Person A hat sich inzwischen im Internet und in Foren erkundigt und ist zu dem Schluss gekommen, dass
auf jeden Fall eine Zwangsvollstreckung erfolgen wird, auch wenn man denn komplizierten Rechtsweg geht.
Diese Aussage ist nach bisheriger Erkenntnis
falsch, was wohl Auswirkungen auf die Gemütslage bzgl. der Optionen haben dürfte
Hören wir, was eine fiktive Person B hierzu zu sagen hat
Was nicht gezahlt wurde, wird man auch nicht "zurückfordern" müssen
Der "legale" (und einzig weitestgehend sichere) Weg, sich bis dahin vor der Zahlung zu schützen, ist der juristische Weg:
Als "offizieller" Hörfunkteilnehmer bis 31.12.2012 habe ich zum 01.01.2013 die Zahlungen komplett eingestellt und nach dem "offiziellen", regulären Prozedere von Widerspruch und Einreichung einer nur kurz begründeten, noch nicht ausführlichen Klage (Sep 2013!) seither auch keinen müden Cent an ARD, ZDF & Co. geleistet - ohne jegliche Konsequenzen wie Mahnungen, Gerichtsvollzieher o.ä.
Ein mit dem Widerspruch gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde ignoriert/ nicht entschieden.
Die trotz zwischenzeitlich etwas in Gang kommenden Klageverfahrens immer wieder regelmäßig eintreffenden automatisierten Zahlungs-/ Kontostandsinformationen, sind keine "Mahnmaßnahmen" und können ignoriert werden, da ohne Rechtsbehelf und keine "Verwaltungsakte".
Bei LAUFENDEM KLAGEverfahren werden seitens der Landesrundfunkanstalten die "MAHNmaßnahmen" bis zum Ende des Verfahrens AUSGESETZT.
Man hat also bis zum Ende (in Jahren?) Ruhe vor jeglicher Zwangsvollstreckung!
Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059Je nach Ablauf kann es allerdings
innerhalb der 3-Monats-Bearbeitungsfrist der Widersprüche zu Mahnmaßnahmen kommen:
- "Mahnung" vom Beitragsservice
- "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Beitragsservice...
...danach vom Gerichtsvollzieher
Hierzu bitte informieren insbesondere unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRAhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835und in den Folgebeiträgen.
Es sind dann je nach den Umständen Optionen wie z.B. Antrag auf Eilrechtsschutz, direkte Klage, Abwehr der Zwangsvollstreckung aus formalen Gründen etc. im Einzelnen zu prüfen.
Ab Einreichen der Klage herrscht jedenfalls üblicherweise erstmal weitestgehende "Ruhe im Karton" a) Die Gebühren nicht bezahlen, Rechtsweg gehen mit Widerspruch, Klage etc. und im Endeffekt zwangsvollstreckt werden? (Person A hat keinen juristischen Hintergrund!)
b) oder aufgrund von mangelndem Rechtswissen die Gebühren zu bezahlen?
c) Jemanden suchen der Person A für eine erfolgreiche Klage nutzen kann, da Person A keine Erfahrung und Wissen im Bereich Recht und Justiz hat?
Hierzu vielleicht noch folgende Verweise:
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.htmlsowie tangierend eventuell von Interesse - und sei es nur perspektivisch:
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitraghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html
Ansonsten gilt nach wie vor:
Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.htmlAuch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.htmlGenerell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420und Folgebeiträge.
Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstellehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837...und das ist Geschmackssache.