Der Aufsatz entlarvt endlich alle Lügen und ist relativ einfach und klar verfasst. Allerdings sind die Punkte der Verfassungswidrigkeit nicht neu und waren auch schon von Ermano Geuer gesehen worden.
Die LRAs haben den Hals nicht voll bekommen. Außerdem haben sie den entscheidenen Part der Reform NICHT von Kirch-Gutachten übernommen. In Kirch-Gutachten ist nämlich zu lesen, dass bei tatsächliche Nachweis der fehlenden Möglichkeit des RF-Empfangs eine Befreiung der Total-Verweigerer gemacht werden sollte (es sollte ihnen die Möglichkeit gegeben werden die Vermutung zu widerlegen!). Damit hätten sie sowohl keine Schwarzseher mehr gehabt und nach einem Befreiungsantrag eben genau untersucht ob wirklich keine Geräte in der Wohnung vorhanden sind. Nur die Wenigsten hätten diese Befreiungen auch tatsächlich in Anspruch genommen.
Nun sehen wir, dass diese "Reform" ganau an diesem Punkt scheitern wird; denn dadurch, dass man nichtmal den Gegenbeweis einer fehlenden Möglichkeit RF zu empfangen antretten kann ist diese "Abgabe" für die RF Nutzer zu einer "Steuer" für jeden verkommen und damit schon aus formalen Gründen verfassungswidrig und verletzt auch die negative Ibformationsfreiheit der Total-Verweigerer unzulässig.
Ich glaube kaum, dass viele Menschen diese "Befreiung" wegen Nichtnutzung tatsächlich gestellt hätten, aber die Gier der LRAs auch diese Möglichkeit nicht zu gewähren wird ihnen nun zum Verhängnis, wobei nicht mal das Kirch-Gutachten mehr weiterhelfen kann, denn seine zwei wichtigsten Empfehlungen sind die LRAs ja nicht gefolgt (Werbefreiheit und Befreiung der Totalverweigerer). Spätestens nach diesem Artikel bin ich zuversichtlich, dass BVG und das Bay Verfassungsgericht zum gleichen Ergebnis kommen werden. Die Frage ist nur wann dies geschieht und wielange die Menschen noch abgezockt werden.