Tja, da muß man wohl dafür sorgen, daß man nie zuviel Steuern zahlt, die man dann nicht zurückbekommen würde...
Sollte also Selbständigkeit herrschen, dann nie Vorsteuer verfallen lassen, Vorauszahlungen an die tatsächlichen Einkünfte anpassen lassen bzw. Freibeträge großzügig eintragen lassen. Dann zahlt man immer nur genau die Steuern, die man schuldig ist und es wird nichts von etwaigen Guthaben weggenommen.
Gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamtes zur Befriedigung des Schundfunks müßte man andere Geschütze auffahren, z.B. weil man jetzt erst Kenntnis von offenen Forderungen erlangt hätte und eine entsprechende Klage anstrengt. Dabei könnte z.B. herauskommen, wenn man im Rahmen des Verfahrens an Kopien der Ursprungsbescheide kommt, daß diese ja vollautomatisch erstellt und damit nichtig seien...