Vielleicht muß man in dieser Frage den Bogen einfach in gewisser Weise etwas weiter spannen, dass man neben eventuellen rein abstrakt-formalen Kriterien auch materiell-konkrete hinzunimmt? Vergegenwärtigt man sich den zweiten Satz besagten Verfahrens aus RN 55...
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Das Kriterium der Verbundenheit dieser Einrichtungen mit dem Staat ist somit erfüllt, ohne dass zu verlangen ist, dass der Staat auf die verschiedenen Entscheidungen der betreffenden Einrichtungen auf dem Gebiet der Auftragsvergabe konkreten Einfluss nehmen kann.
...so ergibt sich m. E., dass auf die Frage nach dem Sachverhalt nicht einfach zwei dichotome, rein formale Antworten existieren, sondern eine differenzierte Betrachtung anhand verschiedener auch zusätzlicher Kriterien erfolgen muss - mit dem möglichen Ergebnis, dass der angeblich staatsferne ÖRR dieses Landes tatsächlich nichts anderes als Staatsfunk ist.
Und das auf Grundlage dessen, dass tw. entweder vielfältigste "Buddy- "/ "Amigo"-Beziehungen zwischen staatlichen Funktionsträgern (bzw. Mitgliedern der Parteienoligarchie) und den "Anstalten" bestehen (tw. auch "über Bande gespielt" über Dritt-Vereine, vgl. etwa als nur ein Beispiel die berühmte "Atlantikbrücke" mit Politikern & ÖRR-Fuzzies als deren Mitgliedern), bzw. aufgrund des "Drehtüreffekts" unmittelbare personelle Kontinuitäten zwischen "Staat" und (Leitungs-) Personal der Anstalten existieren und insofern letztlich Gewährsleute des Staatsapparats im weitesten Sinne dort plaziert wurden und werden.
Die - als dritte & letzte genannten - absolut
offenkundigen, direkten und sich - auch nach dem ZDF-Urteil des BVerfG weiterhin (nur etwas besser getarnt) - in den Strukturen der Anstalten niederschlagenden personellen Verknüpfungen bilden nur eine mögliche Ausprägungsform letztlich "staatlicher" Dominanz über den ÖRR bzw. der nicht erlaubten Beziehung zwischen beiden. Die obige, "informelle" Säule mit ihren Varianten ist demgegenüber natürlich viel "eleganter", funktioniert aber mindestens genauso gut und ergänzt die andere Variante hervorragend.
Wenn man sich die oben angesprochenen Verhältnissse der letztlichen Unterwanderung des hiesigen ÖRR durch staatliche / Funktionäre aus den Parteien ansieht (bzw. dass die im Extremfall letztlich in "einen Stall" gehören), würde man sich in dem "Kontinuum", das man aufgrund RN 55 aufgespannt sehen könnte, unversehens weit näher am Pol Staatsfunk befinden, als es rein äußerlich und formal betrachtet den Anschein hat. Auch solcher Aspekte hätten sich verständige Gerichte selbstredend anzunehmen, wenn es um die obige Frage geht.