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Autor Thema: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe  (Gelesen 121653 mal)

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Hallo,

angeregt von Viktor7's Beitrag
"STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118.0.html
möchte ich auch an anderer Stelle den Missbrauch der Gesetze einschränken und habe mir ein kurzes Schreiben ausgedacht, das auf einem anderen Weg zum Ziel führen könnte.

Ich habe es absichtlich ohne Rechtskauderwelsch geschrieben. Ich denke man muss als Bürger keine bekannten Gesetze mit Paragraphen anführen auf die man sich beruft. Man schreibt hier schliesslich als Bürger ein Bürgeramt an. Nur das neue Rechtsurteil vom EuGH mit dem Auskunftsanspruch eines EU-Bürgers bevor Daten zwischen Behörden weiterverarbeitet werden, habe ich mit der Quelle belegt, so dass die Möglichkeit zur Information vor dem Handeln besteht.

Das Schreiben ist auch insofern wichtig als die Antwort, sollte sie unbefriedigt sein, einem einen Rechtsanspruch als Betroffener auf dem Klageweg, und diesmal nicht beim für Verfassungsfragen unzuständigen Verwaltungsgericht, ähnlich Viktor7's Bestreben, ermöglicht.

Gerne bitte ich auch um Anmerkungen zum Dokument, um es als Vorlage für jeden den es betrifft nutzbar zu machen. ***

Letztlich wäre es auch sehr interessant zu sehen, wie sich die Antworten der EMA deutschlandweit ähneln/unterscheiden.

***Edit "Bürger":
Als aktuellste Version bitte immer die jeweils letzte Version im Thread verwenden.


Zitat
Vorname Name
Straße Hausnummer
Postleitzahl Wohnort


Einwohnermeldeamt
Stadt/Gemeinde
Straße Hausnummer
Postleitzahl Stadt/Gemeinde
Ort, den Datum


Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde


Hiermit mache ich von meinen Rechten laut Bundesdatenschutzgesetz Gebrauch und widerspreche jeglicher Weitergabe meiner bei ihnen gespeicherten Daten. Das schließt alle Arten in jeglicher Form der Auskunftserteilung an Dritte ausnahmslos ein.

Ich möchte auch allen zukünftigen Änderungen im Meldegesetz und dessen Auslegung in der Meldedatenverordnung für mich als Bürger immer so ausgelegt sehen, das jede neue Art oder Änderung der Datenerhebung und -weitergabe immer in der Voreinstellung opt-in, das heißt keine Datenweitergabe, für mich voreingestellt ist.

Weiterhin möchte ich über jegliche getätigte Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können. 
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das letzte Wort in der Rechtssache EuGH C?201/14 (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte.

Falls Sie nicht die technischen Möglichkeiten haben das kurzfristig umzusetzen, dann sollten meine Daten solange in ausgedruckter Form an einem abgesicherten, zugriffsgeschützten Ort vorgehalten werden, damit mir als mündigen Bürger keine Nachteile durch ungeklärte Datenweitergaben entstehen können. Das schließt  insbesondere automatisierte Datenweitergaben ein, die einmal eingerichtet, fortwährend im Hintergrund ereignisgesteuert laufen.

Da nur ich die Entscheidung treffen kann was mir zum Nachteil gereicht, würde ich Sie im Zusammenhang mit zukünftigen Datenauskunftsersuchen darum bitten mir auch gleich die Begründung des Auskunftsersuchenden zur schnelleren Entscheidungsfindung mitzuliefern.

Unabhängig von der Bearbeitung der vorherigen Punkte, bitte ich Sie mir die vollständige Liste aller bisherigen Datenanfragen/-übertragungen zu meiner Person, die seit dem 01.01.2013 eingegangen sind, mir zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen

Name & Unterschrift


Hinweis: Siehe nunmehr auch
Zusammenfassung des Themas: Datenschutz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23670.0.html


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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Nee, nicht ganz; würde ich so nicht übernehmen.

