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welt.de, 21.11.2024

Rundfunkbeitrag
„Ohne Risiko ist es also für ARD und ZDF nicht, diesen Weg zu beschreiten“

ARD und ZDF wollen mittels einer Verfassungsbeschwerde einen höheren Rundfunkbeitrag durchsetzen – das könnte laut einem führenden Medienrechtler auch erfolgreich sein. Doch womöglich wäre das ein Sieg mit einer Schattenseite für die Sendeanstalten.

Zitat
Der Medienrechtler Wolfgang Schulz hat der Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages gute Erfolgschancen eingeräumt. „Wenn die Länder den KEF-Vorschlag ohne verfassungsrechtlich tragfähige Begründung nicht umsetzen, ist fast sicher, dass die Beschwerde Erfolg hat“, sagte Schulz. Es sei allerdings nicht auszuschließen, dass das Gericht die Chance nutze, grundsätzliche Bemerkungen zum Rundfunksystem zu machen, die nicht im Interesse der Anstalten lägen. „Ohne Risiko ist es also für ARD und ZDF nicht, diesen Weg zu beschreiten“, sagte Schulz, der Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung in Hamburg ist.

[...]

Brosda: Sender auskömmlich finanzieren
Hamburgs Kultur- und Mediensenator Carsten Brosda (SPD) hatte sich jüngst dafür ausgesprochen, die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auskömmlich zu finanzieren. [...]
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article254595346/Rundfunkbeitrag-Ohne-Risiko-ist-es-also-fuer-ARD-und-ZDF-nicht-diesen-Weg-zu-beschreiten.html

Kommentare:
Zitat
Irgendwie habe ich hier ein grundsätzliches Verständnisproblem:
Die ÖR, die sich ja immer gern als Hüter der Demokratie aufspielen, wollen demokratisch gewählte Abgeordnete dazu zwingen (die ja wohl, wenn ich das richtig verstanden habe, niemandem weisungsgebunden sind!) so abzustimmen, daß sie mehr Geld bekommen.
Irgendwas passt doch hier nicht ….
https://www.welt.de/254595346#/comment/262003469

Siehe auch:
Erhöhung des Rundfunkbeitrags verzögert - ARD/ZDF reichen Verf.-beschw. ein (11/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38220.0
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Formal ist mir unklar, wie die "ARD" Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen darf, das sollten doch nur die jeweiligen Landesrundfunkanstalten dürfen?


Edit "Bürger": Die Erfahrung sollte doch gezeigt haben, dass die Berichterstattung es im Allgemeinen nicht zu genau nimmt mit derartigen Feinheiten - und wohl (wie auch schon bei voriger/n Verfassungsbeschwerde/n) die (in der ARD "zusammengeschlossenen") "Rundfunkanstalten" entweder alle oder repräsentativ eine oder mehrere davon die Beschwerdeführer sind.
Bitte dies jetzt hier nicht vertiefen - es sei denn es fänden sich Belege, dass die "ARD" Beschwerdeführer wäre. Danke.
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Ich glaub es war sogar unser René Ketterer der mal sinngemäß sagte, der Rundfunkbeitrag sei noch gar nicht hoch genug, könnte sogar auf 60 Euro erhöht werden, damit die Leute endlich mal merken, für was für einen Schwachsinn die da bezahlen.

Im Endeffekt wundert es mich immer wieder mit wie viel Selbstbewusstsein so ein ÖRR vor Gericht zieht, wo doch die Bundesländer überhaupt erst ermöglichen, dass er existieren kann. Wäre z.B. Höcke in Thüringen Ministerpräsident würde hier wohl die Reaktion des Ministers sein, die Verträge gleich ganz zu kündigen, bevor man sich von einem Bundesverfassungsgericht vorschreiben lässt, dass es mal wieder etwas mehr sein darf, trotz all den Verfehlungen und Vertragsverletzungen der Vergangenheit.

