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Autor Thema: neue homepage (und Video): "Abmelden TV: Stoppt den GEZ-Datenwahnsinn"  (Gelesen 12501 mal)

  • Beiträge: 7.385
Zitat
Merkel will Datenschutzverordnung in letzter Sekunde lockern
Diese Möglichkeit hat sie bei der unmittelbar geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung nicht.

Oder soll der Bundesrepublik Deutschland auf diese Weise das eine oder andere zusätzliche Vertragsverletzungsverfahren beschafft werden?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

m
  • Beiträge: 436
Genau zwischen "sollen gelöscht werden" und "wurden gelöscht", liegt der Unterschied. Ich glaube der liebe Beitragsservice ist ein Datenmoloch und genau das wird Ihm früher oder später, hoffentlich mal auf die Füße fallen.
@GuyA
nochmals zu deiner Erinnerung. Ich bin ganz deiner Meinung, man sollte was machen und man sollte sich breiter aufstellen.
Datenmoloch, das ist ja alles richtig - das ist Vorratsdatenspeicherung die von den LRA's und dem BS betrieben wird - ändert aber an der Rechtslage - den Gesetzen und den Rechtswegen die einzuhalten und anzuwenden sind nichts.

Jemand zumüllen? Der Beitragsservice ist "jemand"? Möglicherweise noch total unbeteiligt....

Die Briefaktion wird ein Ü-Ei. Wir haben sowas noch nie gemacht, die DSGVO ist brandneu und auch ihr könnt nicht in letzter Konsequenz sagen, was genau dabei rauskommen wird bzw. ob die Daten alle schon vorhanden sind (und es sind sicher genug dort vorhanden). Es ist lediglich die Idee eines Flashmobs und wird einzig und allein von denen getragen, die sich aktiv daran beteiligen und versuchen es zum Erfolg zu führen.

Die DSGVO ist nicht neu. Die EU-DSGVO löst die bisherige EU-Richtlinie 95/46/EG zum 25.05.2018 vollständig ab.

Ob zumüllen, Ü-Ei oder Flahmob, sprich Briefe versenden die dann vielleicht zeitlich angekündigt trotzdem vom Absender nicht rechtlich verfolgt werden, weil man die geforderte Antwort nach Ablauf der Frist nicht mahnend einfordert - ist das ernst zu nehmen?

Uns gehen langsam etwas die Ideen aus und wenn wir es nicht schaffen sollten, das Thema wieder mehr in die Öffentlichkeit zu tragen, wird die Luft für uns langsam dünner.
Der Aufruf an einzelne Personen sie mögen einen nicht auf das Thema bezogenen Brief zu versenden, trägt aber NULL an der Öffentlichkeitswirksamkeit bei. Der durchgeführte Ablauf von jeder Person die mitmacht wird im Hintergrund unbekannt über die Post zum Empfänger erfolgen und kostet noch 70 Cent. Und ob eine Antwort, welche Antwort dem Absender von den LRA's/BS zugesendet wird dringt nicht an die Öffentlichkeit, wenn Sie nicht vielleicht hier oder an einer anderen öffentlichen Stelle veröffentlicht wird.

Oder sind von den Idee-Erfindern einen allgemeinen DS-Brief zu versenden darüber Presse und Medien informiert, die dann von der Aktion in der Öffentlichkeit berichten werden? Wohl kaum.

Und was geschied wenn die LRA, der BS auf den DS-Brief nicht antworten. Wo bitte geht der Rechtsweg weiter, wenn die Antworten unvollständig sind. Welche zu beauftragende Kontrollstelle im Datenschutz kann ich beauftragen, mich in meinem Anliegen zu unterstützen? Und dann kündigt man in dem Brief Strafkonsequenzen an die niemand verfolgt oder nur ansatzweise umsetzt.

Im übrigen so ich mich erinnere, sind vergleichbare Ideen im Forum erfolgt, siehe dazu Mustervorlage Datenschutz schon erfolgt. Von den Personen haben ich dann nichts mehr gehört und gesehen. Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2018, 21:37 von Bürger«

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Siehe hier:
Datenübermittlung - was ändert sich durch die DSGVO ab 25.05.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27252.msg172133.html#msg172133

Der Rechtsweg geht weiter, wenn eine Antwort nicht innerhalb eines Monats eintrifft.

Diesmal müssen wir aber besonnen und alle zusammen eine konzentrierte Aktion starten. Nicht am 25. Mai sondern eher später, wenn die Daten alle eingetroffen sind. Danach sollten wir dran bleiben. Die EU-DSGVO gibt uns wieder Möglichkeiten, Sand ohne Ende ins Getriebe zu streuen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2018, 21:38 von Bürger«

G
  • Beiträge: 17
    • Abmelden.TV
Wäre es dafür nicht sinnvoll unsere Energien bereits jetzt zu bündeln und gemeinsam dazu aufzurufen? Wir können das hier nicht alleine stemmen, denn wir haben bisher eine ziemlich geringe Reichweite. Deswegen sind wir sehr dankbar, für alle die es teilen und verschicken. Letztlich diskutieren wir hier bereits über die Zukunft. Die ganze Aktion lässt sich natürlich noch weiter fortsetzen und genau das haben wir auch vor. Das wir dafür aber erst mal abwarten müssen, wie der Beitragsservice jetzt reagiert, sollte klar sein.