Der EuGH hat nicht nur für Recht befunden, daß eine Behörde den Bürger vor einer zur Weiterbearbeitung beabsichtigten Weitergabe seiner personenbezogenen Daten informieren muß, sondern auch klargestellt, daß der Bürger ein Widerspruchsrecht hat, dem die Behörde folgen muß. D.h., ohne Einwilligung des Bürgers in die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten darf die Behörde diese Daten nicht weitergeben.

Sinnvoll wäre es zudem, daß EuGH-Urteil in ganzer Länge dem Schreiben als Anlage beizufügen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Nee, nicht ganz; würde ich so nicht übernehmen.

Der EuGH hat nicht nur für Recht befunden, daß eine Behörde den Bürger vor einer zur Weiterbearbeitung beabsichtigten Weitergabe seiner personenbezogenen Daten informieren muß, sondern auch klargestellt, daß der Bürger ein Widerspruchsrecht hat, dem die Behörde folgen muß. D.h., ohne Einwilligung des Bürgers in die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten darf die Behörde diese Daten nicht weitergeben.

Sinnvoll wäre es zudem, daß EuGH-Urteil in ganzer Länge dem Schreiben als Anlage beizufügen.

Immer die Primärliteratur lesen. In der Presseerklärung kam es nicht zur Sprache, da es schon vorher an anderer Stelle "in Stein gemeisselt" wurde und nur im Urteil darauf referenziert wird.

Zitat
Wie der Generalanwalt in Nr. 74 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist dieses Erfordernis einer Unterrichtung der von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen umso wichtiger, als es die Voraussetzung dafür schafft, dass sie ihr in Art. 12 der Richtlinie 95/46 festgelegtes Auskunfts- und Berichtigungsrecht in Bezug auf die verarbeiteten Daten und ihr in Art. 14 der Richtlinie geregeltes Recht, der Verarbeitung der Daten zu widersprechen, ausüben können.

Ich hätte es nicht gewagt soweit zu gehen und mir auch ein Recht auf Widerspruch daraus abzuleiten. Die Formulierungen im Original http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266 lassen mich verzücken. Mein sanfter Absatz kann jetzt mehr fordernder geschrieben werden.
Und ja, neben dem Link zur besseren Quelle, sollte auch ein ausgedrucktes Formular beigelegt werden. Wenn man ganz lieb ist, mit Textmarker hervorgehobenen Stellen.

EMA muss dem nicht einmal zustimmen. Mit der Absage hätte man dann vor einem ordentlichen Gericht eine Klagemöglichkeit. Und der Spuk der Datenhehlerei  ist vorbei.

Wo keine Daten - da auch kein Kläger. GEZ 1.0 reloaded. Die Schnüffler müssen wieder reaktiviert werden und Klingel putzen gehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:39 von Uwe«
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Immer die Primärliteratur lesen.
Da das Urteil bereits am 01. Oktober '15 unter dem Titel "Ohne Information der Bürger kein Austausch der Daten zwecks Verarbeitung" *** eingestellt worden ist, http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15947.0.html, darf vermutet werden, daß es sich außer dem dortigen TE nicht wirklich jemand durchgelesen hat.

*** Mehr hatte in der Titelzeile keinen Platz. Ok, man hätte statt "Information" auch "Genehmigung" schreiben können.


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s
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Nur zur Info:

Person A steht mit oben genanntem Schreiben um 13 Uhr auf dem örtlichen EMA um sich umzumelden.... Na bin ich aber mal gespannt was die nette Dame da zu sagen hat. Habe es in 2-facher Ausfertigung dabei. Kann ich verlangen einen Nachweis der Abgabe zu erhalten?

Bericht folgt...

Grüße


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Meine Meinung:
Die Mitarbeiter in den Meldeämtern können gar nicht im Alleingang Europarecht umsetzen, sie müssen die Bestimmungen der Behörden umsetzen. Wenn da nichts drin steht von Europarecht, muss das Europarecht vom Bürger eingeklagt werden. Selbst der Behördenleiter oder der Bürgermeister kann da nichts machen.


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Meine Meinung:
Die Mitarbeiter in den Meldeämtern können gar nicht im Alleingang Europarecht umsetzen, sie müssen die Bestimmungen der Behörden umsetzen. Wenn da nichts drin steht von Europarecht, muss das Europarecht vom Bürger eingeklagt werden. Selbst der Behördenleiter oder der Bürgermeister kann da nichts machen.