Medienfreiheit heißt nicht ungrenzte Finanzierungsfreiheit.


Edit "Bürger" - zur Vermeidung von Mehrfachdiskussion siehe bitte u.a. folgende bestehende Threads zu o.g. Anmerkungen:
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0
Landtagswahl in Thüringen - MDR ohne Angst vor Höckes AfD (07/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38076.0
Regiert die AfD im Osten, geht’s MDR und RBB an den Kragen (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37731.0
Kündigung von Staatsverträgen im Medienbereich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37737.0
Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25126.0
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wird wohl das gleiche Prozedere wie beim letzten Mal.
Das Bundesverfassungsgericht wird mit einigem Zögern wieder alles abnicken, weil die Bundesländer nicht abgestimmt haben. Eine knappe Mehrheit der Bundesländer ist wohl für die Erhöhung,

Zu befürchten ist, was danach kommt: Automatische Erhöhungen anhand irgendeines Index, weil die Akzeptanz immer weiter sinkt. Alles zum Nachteil der Allgemeinheit. Schließlich war das Ganze schon immer völlig asozial angelegt.

Dem System kommt man nur mit Zahlungsverweigerung bei.
Leider hat man zwecks Bürokratieabbau den Vollstreckungsweg über die Kommunen rausgenommen. Bzw. man kürzt auf direktem Wege zum Gerichtsvollzieher ab. Ich hoffe die GEZ**** säuft in Arbeit ab.
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Zitat von: yahoo/Teleschau, 20.11.2024, Scharfe Kritik am Stuttgarter "Tatort": Jetzt reagiert der Sender
Drehbuchautor Norbert Baumgarten und Regisseur Andreas Kleinert hätten sich die Freiheit der künstlerischen Zuspitzung genommen.
https://de.nachrichten.yahoo.com/scharfe-kritik-stuttgarter-tatort-reagiert-085918523.html

Immer wenn dem öR sonst keine andere Ausrede mehr einfällt, ist es entweder Satire (siehe Böhmermann & Co) oder wie hier die "künstlerische Freiheit" die als Rechtfertigung herhalten muss...  :o
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Info:

Es hat von dieser Entscheidung nun auch je eine englische und französische Sprachfassung; aufrufbar via der bereits bekannten Seite mit der deutschsprachigen Fassung; siehe nachstehend zur Erinenrung.

Beschluss des Ersten Senats vom 6. November 2019
- 1 BvR 276/17 -

https://www.bverfg.de/e/rs20191106_1bvr027617
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Schade, daß das BVerfG die insbesondere älteren Entscheidungen, die es nun auf Englisch online publiziert hat, wie, bspw., 1 BvF 1/74, nicht nachträglich auch auf Deutsch online verfügbar macht. Schade auch, daß die Such-Funktion offenbar nicht nach Datum sortieren kann.

Ist hier Forum zwar ot, sei aber dennoch erwähnt; dieses 1 BvF 1/74, (in Deutsch gefunden via unibe.ch), betrifft den Schwangerschaftsabbruch; das sich entwickelnde Leben hat ein eigenständiges Recht auf Leben gemäß Art 2 Abs 2 Satz 1 GG.

An @Bürger danke für den Hinweis.
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Man könnte darüber diskutieren, ob die Unabhängigkeit einer Berichterstattung mit der "Unabhängigkeit" einer Finanzierung tatsächlich steht oder fällt.

Das Bundesverfassungsgericht schließt einen Mißbrauch bei der Anwendung des RBStV, z.B. Zwangsbeitragsverweigerern bei der Bildung von WGs, nicht aus.

Das Bundesverfassungsgericht bescheinigt allerdings dem öffentlich-rechtlichen Journalismus, der nun mal (noch) aus Menschen besteht, eine menschliche Spezies von höchster Integrität.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516
Zitat von: BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157
Rn 80
[...] Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

Ein Mißbrauch beim öffentlich-rechtlichen Journalismus ist bei diesen (Über-)Menschen angeblich ausgeschlossen, da diese nicht z.B. über Steuern oder Spenden finanziert werden.

