Die Frage ist doch, ob jemand von seinem Recht nach der Richtlinie Richtlinie 95/46/EG und dem BDSG wahrgenommen hat, der Weitergabe seiner Daten vor einem eingetretenen Fall widersprochen hat.
Stop; bevor jemand widersprechen kann, muß er informiert werden. Für diese Information muß die Behörde von sich aus aktiv werden.
@ pinguin das stimmt nicht. Weise ich entschieden zurück. Für die im nächsten Jahr 2016 stattfindeten Landtagswahl in BW wurde im Gemeindeblatt ein klitze kleiner Hinweis veröffentlich, man könne gegen die Wahlwerbung Widerspruch einlegen. Man beachte ganz klar: Die Anwendung des Datenschutzes hierzu erfolgt im Umkehrschluss, grundsätzlich wird jede Adresse für Werbung verwendet so auch von den Ämtern, wenn das jemand nicht will dann muss er hierzu Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch gilt erst ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wer hinter her kommt klotz in die Röhre.
Dieser Umkehrschluss ist genau jetzt im Datenschutz bei Werbung das Problem. Werde ich mit Werbung zugemüllt, dann kommt die Antwort vom Unternehmen ich könnte oder hätte mich ja in die Robinsonliste eintragen können. Inzwischen gibt es jedoch nicht nur 1 Robinsonliste sondern 2. Oder anderer Sachverhalt ich bestelle online und muss den Datenschutzbestimmungen zustimmen. Wenn dort drin steht ich stimme gleichzeitig zu, dass meine Adresse an andere Tochterunternehmen weiter gegeben werden darf habe ich doch schon wieder ein Problem. Alle Argumentieren so und nicht umgekehrt, dass eine Firma oder ein Amt eine Datei übermittelt und die vorher jeden einzelnen um Zustimmung erfrägt das gibt es nirgendwo. Selbst Behindertenwerkstätten betrieben Ihre Werbung so in dem Sie Daten von den Kirchen heranziehen und dann kommt zu Weihnachten der Bettelbrief. Die fragen dich nicht vorher und als ich nachhakte, dann kann ich ja zur Diözese gehen, dort wäre die Stelle des Datenschutzbeauftragten der Kirche. Mit Datenschutz kannst mich brauchen.
Dann ist § 11 RBStV Verwendung personenbezogener Daten zu beachten. Da steht nämlich drin was die LRA und ob der Beitragservice das nun darf oder nicht er macht es auf dieser Grundlage, dass Daten mit den Meldebehörden abgeglichen werden.
Da ist gar nix zu beachten, wenn europäisches Recht etwas anderes festlegt.
Deshalb hinterfrage ich mich, was habe ich für einen Rechtsanspruch, wenn ich einen Fall vor dem EuGH gewinne und dann muss ich doch wieder Länderbezogen meinen Rechtsanspruch hier in Deutschland einklagen z.B. die Daten wurden übertragen, ich muss zahlen und es geht um 500 Euro?
Eine vernunftbegabte nationale Institution wird es sich mehrfach überlegen, sich mit dem EuGH anzulegen; im Falle, daß der EuGH feststellt, daß sein Urteil mißachtet wird, erhalten die das Urteil mißachtenden Institutionen, Behörden, Unternehmen vom EuGH ohne weitere Zwischenschritte ein Bußgeld aufgedrückt, das der EuGH auch in Eigenverantwortung einzieht. Nur bei Bußgeldern gegen EU-Mitgliedsländer, also gegen ganze Nationalstaaten, hat die EU-Kommission hier ein Mitsprache- bzw. Vetorecht.
In einem italienischen Fall waren kürzlich um die 230 Mio. Euro als Bußgeld wegen Urteilsmißachtung fällig. Der Weg zum EuGH ist hier sehr kurz; nur zum Urteilsspruch ist er evtl. lang.
Es sei an dieser Stelle wiederholt, daß der EuGH primär Grundsatzurteile fällt.
@ pinguin ist das im Ernst deine Meinung, dass die EU oder das EuGH eine Gemeinde- oder Stadtverwaltung ein Bußgeld ausspricht und belegt und die Verwaltung damit bestraft. Gleichzeitig bestraft Sie ja den Bürger selbst. Die Regierungen der EU halten alle Ihr Haushaltsdefizit ein *lach*, ach ja die werden dann bestraft. Das Geld hat der Schäuble schon auf einer neuen Plastikkarte aufdrucken lassen. Weiteres Beispiel VW. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Johannes Remmel kam auf die Idee bezüglich der manipulieren Fahrzeuge diese würden nicht mehr den Feinstaubrichtlinien entsprechen und deshalb müsste die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wen bitteschön trifft so eine Idee --->>> den Herr Remmel nicht, obwohl er doch wie soviele andere auch in seine Behörde gepennt haben.
Ist Dir schon jemals zu Ohren gekommen, dass unsere obersten Wettbewerbshüter das Bundeskartellamt eine Behörde bestraft hat? Na ja jetzt kommt wieder hier geht es um Preisabsprachen und unlauteren Wettbewerb. Und um was geht es beim Rundfunk, die sprechen sich doch genau so ab, über Beitragshöhe, Umsetzung in der Politik, bei den Gerichten wenn ich vergleichbare Urteilstexte lese, über Zwangsvollstreckung mit den GV und allen weiteren Beteiligten, nur die dürfen das.
EU-Recht hin oder her ... für mich ist die EU genau so eine V--------organisation wie unsere zuständige reg. oder sonstige Verwaltung, denen wird einfach zuviel sozusagen alle Macht einräumt. Und genau die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG war der Wirtschaft ein Dorn im Auge bei Ihren Aktivitäten um Wettbewerb herzustellen. Warum wohl wurde zuletzt das BDSG 2009 novelliert.
@ pinguin bezogen auf den Satz, dass der EuGH primär Grundsatzurteile fällt mag das schön klingen. Soll doch bitte ein RF-Beitragsverweigerer richtig gut und sauber und ausführlich dieses Urteil vom 01.10.2015 zitieren und damit seine Klage begründen. Ich will sehen was das Ergebnis ist. Ich gehe davon aus es wurden von Dir auch die Urteile gelesen wie die Gerichte argumentiert haben wer die Zuständigkeit nach EU-Recht prüft. Die Richter selbst und nicht der Kläger mit seiner Klage in dem er auf ein höchstrichterliches Urteil verweist.
Außerdem ich gehe davon aus Dir sind die bisherigen Grundsatzentscheidungen die in dem Urteil Cluj jetzt genannt C-465/00, C-138/01 und C-139/01, EU:C:2003:294, Rn. 64, und Huber, C-524/06, EU:C:2008:724, Rn. 43). wurden bekannt, um was es bisher Inhaltlich dabei ging.
Es ist mir kein Urteil/Bezug oder weiterer Fall bekannt der direkt die Ausübung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung beim Datenschutz eingegrenzt.
Wenn die Behörde einen Fehler begeht, dann kann Sie den heilen.