Schon möglich. Aber als Bürger hat Du nun mal den direkten Kontakt zum EMA. Dort sollte zuerst die Eingabe platziert werden. Vermutlich bekommst Du ein "bitte warten" Schreiben und es wird intern "etwas" angestossen und das Schreiben wird intern an "andere" Stellen weitergeleitet.

Es geht auch darum das Du eine Antwort schriftlich erhältst die Dich zum Betroffenen durch den Verstoss gegen EU-Recht macht. Das ist die Grundlage zum Klagen. Nur diesmal nicht vor dem VG sondern AG mit der Auflage die Vereinbarkeit von mehr als eindeutigen Vorgaben aus EU-Gesetzen mit lokalen Recht zu klären. Da kann es nur eine Auslegung geben oder es wird der Beweis einer Bananenrepublik.

Das hat erst einmal nichts primär mit GEZ/ÖR zu tun. Das entzieht den ÖR die sich selbst geschaffene Grundlage der durch ÖR-Lobby in Gesetz geschriebene Datenschutzaufweichungen. Ohne Auskunftsanspruch müssen sie wieder Klingel putzen gehen! Nur diesmal fragen die Schergen nicht "Hast'n Empfangsgerät?" sondern "Wohnst Du hier?" !!!



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LeckGEZ*

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Wie schon von pinguin angemerkt, ein Absatz sollte ausgetauscht werden.

Von

Zitat
Weiterhin möchte ich über jegliche getätigte Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das letzte Wort in der Rechtssache EuGH C?201/14 (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte.

nach

Zitat
Weiterhin möchte ich über jegliche getätigte Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das bindende Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14 (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte, um wirksam vom garantierten Widerspruchsrecht (Absatz 33: Verweis des EuGH Urteils) Gebrauch machen zu können.

Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern das im Unionsrecht Richtlinie 95/46 Art 13 die Ausnahmen und Einschränkungen definiert wurden, unter denen per nationalem Recht Daten eines EU-Bürgers erhoben und weiterverarbeitet werden dürfen. Weitere Ausnahmen sind nicht zulässig bzw. können wirksam widersprochen werden. Ich widerspreche jeder weiteren Ausnahme und Einschränkung die dazu genutzt werden kann, eine Weitergabe/Weiterverarbeitung meiner gespeicherten Daten zu ermöglichen.

@Moderator: Bitte im Eingangsartikel anpassen. Danke!


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@Roggi

Du irrst Dich. In allen Rechtsbereichen mit unmittelbarer Wirkung bedarf es keiner nationalen Regelung für ihre Gültigkeit. Und nun rate mal, was im Europarecht so alles unmittelbare Geltung hat? Als erstes bspw. sämtliche Regelungen der EU-Grundrechtecharta; weitere Bereiche darfst Du gern selbst herausfinden. In den beiden Europathemen waren diese auch schon einmal Gegenstand einer "Diskussion", die evtl. gar nicht erfolgt ist.


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  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Auch zur Info:

Man(n) Frau könnte gehört haben, dass in den beschriebenen
Einwohnermeldeämtern/Abteilungen der jeweiligen Gemeinden/Städte
jetzt im Oktober Informations-Lehrgänge bezüglich des
Europa—Rechts bzw. EU-Richtlinien-Vergabe stattgefunden haben.
Besonders betrachtet wurde auch die Einführung des neuen
Meldegesetzes
MG ab November 2015.

+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

S
  • Beiträge: 403
Eine Frage ist, wie können bereits Zwangsangemeldete, deren Anmeldung auf Basis des Datenaustauschs zwischen Einwohnermeldeämtern und BS/LRA stattgefunden hat, sich das genannte Urteil zu Nutze machen? Theoretisch könnte man immer noch Widerspruch gegenüber BS/LRA einlegen und diese auffordern die persönlichen Daten inkl. des zugehörigen Beitragkontos umgehend zu löschen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:41 von Uwe«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 7.371
Eine Frage ist, wie können bereits Zwangsangemeldete, deren Anmeldung auf Basis des Datenaustauschs zwischen Einwohnermeldeämtern und BS/LRA stattgefunden hat, sich das genannte Urteil zu Nutze machen?
Es wird hier darauf verwiesen, sich mit der leider in nationales Recht nicht überführten, aber dennoch als gültiges, verbindliches europäisches Recht anzusehenden Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienst zu befassen. Diese Richtlinie verbindet, es sei wiederholt, in Relation Unternehmen -> Verbraucher Rundfunk mit unlauteren Geschäftspraktiken. Und dann schaut man sich einfach die halbwegs neue Schadensersatz-Richtlinie an und zwar ausdrücklich aus europäischer Sicht.


