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Autor Thema: Komische Antwort von dem Abpressverein  (Gelesen 8809 mal)

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Re: Komische Antwort von dem Abpressverein
#15: 07. November 2015, 11:08
Entweder haftet der Schreiber persönlich, also privatrechtlich, da diese Rechtsfähigkeit ja gegeben ist, oder das ganze Schreiben ist Makulatur, und von Beginn an gegenstandslos.

Das ist die Theorie. Die Praxis ist, dass die nicht rechtsfähige GEZ immer Recht hat und den Gerichtsvollzieher für sie tätig wird.

Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist sehr wichtig für die Kultur, die Demokratie, die
Urteilskraft und die Erwerbsbedingungen in einem Gemeinwesen. Ihr steht also das Geld zu.

Wirksamkeit ist eine Sache der tatsächlichen Wirkung, nicht der Worte auf dem Papier oder
Gesetzbücher.

Lange lebe der Rechtsstaat!


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Re: Komische Antwort von dem Abpressverein
#16: 07. November 2015, 11:56
Wozu die ganze Diskussion, die Aufregung und die  Energieverschwendung?

Ein kurzes Schreiben an die Abpressbrüder UND die Anstalt dürfte reichen.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vollstes Verständnis für Ihre Überarbeitung. So kommt es auch dann schnell zu völligen Mißdeutungen. Daher noch einmal in einem Satz:

Bitte senden Sie mir umgehend den Widerspruchsbescheid zu.

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen
xxx


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2015, 14:38 von Bürger«

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Re: Komische Antwort von dem Abpressverein
#17: 07. November 2015, 12:16
Wozu die ganze Diskussion, die Aufregung und die  Energieverschwendung?

Ein kurzes Schreiben an die Abpressbrüder UND die Anstalt dürfte reichen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vollstes Verständnis für Ihre Überarbeitung. So kommt es auch dann schnell zu völligen Mißdeutungen. Daher noch einmal in einem Satz:

Bitte senden Sie mir umgehend den Widerspruchsbescheid zu.

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Hallo nochmal,

genau das was Viktor7 schreibt ist notwendig für die weitere Vorgehensweise.  ;)

Siehe auch § 68 ff. VwGO

Quelle: Juris

Guggst du  hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__68.html

Hier wird das verwaltungsrechtliche Widerspruchsverfahren erläutert, dass ein Widerspruchsbescheid notwendig ist, um eine Klage einzureichen oder es wurden Fristen versäumt seitens des Betroffenen oder der LRAn.

Es sollte aber auch möglich sein, auf die Diskussionen im Detail  einzugehen. Energieverschwendung kann das nicht sein, derweil Informationen ans Tageslicht kommen, die der Ersteller des  Themas zum weiteren Verständnis der ganzen Problematik, des BS und der LRA, in Verbindung mit dem RBStV, verwerten kann.

Wer sich in erster Instanz auf dem Weg zu einer Klage beim Verwaltungsgericht befindet, sollte sich diesbezüglich ein ganz kleinwenig mit dem Verwaltungsrecht im VwVfG/VwGO  beschäftigen, oder das GANZE  einem Anwalt überlassen.

+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Re: Komische Antwort von dem Abpressverein
#18: 07. November 2015, 12:24
Der Widerspruchsbescheid ist nicht immer nötig für die Klage:

http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html

Da aber die GEZ ihn anbot, besser ist es, freundlich zu antworten, sagen dass man klagen will und erneut auf
den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hinweisen.


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Re: Komische Antwort von dem Abpressverein
#19: 07. November 2015, 12:26
Wer ein Widerspruch verfasst hat, sollte sich im Vorfeld längst mit dem Ziel, dem Sinn, den Argumenten und den Gesetzen befasst haben. Ansonsten hat der Widerspruch wenig Sinn.


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Re: Komische Antwort von dem Abpressverein
#20: 07. November 2015, 12:47
Wer ein Widerspruch verfasst hat, sollte sich im Vorfeld längst mit dem Ziel, dem Sinn, den Argumenten und den Gesetzen befasst haben. Ansonsten hat der Widerspruch wenig Sinn.

Das Antwortscheiben ist vielleicht eine Gelegenheit, den Widerspruch zu ergänzen.