Wir sind auch dabei das öffentlichkeitswirksam zu machen, aber auch das erfordert etwas Zeit und Geduld.

@muuhhhlli: Wenn du konkrete Ideen hast um die nachfolgende Aktion durchzuführen, dann kontaktiere uns doch bitte. Ich bin mir sicher, wenn wir zusammen daran arbeiten, wird es noch besser werden.

LG Daniel


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2018, 21:38 von Bürger«

m
  • Beiträge: 436
Siehe hier:
Datenübermittlung - was ändert sich durch die DSGVO ab 25.05.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27252.msg172133.html#msg172133

Der Rechtsweg geht weiter, wenn eine Antwort nicht innerhalb eines Monats eintrifft.
Der aber sicherlich erst angemahnt werden muss. Was mir noch nicht klar ist und das bedarf einer schriftlichen Anfrage bei einem LDSB, ob diese Behörde Landesdatenschutz die Aufsicht über die Datenschutzbeauftragten der LRA's und des BS hat. Bisher so hat man mir vor ca. 2 Jahren telefonisch in BW mitgeteilt, hatte der LDSB keine Befugnis hier im Datenschutz der RF-Anstalten einzugreifen, denn die Regelungen sind in den Gesetzen und Verordnungen definiert.

Diesmal müssen wir aber besonnen und alle zusammen eine konzentrierte Aktion starten. Nicht am 25. Mai sondern eher später, wenn die Daten alle eingetroffen sind. Danach sollten wir dran bleiben. Die EU-DSGVO gibt uns wieder Möglichkeiten, Sand ohne Ende ins Getriebe zu streuen.
@Rene, da bin ich ganz deiner Meinung - mit einem Abgestimmten DS-Brief und weiteren Schreiben die dann angewendet werden.

Ich gehe davon aus, dass der BS mit seiner Historienspeicherung - Beitragsnummer eine Vorratsdatenspeicherung betreibt.
Die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie (Richtlinie 2006/24/EG) wurde 2014 vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt.
2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie in Deutschland für verfassungswidrig erklärt.
https://www.bundestag.de/blob/405504/f41cc6549db983d08de3ed61d8cb670e/wd-3-088-15-pdf-data.pdf

Leider haben wir derzeit in der EU keine gültige Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie. Und ich denke diese Lücke nützt der BS und die LRA's gnadenlos aus. Deshalb wird die Historie vom BS einer geforderten vollständigen Datenauskunft nicht herausgegeben. Diese Praxis wird keiner gerichtlichen Überprüfung derzeit Bestand haben. Die Vorgänge werden ja lebenslang für die Beitragsnummer gespeichert.

SPIEGEL ONLINE - Freitag, 20.04.2018   16:23 Uhr
Urteil Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/verwaltungsgericht-koeln-vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-europarecht-a-1204020.html

Datenübermittlung zwischen Behörden löst Informationspflichten aus - Urteil des EuGH vom 01.10.2015, Az.: C-201/14
https://www.kanzlei.biz/datenuebermittlung-zwischen-behoerden-loest-informationspflichten-aus-eugh-01-10-2015-c-201-14/

Antrag auf Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bei der EU-Kommission eingereicht
Ihr Ansprechpartner Carl Christian Müller | In Aktuell, Presse | Am 30. Juni 2017
http://www.mueller-roessner.net/antrag-auf-einleitung-eines-vertragsverletzungsverfahrens-gegen-die-bundesrepublik-deutschland-wegen-der-wiedereinfuehrung-der-vorratsdatenspeicherung-bei-der-eu-kommission-eingereicht/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2018, 21:40 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Auch wenn Aktivitäten grundsätzlich zu begrüßen sind, so möchte ich doch zumindest noch soviel zu Bedenken geben:

Eine Datenanfrage, ohne zu wissen, ob - durch welche Umstände auch immer - die eigenen Daten überhaupt bei ARD-ZDF-GEZ gespeichert sind, könnte zum "Bumerang" werden bzw. Daten durch die Anfrage selbst zur Verfügung stellen, die ARD-ZDF-GEZ anderenfalls (z.B. bei etwaigen Daten-/Übertragungsmängeln) mglw. gar nicht hätten.

Es war nämlich schon beim ersten Meldedatenabgleich keineswegs so, dass wirklich jeder angeschrieben wurde... ;)

Also ich persönlich würde allenfalls dann (auch und insbesondere bzgl. Datenauskunft) ARD-ZDF-GEZ anschreiben, wenn ich von denen kontaktiert werde - aber nicht vorher, um denen auch noch vorauseilend meine Daten zu bestätigen oder überhaupt erst zu liefern.

Diese Bedenken sprächen - so leid mir das tut und zumindest bzgl. derjenigen, welche bislang noch nicht kontaktiert wurden - aus meiner Sicht gegen eine "konzertierte" Aktion zu einem zwar symbolischen Datum, das aber nichts über die individuelle Datenlage eines jeden einzelnen besagt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2018, 22:16 von Bürger«
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K
  • Beiträge: 2.246
zu Bürgers Hinweis siehe auch mein obiges Post unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27375.msg172057.html#msg172057

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2018, 22:17 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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