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Soooooo, gestern ist Person A also dahingestiefelt zu Frau X aufs Einwohnermeldeamt… Bitte einmal Ummeldung. Ach ja… Liebe Frau X ,ich habe da noch eine kleine Bitte: Person A legt den Schrieb  inklusive der ausgedruckten Gerichtsurteile auf den Tisch und wartet auf die Regung von Person X. Sie: Ja, wieso Person A dies wolle…? Person A: Weil keinerlei Lust, Zeit und Muse bestünde sich mit dubiosen Inkassobüros oder sonstigen Betrügern herumzuschlagen, welche über Meldedatenabgleiche die Daten von rechtschaffenen Bürgern abrufen! Sie: Ja aber wenn es wichtig wäre? Person A: Dann bitte ich um Mitteilung VOR der Datenweitergabe! Person X: Ob Person A einverstanden wäre, wenn erstmal das mit dem Behördenleiter besprochen werden könne? Person A: Aber natürlich, kein Thema. Und was wäre dann in der Zwischenzeit mit der Datenweitergabe? Person X: Bis zur Klärung wird nichts weitergegeben und wenn etwas wichtiges wäre würde Person A informiert.

Jetzt ist Person A mal gespannt! Person A ist mittlerweile auch schon ganz heiß auf den ersten Brief dieses Inkassobüros aus Köln, weil:

Laut Meldegesetz BW Paragraph 35:

Regelmäßige Datenübermittlung an den Südwestrundfunk (SWR)
(1) Die Meldebehörde darf dem SWR oder der nach § 10 Absatz 7 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages von ihm beauftragten Stelle zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes folgende Daten volljähriger Einwohner übermitteln:
1.
Familiennamen,
2.
Vornamen, unter Bezeichnung des Rufnamens,
3.
frühere Namen,
4.
Tag der Geburt,
5.
gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,
6.
Tag des Ein- und Auszugs,
7.
Familienstand,
8.
Sterbetag.
(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verwendet werden, um Beginn und Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie die Landesrundfunkanstalt zu ermitteln, der der Beitrag zusteht. Der SWR und die von ihm beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, daß nur berechtigte Bedienstete zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung Kenntnis erhalten und daß nicht mehr benötigte Daten unverzüglich gelöscht werden, spätestens innerhalb eines halben Jahres.
So, laut diesem Paragraphen steht im Rbstv:

Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr. Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern auf Dritte zu übertragen und das Nähere durch die Satzung nach § 9 Abs. 2 zu regeln. Die Landesrundfunkanstalt kann eine Übertragung von Tätigkeiten auf Dritte nach Satz 2 ausschließen, die durch Erfolgshonorare oder auf Provisionsbasis vergütet werden.


Person A wird dann ein sehr großes Fass aufmachen, sollte in den nächsten Tagen von einem Inkassobüro aus Köln Post kommen! Inklusive einer ausführlichen Auskunft, an wen meine Adresse seit meiner Anmeldung am 29.10. gesendet wurde! Dann wird die Legitimation verlangt, aufgrund deren, dieses Inkassobüro dies bekommen durfte.

Weil namentlich genannt wurde dieses Inkassobüro in keinem Vertrag der Welt!! Und in der neusten Satzung des SWR ebenfalls nicht!

So… to be continued…

Person A ist momentan sehr streitlustig was diese Sache betrifft. Wird dann aber parallel alle Briefe ungeöffnet offiziell zur Post bringen mit unbekannt verzogen. Denn dies funktioniert seltsamerweise bei der Bekannten von Person A schon seit Ihrem Umzug im Jahr 2014. 2 Briefe nach Ummeldung beim EMA und nach Lieferung zur Poststelle keinerlei Regung mehr!




