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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Viktor7 am 28. Juli 2014, 23:52

Titel: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 28. Juli 2014, 23:52
(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/aufkleber-gez/Aufkleber-GEZ-14.001.jpg)


Wie wäre es mit einem telefonischen TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice & Co.?

Millionen Bürger wollen sich NICHT von der ARD, dem ZDF & Co., dem Beitragsservice (GEZ) ausnehmen lassen. Das wissen wir alle aus persönlichen Gesprächen in der Familie, in der Arbeit und unter Freunden.

Wenn wir uns bewegen, können wir eine Lawine in der Bevölkerung auslösen. Wenn einige aufstehen, fassen auch bald andere Mut. Jeder kann Fragen stellen oder seine Missbilligung über die finanziell aufgezwungenen Programme, den Freikauf-Zwang, die Abpressmethoden, die Staatsabhängigkeit des ZDF (http://www.sueddeutsche.de/medien/urteil-zum-zdf-staatvertrag-kampfansage-ans-politbuero-1.1921324), die Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), die verzerrenden Umformulierungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html), über das Senden von Bruchteilen der Weltinformationen, einseitigen Meinungen, Beschuldigungen, über die Auftritte von Scheinexperten, Scheindebatten, Desinformation, die Unfähigkeit wichtige Fragen zu stellen und über das Fehlen der adäquaten Gegenleistung beschweren.

Wer sagt, dass wir nur über die "Straße" an unser Ziel kommen können?

Wir leben im Multimediazeitalter. Gerüstet mit Mobiltelefon, E-Mail, Facebook, Twitter, Internet und unseren Willen können WIR unsere mediale Freiheit verteidigen.


Mögliche Fragen:

1. Welchen Service und für wen bieten Sie es an? Wieso nennen Sie das einen Service? Sind Sie nicht weiterhin das Inkasso für die öffentlich-rechtlichen Sender? Wieso die verschleiernde Umbenennung?

2. Warum muss ich per Zwang eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rente PRO MONAT für die ARD Mitarbeiter in Höhe von 1575 € und 1750 € für die ZDF Mitarbeiter [www.bz-berlin.de (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71719.html#msg71719)] aus meinem Ersparten finanzieren? Ich brauche das Geld für meine vertrauenswürdigen Quellen und meine Gesundheit, Kinder, Rente, ... 

3. Warum geben Sie und die Sender 21 Mio. € PRO TAG aus? Ist die Summe nicht des Guten zu viel?

4. Wer braucht noch heute, im Internetzeitalter und dem Zugang zu den weltweiten Quellen, den Multifunktions-TV-Geräten mit Internetanschluss 90 ö.-r. Programme? Dient das zum verstecken der Zusatzrente?

5. Wieso muss ich die öffentlich-rechtlichen Anstalten zuerst finanzieren und mein Recht
aus Artikel 5 Grundgesetz (ungehinderte Information),
das Recht der eigenen Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2),
den eigenen Eigentumsschutz (=Geldschutz) aus Artikel 14 Grundgesetz und
das Recht sich keiner Gesundheitsschädigung durch Fernsehen auszusetzen und diese nicht zwangssubventionieren zu müssen (Artikel 2 Grundgesetz)
hinten anstellen und erst die ö.-r. Anstaltsprogramme und dann meine bevorzugten und vertrauenswürdigen Quellen erwerben?

6. Was bilden Sie sich auf Ihre ausgewählten Bruchstücke des Weltgeschehens und Ihr uninteressantes, politisch auf Meinungslenkung ausgerichtetes Programm ein?
   
Nächste mögliche Fragen an den BeitragsService (GEZ):

7. Wie Sie sicherlich wissen, bieten sogar Stromversorger Tipps zur Stromverbrauchsreduzierung an und damit zur Ersparnis der Ausgaben.

Welchen Service zur Kostensenkung bieten Sie denn an?

Mögliche Fragen nach der Idee von gelddruckmaschine:

8. Inwiefern wurden beim RBStV, der die Entscheidungsfreiheit einschränkt, Gesundheitsschädlichen Aspekte des TV-Konsums berücksichtigt?

9. In Infos des BS wird der Beitrag als ‚Flatrate’ beworben. Konsumverzicht ist jetzt kein finanzieller Sparanreiz mehr. Wurde berücksichtigt, dass Flatrates übermäßigen Konsum und Sucht fördern (Stichwort Komasaufen)?

10. Welche gemeinschaftswichtigen Aufgaben, die andere Medien (Radio/Zeitung) NICHT abdecken (was laut EMK, Art.8, der einzige Grund wäre Grundrechte einzuschränken), erfüllen die ö.-r. TV-Beiträge?

11. Das voluntative Pay-TV ist lange ausgereift. Warum wird es im RBStV nicht berücksichtigt und im ö.r. Bereich nicht angeboten?

12. Ein verbrauchsgerechter Beitrag fördert das Demokratieverständnis.
Warum erhält das TV entgegen seines Auftrags ‚Demokratieförderung’ eine Sonderstellung zur Begründung von Zwangsbeiträgen?

13. Ein Freund hat durch exzessiven TV-Konsum seiner Frau Ehe und Familie verloren und jetzt hohe Unterhaltszahlungen zu leisten.
Sehen Sie in der Beeinträchtigung seines Budgets durch den TV-Zwangsbeitrag seine Wahlfreiheit, und damit letztlich sein Grundrecht unangetastet, sich für andere Medien wie Zeitschriften zu entscheiden?

14. Frage an den WDR Mitarbeiter während meines telefonischen Gesprächs:

Wie wäre es, wenn ich Sie ab heute mit wirklich interessanten und wichtigen Themen aus dem Leben per E-Mail informiere und Sie mir monatlich Geld überweisen.

Mitarbeiter: Warum?

Ich: Weil Sie ein Dach über dem Kopf haben. (Anm.: Grundlage für die aktuelle Abgabe)

Stille ...

Ich: Sind Sie noch da?

Mitarbeiter: Das geht nicht!

Ich: Doch! Das ist Ihr Beitrag zur Demokratieabgabe. (Anm.: Hinweis zur "Demokratieabgabe" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71825.html#msg71825))

Klick, aufgelegt.

In der nächsten Woche kommen die Fragen nach seiner Überweisung ;)

Läuft das nicht die ganze Zeit nur in unsere Richtung ab?

Wie lange lassen wir uns das noch gefallen?


15.
Zitat
Der ÖRR nimmt eine essenzielle Funktion für die demokratische
Ordnung sowie das kulturelle Leben in Deutschland ein..."

Dann hätte ich gerne die Antworten auf die Fragen gehabt:

Welche essenzielle Funktion für die demokratische Ordnung erfüllen die ö.-r. TV-Beiträge, die andere Medien wie priv. Stadt-Radio, Webradio, Zeitungen, Zeitschriften, Internet, private TV-Anbieter, nationale und internationale Anbieter NICHT abdecken?

Welche Belege liegen der Behauptung "essenzielle Funktion" zugrunde?

Warum Fragt Richter Bostedt vom VG Freiburg erstaunt:
"Was qualifiziert denn nun den Vorteil?" Er habe sich dazu einmal den RGStV durchgelesen, aber er finde nichts."

Warum sagt der Vorsitzende Richter Eidtner beim Massenverfahren vor dem VG Potsdam folgendes?
"nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".

Bezieht sich die "essenzielle Funktion" womöglich auf die Zeit um 1980?


Lass der Phantasie freien Lauf.


A. Einstein:
"Gegen organisierte kriminelle Macht gibt es nur organisierte Macht."



>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html

>> Brief an den WDR und die GEZ (BAZ) Mitarbeiter <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8167.0.html

>> Der Widerstand beginnt mit Taten <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9677.0.html

Handelsblatt: "ARD und ZDF brauchen Reformen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10284.0.html


--- Ohne Gewähr ---

Beitragsservice (BAZ) = GEZ:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon zum Beitragskonto:
    018 59995 – 0100 oder
    018 59995 – 0920
    018 59995 – 0930

Abteilung Recht und Personal:
    0221 5061-2468
    0221 5061-2421
    (0221 5061-2xyz hier waren in der Vergangenheit  viele direkte Tel.-nr. angesiedelt)

Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag: 018 59995 – 0888
(6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk)
Internet: www.rundfunkbeitrag.de
Kontakt-Formular: www.service.rundfunkbeitrag.de/kontakt
service@rundfunkbeitrag.de

Weitere Telefonnummern: Beitragsservice

018 – 59995 – 0700  (Juni 2013, Mitteilung)
                      - 0300 (August 2013, Gebühren-/Beitragsbescheid)
 
                      - 0200 (Juni 2014, Zahlungsaufforderung)

0221 – 5061 – 2971 (März 2014, Widerspruchsbescheid)

Rundfunk-Anstalten:

Bayerischer Rundfunk (BR)
Rundfunkplatz 1
80300 München
Tel.: 089-5900-01
Internet: www.br.de
E-Mail: info@br-online.de

Hessischer Rundfunk (HR)
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt am Main
Tel.: 069-155-1
Internet: www.hr-online.de
E-Mail: hzs@hr-online.de

Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
MDR Zuschauerservice
04360 Leipzig
Tel.: 0341-3 00 96 96
Fax: 0341-3 00 65 37
Internet: www.mdr.de
E-Mail: zuschauerservice@mdr.de

Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel.: 040-4156-0
Internet: www.ndr.de
E-Mail: info@ndr.de

Radio Bremen (RB)
Diepenau 10
28195 Bremen
Telefon: 0421 246 0
Internet: www.radiobremen.de
E-Mail: zuschauerredaktion@radiobremen.de

Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
Standort Berlin
Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin
Tel.: 030-97 99 3-0
Fax: 030-97 99 3-19
Internet: www.rbb-online.de
E-Mail: Zuschauerredaktion@rbb-online.de

Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
Standort Potsdam
Marlene-Dietrich-Allee 20
14482 Potsdam-Babelsberg
Tel. 0331 - 97 99 3-0
Internet: www.rbb-online.de
E-Mail: Zuschauerredaktion@rbb-online.de

Saarländischer Rundfunk (SR)
Funkhaus Halberg
66100 Saarbrücken
Tel.: 0681-602-0
Internet: www.sr-online.de
E-Mail: info@sr-online.de

Südwestrundfunk (SWR)
70150 Stuttgart
Tel.: 0711-9290
Internet: www.swr.de
E-Mail: info@swr.de

Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Tel.: 0221-220-0
Internet: www.wdr.de
E-Mail:
publikumsstelle@wdr.de
redaktion@wdr.de

Deutsche Welle
Kurt-Schumacher-Str. 3
53113 Bonn
Tel.: 0228-429-0

Postadresse:
Deutsche Welle
53110 Bonn

Internet: www.dw.de
E-Mail: feedback.german@dw.de
ARD Digital

Marlene-Dietrich-Allee 20
14482 Potsdam
Internet: www.ard-digital.de
Beteiligungen der ARD an anderen Sendern

Neben den Dritten Programmen, dem Ersten Deutschen Fernsehen und der Deutschen Welle ist die ARD auch an
Gemeinschaftsprogrammen mit dem ZDF sowie anderen Partnern beteiligt.

Das Satelliten-Kulturprogramm von ARD, ZDF, ORF, SRG: 3sat
Südwestfunk
76522 Baden-Baden
Tel.: 07221-923572
Internet: www.3sat.de
E-Mail: info@3sat.de

Der europäische Kulturkanal von ARD, ZDF und ARTE France: arte
4, Quai du Chanoine Winterer
CS20035
F 67080 Strasbourg Cedex
Tel.: 0180 500 24 88
Internet: www.arte.tv


Der gemeinsame Kinderkanal von ARD und ZDF: KiKA
99081 Erfurt
Tel.: 0361-2181890
Internet: www.kika.de
E-Mail: kika@kika.de

Der Ereignis- und Dokumentationskanal von ARD und ZDF: PHOENIX
Langer Grabenweg 45-47
53175 Bonn
Tel.: 01802 8217
Internet: www.phoenix.de
E-Mail: info@phoenix.de
Rundfunkbeitrag

Arbeitsgemeinschaft der ARD-Werbegesellschaften

ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH
 Bertramstraße 8 / D-Bau
 60320 Frankfurt
Tel.: 069-154240
Internet: www.ard-werbung.de
E-Mail: info@ard-werbung.de
ARD Hauptstadtstudio

ARD Hauptstadtstudio
Wilhelmstraße 67a
10117 Berlin
Internet: www.ard-hauptstadtstudio.de

Das ARD-Infocenter im Hauptstadtstudio:
Internet: www.ard-infocenter.de
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Shran am 29. Juli 2014, 03:59
Warum haben Sie keine 0800 Nummer?... Ich verstehe und warum wollen alle bei Ihnen anrufen? ^^
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: karlsruhe am 29. Juli 2014, 07:03
Eine email-Aktion wäre ja auch machbar ;)
oder wenn in der "Nähe" allein oder mit mehreren mal persönlich hingehen und fragen, ist ja unser gutes Recht.

Auch können die Widersprüche zur Niederschrift bei den jeweiligen Rundfunkanstalten eingelegt werden oder auch für alle kann die Niederschrift  beim Beitragsservice in Köln, Freimersdorfer Weg 6 eingelegt werden. Dann wäre man auf jeden Fall in der "GEZ". (Dies wäre dann im wahrsten Sinne ein Tag der offenen Tür und das legal).

In Köln, Freimerdorfer Weg, sind mehrmals in der Woche kostenlose Führungen zur Lindenstraße, rechts daneben ist die "GEZ". Man muss sich allerdings vorher anmelden.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 29. Juli 2014, 08:59
Warum schotten Sie sich mit dem Stacheldrahtzaun um das Gebäude ab?
Haben Sie ein schlechtes Gewissen?
Ist Ihr Service oder Ihre Methoden so unsauber und Sie Angst vor Ihren ZwangsKunden haben?
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Mahakala2013 am 29. Juli 2014, 09:25
vielleicht kommt einmal eine Drohne vorbei und wirft Flugblätter und Bengalisches Feuer ab  -  da kann ein Stacheldrahtzaun auch nicht mehr helfen ....
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 29. Juli 2014, 12:45
Durch den Versuch, auch ÖrR Nichtnutzern in Verbindung mit Grundrechtsverletzungen die Zahlung aufzuzwingen, sind diese nun zu etwas ganz anderem gezwungen, nämlich zu klagen. Es sind zwar nur ein paar Hunderttausend potentielle Kläger erzeugt worden, aber davon werden auch die vielen Millionen Duckmäuser profitieren, die nur (be)klagen, aber nicht klagen. Mit Dollarzeichen in den Augen haben die Ministerpräsidenten dieses mängelbehaftete Unrechtssystem abgesegnet. Wenn es noch Recht gibt in Deutschland, wird sich die versuchte Umstellung 2013 als Schuss nach hinten erweisen, Gier frisst Hirn.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 29. Juli 2014, 13:27
Die schotten sich ab, weil sie Angst vor Anschlägen haben.
...

Klingt nach einer Phobie von Seiten des Beitragsservices. Was müssen diese für schlimme Sachen mit den Bürgern machen oder gewaltige Leichen im Keller haben, um sich mit Stacheldrahtzaun und Kameras abzuschotten. Sieht so die vielbesagte und beworbene Nähe zum ö.-r. Zuschauer und die Akzeptanz der ö.-r. Sender aus?
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 29. Juli 2014, 21:30
Nächste mögliche Fragen an den BeitragsService (GEZ):

1. Wie Sie sicherlich wissen, bieten sogar Stromversorger Tipps zur Stromverbrauchsreduzierung an und damit zur Ersparnis der Ausgaben.

Welchen Service zur Kostensenkung bieten Sie denn an?

Mögliche Fragen nach der Idee von gelddruckmaschine:

2. Inwiefern wurden beim RBStV, der die Entscheidungsfreiheit einschränkt, Gesundheitsschädlichen Aspekte des TV-Konsums berücksichtigt?

3. In Infos des BS wird der Beitrag als ‚Flatrate’ beworben. Konsumverzicht ist jetzt kein finanzieller Sparanreiz mehr. Wurde berücksichtigt, dass Flatrates übermäßigen Konsum und Sucht fördern (Stichwort Komasaufen)?

4. Welche gemeinschaftswichtigen Aufgaben, die andere Medien (Radio/Zeitung) NICHT abdecken (was laut EMK, Art.8, der einzige Grund wäre Grundrechte einzuschränken), erfüllen die ö.-r. TV-Beiträge?

5. Das voluntative Pay-TV ist lange ausgereift. Warum wird es im RBStV nicht berücksichtigt und im ö.r. Bereich nicht angeboten?

6. Ein verbrauchsgerechter Beitrag fördert das Demokratieverständnis.
Warum erhält das TV entgegen seines Auftrags ‚Demokratieförderung’ eine Sonderstellung zur Begründung von Zwangsbeiträgen?

7. Ein Freund hat durch exzessiven TV-Konsum seiner Frau Ehe und Familie verloren und jetzt hohe Unterhaltszahlungen zu leisten. 
Sehen Sie in der Beeinträchtigung seines Budgets durch den TV-Zwangsbeitrag seine Wahlfreiheit, und damit letztlich sein Grundrecht unangetastet, sich für andere Medien wie Zeitschriften zu entscheiden?
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: karlsruhe am 29. Juli 2014, 22:08
Klasse Aktion, Klasse Fragen
werde mich Donnerstag/Freitag in für mich schon erprobter Weise nochmal mit diesen Fragen einer email-Aktion widmen.
Steter Tropfen höhlt den Stein.
Mitstreiter sind jederzeit herzlich willkommen.
Auch gerne für den Informationsaustausch.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 29. Juli 2014, 22:49
Klasse Aktion, Klasse Fragen
werde mich Donnerstag/Freitag in für mich schon erprobter Weise nochmal mit diesen Fragen einer email-Aktion widmen.
Steter Tropfen höhlt den Stein.
Mitstreiter sind jederzeit herzlich willkommen.
Auch gerne für den Informationsaustausch.

