... und am Rande der Gesellschaft entwickeln sich ja dann auch - unbeobachtet von der Öffentlichkeit - diese merkwürdigen "Schiedsgerichte" (vgl. auch TTIP, CETA), wie etwa der
Träger des "Medienschiedsgerichts" - der Verein
"Deutsches Medienschiedsgericht e.V.", dem ich hier etwas mehr Aufmerksamkeit schenken möchte.
BTW, kannte den vielleicht schon jemand?
Als
Gründungsmitglieder "wirkten unter anderem der
Freistaat Sachsen, die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig, der Mitteldeutsche Rundfunk und die MDM Mitteldeutsche Medienförderung mit.", und, der Verein "stellt die wirtschaftliche und inhaltliche Unabhängigkeit
[Anm.: des Medienschiedsgerichts] sicher. Er steht unter anderem
wissenschaftlichen Einrichtungen, Verbänden, Stiftungen, Rundfunkanstalten und Unternehmen der Medienbranche offen."
[1]Ah ja, ...
Dazu lesen wir in der Satzung
[2] im
§ 2, Zweck und Aufgaben, unter Absatz (2) (PDF Seite 2/11) weiter:
Zweck des Vereins ist die Errichtung, das Betreiben und die Förderung des „Deutschen Medienschiedsgerichts“ in Leipzig. Mit dem Angebot von Schiedsverfahren auf Grundlage der Schiedsgerichtsordnung für das Deutsche Medienschiedsgericht soll im Wege der raschen und abschließenden Beilegung von Rechtsstreitigkeiten durch Entscheidung oder Schlichtung das Funktionieren einer jederzeit leistungs- und handlungsfähigen Medienbranche unterstützt werden. Dadurch fördert der Verein selbstlos das Demokratische Staatswesen der Bundesrepublik sowie Kunst und Kultur im Allgemeinen und die für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft wichtige Medienvielfalt als Basis der grundrechtlich geschützten freien Meinungsbildung und -äußerung im Besonderen.
Aha...
Aber warum ist das Gesagte in diesem Thread hier möglicherweise überhaupt von Interesse?Nun, auf
[3] lernen wir das Präsidium des Vereins und dessen benannte Schiedsrichter kennen, wo plötzlich auch wieder ein - nunmehr - alter Bekannter als Schiedsrichter auftaucht,
Prof. Dr. Dieter Dörr [4]Entsprechende Schlüsse möge jeder selbst ziehen. Meine abschließenden Fragen wären lediglich:Auf welche
demokratischen Gesetzesgrundlagen könnten sich derartige "Schiedsgerichte" denn berufen (zumal sie doch, wie in diesem Fall, mit sehr hochkarätigem Fachpersonal besetzt zu sein scheinen)?
Und entsteht - sollte es keine solchen geben - hier nicht eine Form der "Gerichtsbarkeit"
außerhalb der bereits gesetzlich legitimierten?
P.S.: Interessant ist auch noch die Mitgliederliste des Vereins
[5], wozu mir einzig "Unter Ausschluss der Öffentlickeit" einfällt.
[1] "Träger des Medienschiedsgerichts ist der Verein Deutsches Medienschiedsgericht"
http://www.deutsches-medienschiedsgericht.de/verein/[2] "Satzung des Vereins Deutsches Medienschiedsgericht" (vom 26.08.2016)
(als PDF)http://www.deutsches-medienschiedsgericht.de/files/2016/08/beschlossene-Satzung-Stand-26.08.2016-ohne-Unterschriften.pdf[3] "Präsidium und Schiedsrichter des Vereins"
http://www.deutsches-medienschiedsgericht.de/schiedsrichter/[4] "Prof. Dr. Dieter Dörr"
http://www.deutsches-medienschiedsgericht.de/schiedsrichter/prof-dr-dieter-doerr/[5] "Mitgliederliste des Vereins"
http://www.deutsches-medienschiedsgericht.de/verein/mitglieder/