verwaltungsgericht nicht extra angeführt werden. Es ist ja klar, dass es sich für zuständig hält, wenn es eine Entscheidung in der Sache trifft.

Sieht das Verwaltungsgericht seine Zuständigkeit nicht gegeben oder rügt eine Partei die Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts, müsste es darüber Beschluss fassen, und entweder den Rechtsstreit an das nach seiner Ansicht zuständige Gericht verweisen oder sich für zuständig erklären. Gegen diesen Beschluss können die Parteien sofortige Beschwerde erheben.

Wenn sich Gericht und Parteien einig sind, dass beispielsweise eigentlich das Amtsgericht statt des Verwaltungsgerichts zuständig ist, ein entsprechender Verweisungsbeschluss also nicht angefochten wird, dann ist die Entscheidung, dass der Zivilrechtsweg zulässig ist, für das Amtsgericht bindend.

Regelungen finden sich in § 17a GVG. Die Norm ist sinnvoll, sie verhindert, dass Rechtsstreitigkeiten zwischen Gerichten hin- und herverwiesen werden, ewig nur über Zuständigkeitsfragen gestritten wird und sorgt insoweit für Rechtssicherheit.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte obigen Einwurf nicht weiter vertiefen, da vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads abschweifend, welches da lautet
EuGH Luxembourg: Generalanwalt Schlussanträge C-492/17, 26.09.2018, 9.30 Uhr
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2018, 00:29 von Bürger«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Vielleicht überhaupt ein denkbar schlechtes Timing, einen Spanier über deutschen Murks befinden zu lassen. Ist mir doch schon seit meinem obligatorischem Russisch-Unterricht  >:D bewusst, dass man Sprachen nicht zu 100 % 1 : 1 sinnvoll übersetzen kann. Es kommt zwangsläufig zu unbeabsichtigt unerwünschten Verwerfungen im Sinne des Wortes und der jeweils passend zutreffenden einheimischen Redewendung. Dieser Spanier kann nichts dafür, man hätte diesen deutschen Sachverhalt einen der deutschen Muttersprache mitsamt all den ihren verqueren Besonderheiten mächtigen Sesselhocker überlassen sollen.
Diese x Deutungen in Übersetzungsversuchen sind einfach nur was für Spekulationen und gehören in die Tonne..Das gleiche passiert, wenn ein Deutscher über spanische Befindlichkeiten zu entscheiden hat. EU sei Dank.. Um Verwirrung im Sinne des örR zu stiften war dieser Muchacho sogar durchaus geeignet..


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2018, 20:11 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 7.376
Daß eine derartige Meinungsmacht nie wieder in Händen des Staates liegen darf, [...]
Tut sie aber.

Es hätte nämlich schon viel früher gegengesteuert werden müssen, bzw. können, weil:

"Einrichtung des öffentlichen Rechts" -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24833.0.html

und

EuGH -> Der deutsche ÖRR ist "staatsabhängig" ("staatsnah"?)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25930.0.html

Im EU-Recht, siehe diese beiden Themen, werden öffentlich-rechtliche Strukturen grundsätzlich dem Staat zugerechnet*** und finanzielle Mittel als staatliche Mittel eingestuft, wenn sie der Staat aushandelt, bzw. vorgibt, ohne jenen, der diese Zahlung zu leisten hat, am Zustandekommen zu beteiligen. Siehe hierzu auch C-337/06 und nun auch die Stellungnahme C-492/17.

*** Die Anstalt öffentlichen Rechts wird zu 100% dem Staat zugerechnet; die GmbH, auch wenn der Staat zu 100% Eigentümer ist, wird dem Staat nicht zugerechnet, weil sie privaten Rechts ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2018, 23:45 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 11.726
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es bleibt wohl zu konstatieren, dass - aufgrund welcher "Vorlagen" (wessen wohl?) auch immer - der Generalanwalt nicht zu erkennen vermochte (oder nicht zu erkennen geben möchte), dass sehr wohl (auch) eine Änderung im Kern erfolgte aufgrund der Umstellung von
- konkreter/ tatsächlicher Nutzungs-Möglichkeit aufgrund
  tatsächlichen Bereithaltens eines Empfangsgerätes
hin zu einer
- fiktiven Möglichkeit einer konkreten/ tatsächlichen Nutzungs-Möglichkeit aufgrund der
  fiktiven Möglichkeit des Beschaffens und erst
  nach tatsächlichem Beschaffen dann auch
  tatsächlichen Bereithaltens eines Empfangsgerätes

Es ist mindestens eine, eigentlich sind sogar zwei weitere Möglichkeits-/ Fiktionsstufen hinzugetreten: das Beschaffen und das Bereithalten.

Waren vorher nur Geräte-Inhaber abgabepflichtig, sind es jetzt
mögliche Geräte-beschaffende Wohnungs-Inhaber.

