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Autor Thema: Blick zurück: GEZ - Millionending der Superlative (Computerwoche 09.01.1976)  (Gelesen 2028 mal)

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Computerwoche, 09.01.1976

Zum neuen Jahr startet die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der Rundfunkanstalten
Ein Millionending der Superlative


Zitat
KÖLN - Jeden Monat fast zwanzig Millionen Mal Geld einziehen zu lassen, wurde ARD und ZDF zu teuer: 234 Millionen Mark kassierte die Bundespost 1973 für das Inkasso der Rundfunk- und Fernsehgebühren in der Bundesrepublik. Statt 23 Rundfunkabrechnungsstellen und 5300 Postbediensteten gibt es dafür seit 1. Januar 1976 nur noch eine "Gebühreneinzugszentrale" (GEZ) in Köln mit ganzen 400 Mitarbeitern. Durch Realisierung dieser Gemeinschaftseinrichtung und durch die gleichzeitige Umstellung der Zahlungen vom Monats- auf den Dreimonats-Rhythmus wollen die neun ARD-Rundfunkanstalten und das ZDF mindestens 140 Millionen Mark jährlich sparen. Der GEZ-Aufwand soll 1976 rund 95 und 1977 knapp 105 Millionen Mark betragen. […]

Auf Suche nach schwarzen Schafen

Dabei geht es dann gar nicht immer um Millionen: Man erhofft sich von dem System auch Hinweise auf einzelne Adressen von Schwarzsehern oder -hörern. Die Funk-Kriminalisten warten schon auf den Tag, an dem sie sich ausdrucken lassen können, wer beispielsweise in einer bestimmten Straße in München oder Neustadt Gebühren zahlt. […]

Voraus ging eine der größten Datenerfassungs-Aktionen der deutschen DV-Geschichte: Die Übernahme von 19,5 Millionen Adressen zahlender Rundfunkteilnehmer, die bei den Rundfunkabrechnungsstellen auf Adrema-Platten vorlagen. "Das war eine ganz schwierige Geschichte - vor allem weil die große Datenmenge in vertretbarer Zeit erfaßt werden mußte“ […]

Die Stammsätze mit durchschnittlich 80 Zeichen pro Teilnehmer wurden von den Adremaplatten mit Einmal-Kohleband auf 90-Gramm-OCR-Endlospapier abgedruckt, zur Sicherheit auch mikroverfilmt, und dann von Reißern getrennt. Diese Einzelbelege wurden optisch gelesen. […]

Installiert wurden drei "Scan-Data-Systeme 2250" von Interscan mit je fünf online angeschlossenen Korrekturbildschirmen sowie ein Leser "Input 80 B" von Recognition Equipment mit einem parallel dazu offline arbeitenden Direkteingabe- und Korrektur-System mit 22 Bildschirmen. […]

Banken und Sparkassen lesen zwar in der Regel die Gutschriften selbst mit OCR-Lesern - aber nicht das Mehrzweckfeld in dem von der GEZ-vorcodierten Zahlschein. Da dieses Feld aber die Teilnehmernummer enthält, ohne die eine Zahlung dem Konto nicht zugeordnet werden kann, mußte sich die Gebühreneinzugszentrale entschließen, ihre Belege selbst zu lesen. […]

Für die Massen-Datenverarbeitung war ursprünglich ein 370/158-Doppelprozessor vorgesehen. Die Aufgaben erwiesen sich jedoch als zu umfangreich, so daß in Köln jetzt je eine IBM 370/158 und eine 370/168 mit jeweils 4 MB installiert sind. […]

Weiterlesen auf:
https://www.computerwoche.de/a/ein-millionending-der-superlative,1200449


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Zum Thema:

Spiegel, 19.03.1975.10.2019

Bruch mit der Post

Nicht der Briefträger, sondern ein Computer fordert künftig die Hörfunk- und Fernsehgebühren an. Die Rundfunkanstalten wollen ihre 20 Millionen Teilnehmer selbst abkassieren -- und riskieren ein Chaos.


