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Autor Thema: Verwaltungsakt mit Dauerwirkung?  (Gelesen 1630 mal)

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  • Beiträge: 434
Verwaltungsakt mit Dauerwirkung?
Autor: 12. Januar 2015, 11:28
Hallo,

Person A hätte eine Frage hinsichtlich der Beitragsbescheide und hofft das ihr jemand weiterhelfen kann, da sie im www nix hilfreiches gefunden hat.

Ist der erstmalige Beitragsbescheid ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung?

Wenn ja, dann dürfte der Festsetzungsbescheid rechtswidrig sein.
Wenn nein, dann müsste für jede/s Quartal/e ein rückwirkender Festsetzungsbescheid zugestellt werden, um überhaupt die Forderung seitens des Beitragsservice eintreiben zu können.

Scheinbar ist der erstmalige Beitragsbescheid ein Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung, denn im Fall von Person A knüpft der Festsetzungsbescheid an das Quartal an, das mit dem Beitragsbescheid nicht rückwirkend festgesetzt wurde. Sprich der Beitragservice wird den Verweigerern ständig neue Festsetzungsbescheide schicken.

Einige hier im Forum hatten sich kritisch zu den Festsetzungsbescheiden geäußert und denken die Forderungen könnten dadurch schneller eingetrieben werden. Nach Meinung von Person A ist der Festsetzungsbescheid das gleiche wie der Beitragsbescheid, nur das er sich auf die noch nicht festgesetzten Quartale bezieht. Der Hinweis im Festsetzungsbescheid: "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben" galt auch schon für den erstmaligen Beitragsbescheid, nur das die Sätze hier nicht erwähnt wurden.

Wäre schön, wenn jemand Person A Feedback geben könnte, hilfreich für Person A wäre natürlich auch eine rechtliche Grundlage, ob nun mit Dauerwirkung oder nicht.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2015, 16:27 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Verwaltungsakt mit Dauerwirkung?
#1: 13. Januar 2015, 16:25
Das Thema wurde bereits eingehend behandelt...
(...und deckt sich weitestgehend mit den Aussagen)
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

Schau Dir diesen Link und die dort abgebildeten Bescheide (oder auch einen evtl. vorliegenden) noch mal genau an. Da steht immer ein explizit festgelegter, abgegrenzter Zeitraum, für welchen die Beiträge festgesetzt werden.

Insofern sollte schon dadurch die Frage eigentlich selbsterklärend beantwortet sein... ;)
Es gehört außerdem zum allgemeinen Kenntnisstand, dass viele mehrfach Beitrags-/ Festsetzungsbescheide für jeweils unabhängige Zeiträume erhalten haben und erhalten...
...und dass "gegen jeden Bescheid erneut Widerspruch einzulegen" wäre, sofern man sich wehren will.

Mal die Suchfunktion füttern z.B. mit "gegen jeden Bescheid"... ;)

Diese Information findet sich auch verkürzt wiedergegeben unter einem der Grundlagen-Threads, die jeder eingehend studiert haben sollte
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Zitat
- Keine Gewähr! - Kein Anspruch auf Richtigkeit/ Vollständigkeit! - Keine Rechtsberatung! -
[...]
                                    BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung und
                                    incl. unzulässigem Säumniszuschlag
                                    abwarten + reagieren (Monatsfrist!):
                                    > WIDERSPRUCH(2) gegen jeden BeitragsBESCHEID incl.
                                        Antrag auf "AUSSETZUNG der VOLLZIEHUNG"
[...]

Im Übrigen ergibt sich diese Erkenntnis auch schon aus der
dem ersten Bescheid vorausgehenden "Zahlungserinnerung",,,
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74419.html#msg74419
Zitat
Zu Ihrer Information: Zukünftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per [...]BESCHEID fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.



Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen. ;)

"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da diese allgemeine Frage bereits abgehandelt ist, bleibt zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit auch zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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