ungenauer fiktiver Fall, was wird als Antwort erwartet?
Auf einen Bescheid sollte mit Widerspruch reagiert werden.
Auf eine Ankündigung zur Vollstreckung sollte mit der Nachfrage reagiert werden, wo die Grundlage dazu ist.
Auf einen Brief des GV (Gerichtsvollziehers), dass dieser vollstrecken will sollte mit der Frage nach der Grundlage dazu reagiert werden. (persönlich mit Zeugen)
-> daraus sollte dann eine ZPO Vollstreckungserinnerung nach §766 entstehen
Ein Titel, könnte ein Bescheid sein -> also Widerspruch innerhalb der Frist an die angebene Adresse in einer Rechtsbelehrung senden.
Reagieren sollte man, aber "muss" man "jedoch nie", jedoch sind die Sachen, welche passieren können, wenn eine Person A "nie" reagiert recht unterschiedlich.