Die Unabhängigkeit kann angeblich nur gewährleistet werden, wenn eine Finanzierung gerade nicht über Steuern erfolgt.

Woher kommt eigentlich das Gehalt unabhängiger Richter?
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yahoo/Teleschau, 20.11.2024
Scharfe Kritik am Stuttgarter "Tatort": Jetzt reagiert der Sender
https://de.nachrichten.yahoo.com/scharfe-kritik-stuttgarter-tatort-reagiert-085918523.html
Zitat von: yahoo/Teleschau, 20.11.2024, Scharfe Kritik am Stuttgarter "Tatort": Jetzt reagiert der Sender
[...]

Der Film sei ein "Affront gegenüber den Menschen im ländlichen Raum und insbesondere auf der Schwäbischen Alb", schreibt Jochen Schuster, Vorsitzender des Tennisclubs TV Münsingen, an den SWR. Rund 130 Mitglieder und Freunde seines Vereins spielten als Komparsen in einer kurzen Szene des "Tatorts" mit. Als diese am Sonntag gespannt vor dem Fernseher saßen, sei der Großteil empört gewesen, wie der SWR aus dem Beschwerdebrief wiedergibt. Einige hätten sogar frühzeitig abgeschaltet.

Stuttgarter "Tatort" bildet "ein Klischee über das Dorfleben nach dem anderen" ab
[...]

Der SWR äußert sich zu den Vorwürfen

[...] "Die Kritik am Film unterstellt die Erwartung, dass der 'Tatort' die Realität 1:1 abbildet. Das ist aber nicht unser Anspruch." [...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
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BVerfG, 19.11.2024
Pressemitteilung Nr. 98/2024
Neuer Internetauftritt des Bundesverfassungsgerichts
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-098.html
Zitat von: BVerfG, 19.11.2024, Pressemitteilung Nr. 98/2024 - Neuer Internetauftritt des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht verfügt seit dem 19. November 2024 über einen neu gestalteten Internetauftritt. Dieser ist unter der Adresse www.bundesverfassungsgericht.de in deutscher, englischer und französischer Sprache abrufbar. Im Zuge der Neugestaltung wurde ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, die Barrierefreiheit weiter zu erhöhen, um Besucherinnen und Besuchern einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu den Inhalten des Internetauftritts zu ermöglichen.

Veröffentlicht werden ab sofort auch englische Übersetzungen ausgewählter Leitentscheidungen (Selected Decisions), die bis in die ersten Jahre des Gerichts zurückreichen. Die Entscheidungen sind in verschiedene Kapitel gegliedert. Bereits abrufbar sind die Kapitel Europarecht, Völkerrecht, Menschenwürde und Allgemeines Persönlichkeitsrecht; weitere Kapitel folgen. Mit den Selected Decisions soll dem internationalen Publikum ein breiterer Zugang zu wichtigen Rechtsprechungslinien des Gerichts ermöglicht werden.

In den kommenden Monaten werden zusätzlich wesentliche Inhalte des neuen Internetauftritts des Bundesverfassungsgerichts in spanischer Sprache abrufbar sein.

BVerfG - Selected decisions
https://www.bundesverfassungsgericht.de/EN/Decisions/SelectedDecisions/selecteddecisions_node.html
Zitat von: BVerfG - Selected decisions
By providing English translations of the following selected decisions, the Federal Constitutional Court aims to facilitate access to distinct lines of constitutional case-law for researchers, practitioners and anyone interested to learn more about the Court and its jurisprudence. The selection is not exhaustive, and the selection or the order in which the cases are presented should not be construed as a statement on the part of the members of the Court. This is an ongoing project; additional chapters will be added subsequently.

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