Der Möglichkeits-/ Fiktionskreis ist damit jedenfalls erheblich bzw. in praktischer Konsequenz sogar kategorisch ausgeweitet worden - auf jegliche Möglichkeiten/ Fiktionen.


Gab es vorher noch einen
- konkreten Sachbezug (Gerät/ Geräte-Inhaber)
gibt es jetzt nur noch die willkürliche
- Fiktion eines Sachbezugs (Wohnung/ Wohnungs-Inhaber)

Es ist daher falsch - im ARD-ZDF-GEZ-Sprech - zu behaupten, es würde weiterhin an der
"Möglichkeit der Nutzung" angeknüpft, denn dieses erfolgte dazumal unter der fiktiven Unterstellung, dass ein Geräte-Inhaber ein bereits bereitgehaltenes Gerät
- nutzen könnte

und steht damit im krassen Gegensatz zur Neuregelung, bei welcher an die
"fiktive Möglichkeit der Nutzung" angeknüpft wird - unter der fiktiven Unterstellung, dass sich ein jeder Wohnungs-Inhaber ein Gerät
+ beschaffen könnte und dieses
+ bereithalten könnte und dieses dadurch dann
- nutzen könnte.

Es war schon bei den Einlassungen und Auslassungen der "Vertreter" von ARD-ZDF-GEZ zur Verhandlung am BVerfG erkennbar...
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg175437.html#msg175437

...dass diese unter allen Umständen und mit allerlei winkeladvokatischen Kopfständen versucht haben, eine angebliche "Kontinuität" herbeizureden - nach dem Motto, es wäre ja schon die vormalige "Rundfunkgebühr" aufgrund der Zweitgerätebefreiung im Grunde "an die Wohnung angeknüpft" gewesen usw. - und deshalb hätte sich ja faktisch "nichts wirklich geändert".

Das ist - dem Generalanwalt garantiert noch "schmackhafter" (oder auch einfach nur verwirrender) servierte und von diesem offenkundig auch "geschluckte" - Winkeladvokatie in Reinstform - siehe u.a. unter
Deutscher Rundfunkbeitrag vor dem Europäischen Gerichtshof
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28001.msg176408.html#msg176408
der Wichtigkeit und tendenziellen Bestätigung wegen hier ausnahmsweise mal als Vollzitat
Mir ist schleierhaft, wie man darauf kommt, dass der sogn. Rundfunkbeitrag, der die Wohnung zur Grundlage der Zahlungspflicht macht, an das alte System anknüpft, das eine andere aber wesentliche Voraussetzung beinhaltete, nämlich die reale Nutzungsmöglichkeit von Rundfunksendungen.

Die Antwort liegt in der Rundfunkfreiheit rundfunk- und abgabgenrechtlichen Phantasie von ARD-ZDF-GEZ...

...denn gemäß
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg175438.html#msg175438
A. Einführung und Sachbericht
[...]
III. Stellungnahmen der Gegenseite
[...]
2. Stellungnahme der ARD durch Kube
Er wolle sich auf 5 Punkte der finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen konzentrieren.
[...]
4. Mit der Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung habe der Gesetzgeber seinen Ermessensspielraum nicht überschritten, weshalb der Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig sei. Es gäbe genug Datenmaterial zur Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Wohnung empfangen zu können. Die Anknüpfung an die Wohnung sei deswegen realitätsgerecht und der Gesetzgeber hätte sich damit kaum von der vorherigen Gesetzeslage entfernt, da regelmäßig Zweitgeräte in einer Wohnung, für die schon gezahlt worden sei, befreit worden wären. Darum habe sich für etwa 90 % der Wohnungsinhaber nichts geändert. [...]

und
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg175440.html#msg175440
II. Anknüpfung an den Inhaber der Wohnung.
[...]
Eicher: Das Problem, das gerade behandelt würde, sei kein Problem des Rundfunkbeitrags, sondern hätte schon bei der Rundfunkgebühr bestanden. Auch dort sei die Wohnung der Anknüpfungspunkt gewesen, weil dort das Zweitgerät befreit gewesen sei. Deswegen hätte von der Änderung des Finanzierungsmodells 90 % der Bevölkerung nichts mitbekommen. Für die meisten hätte sich nichts geändert. [...]

wollten Kube und Eicher in der Verhandlung bzw. in ihren Stellungnahmen nun Glauben machen/ den Anschein erwecken/ die These bemühen, dass sich "im Kern nichts geändert" hätte, weil angeblich - "na huch, das haben wir alle komischerweise erst jetzt bemerkt" - schon das alte Modell der sog. "Rundfunkgebühr" eigentlich nicht nur eher ein "Beitrag" anstelle einer "Gebühr", sondern "eigentlich auch schon eine Wohnungsabgabe war, wegen der Zweitgeräte-Befreiung und so, na Sie wissen schon."

