Guten Abend,
die fiktive Person A erhält Ende 2019 von der Finanzbehörde Kasse Hamburg einen mit "Zahlungsaufforderung vor Pfändung" überschriebenen Brief samt einer Kopie eines Vollstreckungsersuchens des NDR, in dem die Forderung auf drei angeblich im Zeitraum
Ende 2017/Anfang 2018 an A versendete Beitragsbescheide gestützt wird. A richtet daraufhin ein Schreiben mit Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - *keinen* Widerspruch - an den NDR und verweist darauf, dass:
- die gelisteten Bescheide nicht sämtlich zugegangen sind, ein rechtswirksamer Bescheid aber zwingend Voraussetzung für die zwangsweise Beitreibung des Rundfunkbeitrages ist
- laut Vollstreckungsersuchen in allen aufgeführten Bescheiden auch Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben wurden, diese aber, da ein primärer Festsetzungsbescheid (d.h. ein solcher ohne Säumniszuschlag) niemals zugegangen war - und der Aufstellung zufolge auch niemals verschickt worden war - erst recht unzulässig sind
- A keinen nicht vollautmatisiert erstellten Bescheid erhalten hat, ein vollautomatisiert erstellter Bescheid mangels die Vollautomatisierung legitimierender Rechtsvorschrift jedoch rechtswidrig ist
Mit gleicher Post bittet A die Finanzbehörde Kasse Hamburg um Aussetzung der Beitreibung bis zur Klärung seiner Einwände und fügt eine Kopie des an den NDR gerichteten Schreibens hinzu..
Schließlich erhält A ein vom 11.12.19 datiertes, "Widerspruchsbescheid" betiteltes Schreiben des NDR in dem sein Schreiben als "Widerspruch" bezeichnet und dieser wegen Fristversäumnis zurückgewiesen wird.
Nun müsste A wohl, um die drohende Beitreibung abzuwenden, beim Verwaltungsgericht klagen.
Er ist sich aber unsicher, wie er die Klage gestalten soll, da das Schreiben des NDR trotz des Titels "Widerspruchsbescheid" faktisch mangels Widerspruch keinen solchen darstellen kann. Kann er etwa auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" klagen?
Das eigenes Schreiben von Person A reiche ich wenn nötig noch nach, die Argementation ist aber hier schon genau wiedergegeben. Da die Zeit drängt (Monatsfrist), wäre es schön, wenn der Beitrag schonmal veröffentlicht werden könnte.
Danke
Edit "Bürger":
Ursprünglicher nicht ganz den eigentlichen Kern beschreibender Betreff "Widerspruchsbescheid ohne Widerspruch - wie/worauf klagen?" musste angepasst werden.
Dokumente waren tlw. nicht ausreichend anonymisiert.
Bitte immer alle individuellen Daten incl. Tel/Name/Unterschriften gewissenhaft entfernen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.