:)

Die Telefonaktion mit bohrenden Fragen könnte zu einer regelmäßigen Maßnahme werden, ähnlich den "Runden Tischen".
Ja, hunderte Wespenstiche können ganz schön wehtun. Der BS fährt mit seinen ewigen Aufforderungen zur Zwangszahlungen, statt der Ausstellung eines Bescheides oder der Widerspruchsbescheidung, ganz gute Ergebnisse ein. Wir sollten vom Gegner lernen.

Nicht abwimmeln lassen, beharrlich vernünftige Antworten einfordern, die Vorgesetzten zum Gespräch einfordern.

Die Reaktionen können hier im Thread und bei den RTs besprochen werden.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 30. Juli 2014, 20:40
Gruppe / Veranstaltung bei Facebook zum Thema:

>>> TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice <<<



Wer hat ein wenig Zeit bei Facebook dazu eine Gruppe und ggf. eine Veranstaltung zu erstellen und diese ein wenig zu betreuen. Als Administratoren einer Gruppe/Veranstaltung können mehrere Personen mitwirken. Zum Mithelfen wäre ich neben meiner 10 Stunden Arbeit dennoch bereit. Es sollte jemand sein, den WIR gut kennen, um keinen Trojaner in unseren Reihen wirken zu lassen.

Auf diese Weise können WIR uns für die vielen Nettigkeiten beim Beitragsservice/den Sendern bedanken und mit unseren Fragen die Mitarbeiter auf die Aushöhlung unserer Grundrechte, auf unsere Bedürfnisse und Wünsche aufmerksam machen.

Die Rundfunkanstalten verteidigen ihr Geldaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat.

Gehen wir es an!


A. Einstein:
"Gegen organisierte kriminelle Macht gibt es nur organisierte Macht."


http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.0.html
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 01. August 2014, 13:52
Sie haben es anscheinend nicht mit der Beharrlichkeit und den Massen der Zwangsbeglückten gerechnet, die sich gerne für die vielen unerwünschten Briefe/Programme bedanken wollen und noch dazu vertiefende Fragen stellen.

Die verängstigten/überraschten Mitarbeiter des BS (der GEZ) und der Sender versuchen sich mit dem Diktat der Politik/des Gesetzes auszureden. Auf die Frage: "Warum sie sich an den Grundrechtverletzungen und dem Geldabpressen beteiligen, obwohl ihnen der gesunde Menschenverstand und das Gewissen sagt, dass sie Unrecht tun und die finanziellen Mittel der Bürger rauben, verstummen sie im Schweigen.

Bitte berichtet auch, was ihr für Antworten bekommen habt und wie die Gespräche bei euch verlaufen.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 01. August 2014, 19:57
Frage an den WDR Mitarbeiter während meines telefonischen Gesprächs:

Wie wäre es, wenn ich Sie ab heute mit wirklich interessanten und wichtigen Themen aus dem Leben per E-Mail informiere und Sie mir monatlich Geld überweisen.

Mitarbeiter: Warum?

Ich: Weil Sie ein Dach über dem Kopf haben.

Stille ...

Ich: Sind Sie noch da?

Mitarbeiter: Das geht nicht!

Ich: Doch! Das ist Ihr Beitrag zur Demokratieabgabe.

Klick, aufgelegt.

In der nächsten Woche kommen die Fragen nach seiner Überweisung ;)

Läuft das nicht die ganze Zeit nur in unsere Richtung ab?

Wie lange lassen wir uns das noch gefallen?
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Anti-Raubritter am 01. August 2014, 20:58
Nehmst mir nicht übel, das Ganze ist zwar recht lustig, aber relevant ist nicht der BS oder die LRAs, sondern die Gesetzgebung. Die Mitarbeiter können ja auch nichts dafür, das sind im Prinzip nur Handlanger. Klingt ein wenig negativ, ist aber nicht so gemeint, da der ÖRR Apparat rechtsstaatlich Legitimiert ist. Und genau das ist unser Problem: Systemwechsel/Änderungen nicht möglich.

Aus meiner Sicht ist es wichtig Aufklärungsarbeit zu leisten. Die Öffentlichkeit über das Finanzierungssystem des ÖRR aufzuklären und Klagen einzureichen. Alles andere führt nur dazu, dass die Protestbewegung einen negativen Tatsch erhält (Mobbing, etc.).
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 01. August 2014, 21:39
Und ob die Mitarbeiter der Rundfunkanstalten, vor allem die Führung, bei dem Raubzug der Grundrechte und der finanziellen Mittel eine Rolle spielen. Sie interessieren sich nur dafür nicht. Die Mitläufer trifft ebenso die Schuld, weil sie an der Aushöhlung der Grundrechte beteiligt sind und bei dem Abpressen von Eigentum nur zuschauen und noch davon profitieren.

Wer hat das Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an Paul Kirchhof in Auftrag gegeben? Es war die ARD, das ZDF und D Radio. Warum ist es so einseitig zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Mitarbeiter ausgefallen?
Wie ist es sonst zu erklären, dass das Gutachten, das von den Rundfunkgebühren bezahlt wurde, nicht zu dem Schluss kommt, andere Finanzierungsquellen zu erschließen bzw. den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren bzw. diesen als nicht demokratisch institutionalisiert einzustufen, damit Beiträge entfallen, sinken oder freiwillig gezahlt werden könnten.

Deswegen ist die Aufklärungsarbeit bei den Mitläufern so wichtig.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 01. August 2014, 22:01
Unser Abgezockter1984 hatte bei der Aktion -Vor Ort bei der LRA präsent sein- auch Telefonkontakt zur Anstalt/Beitragss. aufgenommen.
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7281.msg53505.html#msg53505 )
Allerdings scheinen die bei unbequemen Anrufen auch recht schnell Gegenmaßnahmen einzuleiten:

So Leute, der RBB hat mich jetzt von sämtlichen Telefonservices ausgesperrt, weil ich zu oft angerufen habe. Es ist eine Frechheit, wie frech die Leute beim RBB am Telefon sind.

Wenn dem so ist, könnte die Aktion auch recht schnell vorbei sein.

Bei den sogenannten Anstalts-Servicenummern kriegen wir auch leider nur die kleinen Telefondienst-Angestellten ran.
Beim Service-CallCenter haben die doch bestimmt nur Antwort-Vorgaben zu bestimmten Stichwörtern
und
können zu den Grundgesetzverstößen usw. bestimmt keine Auskunft geben.

Wenn wir die Nummern von den echten Hintermännern hätten ( Kaliber wie bspw. Dr. iur. Bräutigam, Abteilungsleiter -Recht und Justiz- SWR oder Dr. Hahn, Justitiar des NDR oder wie die ganzen anderen drahtziehenden Konsorten im Hintergrund ),
ja, wenn wir an die rankommen könnten, würde das doch gleich richtig Spaß machen  ;) .

Wäre natürlich schön, wenn wir uns gleich die Richtigen vornehmen können - aber die werden wohl leider bestimmt zu abgeschirmt sein.

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 01. August 2014, 23:19
Sie können nicht jeden sperren der berechtigte Fragen und Klärungsbedarf hat.

Welche Nummern stehen denn bei Euch auf den unerwünschten GEZ/Sender Briefen drauf?

Beitragsservice (BAZ) = GEZ:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon zum Beitragskonto:
    018 59995 – 0100 oder
    018 59995 – 0920
    018 59995 – 0930

Abteilung Recht und Personal:
    0221 5061-2468
    0221 5061-2421
    (0221 5061-2xyz hier waren in der Vergangenheit  viele direkte Tel.-nr. angesiedelt)

Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag: 018 59995 – 0888

Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Anti-Raubritter am 01. August 2014, 23:37
Und ob die Mitarbeiter der Rundfunkanstalten, vor allem die Führung, bei dem Raubzug der Grundrechte und der finanziellen Mittel eine Rolle spielen. ... Deswegen ist die Aufklärungsarbeit bei den Mitläufern so wichtig.

Aufklärung der >Öffentlichkeit< ja, Telefonterror nein!

Bei diesem Verfahren was ihr anwendet, stellt ihr euch auf die gleiche Stufe: >unrecht<. Seinen Frust gegen die Mitarbeiter abzulassen bzw. Fragen zu stellen, die diese eh nicht beantworten können, hilft hier auch nicht weiter! Selbst wenn ihr die Führungpersonen erreichen solltet, dann haben diese ggf. eine andere Sichtweise, die nicht unbedingt falsch sein muss, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk oder das Finanzierungsmodell ist nicht >prinzipiell< schlecht.
Dieses Modell gehört meiner Meinung nach nicht abgeschafft, sondern reformiert! Exorbitante Ausgabe, schlechte Qualität, Überangebote, ... das alles muss geändert werden. Dies werden ihr aber nicht erreichen, wenn ihr Telefonterror betreibt.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 02. August 2014, 00:06
@Anti-Raubritter,

Es geht hier nicht um Telefonterror, sondern um berechtigte Fragen und Diskussionen mit den Mitläufern und Verantwortlichen. Du kannst kaum deine Grundrechte verteidigen, in dem du nur im eingeschlossenen Kreis darüber redest. Alleine auf die Klagen zu vertrauen, wäre ebenso sehr naiv. Ein paar Fragen werden die Mitarbeiter der Anstalten und der BAZ (GEZ) verkraften können.

...
Dieses Modell gehört meiner Meinung nach nicht abgeschafft, sondern reformiert! Exorbitante Ausgabe, schlechte Qualität, Überangebote, ... das alles muss geändert werden. ...

Dieses Thema hatten wir schon mehrfach im Forum und es gehört nicht in diesen Thread hinein.
Die Reform des ö.-r. Rundfunks ist das zentrale Thema der Unterschriftenaktion: http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion 


Sie können nicht jeden sperren der berechtigte Fragen und Klärungsbedarf hat.

Welche Nummern stehen denn bei Euch auf den unerwünschten GEZ/Sender Briefen drauf?

Beitragsservice (BAZ) = GEZ:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon zum Beitragskonto:
    018 59995 – 0100 oder
    018 59995 – 0920
    018 59995 – 0930

Abteilung Recht und Personal:
    0221 5061-2468
    0221 5061-2421
    (0221 5061-2xyz hier waren in der Vergangenheit  viele direkte Tel.-nr. angesiedelt)

Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag: 018 59995 – 0888
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 02. August 2014, 00:20
Ich finde das auch nicht zielführend
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 02. August 2014, 00:20
Selbst wenn ihr die Führungpersonen erreichen solltet, dann haben diese ggf. eine andere Sichtweise, die nicht unbedingt falsch sein muss, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk oder das Finanzierungsmodell ist nicht >prinzipiell< schlecht.

Oh doch, ich unterstelle diesem Personenkreis die Unterscheidungsfähigkeit zwischen Recht und Unrecht.

In der Ebene gibt es sogar Figuren, deren Gebaren schon jenseits von jeglichem Anstand ist.
Z. Bsp. Dr. Hermann Eicher, der SWR-Justiziar.

Der sollte doch diese Frage beantworten können:
"Herr Dr. Eicher,
sicher können Sie sich noch an Ihren Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, aus der „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht”, Nr. 12/2009, erinnern.
Ihr Zitat war:
>>Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.<<

Aus welchem Grund unterstützen Sie dann nun plötzlich die,
sogar noch durch Sie selbst erkannte, Grundgesetzwidrigkeit der 2013 eingeführten Haushalts- und Betriebsstättenabgabe?



Das, u. a., dürfte doch eine sehr berechtigte Frage sein!

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 02. August 2014, 00:27
Ich finde das auch nicht zielführend

Wieso sollten berechtigte Fragen und Diskussionen mit den Mitläufern und Verantwortlichen nicht Zielführend sein? Wieso sind keine Fragen und keine Diskussionen mit den Mitläufern und Verantwortlichen besser? Bitte um Erklärung.

Was wäre an der Frage von unGEZahlt an Herrn Dr. Eicher falsch, diese abgewandelt an die "Abteilung Recht und Personal" zu richten, falls Herr Dr. Eicher nicht zu sprechen ist?
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 02. August 2014, 00:34
Ich finde das auch nicht zielführend

Wieso sollten berechtigte Fragen und Diskussionen mit den Mitläufern und Verantwortlichen nicht Zielführend sein? Wieso sind keine Fragen und keine Diskussionen mit den Mitläufern und Verantwortlichen besser? Bitte um Erklärung.

Was wäre an der Frage von unGEZahlt an Herrn Dr. Eicher falsch, diese abgewandelt an die "Abteilung Recht und Personal" zu richten, falls Herr Dr. Eicher nicht zu sprechen ist?

Weil Diskussionen mit solchen Personen nichts bringen, viel wichtiger wäre es, seine Aussage publik zu machen.
Was glaubt ihr bringt mehr? Wenn viele dort anrufen, oder wenn viele das Unrecht realisieren und klagen? 
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Bürger am 02. August 2014, 00:41
Was glaubt ihr bringt mehr? Wenn viele dort anrufen, oder wenn viele das Unrecht realisieren und klagen?
Das eine schließt doch das andere nicht aus ;)

Getreu dem Motto:

Wer nichts wagt, gewinnt nichts.
Wer nichts sagt, wird nicht gehört - im dümmsten Falle stimmt er stillschweigend zu.
Wer sich nicht zeigt, wird nicht gesehen.
Wer sich nicht bewegt, bewegt nichts.

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!

Dranbleiben! Weitermachen!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 02. August 2014, 00:42
@20MillionenEuroTäglich

"Bringt nichts" ist kein Argument.

Die Aussage von Herr Dr. Eicher ist publik und niemand außer uns nimmt diese wahr.
Durch diese und andere Aktionen erreichen wir Aufmerksamkeit, die wir brauchen, damit solche und andere Unstimmigkeiten und die Aushöhlung der Grundrechte von anderen gesehen werden.


>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html

>> Brief an den WDR und die GEZ (BAZ) Mitarbeiter <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8167.0.html

>> Der Widerstand beginnt mit Taten <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9677.0.html
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 02. August 2014, 00:43
@20MillionenEuroTäglich

Bringt nichts ist kein Argument.

Die Aussage von Herr Dr. Eicher ist publik und niemand außer uns nimmt diese wahr.
Durch diese Aktionen erreichen wir Aufmerksamkeit, die wir brauchen, damit solche und andere Unstimmigkeiten und die Aushöhlung der Grundrechte von anderen gesehen werden.

Du erreichst doch keinerlei Aufmerksamkeitsplus in der Öffentlichkeit
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 02. August 2014, 00:58
In dem man nichts macht, erreicht man keine Aufmerksamkeit. Darüber wird hier, bei Facebook und Co. geredet, denkbar auch im priv. Bereich. Damit erreichen wir andere. Aussagen der Art "es bringt nichts" versuchen nur Möglichkeiten im Keim zu ersticken. Wer nichts wagt, gewinnt nichts.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: karlsruhe am 02. August 2014, 07:55
Sie können nicht jeden sperren der berechtigte Fragen und Klärungsbedarf hat.

Welche Nummern stehen denn bei Euch auf den unerwünschten GEZ/Sender Briefen drauf?

Beitragsservice (BAZ) = GEZ:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon zum Beitragskonto:
    018 59995 – 0100 oder
    018 59995 – 0920
    018 59995 – 0930

Abteilung Recht und Personal:
    0221 5061-2468
    0221 5061-2421
    (0221 5061-2xyz hier waren in der Vergangenheit  viele direkte Tel.-nr. angesiedelt)

Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag: 018 59995 – 0888




weitere Telefonnummern: Beitragsservice

018 – 59995 – 0700  (Juni 2013, Mitteilung)

                      - 0300 (August 2013, Gebühren-/Beitragsbescheid)
 
                      - 0200 (Juni 2014, Zahlungsaufforderung)

0221 – 5061 – 2971 (März 2014, Widerspruchsbescheid)
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 02. August 2014, 09:36
Danke karlsruhe,

ich pflege die Telefonnummern in Kürze im ersten Beitrag nach.

Frage an den WDR Mitarbeiter während meines telefonischen Gesprächs:

Wie wäre es, wenn ich Sie ab heute mit wirklich interessanten und wichtigen Themen aus dem Leben per E-Mail informiere und Sie mir monatlich Geld überweisen.

Mitarbeiter: Warum?

Ich: Weil Sie ein Dach über dem Kopf haben.

Stille ...

Ich: Sind Sie noch da?

Mitarbeiter: Das geht nicht!

Ich: Doch! Das ist Ihr Beitrag zur Demokratieabgabe.

Klick, aufgelegt.

In der nächsten Woche kommen die Fragen nach seiner Überweisung ;)

Läuft das nicht die ganze Zeit nur in unsere Richtung ab?

Wie lange lassen wir uns das noch gefallen?

Bitte schreibt auch was ihr an Antworten auf eure Fragen zu hören bekommen habt und wie die Gespräche verlaufen sind.

