Liebe Gemeinde,
fiktiver Fall:
Ich versuche mich kurz und knapp zu halten.
Ich kenne Person A und Person A zahlt bis jetzt "erfolgreich" keine Gebühren.
Zur Vorgehensweise, Person A ignoriert alle schreiben des Beitragsservice. Die Briefe werden zwar gelesen zur Unterhaltung und zur Info, aber mehr Energie steckt Person A erstmal nicht rein. Vor kurzem ist dann die Infopost gekommen, wie wahrscheinlich zu vielen nicht zahlern in Deutschland, dass Person A bis 15.09. Dezember zahlen kann oder es wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
So an diesem Punkt ist Person A nun und denkt sich, ok lass mal den GV dich anschreiben und dem möchte Person A auch dann gerne Antworten.
Denn laut dem Landgericht in Tübingen (Az. 5 T 81/14) gibt es mehrere Probleme mit dem Bescheid.
Als wohlmöglich größten Fehler sieht Person A, dass das LG erkannt hat, dass gravierende Formfehler vorliegen. Als Bsp. erwähnte Person A den falschen Absender bzw. Gläubiger das fehlen einer Unterschrift
Der nächste schwere Fehler ist laut Person A auch, dass er einen Bescheid erhalten hatte, welcher Mahnkosten beinhaltete. Laut LG Tübingen, handelt es sich hierbei um einen Kostenfestsetzungsbescheid, der jedoch nur gültigkeit erlangt, wenn ihm ein orginärer Bescheid, also ohne Mahnkosten, zugegangen wäre. Und als leichtesten Einstiegsgrund zur nicht Zahlung Nannte mir Person A, dass der GV prüfen muss, ob der Vollstreckungsaufzrag rechtens ist, wenn Person A zweifel hat. Kann dann der GV Person A nicht nachweisen, das ein orginärer formfehler freier Bescheid zugestellt wurde, muss er wieder gehen.
Person A meint auch, das klagen gegen den RFB zwar schön ist, aber ihn Deutschland wohl nie soviele bereit sind um wirklich eine Wirkung zu erzielen. Daher versucht Person A zumindest sich zu schützen und nichts zu zahlen. Person A würde wenn dann gegen eine illegale Pfändung klagen, da die Grundlage ohne zugestellten Bescheid fehlt.
Zwar geht dann das Spiel von vorne los, aber Person A geht davon aus, dass der Rundfunk, welcher auch immer, niemals einen richtigen Bescheid mit Namen und Unterschrift versenden wird und sich dadurch eine bestimmte Person verantwortlich und haftbar machen würde.
Ich denke, ich schliesse mich Person A an. Wenn man zusätzlich Sand ins Getriebe streuen möchte, kann man warten bis der GV vorbei kommt und dann den Nachweis der Zustellung des Bescheides fordern. Wie gesagt, laut Person A denkt er, damit sei es für Ihn erledigt.
Was denkt ihr darüber?
Gruß Brinke