Der "Titel" wird nicht dem Schuldner zugestellt sondern wenn, dann dem Gläubiger bzw. seinem Anwalt. Person A würde einfach nur den rechtskräftigen Beitragsbescheid (nachweislich zugestellt?) alternativ einen nachweislich zugestellten Widerspruchsbescheid verlangen.
Person A versteht die ganze Aufregung so langsam nicht mehr wegen diesen Gerichtsvollziehervögeln... Person A hat selbst gerade einen solchen privaten Fall (Betrug bei Ebay mit Gerichtsprozess und anschließendem GV-Termin beim Schuldner)... Was da alles beachtet werden muss inkl. rechtskräftigen Vollstreckungsvorraussetzungen, Titel etc...
Daher kann man sich so langsam wirklich nicht mehr vorstellen, dass ein GV so leichtgläubig vollstrecken will, wenn nachweislich nicht die Vorraussetzungen vorliegen! Wenn Person A genau wüsste, dass keins von den oben genannten Vorraussetzungen erfüllt sind, würde er sich ganz genüsslich hinsetzen und auf den GV warten, bzw. sich mal ein Redeprotokoll zurechtlegen und auch dem GV mal die Folgen seines Tuns vor Augen halten. Spätestens, wenn mit einem "Wohnungsaufbruch" gedroht wird, könnte man sich (wie in einem anderen Thread diskutiert) aufgrund der Drohungen auch mal an die Polizei wenden... Bzw. fragen, was denn zu tun sei, wenn die "Einbrecher" kommen... Denn ein Durchsuchungsbeschluss (oder wie man es in dem Falle auch nennen mag...) wird meines Erachtens kein Richter dieses Landes ausstellen, ohne die notwendigen Vorraussetzungen dazu auf dem Tisch zu haben!!!