>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html

>> Brief an den WDR und die GEZ (BAZ) Mitarbeiter <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8167.0.html
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: seppl am 02. August 2014, 09:59
Ich nehme an, dass der Beitragsservice auch Anfragen per Fax gerne beantworten wird. Nach dem Motto "Wer schreibt, der bleibt".
018 59995 0105 (6,5 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunk)
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 02. August 2014, 12:23
Ich nehme an, dass der Beitragsservice auch Anfragen per Fax gerne beantworten wird. Nach dem Motto "Wer schreibt, der bleibt".
018 59995 0105 (6,5 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunk)

Ich denke, man könnte mit den Fragen per Fax probieren. Ich wette jedoch, dass die Faxe wie unsere Widersprüche die gleichen Antworten zu Folge haben werden, wie die Erwiderungen auf unsere Wiedersprüche.
Statt auf Fragen zu antworten und auf die Grundrechtsverletzungen einzugehen, heulen sie einem dann auf dem Papier von ihren finanziellen Nöten, die PRO TAG Ausgaben in Höhe von 21 MILLIONEN EURO zu Folge haben. Das auch davon bei der ARD (1575 €/Monat) und dem ZDF (1750 €/Monat) eine Zusatzrente zu der gesetzlichen Rente gezahlt wird, fällt bei denen immer unter den Tisch. Daneben behaupten sie schlicht einfach ohne logische Argumente: das ist alles in Ordnung.
Sie bilden Sie sich auf ihre ausgewählten Bruchstücke des Weltgeschehens und ihr uninteressantes, politisch auf Meinungslenkung ausgerichtetes Programm jede Menge ein. Sie vergessen einfach, dass die mediale Welt von heute eine andere geworden ist und die Rezipienten die ganze Welt an Informationen und Unterhaltung zur Verfügung haben und frei wählen wollen.

Beim Telefonieren können sie sich nicht so schnell herausreden oder auf andere Themen ausweichen. Hier können wir gegensteuern.

WIR haben es in der Hand! Wie lange lassen wir uns das noch gefallen?

Ob arm oder reich,
216 EURO/Jahr und keine Wahl,
das ist die ö.-r. Moral.

Wir sagen, jetzt ist Schluss damit! Zwang - Nein Danke!


>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html

>> Brief an den WDR und die GEZ (BAZ) Mitarbeiter <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8167.0.html

>> Der Widerstand beginnt mit Taten <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9677.0.html

Handelsblatt: "ARD und ZDF brauchen Reformen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10284.0.html
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 02. August 2014, 12:40
Ich nehme an, dass der Beitragsservice auch Anfragen per Fax gerne beantworten wird. Nach dem Motto "Wer schreibt, der bleibt".
018 59995 0105 (6,5 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunk)

Ich denke, man könnte mit den Fragen per Fax probieren. Ich wette jedoch, dass die Faxe wie unsere Widersprüche die gleichen Antworten zu Folge haben werden, wie die Erwiderungen auf unsere Wiedersprüche.
Statt auf Fragen zu antworten und auf die Grundrechtsverletzungen einzugehen, heulen sie einem dann auf dem Papier von ihren finanziellen Nöten, die PRO TAG Ausgaben in Höhe von 21 MILLIONEN EURO zu Folge haben. Das auch davon bei der ARD (1575 €/Monat) und dem ZDF (1750 €/Monat) eine Zusatzrente zu der gesetzlichen Rente gezahlt wird, fällt bei denen immer unter den Tisch. Daneben behaupten sie schlicht einfach ohne logischen Argumente: das ist alles in Ordnung.
Sie bilden Sie sich auf ihre ausgewählten Bruchstücke des Weltgeschehens und ihr uninteressantes, politisch auf Meinungslenkung ausgerichtetes Programm jede Menge ein. Sie vergessen einfach, dass die mediale Welt von heute eine andere geworden ist und die Rezipienten die ganze Welt an Informationen und Unterhaltung zur Verfügung haben und frei wählen wollen.

Beim Telefonieren können sie sich nicht so schnell herausreden oder auf andere Themen ausweichen. Hier können wir gegensteuern.

WIR haben es in der Hand! Wie lange lassen wir uns das noch gefallen?

1750 Euro monatlich ZUSÄTZLICH zur gesetzlichen Rente???
Woher hast Du die Zahlen?
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 02. August 2014, 13:53
...
1750 Euro monatlich ZUSÄTZLICH zur gesetzlichen Rente???
Woher hast Du die Zahlen?

Noch bis vor ein paar Tagen/Wochen war der Artikel seit 11. Februar 2013 bei www.bz-berlin.de verfügbar:

Zitat
http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/mit-dem-zweiten-altert-sich-rsquo-s-besser-article1637408.html
...
Rund 18.900 Euro Betriebsrente pro Jahr kassieren Ex-Mitarbeiter der ARD im Durchschnitt, das ZDF zahlt sogar 21.000 Euro. Macht 1575 Euro bzw. 1750 Euro Zusatzrente pro Monat, die der Gebührenzahler finanziertzusätzlich zur gesetzlichen Rente, ohne selbst eingezahlte Beiträge.
...

Hier ist die von mir gesicherte Seite als pdf und jpg Bild
 
Ueppige-Renten-Mit-dem-Zweiten-altert-sich-s-besser.pdf (http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/Ueppige-Renten-Mit-dem-Zweiten-altert-sich-s-besser.pdf)

2013.02.11-Ueppige-Renten_Mit-dem-Zweiten-altert-sich-s-besser-B-Z-Berlin.jpg
(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/2013.02.11-Ueppige-Renten_Mit-dem-Zweiten-altert-sich-s-besser-B-Z-Berlin.jpg)
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 02. August 2014, 14:47
...
Zitat
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den Südwestrundfunk. Wir werden sie so
schnell wie möglich bearbeiten bzw. an die zuständige Redaktion
weiterleiten.
...

Unaufgefordert eingesandte Newsletter, Spam- und Werbemails werden
ungelesen gelöscht.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hörer- und Zuschauerservice Stuttgart

Südwestrundfunk
70150 Stuttgart

Und was sind eure unerwünschten Briefe, Werbung und Programme mit ausgewählten Bruchstücken des Weltgeschehens und ihr uninteressantes, politisch auf Meinungslenkung ausgerichtetes Programm voller interessegetriebener Meinungen, Ablenkungen, Falschaussagen, Beschuldigungen, Hetze, Bagatellisierungen, voll von Aufbauschungen und voll von Belanglosigkeiten? Ich halte mittlerweile ihre Post und ihre Programme für unerwünschten Spam, dafür pressen Sie noch Geld ab.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 03. August 2014, 12:25
Da Tom Buhrow für uns höchstwahrscheinlich telefonischisch nicht erreichbar ist,
schrieb ich wieder eine Mail.
Diesmal an publikumsstelle@wdr.de : 
Zitat
Bitte um Weiterleitung
Anfrage an Herrn Tom Buhrow / WDR-Intendant

Sehr geehrter Herr Buhrow,

sicher wissen Sie, dass 2013 die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe,

auch Rundfunkbeitrag genannt, eingeführt wurde.

Nutzungsunabhängig zieht der Beitragsservice monatlich 17,98 € zwangsweise pro Haushalt ein.

Können Sie erklären, worin genau das Besondere am WDR

und an den anderen öffentl.-rechtl. Anstalten liegt,

das diesen zwangserhobenen Haushaltsbeitrag von monatlich 17,98 €  rechtfertigt?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


(Falls die Grinsebacke, wider sämtlicher Erwartungen,
tatsächlich auf die sehr berechtigte Frage antworten sollte,
kommt das dann natürlich hier rein.)
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 03. August 2014, 23:30
Zur freien Verfügung:

Bitte um Weiterleitung der Anfrage an
...

Sehr geehrter Herr ...,

seit Januar 2013 werden die deutschen Bürger zur Leistung des Rundfunkbeitrags unabhängig der persönlichen Leistungsfähigkeit und unabhängig der Nutzung der öffentlich-rechtlichen Programme zur bevorzugten finanziellen Ausstattung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zwangsverpflichtet. Einige Härtefälle werden bekannter Weise berücksichtigt. Erst nach der Entrichtung von 54 € pro Quartal an den BeitragsService (GEZ) können die Bürger ihre eigenen vertrauenswürdigen Quellen finanzieren, soweit genügend Mittel übrig bleiben.

Wieso muss ich die öffentlich-rechtlichen Anstalten zuerst finanzieren und mein Recht
aus Artikel 5 Grundgesetz (ungehinderte Information),
das Recht der eigenen Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2) und
mein Eigentumsschutz (=Geldschutz) aus Artikel 14 Grundgesetz
hinten anstellen und erst die ö.-r. Anstaltsprogramme und dann meine bevorzugten und vertrauenswürdigen Quellen erwerben?

Welche gemeinschaftswichtigen Aufgaben, die andere Medien, wie  Radio, private Stadtradios, Weltweite und lokale Internetradios, Zeitungen, Zeitschriften, DVDs und Internet  NICHT abdecken, erfüllen die ö.-r. TV-Beiträge?

MfG
...
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: karlsruhe am 04. August 2014, 08:46
Frage an den WDR Mitarbeiter während meines telefonischen Gesprächs:

Wie wäre es, wenn ich Sie ab heute mit wirklich interessanten und wichtigen Themen aus dem Leben per E-Mail informiere und Sie mir monatlich Geld überweisen.

Mitarbeiter: Warum?

Ich: Weil Sie ein Dach über dem Kopf haben.

Stille ...

Ich: Sind Sie noch da?

Mitarbeiter: Das geht nicht!

Ich: Doch! Das ist Ihr Beitrag zur Demokratieabgabe.

Klick, aufgelegt.



Ein denkbarer weiterer Gespächsverlauf:

Anrufer: Einen 2. Beitrag müssen Sie bezahlen, da sie die E-Mails auch in ihrer 2. Wohnung lesen können.

Einen 3. Beitrag ist fällig, da Sie die E-Mails auch auf Arbeit lesen können.

(Den 3. Beitrag muss der Arbeitgeber bezahlen)
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 04. August 2014, 10:42
Hallo karlsruhe,

erst bei solchen Fragen in Form von Telefonaten und Schreiben offenbart sich die Absurdität dieses sogenannten "RundfunkBeitrags" als Zwangs-Sonder-Subventionierung der ö.-r. Sendeanstalten.

Hinweis zur "Demokratieabgabe" für die Mitleser:
"Demokratieabgabe" war ein manipulativer aufgebauschter Vergleich des WDR-Chefredakteurs Jörg Schönenborn zu der angeblichen Wichtigkeit des öffentlich-rechtlichen RundfunkBeitrags.

Ein verbrauchsgerechter Beitrag fördert das Demokratieverständnis. Die Demokratie-, Informations-, Kultur und Wirtschaftsförderung durch Zwangsubventionierung eines Anbieters, hier der ö.-r. Anstalten, untergräbt die Demokratie und verkehrt es in eine Meinungs-Diktatur. Aufgrund der Staatsabhängigkeit, siehe höchstrichterliches ZDF-Urteil, der Auslassungen, Umformulierungen und dem Senden von Bruchteilen der Weltinformationen, häufig einseitigen Meinungen, Beschuldigungen, Auftritten von Scheinexperten und der Scheindebatten wird gezielt eine einseitige Meinung der Anstalten verankert. Das Gleiche gilt für die Einschätzung, ob ein Mensch mit einer Waffe ein Soldat, Söldner, Freiheitskämpfer oder Terrorist ist. Massenmedien missbrauchen ihre Präsenz, um Aufmerksamkeit zu lenken und eine einseitige Meinung zu bilden.

Die ö.-r. Anstalten decken keine gemeinschaftswichtigen Aufgaben, die ANDERE Medien wie Privat-Radio (=Stadtradio), Zeitung, Zeitschriften, Bücher, Kauf- und Leihfilme, Internetradio und das Internet NICHT abdecken würden. Die Sonderstellung des ö.-r. Rundfunks untergräbt die Grundrechte:

- Ungehinderte Information nach Art. 5 Grundgesetz,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz, Weltanschauung nach Artikel 4,
- Würde des Menschen nach Artikel 1 Grundgesetz
- Recht sich keiner Gesundheitsschädigung durch TV auszusetzen und diese nicht zwangssubventionieren zu müssen (Artikel 2 Grundgesetz).


Wer nichts wagt, gewinnt nichts.
Wer schreibt der bleibt.
Wer nichts sagt, wird nicht gehört.
Wer sich nicht bewegt, bewegt nichts.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 04. August 2014, 13:46
Gerade bei Facebook über "Nachricht senden" an WDR abgeschickt:
https://www.facebook.com/messages/124207927630198

Bitte um Weiterleitung der Anfrage an Herrn Tom Buhrow / WDR-Intendant

Sehr geehrter Herr Buhrow,

seit Januar 2013 werden die deutschen Bürger zur Leistung des Rundfunkbeitrags unabhängig der persönlichen Leistungsfähigkeit und unabhängig der Nutzung der öffentlich-rechtlichen Programme zur bevorzugten finanziellen Ausstattung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zwangsverpflichtet. Einige Härtefälle werden bekannter Weise berücksichtigt. Erst nach der Entrichtung von 54 € pro Quartal an den BeitragsService (GEZ) können die Bürger ihre eigenen vertrauenswürdigen Quellen finanzieren, soweit genügend Mittel übrig bleiben.

Wieso muss ich die öffentlich-rechtlichen Anstalten zuerst finanzieren und mein Recht
aus Artikel 5 Grundgesetz (ungehinderte Information),
das Recht der eigenen Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2) und
mein Eigentumsschutz (=Geldschutz) aus Artikel 14 Grundgesetz
hinten anstellen und erst die ö.-r. Anstaltsprogramme und dann meine bevorzugten und vertrauenswürdigen Quellen erwerben?

Welche gemeinschaftswichtigen Aufgaben, die andere Medien, wie Radio, private Stadtradios, Weltweite und lokale Internetradios, Zeitungen, Zeitschriften, DVDs und Internet  NICHT abdecken, erfüllen die ö.-r. TV-Beiträge?

MfG
V. Grund
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 06. August 2014, 09:39

Aus der Aktion "TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice" erwuchs dieser interessante Schriftverkehr, welcher wegen seiner eigenständigen Bedeutsamkeit aus dem Ursprungs-Thread ausgegliedert wurde.
Der SWR-Justitiat Herr Dr. Eicher wird um Stellungnahme gebeten zu seiner aus dem Jahre 2009 stammenden äußerst skeptischen Beurteilung einer pauschalen geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe.
-> Stellungnahme SWR-Justitiar Dr. Eicher zu Beurteilg. d. Haushaltsabgabe NVwZ '09 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10525.0.html)

Hier nur als Zitat, weil es zu der Befragungsaktion ebenfalls gehört:

Ich nehme an, dass der Beitragsservice auch Anfragen per Fax gerne beantworten wird. Nach dem Motto "Wer schreibt, der bleibt".
018 59995 0105 (6,5 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunk)

Anfragen per E-Mail sind dann natürlich auch möglich.
Und dazu noch kostenlos.

Jetzt habe ich diese Anfrage eben an info@swr.de gesendet:
Zitat
Bitte um Weiterleitung
Anfrage an Herrn Dr. Eicher / SWR-Justiziar

Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,

sicher können Sie sich noch an Ihren Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, aus der „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht”, Nr. 12/2009, erinnern.
Ein Zitat daraus war:
>> Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.<<

Aus welchem Grund unterstützen Sie dann nun plötzlich die
- sogar noch durch Sie selbst erkannte -
Grundgesetzwidrigkeit der 2013 eingeführten Haushalts- und Betriebsstättenabgabe?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


(Wie ich diese Person einschätze, wird sie aber natürlich kneifen.
Für den äußerst unwahrscheinlichen Fall, auf diese berechtigte Frage doch eine Antwort zu erhalten,
würde ich sie natürlich dann reinstellen.)



EDIT: Eingangsbestätigung kam umgehend:
Zitat
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den Südwestrundfunk. Wir werden sie so
schnell wie möglich bearbeiten bzw. an die zuständige Redaktion
weiterleiten.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund der vielen Zuschriften,
die uns täglich erreichen, nicht alle eingehenden Mails beantworten können.

Ihre Meinung ist uns wichtig, deshalb wird auch jede einzelne Zuschrift
inhaltlich festgehalten.

Pressemitteilungen und Veranstaltungstipps senden Sie bitte direkt an die
zuständigen Redaktionen.

Informationen über unsere Geschäftsbereiche, die Standorte und
Ansprechpartner des SWR finden Sie in der Broschüre "Zahlen Daten Fakten".
Sie können sie im Internet unter folgender Adresse herunterladen:
http://www.swr.de/unternehmen/presse/download-links/-/id=4224/nid=4224/did=9491506/mri4aj/index.html


Sollten Sie im Moment eine Angabe nicht finden, die Sie dringend benötigen,
so wenden Sie sich gerne noch einmal an uns (info@swr.de).

Unaufgefordert eingesandte Newsletter, Spam- und Werbemails werden
ungelesen gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hörer- und Zuschauerservice Stuttgart

Südwestrundfunk
70150 Stuttgart

Der SWR-Justiziar, Herr Dr. Eicher, hat heute auf meine Anfrage
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71717.html#msg71717 ) geantwortet:

Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02.08.2014, auf die ich gerne antworte: Im
Jahre 2009 wurde diskutiert, ob man die Rundfunkfinanzierung
geräteunabhängig als Sonderabgabe ausgestalten kann. Darauf habe ich mich
in meinem damaligen Aufsatz ausdrücklich bezogen und Zweifel geäußert, ob
die "verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Sonderabgabe" erfüllt
wären. Diese Zweifel wurden durch das Gutachten von Herrn Prof. Kirchhof im
Jahre 2010 bestätigt: "Die Sonderabgabe kommt zur Finanzierung des
Rundfunks nicht in Betracht" (vgl. Gutachten von Prof. Kirchhof bei ARD.de,
S.36). Im gleichen Gutachten kommt Herr Prof. Kirchhof zum Ergebnis, dass
eine geräteunabhängige Rundfunkfinanzierung über einen "Beitrag" möglich
ist. Dies wurde durch das nachfolgende Gutachten von Herrn Prof. Kube und
inzwischen auch durch die Urteile der Landesverfassungsgerichte
Rheinland-Pfalz und Bayern bestätigt. Ich sehe mich daher in meiner
damaligen Einschätzung bestätigt. Der Gesetzgeber hat die
Rundfunkfinanzierung dann ja auch gerade nicht als Sonderabgabe, sondern
als Beitrag ausgestaltet. Dies ist -juristisch gesehen- ein ganz
gravierender Unterschied. Einen Widerspruch zwischen meinen damaligen
Ausführungen und meinem nachfolgendem Verhalten, den ihre Anfrage offenbar
unterstellt, gibt es daher nicht. Gerne stehe ich für weitere Rückfragen
zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hermann Eicher


...
Interessant. Gib dem Kind einen anderen Namen und schon ist alles in Butter.

