Aber sie haben doch schon unsere Daten. Nur Welche? Das gilt es herauszufinden.
Das ist nur heraus zu finden in dem man die Historie des BS bekommt. Nur in der Historie von GIM sind alle Vorgänge zur Beitragsnummer=Name einer Person gespeichert.
GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139722.html#msg139722Wenn jetzt eine Ehefrau/Kinder und andere Personen über 18 Jahre leben, wurden diese Personen 2013 übertragen und sollte so im 15. RBStV gelöscht worden sein, wenn ein Beitragszahler für die Wohnung ermittelt wurde. Auch dieser Vorgang würde wenn nur in der GIM Historie vermerkt sein. Da brauche ich aber auch wieder eine Datenauskunft von jeder Person einzeln.
Jetzt beim erneuten Datenabgleich 2018 werden wieder alle Daten der Personen über 18 Jahre übertragen.
Will man jetzt einen Zusammenhang feststellen, dann sind mehrere Datenabfragen notwendig. Einerseits beim EMA um Informationen zu bekommen wo und wann wurden die Daten abgefragt oder übertragen und an wen.
Jetzt brauche ich aber die Gegenprüfung und die bekomme ich vollständig nur über die komplette Historie von GIM. Nur im GIM sind die automatisch ausgelösten Werbebriefe und Feststetzungsbescheide archiviert, auch der automatische Datenabgleich. Weil nur dort kann man jeden automatischen per Software ausgelösten Eintrag auf das Benutzerkonto festgestellen, wann und welche Daten erneut übernommen wurden. So z.B. könnte man heraus bekommen, ob der BS die Schufa mit Adressen beliefert, sprich neue RF-Beitragszahler vielleicht dorthin meldet. Doch auch hier ist wieder eine Gegenprüfung notwendig.
Bisher haben die LRA/BS diese GIM-Historie bei einer Datenauskunft nicht heraus gegeben.
GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139742.html#msg139742Hier in der Sammelmappe.pdf meine DS-Auskunft und die sieht ja heute noch immer so aus.
Ob das mit der DSGVO möglich ist, muss man heraus finden. Solange man nicht die vollständigen Vorgänge bekommt kann der BS mit den Daten machen was er will, wir bekommen es nicht mit. Deshalb muss man auf den Vorgang ein Schreiben an den jeweiligen DS-Beauftragten richten.
Mit einem allgemeinen Datenauskunftsbrief und einer geforderten Löschung, die wenn Rf-Beitragzahler (ob mit oder ohne Zwangseintreibung) niemals erfolgen kann (RBStV). So einfach versuchen irgend jemand zuzumüllen kann man machen, weil aber nichts zielführendes außer der üblichen Auskunft dabei rüber kommt, bin ich für sowas nicht zu haben.
Außerdem ist ja mit der DSGVO und dem BDSG neu nicht geklärt, ob z.B. der Landesdatenschutzbeauftrage eines Bundeslandes die Aufsicht über den Datenschutzbeauftragten der LRA und des BS hat. Bisher war es so, dass der Datenschutzbeauftragten der LRA und des BS vogelfrei waren (staatsferne?). Diese DS-Beauftragte haben in Abständen Ihren eigenen Bericht erstellt und das war es.
Und was ist, wenn die GIM-Daten über die Lebenszeit eines Beitragskontos vom BS archiviert werden? Dann sind wir doch auch wieder beim Problem dass die LRA/BS eine Vorratsdatenspeicherung betreiben.
Werden die Vergangenheitsdaten eines Beitragskontos (Wohnung), wo bisher die RF-Beiträge entrichtet wurden, zum Datum des erneuten Abgleiches gelöscht oder vom BS irgendwo archiviert, dann sollte man schon vorher eine GIM-Historie oder eine DS-Auskunft haben. Alles nicht so einfach.