"Der wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag existiert also eigentlich schon immer, deswegen gab es auch keine Änderung."

Oder anders ausgedrückt:
"Für 90% hat sich nichts (spürbar) geändert bzw. haben 90% der Leute nichts von einer Änderung mitbekommen (tolle Sache das!), deswegen hat sich am Kern nichts geändert."

[...]

Meine These:
Dieses Geschwurbel wird nur und hauptsächlich aufgetischt, um die insbesondere auch am EuGH anhängige europarechtliche Frage der Notifizierungspflicht zu verschleiern.


Im Übrigen ist die Argumentation mit dem Gutachten von Prof. Kirchhof und den dortigen Ausführungen zum EU-Beihilfenrecht ebenfalls nur insoweit zulässig, als auch die von Kirchhof vorgesehene "Widerlegbarkeit der Nutzungsvermutung" gegeben wäre - und somit auch die Ausnahme derjenigen, welche aufgrund des Nichtbereithaltens von Geräten und/oder fehlendem Nutzungsinteresse dann nicht erfasst bzw. unter Änderung des ehemaligen "Kerns" hinzugekommen gewesen wären - ist es aber nicht, und damit fällt auch die Argumentation anhand Kirchhof-Gutachten zusammen. Auch das wird nicht erkannt bzw. will offenkundig nicht erkannt/ nicht zugestanden werden. Siehe hierzu u.a. unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html


Man gewinnt nebenbei so langsam den Eindruck, dass sich die verantwortende Politik, ARD-ZDF-GEZ sowie auch die gesamte Gerichtsbarkeit (bis auf die eine Tübinger Ausnahme) ausschließlich Methoden des "in Grund und Boden"-Redens diverser sich außerhalb des Rechtsstaates verortender Gruppierungen zu eigen gemacht haben, auf welches aufgrund dessen unlogischer Absurditäten eine Widerrede oder Gegenargumentation faktisch gar nicht möglich ist, denn wie will man gegen einen solchen Wust an "Willkür-Logik" noch "argumentieren"? ::)


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Es bleibt wohl zu konstatieren, dass - aufgrund welcher "Vorlagen" (wessen wohl?) auch immer - der Generalanwalt nicht zu erkennen vermochte (oder nicht zu erkennen geben möchte), dass sehr wohl (auch) eine Änderung im Kern erfolgte aufgrund...

....
Man gewinnt nebenbei so langsam den Eindruck, dass sich die verantwortende Politik, ARD-ZDF-GEZ sowie auch die gesamte Gerichtsbarkeit (bis auf die eine Tübinger Ausnahme) ausschließlich Methoden des "in Grund und Boden"-Redens diverser sich außerhalb des Rechtsstaates verortender Gruppierungen zu eigen gemacht haben, auf welches aufgrund dessen unlogischer Absurditäten eine Widerrede oder Gegenargumentation faktisch gar nicht möglich ist, denn wie will man gegen einen solchen Wust an "Willkür-Logik" noch "argumentieren"? ::)

Lieber Bürger, dass sich etwas wesentliches geändert hat, hast du schön belegt. 

Es ist allerdings unabhängig von allen guten Argumenten und jeder Beweisführung auch ohnehin augenscheinlich und offensichtlich. Denn wieso sollte - so Prof. Dieter Dörr in der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht - um den Rundfunkbeitrag im Kreis der Länder fast zehn Jahre gerungen worden sein, wenn sich danach nichts wesentliches geändert hätte?
Hätte man nichts wesentliches geändert, wäre man der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" nicht Herr geworden, und hätte man nichts wesentliches geändert, dann hätte man sich das 10jährige Ringen und die Neufassung des Staatsvertrages auch sparen können.

Das alles ist dem Generalanwalt genauso klar, wie Herrn Dörr oder Herrn Eicher oder den Gebrüdern Kirchhof. Deshalb trifft es dein abschliessender Kommentar wohl besser, als alle Sachargumente und das ewige Aufzeigen von Widersprüchen, Lügen und Ungesetzlichkeiten, das wir hier genauso exerzieren bis zum Erbrechen wie es jedes Bundesverwaltungsgericht, Bundesverfassungsgericht und wahrscheinlich auch den Europäischen Gerichtshof komplett kalt lässt.

Entscheidend ist nicht, was Recht und Unrecht ist vor irgendeinem Gesetz, sondern wessen Geistes Kind diese älteren Herren sind.

