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Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 24/2013 Exner/Seifarth

Begonnen von Lefty, 17. Dezember 2013, 10:56

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karlsruhe

Zitat von: NVwZ(...) Hat der Gesetzgeber damit klargestellt, dass die reformierte
Rundfunkabgabe vollkommen unabhängig vom Bestehen einer Rundfunknutzungsmöglichkeit zu entrichten ist,
so hat er den Vorzugslastcharakter der Rundfunkabgabe offen aufgegeben. Die fehlende Sachgerechtigkeit wird daneben noch dadurch unterstrichen, dass die Schaffung eines Abgabentatbestands, der namentlich wegen des
Verbreitungsgrads mobiler Empfangsgeräte an das Innehaben einer immobilen Wohnung anknüpft, ohnedies unheilbar widersprüchlich ist (...)

(Mein Gedanke dazu, warum muss für eine immobile 2.Wohnung nochmal bezahlt werden, schließlich nehme ich ja mein mobiles Empfangsgerät mit?)

Da dieser Artikel nicht über das Internet gelesen werden kann, hier meine Möglichkeit:
Ich war in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe

https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/allgemeines/bibliothek.html

dort gibt es im ersten Stock im Hauptlesesaal, gleich rechts bei den Zeitschriften das Orginalheft 24/2013
der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Standort und Signatur: Ee, mit dem Artikel von Exner und Seifarth

Sollte Karlsruhe für jemanden nicht erreichbar sein (obwohl sicher immer eine Reise wert) denke ich, dass
in allen Uni-Städten mit Jurastudium diese Möglichkeit auch besteht.

Hier die Übersicht über die Jurastudiumsmöglichkeiten in Deutschland

http://www.lto.de/jura/studium/uni-ranking/
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

copenfan

Ich habe mich bei Beck-Online mit dem Modul Beck-Direkt angemeldet. Das kostet auch nach Ablauf der Probezeit keinerlei Abo-Gebühren, sondern man zahlt nur für getätigte Einzelabrufe. Der Aufsatz von Dr. Thomas Exner und RA Dennis Seifarth hat etwas über 7 Euro im Einzelabruf gekostet.
Die Zeitschrift gab es sogar bei Ebay, aber leider hab ich die erste Auktion ohne Gebote verpasst und bei der zweiten Auktion ging die Ausgabe 24/2013 dann für 1 Euro weg, da hab ich das Angebot auch wieder zu spät gesehen.

karlsruhe

Das Ganze sofort und absolut kostenlos bei der Badischen Landesbibliothek, selber getestet, ansonsten bei den Uni-bibliotheken der Unis bei denen man Jura studieren kann, selber nicht getestet, da ich ja meine sichere Bezugsquelle weiss.
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!