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Hallo Speedy777,

eigentlich wollte ich den Voreiter in dieser Angelegenheit machen und die Vorlage noch entsprechend dem Feedback tunen, aber mein Glückwunsch zum ersten Kontakt!
Habe in dieser Angelegenheit noch einen Blickwinkel mehr erlangt der essentiell wichtig ist für zukünftige Widersprüche beim EMA.

Es geht um die Vernetzung der Datenbanken aller EMA die nun auch "beschlossene Sache" ist. Und es geht um die Verknüpfung deiner Datensätze mit fremden Datensätzen.
Bevor ich das erläutere, lade ich doch lieber ein Update der Vorlage hoch.

Zitat
Vorname Name
Straße Hausnummer
Postleitzahl Wohnort


Einwohnermeldeamt
Stadt/Gemeinde
Straße Hausnummer
Postleitzahl Stadt/Gemeinde
Ort, den Datum


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Hiermit mache ich von meinen Rechten laut Bundes- und EU-Datenschutzgesetz Gebrauch und widerspreche jeglicher Weitergabe meiner bei ihnen gespeicherten Daten. Das schließt alle Arten in jeglicher Form der Auskunftserteilung an Dritte ausnahmslos ein.

Ich möchte allen zukünftigen Änderungen im Meldegesetz und dessen Auslegung in der Meldedaten­verordnung für mich als Bürger immer so ausgelegt sehen, das jede neue Art oder Änderung der Datenerhebung und -weitergabe immer in der Voreinstellung opt-in, das heißt keine Datenweitergabe, für mich voreingestellt ist.

Weiterhin möchte ich über jegliche getätigte Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das bindende Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14 (Link im Anhang) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte, um wirksam vom garantierten Widerspruchsrecht (Absatz 33: Verweis des EuGH C-201/14 Urteils) Gebrauch machen zu können.

Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern das im Unionsrecht Richtlinie 95/46 Art 13 (Auszug siehe Anhang) die Ausnahmen und Einschränkungen definiert wurden, unter denen per nationalem Recht Daten eines EU-Bürgers erhoben und weiterverarbeitet werden dürfen. Weitere Ausnahmen sind nicht zulässig bzw. können wirksam widersprochen werden. Ich widerspreche jeder weiteren Ausnahme und Einschränkung die dazu genutzt werden kann, eine Weitergabe/Weiterverarbeitung meiner gespeicherten Daten zu ermöglichen.

Weiterhin widerspreche ich jeglicher Verknüpfung meiner persönlichen Daten mit fremden Datensätzen beispielsweise mit Daten meines Vermieters, Wohnungs- oder Hauseigentümers. Dafür gibt es keinen berechtigten Grund. Letztlich würde damit sogar das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht in Verbindung mit der neuen Vernetzung von Einwohnermeldeämter ausgehebelt werden. Ordnungsbußgelder in Höhe von 1.000-50.000€ für zukünftig meldepflichtige Wohnungseigentümer sollen keiner Scheinanmeldung entgegenwirken sondern sicherstellen, daß die neuen gewonnenen Daten aller Bürger von hoher Qualität sind. Das ist mit hoher Sicherheit nicht Grundgesetz- und EU-Rechtskonform und führt zu der Datengrundlage die notwendig ist, um bestehende und zukünftige Nationalgesetze, egal ob rechtsgültig oder nicht, ökonomisch auszubeuten.

Ich widerspreche einer Zusammenführung/Verknüpfung meiner Daten in Datenbanken globalen Ausmasses beispielsweise mit Datenbanken anderer Einwohnermeldeämter, Bundesländer, Länder. Meine Daten dürfen nur lokal an meinem Wohnsitz als unverknüpfter Datensatz gespeichert sein.

Falls Sie nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen das kurzfristig umzusetzen, dann sollten meine Daten in ausgedruckter Form an einem abgesicherten, zugriffsgeschützten Ort vorgehalten werden, damit mir als mündigen Bürger keine Nachteile durch ungeklärte Datenweitergaben/Datenverknüpfungen entstehen können. Das schließt  insbesondere automatisierte Datenweitergaben/Datenverknüpfungen ein, die einmal eingerichtet, fortwährend im Hintergrund ereignisgesteuert laufen.

