Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Zwangsanmeldung - neue Wohnung  (Gelesen 1236 mal)

N
  • Beiträge: 2
Zwangsanmeldung - neue Wohnung
Autor: 07. November 2015, 09:17
Hallo!  ;)

Fallbeispiele: Person A hat damals (2013) wohl 1! Brief von der GEZ erhalten, weiß aber nicht mehr ob es ein Infobrief oder eine Bitte zur Anmeldung, mit welcher schon eine Beitragsnummer vergeben. Zumindest kam da nie wieder was...

Durch einen Umzug wurde die neue Adresse wohl wieder an die GEZ weitergegeben. Im letzten Brief stand, dass Person A mit Nichtreagieren auf das Schreiben zwangsangemeldet wird. Ist das so oder kommen noch weitere Briefe?

Wird Person A nun rückwirkend bis 2013 belangt oder erst ab Meldedatum neue Wohnung?

Wenn Person A belangt würde und das Datum auf Meldedatum neue Wohnung korrigieren, dürfte die GEZ dann nach vorherigen Wohnungen fragen oder selbst nachforschen?

Wie wäre es im umgekehrten Fall, wenn Person A sich anmelden würde, dürfte dann nach alten Wohnen gefragt werden bzw. bei den Meldeämtern gefragt werden?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

N
  • Beiträge: 2
Re: Zwangsanmeldung - neue Wohnung
#1: 07. November 2015, 10:08
Und wie würde es aussehen, wenn Person A sich mit vollständigen Namen (statt des abgekürzten vom bs verwendeten) melden würde?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben