Fakten aus dem Evaluierungsbericht
+0,906 Mio. Anmeldungen vorgenommen, davon 0,373 Mio. automatische Anmeldungen in der dritten Klärungsstufe
- 0,222 Mio. bereits wieder zurückgenommen
- 0,040 Mio. Personen von der Beitragspflicht befreit oder diese ermäßigt.
=0,644 Mio. beitragspflichtige Wohnungen neu im Bestand (Wie geht das denn? Wie verschwinden denn die Wohnungen, wenn jemand wegzieht oder verstirbt? Führt ihr etwa kein Wohnungsregister? Warum sind denn die 0,040 Mio. Befreiten und Ermäßigten der Anmeldungen keine neuen Wohnungen?)
Erfahrungswerte des Beitragsservice: ca. 55 % der Anmeldungen müssen wieder abgemeldet werden:
0,408 Mio. Anmeldungen verbleiben erwartungsgemäß, davon sind
0,368 Mio. voll beitragspflichtige Wohnungen
meine Gedanken dazu:
+ 0,533 Mio. Anmeldungen durch die Rückmeldung von Wohnungsinhabern
+ 0,373 Mio. vollautomatische Direktanmeldungen
- 0,222 Mio. Anmeldungen wurden bereits zurückgenommen
- 0,276 Mio. Anmeldungen werden noch erfahrungsgemäß zurückgenommen werden
Von welcher Gruppe wurden jetzt 0,222 Mio. Anmeldungen bereits wieder zurückgenommen?
Ich denke, dass es eher wahrscheinlich ist, dass der allergrößte Anteil davon bei den Direktanmeldungen zurückgenommen wurde. Mir fällt gerade kein Szenario ein, bei dem ein zurückgemeldeter und jetzt daraufhin angemeldeter Wohnungsinhaber wieder schreibt, dass er gar kein Wohnungsinhaber ist. Die Befreiten werden ja trotzdem angemeldet und sind in den 0,222 Mio. Rücknahmen nicht enthalten.
Ich schätze also 0,200 Mio. zurückgenommene vollautomatische Direktanmeldungen, bei denen die Betroffenen letztendlich doch eine vorhandene Beitragsnummer angegeben haben.
Somit verbleiben dann schätzungsweise 0,173 Mio. Direktanmeldungen erstmal im Bestand.
Ich erwarte, dass die weiteren 0,276 Mio. erwarteten Rücknahmen wohl zum größten Teil aus dem Bestand der Rückmelder kommen werden, die sich inzwischen informiert haben und eine Beitragsnummer nachreichen konnten. Dieses Szenario gilt wohl auch für die "Ignoranten" bei den Direktangemeldeten, die erst aufgewacht sind, als die vollautomatischen Festsetzungsbescheide eingetroffen sind, gemahnt wurde oder sogar vollstreckt werden sollte. Ich denke auch, dass zum Beispiel pflegebedürftige Bürger in entsprechenden Einrichtungen zwar befreit, aber angemeldet bleiben. Dieser Personenkreis sollte meiner Meinung nach nicht bei den zurückgenommenen Anmeldungen auftauchen.
Ich schätze also, dass 0,100 Mio. Direktangemeldete letztendlich übrig bleiben werden und 0,308 Mio. von den "erfolgreichen" Rückläufern.
Der große, inzwischen regelmäßig angesetzte große Meldedatenabgleich wurde ja begründet mit der großen Anzahl an Beitragsverweigerern, die man so mithilfe der Direktanmeldungen der Beitragsgerechtigkeit zuführen kann.
Jetzt sind aber von 72,9 Mio. Meldedatensätzen gerade einmal 0,173 Mio. Direktanmeldungen, die den Beitragsverweigerern zuzuschreiben sind, und davon bleiben vielleicht 0,100 Mio. nachweisliche "Schwarzseher" oder "Beitragspreller" übrig. Das entspricht dann 0,14% der gesamten übertragenen Meldedaten. Die Anmeldungen aufgrund von Rückmeldungen angeschriebener Bürger sind ungefähr dreimal so viele und entsprechen 0,42% der Meldedaten, und genau diese Bürger hätten auch geantwortet, wenn sie einfach so angeschrieben worden wären. Dazu hätte man, wenn man die Briefe nicht direkt an Wohnung adressieren kann, wohnungsbezogene Meldedatenabgleiche durchführen lassen können unter Angabe der betroffenen Wohnung. So sähe Datensparsamkeit aus, Leute!
Zusammengefasst ist der große Melddatenabgleich völlig unverhältnismäßig im Hinblick auf die letztendlich überführten "Beitragsverweigerer", und dabei sind noch nicht einmal die Kosten des Meldedatenabgleichs betrachtet worden! Der größte Anteil der Neuanmeldungen hätte sich auch mithilfe von Meldedatenabfragen über die Angabe der Wohnungen realisieren lassen können. Das geht aber nicht, weil die Rundfunkanstalten keine Wohnungsdatenbank führen, was sie aber gesetzlich tun müssten, um Wohnungen bebeitragen zu können. Um diesen Fehler zu heilen, werden einfach alle Gemeinden verpflichtet, regelmäßig die Meldedaten aller volljährigen Bürger zu übermitteln. Dies ist ein Teil des großen Skandals rund um die Datenschutzverstöße des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland!
Es bleiben folgende, noch zu klärenden Fragen offen:
1. Wieviele (in Prozent) der direkt angemeldeten Beitragskonten bleiben im Bestand?
2. Welche Kosten verursachten die bereits erfolgten Meldedatenabgleiche bundesweit?
3. Wie verteilen sich die Aufwendungen insgesamt zwischen den Kosten der Meldebehörden und den Kosten des Beitragsservice?