Da nur ich die Entscheidung treffen kann was mir zum Nachteil gereicht, würde ich Sie im Zusammenhang mit zukünftigen Datenauskunftsersuchen zu meiner Person darum bitten mir auch gleich die Begründung des Auskunftsersuchenden zur schnelleren Entscheidungsfindung mitzuliefern.

Unabhängig von der Bearbeitung der vorherigen Punkte, bitte ich Sie mir die vollständige Liste aller bisherigen Datenanfragen/-übertragungen zu meiner Person, die seit dem 01.01.2013 eingegangen sind, mir zuzusenden.
Geben Sie mir zusätzlich Auskunft darüber wo meine Daten gespeichert sind und über mögliche Verknüpfungen zu anderen Datensätzen.

Ich bitte um Umsetzung meiner Datenschutzeinstellungen innerhalb der nächsten 14 Tage und wünsche eine schriftliche Bestätigung vor Ablauf der Frist. Sollte eine Weitergabe der Daten ohne Rückfrage erfolgen, mache ich pro Weitergabe ein Schadenersatz von pauschal 50.000,- € geltend.

Mit freundlichen Grüßen

Name & Unterschrift

Anhang:

EuGH C-201/14: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266

Auszug Unionsrecht Richtlinie 95/46 Art 13:

Art. 13 („Ausnahmen und Einschränkungen“) der Richtlinie lautet:
(1)    Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen, die die Pflichten und Rechte gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21 beschränken, sofern eine solche Beschränkung notwendig ist für
a) die Sicherheit des Staates;
b) die Landesverteidigung;
c) die öffentliche Sicherheit;
d) die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die berufsständischen Regeln bei reglementierten Berufen;
e) ein wichtiges wirtschaftliches oder finanzielles Interesse eines Mitgliedstaats oder der Europäischen Union einschließlich Währungs-, Haushalts- und Steuerangelegenheiten;
f) Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben c), d) und e) genannten Zwecke verbunden sind;
g) den Schutz der betroffenen Person und der Rechte und Freiheiten anderer Personen.

Letztlich, sollte die Vorlage weitgehend vollständig sein, wäre es interessant wenn das Feedback von vielen Personen A-Z wieder zusammenfliessen würde. Vermutlich werden EMA nicht alle der gleichen Ansicht sein und die Interpretationsspielräume könnten interessant für weiteres Vorgehen sein.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:42 von Uwe«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

P
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@speedy777
Zitat
Und was wäre dann in der Zwischenzeit mit der Datenweitergabe? Person X: Bis zur Klärung wird nichts weitergegeben und wenn etwas wichtiges wäre würde Person A informiert.

Hoffentlich schriftlich bekommen diese Aussage, mit Stempel etc. ;-)

Hym, Person A würde nun auch nur bei etwas wichtiges informiert ->
sollte an sich lauten, wird immer informiert vor jedweder Datenweitergabe
und bedeutet, informiert, dann das Daten weitergegeben wurden oder das eine Datenanfrage vorliegt.

Ergo müsste die Aussage lauten: Bis zu einer "Klärung" erfolgt keine Datenweitergabe, zudem wird eine Person A bei jeder Datenanfrage informiert. Regelmäßig stattfindende Datenübertragungen ohne Datenanfrage finden nicht statt. -Aber wozu Klärung, wenn EU Recht verbindlich ist.- Es würde dann noch ein Satz dazu gehören, die Klärung muss erfolgen in einer Frist von 14 Tagen ab Unterzeichnung.
 -Wichtig ist hier bereits ein Satz, welcher die Schadensumme vorgibt.-
Bei Weitergabe der Daten ohne Rückfrage, wird pro Weitergabe ein Schadenersatz von pauschal 50.000,- €  fällig.

Das Ganze in Kopie mit dem Stempel und Unterschrift -->

Den Schadenersatz zuvor in einer Höhe X anzugeben ist wichtig, weil dieser dann auch geltend gemacht werden kann.


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