Hallo zusammen,
zu einem fiktiven Fall:
Person A ist im Februar 2013 in eine Wohnung in Baden-Württemberg gezogen und hat sich dort im Bürgeramt auch angemeldet. Ein paar Monate später kam die erste Post der GEZ/Beitragsservice. Diese und alle weiteren Brief wurden ignoriert und teilweise sogar weggeworfen.
Vor Kurzem erhielt Person A einen Brief des Beitragsservice, welcher auf den 02.03.2015 datiert ist und den Betreff "Festsetzungsbescheid" trägt. Hier wird der Betrag von ~400€ von 01.02.2013 bis 30.11.2014 festgesetzt (erwähnt wird aber auch das ein offener Betrag von ~460€ inkl. Säumniszuschlag bis Ende 02.2015 besteht).
Es wird auch angemerkt, dass dieser Bescheid ein vollstreckbarer Titel ist, damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.
Eine Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsgrundlagen sind auf der Rückseite in grau aufgedruckt.
Wie soll Person A hier nun vorgehen? Sollte Person A in Anbetracht des Briefdatums dieses Schreiben ignorieren und auf das nächste Schreibe warten? Soll Person A Widerspruch einlegen? Oder gibt es weitere Möglichkeiten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
jd