... das Gericht könnte das Verfahren für eine Zeit aussetzen, bis alles klar ist.
Genauso ist es!
Dies kann man auch in der Begründung mit beantragen: "Da aus verschiedenen Gründen [Zitat / Link] erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des RF Beitrags besteht und zahlreiche Gutachten hierzu existieren [Zitat / Link], wird hiermit beantragt auf Ausgang der Verfahren [[Zitat / Link] vor Bay Verf. Gericht und [Zitat / Link] vor BverfG] zu warten" oder ähnliche Formulierung.
Trotzdem muss man sich schon die Frage (auch seitens des Richters) gefallen lassen warum man es auf der einen Seite eilig hatte und eine Untätigkeitsklage durchgeführt hat und auf der anderen Seite nun wieder auf die Bremse tretten möchte.
Als erwachsener Mensch und mündiger Bürger sollte jeder sich selbst klar machen was man selbst will. Die Begründung: man hat mir gesagt ich soll eine Untätigkeitsklage einreichen und ich habe es gemacht ohne über die Konsequenzen nachzudenken ist höchst fraglich!
Ein Wort noch zu deine RSV. Ich selbst habe mehrmals aus anderen Gründen eine Ablehnung von der RSV bekommen.
Im Grunde gibt es 3 Wege sich dagegen zu wehren:
1) Man verklagt die RSV auf Zahlung der Leistung; downside Risiko: man könnte verlieren und bleibt auf diese Kosten sitzen; jedoch sind die Kosten hierfür gering!
2) man macht einen Stichtenentscheid (oder so ähnlich); das bieten nur einige RSV an (muss in den Verträgen geschaut werden); hierbei schreibt ein RA eine Begründung warum die Klage doch erfolgreich ist. Lehnt die Versicherung das trotzdem ab, so kann man sie nach 1) wieder verklagen; dieser Weg könnte auch kosten produzieren, die man in einem Worst Case bezahlen muss
3) Man beschwert sich bei dem sogenannten Ombudsmann: Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass es völlig kostenlos ist. Es sei denn man missbraucht es offensichtlich (keine Sorge; das ist nur eine 08/15 Klausel gegen Spinner und Misbrauch; jedenfalls ist mir kein Fall bekannt wo man das gezogen hat!); dieses Verfahren läuft wie folgt: Man beantrage schriftlich die Leistung auf Rechtschutz bei der RSV (Rechtschutz Anmeldung); Der Versicherer wird sich nach einiger Zeit schriftlich äußern. In der Regel mit einer fadenscheinigen Erklärung (z.B. Keine Erfolgsaussichten usw. oder nicht so lange versichert (also Ereignis vor dem Versicherungsbeginn; oder dieser Fall ist bei uns nicht versichert!). Den Antrag und die Antwort (ablehnung) schickt man am besten eingescannt und per Email an dem Ombudsmann und beantragt, dass die Vrsicherung zur Leitung verpflichtet werden soll. Der Ombudsmann ist ein (in der Regel) unabhängiger Mensch dessen Urteil in den meisten Fällen für die Versicherung bindend ist aber nicht für den Versicherten! Das heißt durch Obudamannverfahren riskiert man nichts (außer ein wenig Zeit)! Ich selbst habe immer, wenn ich mich an dem Ombudamann gewandt habe, Erfolg gehabt! In der Regel lenkt die Versicherung selbst nach ein Paar Wochen ein und gewährt Rechtsschutz! Auf keinen Fall soll man sich wegen ein Telefonat geschlagen geben!
Viel Erfolg!