Da haben wir doch Glück, dass es keine Sonderabgabe ist, sondern ein Beitrag schließlich muss dieser doch noch ein paar Bedingungen erfüllen. Zum einen muss ja die besondere Gegenleistung definiert sein, und auch noch beschreiben, welche unmittelbaren Vorteil der Beitragszahler davon hat. Bei einer

Sonderabgabe wäre das ja vielleicht anders, Puh nochmal Glück gehabt. Auch haben wir wahrscheinlich Glück, das es keine Steuer ist. Bleibt es also dabei, das es weiterhin als Beitrag bezeichnet wird, na dann. Angriff auf die Punkte konzentrieren, welche so wichtig sind, dass eine Beitragsforderung gültig oder besser auch ungültig werden lässt. Wenn also den Klägern es möglich ist nachzuweisen, dass diese Beitragsforderungen formal nicht gültig sind, ist es hinfällig mit dem BS und den Rundfunkanstalten.

Herr Eicher sagte genau:

Zitat
http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html
Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR, „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009:
„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”

„Dass der Gesetzgeber nicht an den Umsatz oder die Mitarbeiterzahl angeknüpft hat, ist gerechtfertigt, da diese Kriterien schwanken und schwer zu verifizieren sind (Vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 10.7. 1990 - 14 S 1419/89).”

Die Mitarbeiterzahl als Kriterium schwankt und ist schwer zu verifizieren, unabhängig wie das Kind bei Bedarf genannt wird. Herr Eicher spricht eindeutig von einer Sonderabgabe, auch wenn sie dem Volk als Beitrag verkauft wird. Der Rundfunkbeitrag erfüllt bloß nicht die typischen Eigenschaften der Sonderabgaben UND der Beiträge.


Creifelds RECHTS-WÖRTER-BUCH 10 Auflage 1990

"Beiträge (öffentliche) sind eine Unterart der öffentlichen -> Abgaben. Man versteht darunter Geldleistungen, die dem einzelnen im Hinblick auf eine besondere Gegenleistung des Beitragsberechtigten auferlegt werden. … Praktisch sehr bedeutsame B. sind z.B. die sog. Anliegerbeiträge, die als Erschließungsbeiträge im Baugesetzbuch geregelt sind …"

Besondere Gegenleistung:
  • Abpressen der finanziellen Mittel in Höhe von 54 €/Quartal, unabhängig der eigenen Leistungsfähigkeit und damit Untergrabung der eigenen Wahl der Quelle. Die zusätzlichen Kosten für ÖRR, neben den Ausgaben für Internetzugänge, Geräte, Zeitungen, Zeitschriften und andere Medien sowie Ausgaben für laufende Kosten sprengen die finanziellen Möglichkeiten,
  • Aufdrängeln nicht gewünschter Leistung durch Zwangszahlungen/Kopfsteuer bei Singles,
  • Finanzierung der Zusatz-Renten bei ARD 1575 € und 1750 € pro Monat beim ZDF (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71719.html#msg71719),
  • Zwang zur Finanzierung der Gesundheitsschädigung durch TV Sendungen,
  • Zwangssubventionierung eines bestimmten Anbieters,
  • Ein verbrauchsgerechter Beitrag fördert das Demokratieverständnis. Die Demokratie-, Informations-, Kultur und Wirtschaftsförderung durch Zwangssubventionierung eines Anbieters, hier der ö.-r. Anstalten, untergräbt die Demokratie und verkehrt es in eine Meinungs-Diktatur. Aufgrund der Staatsabhängigkeit, siehe höchstrichterliches ZDF-Urteil, der Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), Umformulierungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html) und dem Senden von Bruchteilen der Weltinformationen, häufig einseitigen Meinungen, Beschuldigungen, Auftritten von Scheinexperten und der Scheindebatten wird gezielt eine einseitige Meinung der Anstalten verankert. Das Gleiche gilt für die Einschätzung, ob ein Mensch mit einer Waffe ein Soldat, Söldner, Freiheitskämpfer oder Terrorist ist. Massenmedien missbrauchen ihre Präsenz, um Aufmerksamkeit zu lenken und eine einseitige Meinung zu bilden.

Diese  "besondere Gegenleistung" untergräbt die schon mehrfach erwähnten Grundrechte.

Weitere Details über die angeblichen Vorteile:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10287.msg70432.html#msg70432

Der SWR-Justiziar, Herr Dr. Eicher, hat heute auf meine Anfrage
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71717.html#msg71717 ) geantwortet:

Zitat
... Gerne stehe ich für weitere Rückfragen
zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hermann Eicher

Dann sollten wir unbedingt gut durchdacht weiter nachfragen. ;)

Starke Leistung von Markus. Es zeigt uns auch, dass auf vernünftige Fragen durchaus vernünftige Antworten möglich sind. Die Urteile der Landesverfassungsgerichte, die vernichtenden Gutachten und die Antworten der Landesrundfunkanstalten durch BS und Justiziare bringen zumindest etwas Licht ins dunkle des RBStVs. Wenn es eindeutige Definitionen zum Begriff Beitrag und Abgabe gibt, kann es durch Beweis der Nichterfüllung der Definitionen gelingen, den RBStV zu kippen.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: karlsruhe am 07. August 2014, 17:55
Tag der Offenen Tür beim Beitragsservice (in echt jetzt)

Hier die Besucherinformation, die wir bei unserem Besuch dort erhalten hatten (waren mit dem RT Köln vorort, durften aber nicht rein)

Besucherführungen:

Produktionsgelände Köln-Bocklemünd, Freimersdorfer Weg 6 (dort ist auch die „GEZ“, man geht quasi daran vorbei)

Die Führungen sind kostenlos. Weil die Nachfrage groß ist, melden Sie sich bitte frühzeitig an, insbesondere wenn sie terminlich festgelegt sind oder uns mit einer Gruppe besuchen, die größer als 25 Personen ist.

Dauer ca. 2 Stunden

Termine samstags und sonntags 11:00 und 14:00

WDR Öffentlichkeitsarbeit

Besucherservice
50600 Köln-Bocklemünd

Tel.: 0221 – 220 6744


2. Möglichkeit, um ganz legal und wirklich in die „GEZ“ zu kommen:

Nach Erhalt eines Gebühren-/Beitragsbescheides

Rückseite:

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift  bei der umseitig genannten Rundfunkanstalt oder
 bei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, Köln-Bocklemünd einzulegen.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 07. August 2014, 23:29
Karlsruhe,

das sind gute Infos. Den Laden sollten wir uns genauer anschauen, bevor er in naher Zukunft geschlossen und für etwas Bürgerdienendes umgebaut wird. Vielleicht ergeben sich aus dem Besuch interessante Infos, die wir verwenden können. Bitte unbedingt ein Trojanisches Pferd mitnehmen. ;) und jede Menge Fragen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.0.html) stellen.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 08. August 2014, 15:48
Nun ist eine Antwort auf die Anfrage an die WDR-Intendanz eingetroffen ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71743.html#msg71743 )
Natürlich nicht von Tom Buhrow beantwortet, sondern von einer Fr. Freier.
Meine Begeisterung für das Schreiben hält sich in sehr engen Grenzen. Naja, vielleicht
nutzt uns ja das Schreiben irgendwann doch noch mal etwas:

Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. August 2014. Intendant Tom Buhrow hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie fordern eine Rechtfertigung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit verbunden für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Ich möchte Ihnen hierzu einige Hinweise geben:

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt verfassungsrechtlich eine Schlüsselstellung im Rahmen der dualen Rundfunkordnung zu. Durch Ge­setze (Rundfunkstaatsvertrag und Landesrundfunkgesetze) beauftragt, unterliegt er einem besonderen Funktionsauftrag.

Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist Art. 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991 (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag), zuletzt geändert durch 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsvertrage vom 15. - 21.12.2010. Die Regelungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags wurden zu unmittelbar geltendem Landesrecht durch Zustimmungsgesetz.

Der Rundfunkstaatsvertrag legt fest, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem umfassenden Sinne zur Ausgewogenheit im Angebot verpflichtet ist. Das Gebot einer fairen und unabhängigen Berichterstattung lässt sich dabei als Ziel der verfassungsmäßig garantierten Rundfunkfreiheit ableiten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in seinem Gesamtangebot zur Unparteilichkeit verpflich­tet, darf keine bestimmte Tendenz verfolgen und hat über Tatsachen objektiv zu berichten. Die maßgeblichen demokratischen Meinungsrichtungen müssen im Programm zu Wort kommen. Diese Vorgaben gelten in besonderem Maße für Nachrichten oder politische Sendungen, sind aber auch in anderen Formaten ent­sprechend zu beachten.

Entsprechend einem umfassenden Verständnis des Auftrags und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfas­sungsgerichts haben die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantiert mit seinen Programmen in Hör­funk, Fernsehen und mit seinen Telemedien jedem Bürger die Teilhabe an der freien demokratischen Meinungsbildung und trägt mit seinen Angeboten we­sentlich zur publizistischen Meinungsvielfalt in Deutschland bei. Mit der Gesamtheit seiner Angebote und Dienstleistungen erfüllt er eine unverzichtbare gesellschaftliche Funktion und stellt ein unabhängiges, hochwertiges und nach­haltiges Angebot für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen bereit. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt des Gemeinwesens wie auch zur Integration in Deutschland und Europa. 

Das Prinzip des solidarisch finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichert eine unabhängige Berichterstattung und garantiert allen Bürgern, ungeachtet ih­rer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihren sozialen Möglichkeiten, den freien und unverschlüsselten Zugang zu den hochwertigen Angeboten von ARD und ZDF.

Die Erfüllung des Programmauftrags verbindet die ARD mit einem auf Werten wie Menschenwürde, Toleranz und Minderheitenschutz gründenden Qualitäts­anspruch. Ein so vielfältiges, informatives und qualitativ hochwertiges Programmangebot wie das der ARD könnte von keinem kommerziellen Rund­funkveranstalter angeboten werden, weil es sich nicht ausschließlich durch Werbung refinanzieren ließe.

Die Rundfunkgebühr bzw. der ab 2013 geltende Rundfunkbeitrag werden im Sinne einer solidarischen Finanzierung von allen für alle gezahlt.  Dieses Finanzie­rungssystem ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern,  den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen – er ist für alle frei und unverschlüsselt emp­fangbar. Solidarische Finanzierung heißt auch: Von der Gebühr (und künftig dem Rundfunkbeitrag) befreit sind Menschen, die bestimmte staatliche Sozialleistun­gen erhalten.  Menschen mit Behinderungen zahlen in Zukunft auf Antrag nur ein Drittel des vollen Rundfunkbeitrags.

Der von den Bürgerinnen und Bürgern gezahlte Rundfunkbeitrag sichert die unabhängige Berichterstattung des öffentlich-­rechtlichen Rundfunks, der zur freien Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in un­serer Demokratie beiträgt. Die Beitragszahler finanzieren dabei das Gesamtan­gebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – von massenattraktiven Programmen bis hin zu Angeboten, die besonderen Bedürfnissen und Interessen entgegenkommen und im Schnitt weniger Menschen erreichen. So ließen sich bestimmte Fernseh- und Hörfunkprogramme, wie beispielsweise anspruchsvolle Fernsehfilme, Dokumentationen, Hörspiele, Konzertübertragungen oder Radio­features nicht allein von den Personen finanzieren, die diese Pro­gramme auch tatsächlich einschalten.

Die Dritten Programme und die Hörfunkwellen der ARD sind im Schwerpunkt auf die besonderen Interessen der Nutzerinnen und Nutzer in den Regionen zuge­schnitten. So spielen in vielen der Sendungen in Fernsehen und Hörfunk regionale Inhalte, Personen und Persönlichkeiten sowie interessante (politische) Themen oder Termine aus dem jeweiligen Landesteil eine Rolle. Der regionale Akzent zeigt sich von den eigenen Abendnachrichten und Talkrunden der Dritten bis hin zu Ma­gazinen, Dokumentationen und Reportagen.

Die ARD ist auch in weltpolitischen Krisenzeiten für die Menschen die Informati­onsquelle Nr. 1. Sowohl in Hörfunk und Fernsehen als auch im Internet erklären Journa­listen Hin­tergründe und Zusammenhänge. Ratgeber-Sendungen, Politik-Ma­gazine und ge­sellschaftspolitische Dokumentationen bieten vertiefende Analysen, decken Missstände auf und liefern den Zuhörern, Zuschauern und Internet-Nutzern wich­tige Informationen für ihren Alltag und/oder ihre Mei­nungsbildung. Infor­mation ist damit nicht nur auf die tagesaktuelle Berichter­stattung beschränkt.

Aus 130 Orten in der Bundesrepublik, im Hauptstadtstudio in Berlin, in der Nach­richtenzentrale ARD aktuell in Hamburg und von 30 Korrespondentenbüros rund um den Globus berichten hochqualifizierte Journalisten für sämtliche Radio- und Fernsehsendungen sowie Onlineangebote im föderalen Sendeverbund der ARD. Gerade in Zeiten, in denen aktuelle Meldungen im Sekundentakt um den Erd­ball gehen, kommt es mehr denn je auf Gewichtung, Einordnung und Analyse der er­haltenen Informationen an. ARD-Korrespondenten kennen die Länder, aus denen sie berichten genau und können so qualifiziert recherchieren und informieren.

Seien Sie versichert, dass wir auch in Zukunft versuchen werden, diesen hohen Standard zu halten.

Freundliche Grüße

Fr. Freier
Westdeutscher Rundfunk Köln
Publikumsstelle - Intendanz
50600 Köln
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 08. August 2014, 19:10
Nach der (wahrscheinlich) veralteten Bausteinantwort der WDR-Intendanz versuche ich nun bei Paul Kirchhof eine vernünftige Aussage zu ergattern.
Sollten dessen sämtliche Titel tatsächlich alle ehrlich erworben sein, müsste seine Antwort doch dann nur so vor lauter Intelligenz strotzen. Naja, lassen wir uns überraschen.
Eben an kirchhofp@jurs.uni-heidelberg.de gesendet:

Zitat
Markus

Bitte um Weiterleitung
Anfrage an Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof,

sicher wissen Sie, dass 2013 für die Rundfunkfinanzierung die Haushalts- und Betriebsstätteabgabe, auch Rundfunkbeitrag genannt, eingeführt wurde.

Sie können sich sicher auch an das „Handbuch des Staatsrechts ” erinnern.
Ein Zitat daraus:
>> Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht.<<

Besteht die Möglichkeit, dass Personen, die keinerlei Rundfunkempfangsgeräte besitzen, durch den Rundfunk nicht begünstigt werden können?

Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, weshalb diese Nichtbegünstigten des Rundfunks diesen durch die o. g. Haushaltsabgabe finanzieren müssen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus

Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 08. August 2014, 22:05
Nun ist eine Antwort auf die Anfrage an die WDR-Intendanz eingetroffen ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71743.html#msg71743 )
Natürlich nicht von Tom Buhrow beantwortet, sondern von einer Fr. Freier.
Meine Begeisterung für das Schreiben hält sich in sehr engen Grenzen. Naja, vielleicht
nutzt uns ja das Schreiben irgendwann doch noch mal etwas:

Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. August 2014. Intendant Tom Buhrow hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie fordern eine Rechtfertigung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit verbunden für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Ich möchte Ihnen hierzu einige Hinweise geben:

...
Die Regelungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags wurden zu unmittelbar geltendem Landesrecht durch Zustimmungsgesetz.

Der Rundfunkstaatsvertrag legt fest, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem umfassenden Sinne zur Ausgewogenheit im Angebot verpflichtet ist. Das Gebot einer fairen und unabhängigen Berichterstattung lässt sich dabei als Ziel der verfassungsmäßig garantierten Rundfunkfreiheit ableiten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in seinem Gesamtangebot zur Unparteilichkeit verpflich­tet, darf keine bestimmte Tendenz verfolgen und hat über Tatsachen objektiv zu berichten. Die maßgeblichen demokratischen Meinungsrichtungen müssen im Programm zu Wort kommen. Diese Vorgaben gelten in besonderem Maße für Nachrichten oder politische Sendungen, sind aber auch in anderen Formaten ent­sprechend zu beachten.

Entsprechend einem umfassenden Verständnis des Auftrags und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfas­sungsgerichts haben die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantiert mit seinen Programmen in Hör­funk, Fernsehen und mit seinen Telemedien jedem Bürger die Teilhabe an der freien demokratischen Meinungsbildung und trägt mit seinen Angeboten we­sentlich zur publizistischen Meinungsvielfalt in Deutschland bei. Mit der Gesamtheit seiner Angebote und Dienstleistungen erfüllt er eine unverzichtbare gesellschaftliche Funktion und stellt ein unabhängiges, hochwertiges und nach­haltiges Angebot für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen bereit. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt des Gemeinwesens wie auch zur Integration in Deutschland und Europa. 