Der Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona zum Beispiel ist inzwischen 68 Jahre alt und blickt auf ein Jura-Studium in den Jahren 1967 - 72 zurück. Damals war Spanien eine Diktatur unter Franco.  Laut Wikipedia gilt für die 50er Jahre unter Franco: die Schätzungen der exekutierten Menschen liegen irgendwo zwischen 15.000 und 50.000. Das war schon nach dem Bürgerkrieg, in dem sich Franco mit der gleichen Gewalt erst zum Diktator machte.
Man kann sich lebhaft vorstellen, wie ein heute 68jähriger, der in dieser Zeit sozialisiert wurde und der unter einer solchen Diktatur erfolgreich seine Karriere als Jurist gestartet hat, tickt.
Er handelt und urteilt nach dem Willen und zum Vorteil der Herrschenden.

Letztlich ist es mit Leuten wie Eicher, Dieter Dörr, den Kirchhofs oder Karola Wille, und wie sie alle heissen, ähnlich. Sie sind irgendwo zwischen 60 und 75 Jahre alt, haben immer dem herrschenden System gedient und sind das, was sie sind und haben, durch das System, durch den Staatsfunk, der er gegen alle falschen Behauptungen ist, und durch ihre ewige vorauseilende Jasagerei zum Status quo. Karola Wille wäre so wenig wie der Generalanwalt dort, wo sie heute ist, wenn sie auf eine Mitgliedschaft in der SED verzichtet hätte und ihre Fachkenntnisse als Juristin für eine Strafanzeige wegen Mordes gegen "Grenzschützer" der DDR verwendet hätte.

Und deshalb geht es auch heute nicht darum, ob eine Änderung eine Änderung ist, oder darum, ob die gleiche Belastung und eine Gleichbehandlung vorliegt, wenn vier Menschen in einer Wohnung den gleichen Beitrag gesamtschuldnerisch aufbringen wie ein Mensch in einer Wohnung. Es geht um den Erhalt des Status quo, gegen jede Offensichtlichkeit, ggf. gegen jedes Gesetz, Grundgesetz oder EU-Regelung.

Es geht darum, das, was ist, weil es von den Herrschenden gewollt wird, weil es ihnen nützt, durch die eigene Position, den eigenen Namen und die vermeintliche fachliche Autorität zu legitimieren.

Das war für den jungen Juristen Sánchez-Bordona unter Franco so klar wie es dem älteren Juristen Sánchez-Bordona als Generalanwalt klar ist. Und das ist das entscheidende und nicht, dass er da irgendwas vermeintlich falsch verstanden hat oder den Eigentümer mit dem Mieter verwechselt hat. So schlicht ist er auch nicht.

Und auch hier gilt, es hat dem Herrn Sánchez-Bordona niemand eine Anweisung für sein Plädoyer erteilt oder eine "Vorlage" gegeben, aber er wäre im Alter von 68 Jahren nicht in der Position, in der er sich befindet, wenn er nicht ohne "Vorlage" wüsste, welches Plädoyer er zu halten hat.

Und deshalb wird sich allenfalls mal was ändern, wenn im Rahmen des demographischen Wandels vielleicht Menschen in solche Positionen nachrücken, die anders sozialisiert sind.
Allerdings bin ich selbst da skeptisch. Der demographische Wandel allein kann es auch nicht bringen, denn der 8-Millarden-Apparat und die von ihm protegierten Parteien produzieren natürlich laufend Nachschub. Leute wie Karola Wille, Sánchez-Bordona oder Eicher haben Kinder und die fangen nicht auf einmal an, etwas sinnvolles zu tun oder gar zu arbeiten für ihren Lebensunterhalt.
Wahrscheinlich hat das erst ein Ende, wenn in den ganzen Schwätzer-, Laber- und Papierschieberpositionen soviele gut bezahlte Leute es sich bequem gemacht haben und im Waldorf Astoria ewig konferieren, dass der Rest arbeitender Menschen unter deren Last schlicht zusammenbricht und es einfach deshalb so nicht weiter gehen kann.
Ähnlich war es mit der DDR auch, und das zeigt, wie lange es bis dahin dauern kann.
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2018, 03:42 von beat«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

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px3

  • Beiträge: 113
Also ich finde den Schlussantrag des Generalanwaltes sehr interessant und sofern das Gericht hier folgt, ergeben sich komplett neue Möglichkeiten  >:D

Dies würde implizieren, dass auch freistehender umbauter Raum gebührenpflichtig wäre.
Sprich nicht vermietete Wohnungen.

Wenn allerdings nicht vermietete Wohnungen oder auch Garagen (immerhin auch umbauter Raum und somit theoretisch Empfangsbereit) nicht gebührenpflichtig wären, wäre dies eine Ungleichbehandlung.
Grundsätzlich müsste also der Eigentümer des Objektes für die Gebühren aufkommen.  >:D

Daher warte ich jetzt erst einmal das Urteil ab.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2018, 20:03 von Bürger«

 
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