Eben; es hat inzwischen genug Beispiele dafür, daß auch der ÖRR wie jeder andere Rundfunk nach Quote agiert.
Aber genau das muß egal sein.
Es geht also bei den zu produzierenden bzw. zu sendenden Produktionen nicht darum, wie viele Leute evtl. zuschauen, sondern darum, eine möglichst hohe Qualität zu erreichen.
Böse ausgedrückt:
Es gilt für den ÖRR und für alle vom Staat unterstützten Unternehmen, den eher gebildeteren Teil der Bevölkerung zu erreichen. Letztlich wird das aber nur dann dem ÖRR gelingen, wenn der ÖRR selber gebildet ist.
Oder anders ausgedrückt:
Wer der Masse hinterherhechelt, wird vom Staat nicht gestützt.
Andererseits:
Einem vom Staat gestützten Unternehmen dürfen nur jene Mittel zur Verfügung stehen, wie sie ein nicht vom Staat gestütztes Unternehmen bei gleichem Auftragsumfang aufwenden würde.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;