Das Prinzip des solidarisch finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichert eine unabhängige Berichterstattung und garantiert allen Bürgern, ungeachtet ih­rer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihren sozialen Möglichkeiten, den freien und unverschlüsselten Zugang zu den hochwertigen Angeboten von ARD und ZDF.

...
Westdeutscher Rundfunk Köln
Publikumsstelle - Intendanz
50600 Köln


Mit den offenen Fragen bietet man denen eine Bühne zur Selbstdarstellung. Dies nutzen sie dankend aus.

Es sind alles leere Phrasen, Vorgaben und Absichtserklärungen. Seit Jahren ist kaum was davon Wirklichkeit. Es ist schlicht Lug und Trug.


Bei solchen Fragen wie hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71834.html#msg71834

können sie nicht so unbemerkt zur Selbstdarstellung übergehen, es fällt dann besonders auf. Vor allem, wenn man sich auf eine oder zwei Fragen beschränkt. Bevor sie uns Recht geben, antworten sie lieber nicht.


Weitere Fragen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.0.html
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 09. August 2014, 00:30
Dies hier hilft wieder klar zu denken. Daraus ergeben sich wieder interessante Fragen an die ehem. GEZ und die ö.-r. Anstalten:

Zitat
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html#1063624
 
Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel - Seite 3 -

Sind die jüngsten Urteile zur Fernseh- und Rundfunkabgabe ein Witz? Nein, viel schlimmer. Sie sind eine Attacke auf den Rechtsstaat und seine Bürger.

Die gesteigerte Ungerechtigkeit

Der Justitiar des BR dagegen, der mir gnädigerweise glaubt, dass ich weder fernsehen will noch kann, sagt, der Gesetzgeber dürfe „typisieren“. Also: Wenn sehr viele fernsehen, darf er einfach so tun, als würden alle fernsehen. Das ist etwa so: Wenn in ihrer Wohnanlage viele die Steuern hinterziehen, dann müssen sie gleich mit ins Kittchen! Wozu eigens nachschauen. Und: der Gesetzgeber darf „pauschalisieren“. Soll heißen: Er darf von jedem, egal, was er tut und wie viel er verdient, das Gleiche verlangen. Die Politiker feiern das dann als neue gesteigerte Gerechtigkeit.

In Wahrheit zerstört der Zwangsbeitrag ein Recht, das über Jahrhunderte mühsam entwickelt wurde. Und er verhöhnt das logische, das moralische und das Rechtsbewusstsein der Bürger. Die hohen Herren des Rechts – deren Arbeitsweise die FAZ zutreffend so charakterisiert: „Welche Einwände auch immer es gegen den Rundfunkbeitrag geben könnte ... wir wischen sie vom Tisch“ – legen die Lunte an ein Pulverfass. Später heißt es dann wieder: Wir haben es nicht gewusst, wir haben es nicht gewollt.

Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: mk222 am 12. August 2014, 12:58
Also ich hätte dazu folgende Anregung:

Ich selber habe einmal bei der GEZ angerufen und die Call-Center Mitarbeiterin nach der Zwangsanmeldung und insbesondere nach Paragraphen gefragt, die eine Zwangsanmeldung rechtfertigen.

Ich bekam nur irgendwelche Antworten wie: "Wir handeln nach dem Gesetz", aber nie konkrete Antworten. Das Ende vom Lied war, das das GEZ Call Center ohne Ankündigung aufgelegt hat.

Als zweites habe ich eine E-Mail mit der gleichen Anfrage geschickt. Als Antwort kam: "Wir beantworten nur E-Mails zu einem konkreten Beitragskonto". Da bin dann ausgestiegen, weil ich keine schlafenden Hunde wecken wollte und auch kein fremdes Konto angeben wollte.

Man müsste folgendes machen: Diese Telefongespräche müssten aufgezeichnet und als "Video" bei YouTube hochgeladen werden. Dann kann sich jeder anhören, was für eine Gurkentruppe das ist.

Sie haben keine Antworten und wenn man genauer nachfragt, legen sie einfach auf. Das nennt man Kundenservice!

Ich sag mal so: Ein privates Unternehmen würde mit dieser Kundenpolitik nicht sehr lange überleben.

Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Bürger am 15. August 2014, 22:54
Danke an den/ die Initiatoren und Durchführer dieser Aktion... ;)
...aus welcher diese interessanten Korrespondenzen erwuchsen, die wegen ihrer eigenständigen Bedeutsamkeit (und der Übersichtlichkeit wegen) aus diesem Ursprungs-Thread ausgegliedert wurden:

Der SWR-Justitiar Herr Dr. Eicher wird um Stellungnahme gebeten zu seiner aus dem Jahre 2009 stammenden äußerst skeptischen Beurteilung einer pauschalen geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe:
Stellungnahme SWR-Justitiar Dr. Eicher zu Beurteilg. d. Haushaltsabgabe NVwZ '09
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10525.0.html

Der Ersteller des dem sog. "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" zugrunde liegenden Auftrags-Gutachtens von ARD-ZDF-GEZ, Prof. Paul Kirchhof, wird um Stellungnahme gebeten zur von seinen Grundzügen in wesentlichen Teilen stark abweichenden Gesetzgebung:
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 16. August 2014, 16:47
Noch eine Bitte betreffend dem TAG der OFFENEN TÜR.
Da ich bei meinen bisherigen Anfragen durch die jeweiligen Signaturen unserer Mitglieder Rochus ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=5673 / Zitat Dr. Eicher ) und Redfox ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=7346 / Zitat Prof. Kirchhof )
inspiriert wurde,
bin ich natürlich daran interessiert, auch an weiteren anderen interessanten Zitaten von den Hintermännern zu gelangen, aus denen wir ggf. dann weitere Anfragen basteln können.

Wenn Ihr weitere interessante frühere Zitate dieser Leute in der Signatur habt oder kennt
( mit Quellangabe),  die genaus so unbeabsichtigt den Rundfunkbeitragswidersinn aufzeigen, nehme ich die gern entgegen.

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Redfox am 16. August 2014, 19:55
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

Sekundärquelle (dort bin ich fündig geworden): http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html mit Verweis auf das Buch  Handbuch des Staatsrechts, Band 5

Noch vor ein paar Tagen war der Ausschnitt bei google-Books in der Leseprobe zu finden.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 19. August 2014, 21:42
Den TAG der OFFENEN TÜR wollte ich auch unbedingt bei Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG, nutzen.
Eine E-Mail-Adresse fand ich hier: https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/kirchhof
Eben an kirchhof@uni-tuebingen.de gesendet:
Zitat
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Kirchhof,

sicher erinnern Sie sich an die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde  mit dem Aktenzeichen
1BvR 1700/12, die den Rundfunkbeitrag betraf
(http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/ ).

Wie Sie wissen, basiert der seit 2013 in Deutschl. gültige Rundfunkbeitrag auf dem
„G U T A C H T E N  über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS“ von Herrn Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof.

Wie stellten Sie es mit dem erstgradigen Verwandtschaftsverhältnis zu einer wichtigen Persönlichkeit betr. dem Rundfunkbeitrag sicher, dass Sie als Richter in diesem Verfahren 1BvR 1700/12, sich völlig unparteiisch und unbefangen beteiligen konnten?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Intendanten-Sponsor am 21. August 2014, 13:58
Tag der Offenen Tür beim Beitragsservice (in echt jetzt)

Besucherführungen:

Produktionsgelände Köln-Bocklemünd, Freimersdorfer Weg 6 (dort ist auch die „GEZ“, man geht quasi daran vorbei)


Und hier ist das Gelände nebst Gebäuden des Beitragsservice (15, 16)

http://www1.wdr.de/unternehmen/service/kontakt/adressen/lageplan-koeln-bocklemuend100.pdf
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 25. August 2014, 21:10
Kaum jemand hat sich dem "TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice & Co." so stark mit Leib und Seele verschrieben, wie unser Mitglied unGEZahlt. Er zeigt uns, wie wir an den richtigen Stellen nachbohren und für die Gegenseite unbequeme Fragen stellen können.

Danke und ein großes Lob an dich unGEZahlt!  8)

Millionen Bürger wollen sich NICHT von der ARD, dem ZDF & Co., dem Beitragsservice (GEZ) ausnehmen lassen. Das wissen wir alle aus persönlichen Gesprächen in der Familie, in der Arbeit und unter Freunden.

Wenn wir nur zuschauen wird sich nichts bewegen. Werden jedoch mehr Mitglieder seinem Beispiel folgen, können wir eine Lawine in der Bevölkerung auslösen. Wenn einige aufstehen, fassen auch bald andere Mut. Jeder kann Fragen stellen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.0.html) oder seine Missbilligung über die finanziell aufgezwungenen Programme, den Freikauf-Zwang, die Abpressmethoden, die Staatsabhängigkeit des ZDF (http://www.sueddeutsche.de/medien/urteil-zum-zdf-staatvertrag-kampfansage-ans-politbuero-1.1921324), die Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), die verzerrenden Umformulierungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html), über das Senden von Bruchteilen der Weltinformationen, einseitigen Meinungen, Beschuldigungen, über die Auftritte von Scheinexperten, Scheindebatten, Desinformation, die Unfähigkeit wichtige Fragen zu stellen und über das Fehlen der adäquaten Gegenleistung beschweren.

Wer sagt, dass wir nur über die "Straße" an unser Ziel kommen können?

Wir leben im Multimediazeitalter. Gerüstet mit Mobiltelefon, E-Mail, Facebook, Twitter, Internet und unseren Willen, können WIR unsere mediale Freiheit verteidigen.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 26. August 2014, 11:36
20 Bäckereien in deiner Straße - bei der "Tagesmau" lieferst du dein Geld ab!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10748.0.html

Auch dieses Thema kann zum Kernpunkt der Fragen beim "Beitragsservice" (GEZ), den Anstalten und anderen in Frage kommenden Stellen gemacht werden.

Schließlich wird durch die Zwangsbevormundung und Zwangssubvention eines bestimmten Anbieters die freiheitliche Selbstbestimmung, durch nicht abgerufene ö.-r. Fernsehprogramme Geld einzusparen, jedem von uns genommen.

Diese wichtigen Grundrechte gilt es mit allen Mitteln zu verteidigen:
 
- Ungehinderte Information nach Art. 5 Grundgesetz,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz, Weltanschauung nach Artikel 4,
- Würde des Menschen nach Artikel 1 Grundgesetz,
- Recht sich keiner Gesundheitsschädigung durch Fernsehen auszusetzen und diese nicht zwangssubventionieren zu müssen (Artikel 2 Grundgesetz).

Wer sagt, dass wir nur über die "Straße" an unser Ziel kommen können?

Wir leben im Multimediazeitalter. Gerüstet mit Mobiltelefon, E-Mail, Facebook, Twitter, Internet und unseren Willen, können WIR unsere mediale Freiheit verteidigen.

Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 26. August 2014, 18:02
Habt ihr euch gefragt, warum solch oberflächliche, verschleiernde,  zum Himmel stinkende (http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html) Witzurteile (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.html) zum Rundfunkbeitrag mit unlogischen Behauptungen, gar Rechtsbrüchen im Gerichtssaal möglich sind?

WIR lassen es zu.

Nur zwei Beispiele:
Einzelne von uns zeigen wie es geht, hier bei dem aktuellen Thema geht unGEZahlt mit einem bemerkenswerten Einsatz vor. Bei den Anfragen auf abgeordnetenwatch steht Sophia.Orthoi fast alleine da.
 
Was macht der Rest? Er diskutiert über Nebenthemen, lässt sich ablenken und wartet bis die anderen die Probleme im Einzelkampf vom Tisch wischen.

Leute!
Die Wirkung eines einzelnen ist zu gering. Es geht nur zusammen!

Den unsere mediale Freiheit und Selbstbestimmung blockierenden
öffentlich-rechtlichen Rundfunk können wir nur gemeinsam "umziehen" lassen:


(http://img1.gbpicsonline.com/gb/umzug/umzug_007.jpg)
ARD - ZDF - GEZ (BAZ)
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 26. August 2014, 19:06
Wegen der Anfrage an Ferdinand Kirchhof
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg73415.html#msg73415 )
wollte ich vorsichtshalber nochmal nachhaken bzw. wenigstens eine Empfangsbestätigung erwirken.
Dazu habe ich heute dessen Assistenten kontaktiert ( iris.kemmler@uni-tuebingen.de und prothmann.martin@web.de ) .

Zitat
Bitte um Empfangsbestätigung / Bitte um Weiterleitung

Sehr geehrte Fr. Dr. Kemmler, sehr geehrter Herr Dr. Prothmann,

hiermit bitte um Prüfung, ob Sie mir für meine EMail-Anfrage v. 19/08/2014 den Empfang bestätigen können. Die Anfrage hatte ich an kirchhof@uni-tuebingen.de gesendet.
Falls dies nicht die korrekte Kontaktmail zu Herrn Prof. Dr. Kirchhof sein, bitte ich Sie darum, die Anfrage weiter zu leiten.
Hier nochmals die Anfrage:


Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Kirchhof,

sicher erinnern Sie sich an die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde  mit dem Aktenzeichen
1BvR 1700/12, die den Rundfunkbeitrag betraf
(http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/ ).

Wie Sie wissen, basiert der seit 2013 in Deutschl. gültige Rundfunkbeitrag auf dem
„G U T A C H T E N  über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS“ von Herrn Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof.

Wie stellten Sie es mit dem erstgradigen Verwandtschaftsverhältnis zu einer wichtigen Persönlichkeit betr. dem Rundfunkbeitrag sicher, dass Sie als Richter in diesem Verfahren 1BvR 1700/12, sich völlig unparteiisch und unbefangen beteiligen konnten?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: mickschecker am 26. August 2014, 20:48
Nur zwei Beispiele:
Einzelne von uns zeigen wie es geht, hier bei dem aktuellen Thema geht unGEZahlt mit einem bemerkenswerten Einsatz vor. Bei den Anfragen auf abgeordnetenwatch steht Sophia.Orthoi fast alleine da.

Um das Sprichwort "Aller guten Dinge sind drei" zu bedienen , wäre hier unbedingt noch ein weiteres Beispiel zu erwähnen.
Dem Mitglied - karlsruhe - als Initiator der vielen Runden Tische ist ebenfalls eine Anerkennung für ihren unermüdlichen Einsatz auszusprechen.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 27. August 2014, 09:29
Die Runden Tische (RT) stechen in der Aktivität sogar hervor. Vor allem durch das unermüdliche Engagement von karlsruhe und jetzt aktuell auch durch einige Forums- und Facebook-mitglieder am Leben gehalten werden. Dort funktioniert die Beteiligung besser. Die Aktion "TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice & Co." und andere können während der RT weiter ausgearbeitet und die zielgerechte Umsetzung geplant werden.

Die Wirkung eines einzelnen ist zu gering. Es geht nur zusammen!

Wir leben im Multimediazeitalter. Gerüstet mit Mobiltelefon, E-Mail, Facebook, Twitter, Internet und unseren Willen, können WIR unsere mediale Freiheit verteidigen und die Grundrechte aushöhlenden öffentlich-rechtlichen Anstalten gemeinsam zum neuen Platz in der Gesellschaft "umziehen" lassen:


(http://img1.gbpicsonline.com/gb/umzug/umzug_007.jpg)
ARD - ZDF - GEZ (BAZ)
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 28. August 2014, 11:20
Zitat
http://www.handelsblatt.com/downloads/7971384/2/Gutachten_Koblenzer
"Vom 15. bis 21.12.2010 haben die Ministerpräsidenten der Länder den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (15. RÄndStV) unterzeichnet. Dieser soll vor allem der durch die
Digitalisierung bedingten Konvergenzentwicklung im Medienbereich und der zurückgehenden
Abgabenakzeptanz bei den Gebührenschuldnern Rechnung tragen."

Scheinbar haben sich die Gremien jede Menge Gedanken gemacht.

Mögliche Fragen an den "Beitragsservice" (GEZ), die Anstalten & Co.:

Warum haben dann die M.-Präsidenten/KEF die Änderungen der Informationsmöglichkeiten von 3 ö.-r. TV Progr. auf eine beinah unendliche Anzahl der Informationsmöglichkeiten durch priv. StadtRadios/Webradios, Zeitungen/Zeitschriften/Bücher, Internet, priv. TV, internationale Anbieter NICHT berücksichtigt und die Finanzierung der ö.-r. Anstalten dem deutlich geringeren Bedarf nach ö.-r. Progr. angepasst?

Welche gemeinschaftswichtigen Aufgaben, die andere Medien NICHT abdecken, erfüllen die ö.-r. TV-Beiträge?

Wer braucht noch heute, im Internetzeitalter und dem Zugang zu den weltweiten Quellen, den Multifunktions-TV-Geräten mit Internetanschluss 90 ö.-r. Progr.?

Ging es vielleicht darum, die Zusatz-Renten bei ARD 1575 € und 1750 € pro Monat beim ZDF (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71719.html#msg71719) zu sichern?

Ein verbrauchsgerechter Beitrag fördert das Demokratieverständnis. Die Demokratie-, Informations-, Kultur und Wirtschaftsförderung durch Zwangssubventionierung eines Anbieters, hier der ö.-r. Anstalten, untergräbt die Demokratie und verkehrt es in eine Meinungs-Diktatur. Aufgrund der Staatsabhängigkeit, siehe höchstrichterliches ZDF-Urteil, der Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), Umformulierungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html) und dem Senden von Bruchteilen der Weltinformationen, häufig einseitigen Meinungen, Beschuldigungen, Auftritten von Scheinexperten und der Scheindebatten wird gezielt eine einseitige Meinung der Anstalten verankert. Das Gleiche gilt für die Einschätzung, ob ein Mensch mit einer Waffe ein Soldat, Söldner, Freiheitskämpfer oder Terrorist ist. Massenmedien missbrauchen ihre Präsenz, um Aufmerksamkeit zu lenken und eine einseitige Meinung zu bilden.

Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 28. August 2014, 13:10
Habe die Fragen dieses Threads verwendet und soeben an Herrn Abgeordneten Schultheis abgesetzt:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.msg74220.html#msg74220
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Bürger am 30. August 2014, 03:40
Angeregt durch diesen Thread und die Diskussion u.a. unter
Negativer Bericht über die Drogeriekette Rossmann in der ARD
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10785.msg74312.html#msg74312

Der Bericht über Rossmann gleicht einem Artikel aus 2011, der von der Verbraucherzentrale Hamburg verfasst wurde.
http://www.vzhh.de/ernaehrung/107098/rossmann-uvp-irrefuehrende-preissonderangebote.aspx
Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg ist Dr. Günter Hörmann
http://www.vzhh.de/docs/26229/personen-und-organisation.aspx
der auch Mitglied im Rundfunkrat des NDR ist.
http://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/Dr-Guenter-Hoermann,hoermann112.html

rege ich hiermit an, z.B. doch auch mal die sog. "Verbraucherzentralen" (insbes. wohl die aus HH bzw. auch aus NRW ;) ) zu konfrontieren mit Kirchhofs Aussagen sowie den zahlreichen Gutachten, die der Neuregelung Verfassungswidrigkeit nahelegen...

Wäre auf eine Antwort der "Verbraucher-Schützer" sehr gespannt... ;)
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 30. August 2014, 10:28
Lasst Euch zu weiteren Briefen anregen. Der Druck muss von uns allen kommen.

Rundfunkbeitrag auf wackligen Füßen - Briefe an RK und MP/MdL

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10866.0.html


Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 30. August 2014, 10:35
Lügen - die nach Fragen und Antworten schreien:

IP/01/1429 - Europäische Kommission, Beihilfevorschriften für den ö.-r. Rundfunk


http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10846.msg74409.html#msg74409
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 31. August 2014, 22:22
Daraus lassen sich sehr gute Fragen ableiten:

ARD, ZDF, BS (GEZ) und die Medienfreiheit
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10880.0.html
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Bürger am 02. September 2014, 08:23
Anregung für eine Anfrage beim Beitragsservice mit der Bitte um Klarstellung

BGB § 138 (2) Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8616.msg74617.html#msg74617

> Bezeichnung der sog. "Beitragsschuldner" gem RBStV als "Kunden"...
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 06. September 2014, 14:57
Dem Ferdinand werde ich jetzt nicht mehr hinterher laufen
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg74073.html#msg74073 ) .
Das Nichtbeantworten einer verständlich formulierten und sehr berechtigten Anfrage spricht ja schon für sich. Nicht einmal der Bitte nach einer einfachen Eigangsbestätigung will der unbeudeutendere der beiden Kirchhof-Brüder wohl nachkommen.

Aber kein Problem.
Machen wir mit den anderen beiden weiter, die das BVerfG-Aktenzeichen 1BvR 1700/12 "bearbeitet" haben:
Susanne Baer ( http://baer.rewi.hu-berlin.de/profdrbaer ) und
Johannes Masing ( http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/ioeffr_5/de/lehrstuhlinhaber )
Ich kenne zwar das Sprichwort "Eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus", aber wenn ich wenigstens dann von einen von denen eine Anfrage-Eingangsbestätigung ergattern kann, würde mir das sogar auch schon reichen.

Also eben jeweils an johannes.masing@jura.uni-freiburg.de und an 
sekretariat.baer@rewi.hu-berlin.de gesendet:

Zitat
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Masing,...
und
Zitat
Sehr geehrte Fr. Prof. Dr. S. Baer,...

Zitat
...sicher erinnern Sie sich an die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen
1BvR 1700/12, die den Rundfunkbeitrag betraf
(http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/ ).

Wie Sie wissen, basiert der seit 2013 in Deutschl. gültige Rundfunkbeitrag auf dem
„G U T A C H T E N  über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS“ von Herrn Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof.

Wie stellten Sie es mit dem erstgradigen Verwandtschaftsverhältnis von Herrn Herr Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof zu einer wichtigen Persönlichkeit betr. dem Rundfunkbeitrag sicher,
dass dieser sich als Richter in dem Verfahren 1BvR 1700/12 völlig unparteiisch und unbefangen beteiligen konnte?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 12. September 2014, 18:29
Die Anfrage an die BVerfG-Richter bzgl. des "Verfahrens" 1BvR 1700/12
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg73415.html#msg73415 ) beantworten diese dann doch nicht selber, sondern lassen dies durch die dortige Pressestelle tun.

Wenn das BVerfG auf etwas reagiert, kann, wie bekannt, schon mal eine halbe Ewigkeit vergehen.
Bei etwas Glück geht es aber auch mal "schnell" und dauert "nur" 5 Wochen. Wie hier.

Obwohl, meiner Meinung nach, das mir heute zugegangene Schreiben leider wieder nicht als eine sachlich-logische Antwort bezeichnet werden kann.
Wenn das wirklich ernst gemeint ist, ist das hier wohl dann die nicht nachvollziehbare Sichtweise des BVerfG:

im Anhang

Markus


Edit "Bürger":
augenscheinlich nicht mit allen Systemen kompatiblen PDF-Anhang ersetzt
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Bürger am 13. September 2014, 03:59
Nun, wenn laut diesem Schreiben (Zitat)
Zitat
Eine Selbstablehnung  [...] daher erst recht nicht in Betracht kommen [kann], wenn ein Bruder des Richters lediglich ein Gutachten zum bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren verfasst hat.
so könnte das zwischen den Zeilen auch bedeuten, dass dieser Richter dann auch keine Bedenken haben muss, diesem verkorksten Gesetz...
das zwar auf dem Gutachten seines Bruders beruht, dieses jedoch wiederum laut dessen Bekenntnis
"in wesentlichen Punkten im Gesetzgebungsprozess keine Berücksichtigung fand"
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
...eine Abfuhr zu erteilen

Sozusagen "gesichtswahrend"... ;)

Naja, wir dürfen in jedem Falle gespannt bleiben.
Danke + Weitermachen :laugh:
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 19. September 2014, 11:45
Ob Andreas L. Paulus (http://www.uni-goettingen.de/de/430923.html ) sich am Tag der offenen Tür beteiligen will, teste ich jetzt mal aus.
Der scheint als RiBVerfG auch gerne mal Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag abzuwimmeln.
Eine vernünftige Erklärung hatte er dafür leider bisher noch nicht. Deshalb an intlaw@gwdg.de gesendet:

Zitat
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Paulus,

sicher erinnern Sie sich an die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2899/13,
die den Rundfunkbeitrag betraf ( http://natuerlich-klag-ich.de/entschiedeneverfahren.html ).

Wie Sie wissen, ist es möglich, dass derzeitige Richter am BVerfG
( lt. http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-die-richterinnen-und-richter-1.204964-7 )
zukünftig auch beim EGMR Straßburg tätig sein können.

Gibt es aus Ihrer Sicht Gründe, die gegen eine Beschwerde
- betr. des Rundfunkbeitrages -
vor dem EGMR sprechen würden?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: novoderm am 22. September 2014, 13:13
Kleine Anmerkung noch!

Da der BS, in seinen "Bestätigungsmails", sich frei von Spam, etc. machen möchte und durchaus die vorgenannten Beiträge, welche per Mail verschickt werden, als solchige bezeichnet und ggf. auch behandelt, der sollte seine Mails und Anhänge einfach mit DE-Mail verschicken, weil diese nicht als Spam behandelt werden können. Einer muss sich dann damit beschäftigen.

Die Preise für ein "DE-Mail-Einschreiben" sind zudem auch sehr günstig und wenn das zukünftig noch mehr Menschen nutzen würden, darf sich die Post langsam auch Gedanken machen, wie es um ihre Preispolitik bestellt ist! lach!
 
Der BS akzeptiert ja auch nur eine "qualifizierte elektronische Signatur". Schön, dass man hier zumindest mit der Zeit geht und gemerkt hat, dass es in den letzten Jahren auch Veränderungen gegeben hat.

Trotzdem ist es traurig, wenn ich immer mit Herrn oder Frau "BS von ARD, ZDF und Deutschlandradio" kommunizieren muss. Diese aber von mir einen 100-prozentigen Identitätnachweis benötigen.
(Ich hatte nämlich erst Kürzlich die Erfahrung damit machen dürfen und konnte nur noch den Kopf darüber schütteln, wie man in Antwortschreiben reagiert.)

Mit freundlichem Gruß
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 26. September 2014, 10:16
Diesem BVerfG-Paulus habe ich z. Anfrage v. 19/09/2014 sicherheitshalber noch mal die avaaz-Kampagne "Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen" hinterher geschoben.
Diese sogenannten Höchstrichterlichen können, meiner Meinung nach, gar nicht oft genug damit konfrontiert werden.
Soll er doch einen klugen Spruch loslassen ( weshalb der Rundfunkbeitrag angeblich so vernünftig sein soll ), wenn er kann....

Also wieder an intlaw@gwdg.de gesendet:
Zitat
Nachtrag zur Anfrage v. 19/09/2014
an Herrn Prof. Prof. Dr. Paulus / Bitte um Weiterleitung

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Paulus,
 
zu meiner Anfrage v. 19/09/2014,
ob es aus Ihrer Sicht Gründe gibt, die gegen eine Beschwerde
- betr. des Rundfunkbeitrages - vor dem EGMR sprechen würden,
möchte ich noch hinzufügen:

Wie Sie wissen, gibt es bereits viele Petitionen, die sich mit der
Verfassungswidrigkeit des 2013 eingeführten Rundfunkbeitrages befassen.
Bspw.:
https://secure.avaaz.org/de/petition/BUNDESVERFASSUNGSGERICHT_Abschaffung_der_GEZ_Keine_Zwangsfinanzierung_von_Medienkonzernen/

Welche Anzahl ( ? ) von Unterzeichnungen wären aus Ihrer Sicht überhaupt notwendig,
um die Grundgesetzverstöße des Rundfunkbeitrages glaubhaft zu untermauern?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 30. September 2014, 10:20
Da Gabriele Britz ebenfalls eine öffentliche Erreichbarkeit aufweist,
(http://www.uni-giessen.de/cms/ueber-uns/pressestelle/pm/pm311-10 ),
ist es jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen,
dass dieses BVerfG-Mitglied ebenfalls am TAG der OFFENEN TÜR teilnehmen möchte.

Deshalb an prof.britz@recht.uni-giessen.de gesendet:
Zitat
Anfrage an Fr. Prof. Dr. Britz
Bitte um Weiterleitung

Sehr geehrte Fr. Prof. Dr. Britz,
 
sicher können Sie sich an das Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014
- 1 BvF 1/11 – und - 1 BvF 4/11 – erinnern
( http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html ),
in dem festgestellt wurde, dass der ZDF-StV mit der Verfassung nicht vereinbar ist.

Demnach müsste dann auch die Zahlung des Rundfunkbeitrages an das ZDF
(für den Zeitraum der Verfassungswidrigkeit des StVes ) konsequenterweise
als ungesetzlich gelten.

Ist diese Sichtweise korrekt?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 01. Oktober 2014, 09:12
Genug erstmal von diesen selbstherrlichen und/oder langsamen "Höchstrichterlichen"  >:( .


Weiter geht es mit Malu Dreyer betr. des Evaluierungsthemas.
Die Kontaktdaten habe ich von hier: http://www.rlp.de/ministerpraesidentin/malu-dreyer/ .

Eben an malu.dreyer@stk.rlp.de gesendet:
Zitat
Anfrage an Fr. Dreyer, Ministerpräsidentin Rl.-Pf.
Bitte um Weiterleitung

Sehr geehrte Fr. Ministerpräsidentin Dreyer,
 
für Ihre berufliche Laufbahn, die Sie trotz schwerer Krankheit meistern,
möchte ich auch meinen Respekt aussprechen und Ihnen natürlich für alles Weitere alles Gute wünschen.

Sicher wissen Sie, dass für spätestens 2015 eine Evaluierung des Rundfunkbeitrags geplant ist
( Quelle: http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/archive/2014/january/article/zur-debatte-rundfunkbeitrag/ ) .

Demnach würde diese notwendige Evaluierung nun darauf hindeuten,
dass der 15. Rästv. in der jetzigen Form fehlerhaft und unannehmbar ist.
Eine Zahlungsverbindlichkeit des Rundfunkbeitrages kann demnach jedoch ausschließlich nur durch einen korrekten und rechtmäßigen Staatsvertrag
(der keine obligatorische Evaluierung benötigt ),
ausgelöst werden.

Ist diese Sichtweise korrekt?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus

Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 06. Oktober 2014, 11:15
Die Verwaltungsratsvorsitzende der Verbraucherzentrale Hamburg, Fr. Prof. Arens-Azevêdo
( http://www.vzhh.de/docs/26229/personen-und-organisation.aspx ), versuche ich mal über
rundfunkbeitrag@vzhh.de zu erreichen.

Eben abgesendet:
Zitat
Anfrage an Fr. Prof. Arens-Azevêdo
Bitte um Weiterleitung

Sehr geehrte Fr. Prof. Arens-Azevêdo,
 
auf Ihrer Internetseite beraten Sie betr. des Rundfunkbeitrages
( http://www.vzhh.de/telekommunikation/294918/abmelden-vom-rundfunkbeitrag.aspx ) .

Sicher wissen Sie, dass seit 2013 die Rundfunkbeitragseinnahmen drastisch angestiegen sind
( Quelle: http://www.tagesspiegel.de/medien/einnahmen-fuer-ard-und-zdf-rundfunkbeitrag-sinkt-um-48-cent/9614468.html/ ) .

Demnach würde dies bedeuten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk,
trotz jährlich > 8 000 000 000 € ( ! ) Einnahmen,
trotzdem außer Stande ist, die sogenannten Beitragsschuldner zu beraten,
und sogar auf Beratungshilfe von der Verbraucherzentrale Hamburg
angewiesen ist?

Ist dies korrekt?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 06. Oktober 2014, 13:20
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat schon nach nur ca. 1 Stunde geantwortet. Naja, die Dame,
die für Fr. Prof. Arens-Azevêdo schrieb, hatte vielleicht auch schon einen Textbaustein parat.


Hier die Meinung der VBHH betr. ihrer Rundfunkbeitragsberatung:
Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,

der öffentlich-rechtliche Rundfunk berät die Beitragszahler über seine Service-Hotline beim ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice sowie über das Kontaktformular auf der Seite www.rundfunkbeitrag.de zu Fragen rund um den privaten Beitrag sowie zur Betriebsstättenanmeldung.

Das Angebot der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. ist eine unabhängige Beratung in Rundfunkbeitragssachen, die die Beitragszahler zusätzlich in Anspruch nehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Fr. X
Fachbereichsleiterin
Telekommunikation / Internet / Medien

Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
Kirchenallee 22 • 20099 Hamburg
Tel. (040) 24832-0 • Fax -290
x@vzhh.de • www.vzhh.de
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 29. Oktober 2014, 13:47
Wie Ihr seht, ist es um den TAG der OFFENEN TÜR in letzter Zeit leider etwas ruhiger geworden.
Einzig die Verbraucherzentrale Hamburg scheint derzeit gerne wegen des Rundfunkbeitrages kommunizieren zu wollen.
Das können sie natürlich gerne haben: Diesmal aber in Form einer hypothetischen Anfrage

wieder an Rundfunkbeitrag@vzhh.de .
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

lt. Ihrer Internetpräsenz beraten Sie auch betr. des Rundfunkbeitrages unentgeltlich
( http://www.vzhh.de/telekommunikation/294918/abmelden-vom-rundfunkbeitrag.aspx ) .

Lt. dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bin ich als Wohnungsmieter seit Jan. 2013
sogenannter Rundfunkbeitragsschuldner.

Ich bin nun zahlungsunfähig.
Da die zuständige Landesrundfunkanstalt MDR der einzige Gläubiger ist,
der von mir Geld fordert, werde ich der Anstalt meine Privatinsolvenz anbieten müssen.

Da ich als sogenannter Beitragsschuldner nicht bezahlen kann:
Welche Möglichkeiten habe ich,
damit mir die Anstalt die Privatinsolvenz möglich macht?

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 29. Oktober 2014, 15:00
Ich hatte wirklich gehofft, die Verbraucherzentrale Hamburg wenigstens etwas düpieren zu können.
Aber habe Ihren Textbausteinvorrat unterschätzt.
Erstmal deren Antwort zur Anfrage, der Anstalt mit einer (theoretischen) Privatinsolvenz entgegenzutreten:
Zitat
Sehr geehrter Herr,

Sie müssen ein Privatinsolvenzverfahren selbst in die Wege leiten. In Sachsen-Anhalt können Sie folgende Beratungsstelle kontaktieren:

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Halle (Saale)
Steinbockgasse 1
06108 Halle (Saale)

Telefon:
 (0345) 2 98 03 73
 
Fax:
 (0345) 2 98 03 79
 
Unsere Öffnungs- und Beratungszeiten:
 Montag
 14-18 Uhr
 Mittwoch
 9-12 und 14-18 Uhr........

Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 10. November 2014, 17:52
Die emsige VzHH bekommt noch eine. Hoffentlich haben sie diesmal keinen Textbaustein dafür.
Würde sie gerne im Falle des verfassungswidrigen Beitrages endlich mal ratlos sehen  >:D

Also heute an Rundfunkbeitrag@vzhh.de gesendet:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, verpflichtet eine Meldeadresse den jeweils Gemeldeten dank des
15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages seit 2013 zur Zahlung des Rundfunkbeitrages.

