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Autor Thema: Welchen Weg nehmen, falls noch alle Möglichkeiten vorhanden?  (Gelesen 2690 mal)

J
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu der aufgeführten fiktiven Situation:

Angenommen Person A hat noch nie GEZ Gebühren (für mich Zwangsgebühren) bezahlt und bekommt nach mehreren Briefen im
July 2014 die "Bestätigung der Anmeldung" (für mich Zwangsanmeldung),
September 2014 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" und
Oktober 2014 "Zahlung der Rundfunkbeiträge".

Person A hat leider keinen juristischen Ausbildungshintergrund, weiß jedoch aus einschlägigen Foren, dass als nächstes die "Rechtshilfebelehrung" kommt auf die spätestens Einspruch einzulegen ist, um GEZ Gebühren nicht zu bezahlen.
Person A hat sich inzwischen im Internet und in Foren erkundigt und ist zu dem Schluss gekommen, dass auf jeden Fall eine Zwangsvollstreckung erfolgen wird, auch wenn man denn komplizierten Rechtsweg geht.

Was würdet Ihr Person A empfehlen?

a) Die Gebühren nicht bezahlen, Rechtsweg gehen mit Widerspruch, Klage etc. und im Endeffekt zwangsvollstreckt werden?
     (Person A hat keinen juristischen Hintergrund!)
b) oder aufgrund von mangelndem Rechtswissen die Gebühren zu bezahlen?
c) Jemanden suchen der Person A für eine erfolgreiche Klage nutzen kann, da Person A keine Erfahrung und Wissen im Bereich Recht und Justiz hat?

Ich freue mich auf eure konstruktiven Antworten, um das Fallbeispiel Person A so schnell wie möglich theoretisch "durchzuspielen".

Beste Grüße, Jakob


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 02:55 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A hat sich inzwischen im Internet und in Foren erkundigt und ist zu dem Schluss gekommen, dass
auf jeden Fall eine Zwangsvollstreckung erfolgen wird, auch wenn man denn komplizierten Rechtsweg geht.
Diese Aussage ist nach bisheriger Erkenntnis falsch, was wohl Auswirkungen auf die Gemütslage bzgl. der Optionen haben dürfte ;)

Hören wir, was eine fiktive Person B hierzu zu sagen hat ;)
Zitat
Was nicht gezahlt wurde, wird man auch nicht "zurückfordern" müssen ;)
Der "legale" (und einzig weitestgehend sichere) Weg, sich bis dahin vor der Zahlung zu schützen, ist der juristische Weg:
Als "offizieller" Hörfunkteilnehmer bis 31.12.2012 habe ich zum 01.01.2013 die Zahlungen komplett eingestellt und nach dem "offiziellen", regulären Prozedere von Widerspruch und Einreichung einer nur kurz begründeten, noch nicht ausführlichen Klage (Sep 2013!) seither auch keinen müden Cent an ARD, ZDF & Co. geleistet - ohne jegliche Konsequenzen wie Mahnungen, Gerichtsvollzieher o.ä.
Ein mit dem Widerspruch gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde ignoriert/ nicht entschieden.
Die trotz zwischenzeitlich etwas in Gang kommenden Klageverfahrens immer wieder regelmäßig eintreffenden automatisierten Zahlungs-/ Kontostandsinformationen, sind keine "Mahnmaßnahmen" und können ignoriert werden, da ohne Rechtsbehelf und keine "Verwaltungsakte".
Bei LAUFENDEM KLAGEverfahren werden seitens der Landesrundfunkanstalten die "MAHNmaßnahmen" bis zum Ende des Verfahrens AUSGESETZT.
Man hat also bis zum Ende (in Jahren?) Ruhe vor jeglicher Zwangsvollstreckung!

Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059

Je nach Ablauf kann es allerdings innerhalb der 3-Monats-Bearbeitungsfrist der Widersprüche zu Mahnmaßnahmen kommen:
- "Mahnung" vom Beitragsservice
- "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Beitragsservice...
...danach vom Gerichtsvollzieher
Hierzu bitte informieren insbesondere unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
und in den Folgebeiträgen.

Es sind dann je nach den Umständen Optionen wie z.B. Antrag auf Eilrechtsschutz, direkte Klage, Abwehr der Zwangsvollstreckung aus formalen Gründen etc. im Einzelnen zu prüfen.
Ab Einreichen der Klage herrscht jedenfalls üblicherweise erstmal weitestgehende "Ruhe im Karton" ;)


a) Die Gebühren nicht bezahlen, Rechtsweg gehen mit Widerspruch, Klage etc. und im Endeffekt zwangsvollstreckt werden? (Person A hat keinen juristischen Hintergrund!)
b) oder aufgrund von mangelndem Rechtswissen die Gebühren zu bezahlen?
c) Jemanden suchen der Person A für eine erfolgreiche Klage nutzen kann, da Person A keine Erfahrung und Wissen im Bereich Recht und Justiz hat?

Hierzu vielleicht noch folgende Verweise:
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html

sowie tangierend eventuell von Interesse - und sei es nur perspektivisch:
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html




Ansonsten gilt nach wie vor:
Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


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J
  • Beiträge: 2
Hi,

habe mir inzwischen sooo viel im Forum "reingelesen", dass wir jetzt noch besser über fiktive Personen diskutieren können.
Person A hat übrigens noch einen Brief, sagen wir mal November 2014, zur Zahlung der Rundfunkbeiträge bekommen.
Immer noch ist kein Brief mit Rechtshilfebelehrung bei Person A eingegangen.

Reagieren oder abwarten? (Was soll A machen?)

Kannst du helfen? Danke und Gruß, Jakob


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habe mir inzwischen sooo viel im Forum "reingelesen"
...vielleicht solltest Du der fiktiven Person A dann mal alles berichten bzw. sie dazu bringen, dass auch sie sich eingehend einlesen möge, damit sie nicht mehr von dieser Grundsatzfrage aller Grundsatzfragen "gequält" wird...? :police:

Person A hat übrigens noch einen Brief, sagen wir mal November 2014, zur Zahlung der Rundfunkbeiträge bekommen.
Immer noch ist kein Brief mit Rechtshilfebelehrung bei Person A eingegangen.
Rhetorische Gegenfrage:
Wie würde denn Person A darauf reagieren wollen, wenn ohne Rechtsbehelfsbelehrung nicht klar ist, ob und welche Rechtsmittel sie einlegen könne?
Und warum würde sie auf dieses Schreiben reagieren wollen, wenn doch offensichtlich der offizielle Beitrags-/ Festsetzungsbescheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung noch aussteht und die Vorgehensweise gegen diesen ja nun schon allgemeiner Kenntnisstand sein dürfte?


Edit "Bürger":
Unsere Kapazitäten sind leider nicht ausreichend, individuelle und mehrfache Diskussionen zu bereits ausgiebig behandelten Grundsatzfragen zu diskutieren.
Aus diesem Grunde wird auch zur Wahrung der Übersicht des Forums dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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