Zitat
[…] In Köln-Bocklemünd wird gegenwärtig Europas größter Inkasso-Computer, die "Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland" (GEZ), täglich mit 150 000 Adressen von Hörfunk- und Fernsehteilnehmern gefüttert. Seit Januar werden dort die rund 20 Millionen Anschriften der Post-Gebührenzentralen gespeichert -- so seit letzter Woche stündlich bis zu 10 000 aus Hamburg, Kiel und Braunschweig.
Auch laufende An- und Abmeldungen sowie die täglich 30 000 Adressenänderungen werden aus den 23 Gebührenabrechnungsstellen der Post bis zum Jahresende nach Köln weitergemeldet. Dann kann die Post über 5500 Gebührenbuchhalter anderweitig verfügen; entlassen werden soll keiner. […]

Zuvor schon, etwa am 1. Oktober, beginnt bei der GEZ die Zwillings-Großrechenanlage IBM 3701158 (Monatsmiete: 900 000 Mark) mit dem Probelauf. Drei Monate will GEZ-Geschäftsführer Karl Stefan Oppermann "den Ernstfall spielen". Dann, Mitte Februar, März und April kommenden Jahres, wird je ein Drittel der Funk- und Fernsehteilnehmer vom Kölner Computer die Aufforderung erhalten, die Gebühren jeweils sechs Wochen im nachhinein und im voraus zu zahlen. […]

Adam Hadamer, Finanz-Abteilungschef beim WDR, denkt schon einen Schritt weiter. Er will, wenn bei der GEZ der Betrieb erst läuft, den großen Bruder auch zur Fahndung einsetzen: "Dann werden wir die Bänder, die die Adressen der Rundfunkteilnehmer enthalten, mit den Bändern der Einwohnermeldeämter parallel laufen lassen."

Weiterlesen auf:
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41521221.html



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sondern ein Computer fordert künftig die Hörfunk- und Fernsehgebühren an.
Gab es damals dafür eigentlich eine Rechtsgrundlage? Die EMRK trat jedenfalls amk 03. Sept. 1953 in D in Kraft; bereits ab diesem Zeitpunkt wäre es nicht legal gewesen, sich über Art. 10 EMRK mit "without interference by public authority" hinwegzusetzen.


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Ein hoch aktueller Fund von juristischer Brisanz.

Was @pjotre nur hier im Forum und anderwärts in einem kompletten Briefbeispiel darlegte, ist nun beweiskräftig:
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(1) Die damalige IT konnte nur "Stammdaten" verarbeiten, 80 Zeichen, die Grenze hing mit der Zahl der Lochkartenspalten zusammen - Lochkarten, die zuvor die IT noch dominiert hatten.
(2) Und dies nur "sequentiell" - man beachte: Von Bändern eingelesen.
(3) Großbuchstaben, das war schick und modern, wie man den Dokumenten aus jener Zeit ansehen kann - denn damalige unintelligente OCR und Drucker schafften lange Zeit nur den kleinen Zeichensatz ohne den der Kleinbuchstaben (4 Bits - Lochkarten hatten dann wohl 32 Zeilen?)

Die Sonderregelung für Ausdruckvereinfachung bei "automatisierter Verarbeitung"
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haben hier ihre  juristische Legitimation von den technischen Grenzen abgleitet. Wie zutreffend durch den @Profäten im Forum in einem anderen Thread durch einem Auszug aus einem juristischen Kommentar belegt, ein Superfund,
ist nach geltendem Recht
- zwingend, den Bearbeiter und einen Ansprechpartner mit auszudrucken
- mit Ausdruck am Briefende - wer unterschrieb,
- ferner wäre der Intendant im Brieffuß auszudrucken.

Ist alles aus der Kölner Massenverarbeitung seit 2013 nichtig, was uns auf den Tisch kam?
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Das also ist die Behauptung, die schon seit Mitte 2018 durch bestimmte Vordrucke von den wenigen Anwendern nach Köln kommuniziert wurde und nun im Sommer 2019 durch Briefbeispiele ihre rechtliche Argumentationsbasis voll ausgebildet hat.
(2 Links, ein Forum ist keine Linkfarm, also nur per PM.)

Dort wäre nun durch Kurzzitate aus den einstigen Publikationen Beweiskraft zu ergänzen,
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was die alte IT dazu zwang, Briefbeispiele wegzulassen.
- steht nun auf der Todo-Liste hier -
Besonders schön natürlich auch, zu erfahren, dass einst der Briefträger die Rundfunkabgabe kassiert hatte. Gute alte Zeit, wir lieben dich, als Briefträger noch Beamte waren und in Uniform mit perfekten Bügelfalten, die fast alles wussten in ihrem "Block" - auch, wer Schwarzeher sein könnte... - und noch nicht sekundengehetzte Lastenradlenker in abgewetzten Jeans.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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