Im Auftrag einer befreundeten Person bitte ich um Auskunft.

Unter seiner Meldeadresse sind folgende Empfangswege unmöglich:
- DVB-S und DVB-T (aufgrund Funkloch)
- sowie Kabelempfang und Internet (bisher keine Erschließung durch Telekommunikationsunternehmen)

Die praktische Unempfangbarkeit des Rundfunks führt in diesem Fall auch zu
einer komplett fehlenden theoretischen Möglichkeit des Rundfunkempfanges.

Müssen im Falle einer absoluten Rundfunk-Unempfangbarkeit
die Rundfunkanstalten ARD-ZDF-DR trotzdem bezahlt werden?

Falls ja, gibt es dafür eine vernünftige Erklärung?

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 11. November 2014, 13:30
Die Verbraucherzentrale hat heute Mittag geantwortet:

Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,
 
sollte ein Rundfunkempfang tatsächlich technisch überhaupt nicht möglich sein, dann kommt eine Abmeldung in Frage. Der Fall ist allerdings sehr selten, und auf Nachfrage teilte uns der NDR mit, dass es in seinem Sendegebiet jedenfalls keinen Ort gibt, an dem kein Rundfunk empfangen werden kann. Es muss auch die Übertragung per Mobilfunk ausscheiden, da hierüber auch Rundfunk empfangen werden könnte.
 
Ob es im Sendegebiet des MDR solche Orte gibt, können wir nicht beurteilen. Auf jeden Fall muss man die Unmöglichkeit, Rundfunk zu empfangen, dem ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice bzw. dem Sender gegenüber nachweisen. Ihr Bekannter sollte also zunächst an den ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice schreiben, und die Situation schildern, und um Abmeldung bitten.
 
Mit freundlichen Grüßen
A. V.
Fachbereichsleiterin
Telekommunikation / Internet / Medien
Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
Kirchenallee 22 • 20099 Hamburg
Tel. (040) 2432-xx • Fax -2xx
x@vzhh.de • www.vzhh.de
Vorstand: Dr. Günter Hörmann
Amtsgericht Hamburg VR 5930 • USt-IdNr. DE 118719888
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: René am 11. November 2014, 13:46
Mit der Argumentation festigt man die angebliche Daseinsberechtigung des ÖRR weiter. Es ist nämlich egal, ob man den ÖRR technisch empfangen könnte, sondern ob man ihn in Anspruch nehmen will/muss. Anders ausgedrückt: Jeder in Deutschland Lebender könnte meine Produkte und Dienstleistungen beziehen, tun aber die wenigsten... Ich käme nie auf die Idee, daraus einen Zwang zu konstruieren.

Wer bestellt, der zahlt! So einfach ist es. Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen gibt es schon seit langem.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 11. November 2014, 21:47
Laut Verbraucherzentrale Hamburg e. V.:
...sollte ein Rundfunkempfang tatsächlich technisch überhaupt nicht möglich sein, dann kommt eine Abmeldung in Frage.
...
Auf jeden Fall muss man die Unmöglichkeit, Rundfunk zu empfangen, dem ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice bzw. dem Sender gegenüber nachweisen.

Soll das jetzt heißen:

Außer durch die Übertragungswege DVB-S, DVB-T, Kabelempfang, Internet und Mobilfunk
wird ein Rundfunkempfang tatsächlich technisch überhaupt erst dann möglich,
wenn als Voraussetzung noch eine Verfügbarkeit über eine technische Einrichtung,
die sich zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung der Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen eignet, vorliegt.

Fehlt die Verfügbarkeit durch die Übertragungswege DVB-S, DVB-T, Kabelempfang, Internet und Mobilfunk, wird ein Rundfunkempfang tatsächlich technisch überhaupt erst gar nicht möglich.

Im Falle einer gewollter und nachweisbaren Nichtverfügbarkeit von Einrichtungen, die sich zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung der Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen eignen,
ist ein Rundfunkempfang dann ebenso tatsächlich technisch überhaupt erst gar nicht möglich.

Nur mit einer derartigen Einrichtung wird ein Rundfunkempfang tatsächlich technisch überhaupt dann erst wieder möglich.

Vernünftigerweise muss es also doch nachweisbar sein,
wenn ein Rundfunkempfang tatsächlich technisch überhaupt erst gar nicht möglich ist.

Markus

Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: karlsruhe am 12. November 2014, 10:08
Urteil aus Koblenz vom 13.5.14

Gesamtes Urteil als Link:

http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Verfassungsgerichtshof/Entscheidungen/binarywriterservlet?imgUid=7d8204a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

Seite 33, 2.Abschnitt unten:

Darüber hinaus sieht § 4 Abs. 6 RBStV eine Beitragsbefreiung in einem besonderen Härtefall vor, welcher u. a. dann vorliegt, wenn es einem Rundfunk-beitragsschuldner objektiv unmöglich ist, Rundfunk zu empfangen (LT-Drucks. 16/188, S. 23).

Seite 41, 1. Abschnitt:

. Eine Ausnahme besteht nur im privaten Bereich, wenn eine Rundfunknutzung bzw. ein Rundfunkempfang objektiv aus außerhalb der Einflusssphäre des Abgaben-schuldners liegenden – gesundheitlichen (§ 4 Abs. 1 Nr. 10 RBStV) oder techni-schen (§ 4 Abs. 6 RBStV) – Gründen vollständig ausgeschlossen sind.

Seite 47, 3. Abschnitt, Mitte:

Des Weiteren sind im privaten Bereich nicht nur Empfänger von Sozialleistungen, sondern auch solche Personen von der Beitragspflicht zu befreien, denen ein Rundfunkempfang aus gesundheitlichen oder sonstigen außerhalb ihres Einflusses liegenden Umständen objektiv unmög-lich ist.


Meine Anmerkung (da ich gerade die Urteile nochmal ganz durchlese) es gibt sicher noch mehr Stellen in diesem Urteil, werde sie dann noch nachreichen.

Es ist eh interessant, wie so die 65 Seiten gefüllt werden.


Entscheidung aus München vom 15.5.14

Gesamtes Urteil als Link:
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm

Seite 30/31 Randnotiz 73 unten:

Schließlich liegt mit Blick auf die technischen Voraussetzungen des Programmempfangs ein besonderer Härtefall, in dem von der Beitragspflicht nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV zwingend zu befreien ist, nach den Gesetzesmaterialien erst dann vor, wenn es einem Beitragsschuldner objektiv unmöglich ist, zumindest über einen Übertragungsweg Rundfunk zu empfangen (LT-Drs. 16/7001 S. 16).

Seite 51 Randnotiz 130 unten:

. Sollten diese grundsätzlich ausreichenden Typisierungen nicht jeden Einzelfall erfassen, in dem es an einem Vorteil aus dem Programmangebot fehlt, kann dem durch eine Einzelfallprüfung im Rahmen der Härteregelung des § 4 Abs. 6 RBStV Rechnung getragen werden.

Auch hier die Anmerkung, reiche evtl. noch welche nach, das nur so auf die Schnelle.
Auch hier waren genau 65 Seiten gefüllt.


Und hier noch ein anderes Urteil dazu:

VG Osnabrück, Urteil vom 1.4.14

Gesamter Text des Urteils als Link (Habe ich schon damals am 1.4.14 in den Kalender eingestellt gehabt)
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE140001188&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages

Die im RBStV geregelte Abgabe für die Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks stellt keine Steuer, sondern einen nicht von Art. 105 GG erfassten Beitrag dar. § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV kann soweit man für die Qualifizierung der Rundfunkabgabe als Beitrag eine Entlastungsmöglichkeit fordert dahingehend verfassungskonform ausgelegt werden, dass der Wohnungsinhaber bei Nachweis des Nichtbereithaltens eines Rundfunkempfangsgeräts von der Rundfunkgebührenpflicht auf Antrag zu befreien ist.

Seite 5 Randnotiz 25

25
Dennoch bleibt festzuhalten, dass durch die Anknüpfung an die Wohnungsinhaberschaft und die typisierende Betrachtung der Zusammenhang zur Rundfunkempfangsmöglichkeit aufgeweicht wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Einstufung der Rundfunkabgabe als Beitrag im verfassungsrechtlichen Sinn dann nicht zumindest voraussetzt, dass dem Wohnungsinhaber eine Entlastungsmöglichkeit in der Weise eingeräumt wird, dass er das fehlenden Vorhandensein eines Rundfunkempfangsgerätes und damit die fehlende tatsächliche Rundfunkempfangsmöglichkeit nachweisen kann, um der Abgabenpflicht im Einzelfall trotz Wohnungsinhaberschaft zu entgehen.Die Frage bedarf hier keiner Klärung. Denn selbst wenn man für die Qualifizierung der Abgabe als Beitrag eine Entlastungsmöglichkeit für den Wohnungsinhaber fordert, wäre eine solche bei verfassungskonformer Auslegung des § 4 Abs. 6 RBStV gegeben

Es lohnt, die Urteile zu lesen.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 12. November 2014, 12:16
Bei Paul Kirchhof versuche ich es auch noch mal.

Eben an kirchhofp@jurs.uni-heidelberg.de gesendet:
Zitat
Bitte um Weiterleitung
Anfrage an Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof
 
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof,
 
vielen Dank für Ihre Antwort vom 13/08/2014
auf meine Anfrage betr. den Rundfunkbeitrag v. 8.8.14.
 
Sicher hatten Sie gute Gründe im „G U T A C H T E N  über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS“,
Themen wie den Wegfall der Rundfunkwerbung, die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten und auch den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird, zu behandeln.
 
Besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der darauffolgenden abweichenden Gesetzgebung im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag,
nunmehr der Rundfunkbeitrag damit in der Verfassungskonformität eingeschränkt sein könnte?
 
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
 
Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: karlsruhe am 14. November 2014, 13:01

Trotz meiner Beispiele aus den Urteilen, ist dies natürlich nicht die Lösung, selbst wenn der eine oder andere diese Anerkennung als Härtefall erhalten sollte und dann nicht bezahlen muss.

Mit der Argumentation festigt man die angebliche Daseinsberechtigung des ÖRR weiter. Es ist nämlich egal, ob man den ÖRR technisch empfangen könnte, sondern ob man ihn in Anspruch nehmen will/muss. Anders ausgedrückt: Jeder in Deutschland Lebender könnte meine Produkte und Dienstleistungen beziehen, tun aber die wenigsten... Ich käme nie auf die Idee, daraus einen Zwang zu konstruieren.

Wer bestellt, der zahlt! So einfach ist es. Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen gibt es schon seit langem.

Zitate aus dem Buch: „Die Nimmersatten“ von Hans-Peter Siebenhaar.

S. 126
„Öffentlich-rechtliches Fernsehen ist quasi staatlich aufgezwungenes Pay-TV“

S. 129

„Sie einigten sich auf den 12.Rundfunkänderungsstaatsvertrag.....gefundene Kompromiss war der Freibrief für die Online-Welt.“
„Den Länderchefs war schon damals die damit mögliche Wettbewerbsverzerrung durchaus klar“
„Warnende Stimmen gab es genug Fussnote 7“
Das  Wunder von Dresden.

http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/rundfunkstaatsvertrag-der-blankoscheck/3041172.html

S. 133
„Bei Bitbop handelt es sich um ein Videoportal auf Abonnementbasis ohne Werbung“

S.142
„Die Bundesliga-Spiele werden auf Bild.de nur gegen Bezahlung abrufbar sein“

S. 143
„Bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln hatten acht Zeitungsverlage.......
eine Klage eingereicht. Sie sehen in der kostenlosen Tagesschau-App mit ihrer „textlastigen“ Berichterstattung einen unfairen Wettbewerb.“

Die Inhalte können auch so ins Internet angeboten werden, mit Abo wie bei Sky oder anderen Anbietern. Dann zahlt wirklich jeder nur das, was er sehen möchte, vorallem Fussball etc.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 03. Dezember 2014, 19:04
Heute versuche ich es wieder mit Herrn Dr. Eicher vom SWR. Die Anfrage ist leider ein bisschen überfreundlich ausgefallen.
Aber was soll´s. Es geht natürlich darum, den Rundfunkbeitrags-Persönlichkeiten auch Antworten zu entlocken, die im Idealfall dann hoffentlich anwendbar sind.

Die heutige Frage:
Zitat
Anfrage an Herrn Dr. Eicher / SWR - Justitiar - Bitte um Weiterleitung

Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,

vielen Dank für Ihre ausführliche und kompetente Antwort vom 05/08/2014
auf meine Anfrage zum Rundfunkbeitrag v. 2.8.2014.
Danke auch, dass Sie die Bereitschaft erklärt haben, auch eventuelle weitere Fragen
zum Thema zu beantworten.
Dies möchte ich hiermit gerne nutzen.

Wie Sie wissen, erhalten sogenannte Rundfunkbeitragsschuldner bei Nichtzahlung irgendwann seitens der jeweiligen LRA einen Beitragsbescheid oder einen Festsetzungsbescheid.
Der, bei weiterer Nichtzahlung, mit einem Widerspruch binnen 1 Monats quittiert werden muss.

Gäbe es für den theoretischen Fall, in dem die komplette Widerspruchsbegründung vor Ablauf der Monatsfrist noch nicht fertig gestellt sein sollte, seitens der LRA die Möglichkeit, Zeit bis zur Komplettierung des Widerspruchs zu gewähren?

Mein Schreiben hierzu würde lauten:
„Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung des Beitragsbescheides / Festsetzungsbescheides.
Dieser erreichte mich am xx/xx/xxxx.

Hiermit erhebe ich gegen diesen Bescheid fristgemäß den Widerspruch.

Da die Widerspruchsbegründung in ihrer Gesamtheit derzeit noch nicht fertig gestellt ist,
bitte ich Sie um die Kulanz, die Erstellung des Widerspruchbescheides ab jetzt auszusetzen,
bis ich Ihnen die vollständige Widerspruchsbegründung nach Ihrer Komplettierung dann umgehend zusenden werde.

Mit freundlichen Grüßen“

Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,
wäre dies für die LRA möglich?

Über eine Antwort würde ich mich auch dieses Mal natürlich sehr freuen.

Für Sie dann schon mal schöne Weihnachtsfeiertage
und alles Gute für 2015.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 06. Dezember 2014, 00:11
Die E-Mail-Anfrage an Herrn Dr. Eicher aus dem vorherigen Beitrag (Antwort #84)
hatte der SWR-Justitiar schon am 05/12/14 beantwortet.

Seine Antwort:
Zitat
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 03.12.2014, die ich gerne
beantworte.

Die gesetzliche Widerspruchsfrist von einem Monat (vgl. § 70 Abs. 1 VwGO)
bezieht sich nur auf die Einlegung des Rechtsbehelfs. Ein zwingendes
Begründungserfordernis für den Widerspruch sieht die
Verwaltungsgerichtsordnung nicht vor. Entsprechend gibt es auch keine
gesetzliche Frist, innerhalb der ein Widerspruch (abschließend) begründet
werden müsste. Erhält die Behörde eine Mitteilung, der sich entnehmen
lässt, dass in angemessener Zeit mit einer (weiteren) Begründung des
Widerspruchs zu rechnen ist, so wird sie in der Regel ihre
Widerspruchsentscheidung zunächst noch zurückstellen und dies abwarten.
Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht aber nicht.

Eine "Aussetzung" des Widerspruchsbescheids ohne nähere zeitliche Angabe
darüber, wann mit einer vollständigen Begründung zu rechnen ist, hielte ich
für problematisch. Ferner vermag ich mich nicht an die Stelle der
Widerspruchsbehörde zu setzen. Eine individuelle Rechtsberatung ist mir
nicht gestattet. Ich hoffe dennoch, dass Ihnen diese Angaben weiterhelfen.

Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin jederzeit mit
Fragestellungen zum Rundfunkbeitrag an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hermann Eicher
Justitiar

SWR
Südwestrundfunk
Am Fort Gonsenheim 139
55122 Mainz
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: PersonX am 06. Dezember 2014, 00:16
Hym, was wäre eine angemessene Frist, welche seitens des Widerspruchsschreibers vorgeschlagen werden könnte, wenn bereits die normale Zeit zum Erstellen des Wiederspruchsbescheid teilweise bei über einem Jahr liegt?
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 08. Dezember 2014, 18:29
Paul Kirchhof hatte ich am 12/11/2014 angeschrieben.
Um dem Anliegen etwas Nachdruck zu verleihen, schrieb ich heute nochmal separat sein Sekretariat an:

Zitat
Sehr geehrte Fr. Sekretärin,
 
vielen Dank, dass Sie am 13/08/2014 eine Antwort von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof von Ihrer E-Mail-Adresse an mich weiter geleitet haben.

Da mir nicht bekannt ist, ob meine erneute Anfrage v. 12/11/2014 über kirchhofp@jurs.uni-heidelberg.de angekommen ist, würde ich mich diesmal sehr über eine Weiterleitung durch Sie freuen.
 
Für Sie schöne Weihnachtsfeiertage und schon mal alles Gute für 2015.
 
Mit freundlichen Grüßen

Markus


Erneute Anfrage:
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof,
 
wie Sie vielleicht wissen, sendete ich a. 12.11.14 eine Anfrage betr. den Rundfunkbeitrag.
 
Da mich bisher keine Antwort erreichte, möchte ich dies nun nutzen,
um diese Frage umzuformulieren.

In Ihrem „G U T A C H T E N  über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS“ wurden u. a. Themen wie der Wegfall der Rundfunkwerbung, die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten und auch der Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird, behandelt.
 
