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Autor Thema: Reagieren auf Schreiben Festsetzungsbescheid  (Gelesen 2720 mal)

K
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Reagieren auf Schreiben Festsetzungsbescheid
Autor: 07. März 2015, 17:54
Hallo :)

Angenommen jemand reagiert gar nicht auf die Schreiben und die angeblichen Ratenvereinbarungen. Es kommt ein Titel zur Vollstreckung. Muss man da reagieren?


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P
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ungenauer fiktiver Fall, was wird als Antwort erwartet?

Auf einen Bescheid sollte mit Widerspruch reagiert werden.
Auf eine Ankündigung zur Vollstreckung sollte mit der Nachfrage reagiert werden, wo die Grundlage dazu ist.
Auf einen Brief des GV (Gerichtsvollziehers), dass dieser vollstrecken will sollte mit der Frage nach der Grundlage dazu reagiert werden. (persönlich mit Zeugen)
-> daraus sollte dann eine ZPO Vollstreckungserinnerung nach §766 entstehen

Ein Titel, könnte ein Bescheid sein -> also  Widerspruch innerhalb der Frist an die angebene Adresse in einer Rechtsbelehrung senden.

Reagieren sollte man, aber "muss" man "jedoch nie", jedoch sind die Sachen, welche passieren können, wenn eine Person A "nie" reagiert recht unterschiedlich.


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K
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Hallo,

Vielen Dank.

Angenommen es geht um den Festsetzugbescheid.

Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel...

Wie könnte man darauf widersprechen? Muss das begründet werden?


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Hallo.

Angenommen, eine fiktive Person F hätte auch einen Festsetzungsbescheid bekommen, könnte ich mir vorstellen dass sie ungefähr so reagieren würde.

Wichtig:
Widerspruch und außerdem
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO und am besten auch noch die
Ablehnung des Säumniszuschlags.

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

P
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je persönlicher die Begründung, desto länger wahrscheinlich die Zeit fürs Bearbeiten, je kürzer, desto ehr erfolgt eine Ablehnung, gegen welche Klage erhoben werden kann

Beispiele für mögliche Fundstellen, die beim Formulieren helfen könnten

also ganz generelle "Anregungen"...

Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Widerspruchs-/Klagebegründungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

Ergänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485
sowie

NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636

...ein besonders ergötzlicher, sehr fundiert klingender Rundumschlag ;) :D
Man darf gespannt bleiben, welche Wirkung dies entfaltet...
Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße (Teile 1-4)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13174.msg89290.html#msg89290 + folgende

eine schöne auch detalierte Ausarbeitung auf 83 Seiten
Mein Widerspruch (user Knax)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13289.0.html

etwas "alternativer"
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html


Edit "Bürger":
Diese allgemeine Frage wurde im Forum schon ausgiebig und mehrfach behandelt.
Da eine Mehrfachdiskussion allgemeiner Fragen im Forum aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht vorgesehen ist, bleibt dieser Thread geschlossen.
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen und insbesondere unbedingt generell eingehend einlesen!
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2015, 16:18 von Bürger«

 
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