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Re: Komische Antwort von dem Abpressverein
#21: 07. November 2015, 13:23
Hallo :)

Ich möchte einmal kurz aus der Sicht eines juristischen Laien zu dem Satz, welchen ich in meinem Post weiter oben zitiert habe, etwas sagen.

Wenn ich noch vor einigen Monaten ein Schreiben mit dem zitierten Satz erhalten hätte, wäre ich davon ausgegangen, daß der Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio für die Erstellung von Bescheiden, die Entscheidungen über Widersprüche und dem Ausstellen von Widerspruchsbescheiden zuständig ist. Zumal ja auch schon in Festsetzungsbescheiden in der Rechtsbehelfsbelehrung der Beitragsservice als Ansprechpartner angeführt wird. Mal ganz davon abgesehen, daß Festsetzungsbescheide alleine schon von ihrer Aufmachung her den Eindruck erwecken, daß sie vom Beitragsservice erstellt werden.

Heute weiß ich es besser, aber auch nur, weil ich mich zwangsweise in den letzten Monaten mit der ganzen Thematik auseinandersetzen mußte und muß.
Ich bin mir fast sicher, daß ich damit kein Einzelfall bin, denn es herrscht ja z. B. selbst heute teilweise noch die Meinung vor, daß es sich bei der Anmeldung um einen Vertrag zu Lasten Dritter handeln würde wie ich es erst kürzlich wieder gesehen habe.

Edit: Etwas, was der ganzen Sache nicht nützlich sondern eher schädlich ist, ist Halbwissen. Und der BS fördert mit solchen Formulierungen geradezu noch Halbwissen.

Zitat
Wer ein Widerspruch verfasst hat, sollte sich im Vorfeld längst mit dem Ziel, dem Sinn, den Argumenten und den Gesetzen befasst haben. Ansonsten hat der Widerspruch wenig Sinn.
Das wäre wohl der Idealfall. Nur befürchte ich, daß die Praxis da etwas anders aussieht. Alleine schon vor dem Hintergrund, daß viele sich wirklich erst ausführlicher mit der ganzen Materie befassen, wenn ein Festsetzungsbescheid im Briefkasten gelandet ist. Und die Frist von 4 Wochen für einen Widerspruch, inklusive Einarbeitung in die Thematik ist verdammt knapp.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

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(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Re: Komische Antwort von dem Abpressverein
#22: 07. November 2015, 14:47
Die Eingangsfrage...

Muss ein Böser Mann darauf antworten, damit es eine zeitliche Verzögerung gibt?

Muss der Böse Mann bei der Antwort freundlich sein oder kann er die Leute dort etwas ärgern und frech sein? Oder hat es dann Nachteile?

Muss der Böse Mann da noch was sinnvolles in der Sache schreiben oder ist es einfach hoffnungslos bei dieser Anstalt?

 

...ist im Forum bereits mehr aus ausgiebig behandelt worden.


Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Antwort auf Widerspruch", "Ihr Rundfunkbeitrag", "Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.

Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

...auch der ominöse Hinweis bzgl. des noch nicht ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDs ist dort erwähnt:

Der ebenfalls immer häufiger vorkommende Satzausschnitt
"Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid"
liefert bei einer entsprechenden Abfrage der Suchfunktion des Forums
Ergebnisse ähnlicher Fälle wie u.a. diese...

Fristsetzung zur nochmaligen Bestätigung des Widerspruchsbescheids-Wunsch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15753.0.html

Sollten Sie Ihren Widerspruch dennoch aufrechterhalten, können Sie sich...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14355.0.html

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind und sich außerdem die Diskussion abschweifend vom Kern-Thema entickelt hat, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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Re: Komische Antwort von dem Abpressverein
#23: 07. November 2015, 15:13
Wer ein Widerspruch verfasst hat, sollte sich im Vorfeld längst mit dem Ziel, dem Sinn, den Argumenten und den Gesetzen befasst haben. Ansonsten hat der Widerspruch wenig Sinn.

Bevor die Sache ins Rollen kommt und der Beitragsservice drängelt, kommen mehrere Briefchen an. Die neue gesetzliche Lage gilt bereits seit ca. 2 Jahren.

Es ist nicht so, dass die Forderung der Abpressbrüder einen völlig überraschend trifft.

Wie bereits von Bürger dargelegt, bleibt dieser Thread wegen des Mehrfachpostings zur bereits ausgiebig behandeltem Thema und zur Wahrung der Übersicht des Forums geschlossen.


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