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Autor Thema: Vorgehensweise um nicht zahlen zu müssen  (Gelesen 2024 mal)

B
  • Beiträge: 1
Vorgehensweise um nicht zahlen zu müssen
Autor: 15. September 2014, 21:46
Liebe Gemeinde,

fiktiver Fall:

Ich versuche mich kurz und knapp zu halten.
Ich kenne Person A und Person A zahlt bis jetzt "erfolgreich" keine Gebühren.
Zur Vorgehensweise, Person A ignoriert alle schreiben des Beitragsservice. Die Briefe werden zwar gelesen zur Unterhaltung und zur Info, aber mehr Energie steckt Person A erstmal nicht rein. Vor kurzem ist dann die Infopost gekommen, wie wahrscheinlich zu vielen nicht zahlern in Deutschland, dass Person A bis 15.09. Dezember zahlen kann oder es wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
So an diesem Punkt ist Person A nun und denkt sich, ok lass mal den GV dich anschreiben und dem möchte Person A auch dann gerne Antworten.

Denn laut dem Landgericht in Tübingen (Az. 5 T 81/14) gibt es mehrere Probleme mit dem Bescheid.
Als wohlmöglich größten Fehler sieht Person A, dass das LG erkannt hat, dass gravierende Formfehler vorliegen. Als Bsp. erwähnte Person A den falschen Absender bzw. Gläubiger das fehlen einer Unterschrift
Der nächste schwere Fehler ist laut Person A auch, dass er einen Bescheid erhalten hatte, welcher Mahnkosten beinhaltete. Laut LG Tübingen, handelt es sich hierbei um einen Kostenfestsetzungsbescheid, der jedoch nur gültigkeit erlangt, wenn ihm ein orginärer Bescheid, also ohne Mahnkosten, zugegangen wäre. Und als leichtesten Einstiegsgrund zur nicht Zahlung Nannte mir Person A, dass der GV prüfen muss, ob der Vollstreckungsaufzrag rechtens ist, wenn Person A zweifel hat. Kann dann der GV Person A nicht nachweisen, das ein orginärer formfehler freier Bescheid zugestellt wurde, muss er wieder gehen.

Person A meint auch, das klagen gegen den RFB zwar schön ist, aber ihn Deutschland wohl nie soviele bereit sind um wirklich eine Wirkung zu erzielen. Daher versucht Person A zumindest sich zu schützen und nichts zu zahlen. Person A würde wenn dann gegen eine illegale Pfändung klagen, da die Grundlage ohne zugestellten Bescheid fehlt.

Zwar geht dann das Spiel von vorne los, aber Person A geht davon aus, dass der Rundfunk, welcher auch immer, niemals einen richtigen Bescheid mit Namen und Unterschrift versenden wird und sich dadurch eine bestimmte Person verantwortlich und haftbar machen würde.

Ich denke, ich schliesse mich Person A an. Wenn man zusätzlich Sand ins Getriebe streuen möchte, kann man warten bis der GV vorbei kommt und dann den Nachweis der Zustellung des Bescheides fordern. Wie gesagt, laut Person A denkt er, damit sei es für Ihn erledigt.

Was denkt ihr darüber?

Gruß Brinke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2014, 21:57 von René«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Vorgehensweise um nicht zahlen zu müssen
#1: 15. September 2014, 22:30
Das klingt nach einer Mischung aus

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

in Verbindung mit
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

VG Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) - oder die Briefe sind nie angekommen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10210.0.html

sowie

LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html

Obergerichtsvollzieherin - "Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10615.0.html

Sind die Beitragsbescheide nun "gültig" oder nicht?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10766.0.html

Beitragsbescheid aussitzen, auf Vollstreckung warten, Formfehler nutzen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10701.0.html

Aktion: Einfach nicht bezahlen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,4.0.html


...muss man das jetzt wirklich noch mal diskutieren?


Widerspruch und Klage bieten einen weitestgehend "geregelten" Ablauf, mit dem der eine oder andere wohl ruhiger schläft.
Wer Lust auf Termine mit dem GV hat, sei's drum...
Es ist und bleibt Geschmackssache eines jeden Einzelnen.


Beachte aber:
In Berlin ist z.B. bei nicht-reagieren einfach auch schnell mal das Konto dicht.
Nicht gerade jedermanns Geschmack...

zahlungsstreik - Schulden beim Beitragsservice
http://youtu.be/Z5MPMv7NCAQ

zahlungsstreik - Pfändungsberatung bei der Bank-Hotline
http://youtu.be/ev6SAXORY2A

Der GV-Termin, der dem vorausging, ist erwähnt unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74488.html#msg74488

...und ist hier dokumentiert:
Vollziehungsbeamter des Beitragsservice trifft auf Zahlungsstreik
http://youtu.be/nZypKDR1kHs


Bitte alle Personen A-Z, die meinen, es auf die leichte Schulter nehmen zu können, sollten wissen, worauf sie sich einlassen.


Dazu bitte auch eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Kontrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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