Sind diese o. g. Themen im Gutachten behandelt worden,
weil sie für eine Verfassungskonforme Rundfunkfinanzierung wichtig sind?
 
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
 
Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 11. Dezember 2014, 18:55
Auf die an Malu Dreyer gerichtete Anfrage v. 01/10/2014
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg76962.html#msg76962 )
hat nun die Staatskanzlei R.-P. per Brief geantwortet.

Markus

Schreiben im Anhang
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 01. Januar 2015, 14:33
Für 2015 wünsche ich Euch alles Gute.

Mir hat das Thema Auskunftssperre im Melderegister bisher keine Ruhe gelassen.
Deshalb versuche ich dafür vorsichtshalber etwas Offizielles zu ergattern.

Dafür habe ich die E-Mail-Adresse Rundfunkbeitrag@vzhh.de benutzt:
Zitat
Anfrage an VzHH, Abt. Rundfunkbeitrag

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

 
vielen Dank, dass Sie Anfragen zum Rundfunkbeitrag unentgeltlich beantworten.

Alles Gute für Sie im neuen Jahr.

 
Hiermit bitte ich Sie erneut um Prüfung, ob Sie mir zu Folgendem Auskunft erteilen können:

Lt. MRRG, § 21 Melderegisterauskunft, Punkt 5

( bspw.: http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__21.html ) ,

gibt es möglicherweise obdachhabende Personen,

die eine eingetragene Auskunftssperre im Melderegister innehaben.

 
Bedeutet dies tatsächlich, dass Beitragsservice und Landesrundfunkanstalten

von dem Personenkreis mit dieser Meldeauskunftssperre

von Amtsseite wirklich keine Daten bekommen?

 
Über eine Antwort würde ich mich wieder sehr freuen.

 
Mit freundlichen Grüßen

 
Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 01. Januar 2015, 17:38
Herrn Dr. Eicher sendete ich eben auch nochmal eine Anfrage.

Zitat
Anfrage
 
Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,
 
vielen Dank, dass Sie 2014 bereits meine Anfragen zum Rundfunkbeitrag ausführlich und kompetent beantwortet haben. Gerne würde ich nochmals Ihre Meinung erfahren.
 
Der Berliner Kurier berichtet in einem Artikel vom 17/11/2014 über die gängige Praxis der Rundfunkanstalten, Nazis für Filmaufnahmen ihrer Massenmorde während der [Seite/Begriff nicht erwünscht]zeit zu bezahlen.
Dort wird u. a. ein Fall beschrieben, in dem sich Nazis während der Begehung von Massenmorden in Lettland offenbar gegenseitig gefilmt haben
( Quelle:
http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/rbb-fordert-zahlungsstopp-stoppt-endlich-die-nazi-tantiemen-,7169128,29064398.html )
 
Fr. Lidschreiber, RBB-Redaktionsleiterin f. Ost-/Mitteleuropa, bestätigt lt. dem Artikel, dass diese Naziverbrecher (oder deren Nachlassverwalter) nun somit auf Kosten Ihrer Opfer Geld vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten.
Fr. Lidschreiber  : „Wenn sie es nicht tun, kriegen sie die Bilder und O-Töne nicht. In dieser Abwägung haben bisher alle mitgemacht“
 
Da ich persönlich ein Wohnungsmieter bin, soll ich nun durch den Rundfunkbeitrag gezwungen werden, durch die Mitbezahlung von ARDZDF an diese Naziverbrecher (oder Nachlassverwalter), bei der Verunglimpfung der Opfer des Nationalsozialismus mitzuwirken.
Dies möchte ich nicht tun und verweigere deshalb die Entrichtung des Rundfunkbeitrages.
 
Gerne würde ich von Ihnen, Herr Dr. Eicher, die Meinung dazu erfahren, ob diese Sichtweise von mir nachvollziehbar ist.
Und gerne, wenn möglich, falls dies einen Unterschied macht, ob diese Argumentation entweder als Widerspruch gegen einen Bescheid verfasst werden müsste oder eher als Befreiungsantrag gestellt werden sollte.
 
Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Bürger am 01. Januar 2015, 18:20
...vielleicht sollten wir uns im Sinne der Aktion
Gutachten verschicken, die Aktion geht weiter!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12537.0.html

bei aktuellen Anfragen besser beziehen auf das aktuelle
Gutachten
"Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen

PDF-Download
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Bestellung (offensichtlich ohne Kosten für Broschüre oder Versand)
https://www.bundesfinanzministerium.de/SiteGlobals/Forms/Warenkorb/Warenkorb_Formular.html?cart334924=%2B1

Alternativ-Download online-boykott
http://online-boykott.de/ablage/20141215-gutachten-medien/2014-12-15-gutachten-medien.pdf
Artikel online-boykott
http://online-boykott.de/de/nachrichten/126-expertengutachten-des-bundesministeriums-stellungnahme-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-einfordern
Ergänzung der Gutachten-Auflistung unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg83974.html#msg83974
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 07. Januar 2015, 14:53
Herrn Dr. Eicher sendete ich eben auch nochmal eine Anfrage.

Worauf er heute geantwortet hat:

Zitat
Sehr geehrter Herr,

für Ihre neuerliche Anfrage vom 01.01.2015 danke ich Ihnen. Eine konkrete
Fallgestaltung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Senders kann
ich weder dem Artikel des Berliner Kurier, noch den Äußerungen von Frau
Lidschreiber entnehmen. Daher kann ich mich dazu auch konkret nicht äußern.
Ganz allgemein aber gilt: Die Einhaltung eines Gesetzes (hier der
Urhebergesetze) vermag nicht zu rechtfertigen, dass ein anderes Gesetz
(hier der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) nicht befolgt wird. Daher hätte
die von Ihnen gegebene Begründung weder als Widerspruch, noch als
Befreiungsantrag Aussicht auf Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hermann Eicher
Justitiar

SWR
Südwestrundfunk
Am Fort Gonsenheim 139
55122 Mainz
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 12. Januar 2015, 21:36
Dass die Verbraucherzentrale Hamburg auf meine recht einfache Frage v. 01/01/2015 zur Auskunftssperre anscheinend nicht antworten kann oder will, wundert mich schon etwas.

Deshalb habe ich nochmal nach anderen Verbraucherzentralen gesucht, die kostenfrei zum Thema Rundfunkbeitrag "beraten".
Und diese 3 Mail-Adressen gefunden: rundfunkbeitrag@vzniedersachsen.de , 
rundfunkbeitrag@vz-rlp.de , redaktion.bayern@service.meine-verbraucherzentrale.de

Eben zu diesen gesendet:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie Anfragen zum Rundfunkbeitrag unentgeltlich beantworten.

Hiermit bitte ich um Prüfung, ob Sie mir zu folgender Verständnisnachfrage zum Rundfunkbeitrag Auskunft erteilen können:

Lt. MRRG, § 21 Melderegisterauskunft, Punkt 5
( bspw.: http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__21.html ) ,
gibt es möglicherweise obdachhabende Personen, die eine eingetragene Auskunftssperre im Melderegister innehaben.

Bedeutet dies tatsächlich, dass Beitragsservice und Landesrundfunkanstalten von dem Personenkreis mit dieser Meldeauskunftssperre von Amtsseite wirklich keine Daten bekommen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 13. Januar 2015, 21:18
Von der Verbraucherzentrale Reinland-Pfalz
kam heute eine Antwort zur Auskunftssperrenanfrage:

Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,
 
bezugnehmend auf Ihre Anfrage, darf ich Ihnen wie folgt antworten:
 
Das Melderechtsrahmengesetz sieht in § 21 Abs. 5 vor, dass eine Auskunftssperre verhängt werden kann, so dass persönliche Daten nicht ohne weiteres an Dritte herausgegeben werden dürfen.
 
Aus der Formulierung der Norm:
 
„Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.“
 
ergibt sich jedoch, dass hier gerade nicht die Weitergabe an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen umfasst ist. Bei den Rundfunkanstalten handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die zur Erfüllung ihres Auftrages (und dessen Finanzierung) auf die Meldedaten angewiesen sind.
 
Eine Auskunftssperre verhindert demnach nicht die Weitergabe von Daten an die Rundfunkanstalt (bzw. den Beitragsservice), da durch diese Weitergabe dem Betroffenen weder eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwächst.
 
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Name


Rundfunkbeitragsberatung
Exerzierplatzstr. 1, 66953 Pirmasens
 
Tel. (06131) …… Fax (06331) ………
rundfunkbeitrag@vz-rlp.de   
www.vz-rlp.de
 
Vereinsregister Amtsgericht Mainz VR 1088
Geschäftsführender Vorstand: Ulrike von der Lühe
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 29. Januar 2015, 19:40
Dass die Verbraucherzentrale Hamburg auf meine recht einfache Frage v. 01/01/2015 zur Auskunftssperre anscheinend nicht antworten kann oder will,
wundert mich schon etwas.



Sie haben sich heute nun doch noch gemeldet. Sie waren vielleicht doch ein bisschen ratlos wegen der Auskunftssperre und haben möglicherweise deshalb -nicht wie sonst nach wenigen Stunden, sondern-
nun 4 Wochen für die Antwort gebraucht.
Der Vollständigkeit halber hier mal das Schreiben der Verbraucherzentrale Hamburg:
Zitat
Sehr geehrter Herr,

leider ist uns noch keine Gerichtsentscheidung in dieser Sache bekannt. Allerdings ist es kaum vorstellbar, dass eine Auskunftssperre gegen das gesetzliche Gebot für die Meldebehörden, ihre Daten weiterzuleiten, welches in den §§ 14 Abs. 9, 11 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages festgelegt ist, Bestand haben kann. Mit anderen Worten: Nur, weil ein Verbraucher dies wünscht, wird das Gesetz nicht unwirksam.

Das Gesetz, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, bestimmt eben, dass die Meldebehörden ihre Daten vollständig dem ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice im Rahmen eines einmaligen Meldedatenabgleichs melden müssen, und auch, dass der ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice solche Daten bei „öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erheben, verarbeiten und nutzen darf“.

Im Falle einer Auskunftssperre darf der ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice die von ihm trotz dieser Sperre erlangten Daten allerdings weder weitergeben noch zurückübermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Name
Fachbereichsleiterin
Telekommunikation / Internet / Medien

Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
Kirchenallee 22 • 20099 Hamburg
Tel. (040) 24832-0 • Fax -290
..........@vzhh.de • www.vzhh.de

Vorstand: Dr. Günter Hörmann
Amtsgericht Hamburg VR 5930 • USt-IdNr. DE 118719888

Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 14. Februar 2015, 22:48
Sehr geehrte Damen und Herren,

unvergessen sind Ihre Beiträge gegen die Nötigung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten.

1. Michael Hanfeld, Frankfurter Allgemeinen Zeitung
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.html

2. Silke Fredrich von Wirtschaftswoche
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/milliardenteures-system-warum-die-gez-ueberfluessig-geworden-ist-seite-all/7265590-all.html

3. Tina Halberschmidt vom Handelsblatt
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rundfunkgebuehr-als-zwangsabgabe-proteststurm-gegen-die-fernsehsteuer-seite-all/7302132-all.html

4. Helmut Hein von der Mittelbayerischen
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html 

Wir haben endlich Beweise für die Willkür in den bisherigen Rundfunkurteilen, diese liefert uns das Bundesverfassungsgericht selbst.

Bitte schauen sie sich unbedingt diese Beiträge an:

Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13020.msg87861.html#msg87861

und

Besondere Gegenleistung oder doch nur eine Nötigung? Teil2
 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12906.0.html

Bei dem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg, wie auch bei dem Urteil des  VerfGH RP vom 13. Mai 2014 und bei dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof am 15. Mai 2014 sowie anderen Urteilen ist eindeutig von Willkür auszugehen. Die wichtigen Begründungen sind schlicht ohne eigene Überlegungen kopiert, es fand keine Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage. Eine offensichtlich einschlägige Norm des Bundesverfassungsgerichts wurde nicht berücksichtigt und/oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet.

Ich wünsche Ihnen eine sehr spannende Lektüre. Über Ihre Rückmeldung oder einen weiteren spannenden und informativen Artikel würden wir uns sehr freuen.

Freundliche Grüße
Ihre gez-boykott.de Infoquelle


Hilft bitte mit und schickt ähnliche Schreiben an alle möglichen Zeitungen, nur so können wir für die Verbreitung des Wissens und die Steigerung des Drucks sorgen.

Vielen Dank liebe Mitstreiter
Viktor
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 16. Februar 2015, 15:58
Von Tina Halberschmidt vom Handelsblatt kam schon mal eine Empfangsbestätigung. Mal sehen, ob es auch weitergeht.

Was machen Eure Bemühungen?
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: unGEZahlt am 22. Februar 2015, 14:49
Was machen Eure Bemühungen?

Hallo Viktor,

Deine Aktionen haben mich auch angespornt, weitere TAG der OFFENEN TÜR-Schreiben zu verfassen.


Diesmal versuche ich es wieder bei BVerfG-Angehörigen.
Susanne Baer, Johannes Masing, Andreas L. Paulus und Gabriele Britz traue ich persönlich zwar kaum über den Weg,
aber will damit nun zumindest versuchen zu erreichen,
dass diese sogenannten Höchstrichterlichen sich bei ihren späteren "Entscheidungen" zum Rundfunkbeitrag mal nicht damit herausreden können, angeblich das Gutachten „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ nicht gekannt zu haben.
Das bekamen sie nun eben über: johannes.masing@jura.uni-freiburg.de, sekretariat.baer@rewi.hu-berlin.de, intlaw@gwdg.de und prof.britz@recht.uni-giessen.de .

Anrede:
Zitat
....Sehr geehrte Fr. Prof. Dr. S. Baer,.........
....Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Masing,......
....Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Paulus,......
....Sehr geehrte Fr. Prof. Dr. Britz,......

Text:
Zitat
......sicher ist Ihnen das Gutachten „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ von 2014 bekannt.
Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html

Sicher wissen Sie auch, dass die Autoren dieses unabhängigen Werkes sehr bekannte und hochgeschätzte Wissenschaftler sind.
Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Verzeichnis_der_Mitglieder/verzeichnis_der_mitglieder.html

Wie bekannt, hatte der bayerische Verfassungsgerichtshof am 15/05/2014 bei der Entscheidung zu Az. Vf.   8-VII-12, Vf. 24-VII-12 behauptet, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer wäre.

Es wurde aber im Gutachten „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ durch die Fachleute u. a. auf Seite 34 festgestellt, dass es sich beim Rundfunkbeitrag ökonomisch um eine Steuer handelt.

Somit besteht die Möglichkeit, dass die beteiligten Richter des Bayr. Verfassungsgerichtshofes bei der Entscheidung zu Az. Vf.   8-VII-12, Vf. 24-VII-12 entweder
aufgrund Inkompetenz oder durch Rechtsbeugung ein Fehlurteil getroffen haben.

Hiermit bitte ich um Auskunft, ob die Möglichkeit bestehen, dieses mögliche Fehlurteil vom des bayr. Verfassungsgerichtshofes überprüfen zu lassen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: LeckGEZ am 22. Februar 2015, 16:13
Zitat
Sehr geehrter Herr,
[...]
Ganz allgemein aber gilt: Die Einhaltung eines Gesetzes (hier der
Urhebergesetze) vermag nicht zu rechtfertigen, dass ein anderes Gesetz
(hier der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) nicht befolgt wird.
[...]
Dr. Hermann Eicher
Justitiar

SWR
Südwestrundfunk
Am Fort Gonsenheim 139
55122 Mainz

Wie sieht es damit aus?
Der Bruch des Datenschutzgesetzes vermag zu rechtfertigen das ein anderes Gesetz (hier der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) möglich wird.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Roggi am 22. Februar 2015, 17:34
Wie sieht es damit aus?
Der Bruch des Datenschutzgesetzes vermag zu rechtfertigen das ein anderes Gesetz (hier der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) möglich wird.
Das Datenschutzgesetz wird nicht missachtet oder gebrochen, es wurde speziell für diesen Zweck geändert, während der Fußball-WM2010 Nachts um 23:55h von sehr, sehr wenigen anwesenden Parlamentariern.
Wurde hier schon ausführlich drüber berichtet, suche nach Abstimmung zum Meldegesetz o.ä.
Titel: Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
Beitrag von: Viktor7 am 23. Februar 2015, 08:41
unGEZahlt,

Dein Einsatz finde ich großartig. Es ist enorm wichtig bei Leuten anzuklopfen, die etwas in unserem Sinn bewegen können.

Es gibt so viele Themen die man dort noch transportieren könnte, so z.B.:
 
Besondere Gegenleistung oder doch nur eine Nötigung? Teil2 (http://gez-boykott.de/Forum/indexk.php/topic,12906.0.html)

BVerfG: 2. Rundfunkentscheidung / Tätigkeit der Rundfunkanstalten -> kein Leistungsaustausch und keine Gegenleistung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12906.msg87017.html#msg87017)

Willkürliche Typisierung anhand ausgewählter Urteile  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13166.0.html)

Dafür bräuchten wir mehr Aktive.


Edit "Bürger":
Zwischenzeitliche Diskussion
Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20153.0.html
der Übersicht und zielgerichteten Diskussion wegen ausgelagert aus diesem Thread,
da sie sich zu einem anderen, eigenständigen Thema entwickelt hat.

Aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht bleibt hiesiger Thread vorerst geschlossen.

Thematische Einzelfragen am besten in einem eigenständigen Thread mit aussagekräftiger Überschrift starten und dort die Fragen/ Antworten dokumentieren, da dies dann einfacher aufzufinden und zielgerichteter zu diskutieren ist, als in einem Thread, in welchem alles wild durcheinander thematisiert wird.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.