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Autor Thema: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?  (Gelesen 147820 mal)

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Ein Schreiben mit einer Rechtsbelehrung bzw. Paragrafen-Reiterei kam vorher wiederholt.
Aber war nicht Bestandteil des Schreibens zur "Zahlung der Rundfunbeiträge".
Kann es sein , dass du bereits schon einen Beitragsbescheid erhalten und ignoriert hast ?
Denn dieser enthält diese Rechtsbehelfsbelehrung mit dazu lästiger Paragrafen-Reiterei.
Diesen sollte man als wesentlich wichtiger ansehen als das eher wertlose Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge".
Vielleicht habe ich was missverstanden. Kläre doch besser erst mal deinen aktuellen Stand auf. Welche schreiben hast du bis jetzt genau erhalten , möglichst mit dazugehörigem groben Zeitablauf.

Zur Erinnerung:
Eine "Rechtsbehelfsbelehrung" ist als solche üblicherweise wohl auch als "Rechtsbehelfsbelehrung" gekennzeichnet - genauso wie ein "Bescheid" auch als "Bescheid gekennzeichnet ist.

Zwei recht eindeutige Indizien.

Wenn es *so* wie diese Beispiele aussah, dann hätte es sich bereits um BeitragsBESCHEIDe gehandelt:

Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Ansonsten sind es wohl eher "informative" Schreiben.
Dass ARD-ZDF-GEZ auch "rein informativ" gern mit Paragraphen um sich werfen, um zu "beendrucken", ist nun nicht gerade "ungewöhnlich" ;) obendrein nur Ausdruck der Hilflosigkeit und darüberhinaus kein unwesentlicher Aspekt für die ins Bodenlose gesunkene Akzeptanz.

Also bitte prüfen...
...und die Begriffe bitte nicht durcheinanderwürfeln :)


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503

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Wenn es *so* wie diese Beispiele aussah, dann hätte es sich bereits um BeitragsBESCHEIDe gehandelt:

Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Mal eine andere Frage:  Ab 01.01.2013 gilt doch das Intervall für Beitragsbescheide für alle oder? Das würde bedeuten, dass alle Zwangsfinanzierer die Beitragsbescheide zur gleichen Zeit(+/-paar Tage) per Post bekommen. Person A hat Anfang Dezember einen Beitragsbescheid erhalten. Wann kommt normalerweise der nächste Bescheid?


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„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

B
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Danke Jungs (und Mädels). Jetzt sieht die Sache klarer aus.

Einen Brief mit dem Betreff "Gebühren-Bescheid" + "Rechtshilfsbelehrung" ist bei Person B noch nicht eingegangen.

6 Briefe waren es bislang bei Student B:

Mit folgenden Betreffzeilen:

1. Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag (April 2013)

2. Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag (Mai 2013)

3. Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunbeitrag (Juni 2013)

4. Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunbeitrag (Dezember 2013)

5. Bestätigung der Anmeldung (Januar 2014)

6. Zahlung der Rundfunkbeiträge (Februar 2014)


Also ist es wohl so, dass der nächste Brief dieser Gebührenbescheid (inkl. 8 € Mahngebühr?) sein wird, dem Person B widersprechen kann/wird.

Richtig so?


PS: Nochmals vielen Dank. Echt der Hammer, wieviel Mühe sich hier gegeben wird. Je mehr ich dazu recherchiere, desto unfassbarer wird das alles. Diese Wut in Mut und Energie umwandeln und ich bin ganz optmistisch!


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[...]
6. Zahlung der Rundfunkbeiträge (Februar 2014)
Also ist es wohl so, dass der nächste Brief dieser Gebührenbescheid (inkl. 8 € Mahngebühr?) sein wird, dem Person B widersprechen kann/wird.
Nicht ganz. Vermutlich geht vor dem Bescheid noch
7. Zahlungserinnerung (April 2014?)
ein ... und erst dann hieße es nach "Fahrplan"
8. (Gebühren-)/BeitragsBESCHEID (Juni 2014?) incl. Rechtsbehelfsbelehrung + 8€ "Säumniszuschlag"

Entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung stünde dann das Widerspruchs- und Klageverfahren an.
In 2...3 Bundesländern gibt es wohl kein Widerspruchsverfahren - dort kann/ muss dann ggf. sofort Klage eingereicht werden. Steht dann aber alles in der Rechtsbehelfsbelehrung - denn dafür ist die ja da ;)

Aber vorher warten wir alle auf einen neuen Zwischenstand im Verfahren der
Popularklage Ermano Geuers am Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

PS: Nochmals vielen Dank. Echt der Hammer, wieviel Mühe sich hier gegeben wird.
Danke - auch mal schön zu hören :)
Das Forum lebt vom Mitmachen. Auch ich habe mehr als nur einmal davon profitiert.
Gemeinsam knacken wir diese Nuss :)

Je mehr ich dazu recherchiere, desto unfassbarer wird das alles.
Diese Wut in Mut und Energie umwandeln und ich bin ganz optmistisch!
Oh ja... unfassbar... und wir können sicher sein, dass wir bisher nur an der Oberfläche kratzen.
Damit noch viele weitere erkennen, was hier vor sich geht, ist es unser Aufgabe, die
Aufklärung und den Widerstand weiterzutragen - in das persönliche Umfeld eines jeden.

Regionale/ lokale Treffen und Aktionen finden statt.
Gern kannst Du Deine "Wut in Mut und Energie wandeln" ;) schau mal beispielhaft hier...
Runder Tisch in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7835.0.html

...auch in Dresden und anderen Städten finden z.T. schon seit geraumer Zeit weitestgehend regelmäßige Treffs statt. Weitere Städte werden folgen.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"

Mal eine andere Frage:  Ab 01.01.2013 gilt doch das Intervall für Beitragsbescheide für alle oder? Das würde bedeuten, dass alle Zwangsfinanzierer die Beitragsbescheide zur gleichen Zeit(+/-paar Tage) per Post bekommen. Person A hat Anfang Dezember einen Beitragsbescheid erhalten. Wann kommt normalerweise der nächste Bescheid?
Für all diejenigen  , welche erst durch den neuen Rundfunkbeitrag ab Januar 2013 neu erfasst wurden oder es noch rückwirkend werden , dürfte das quartalsweise so aussehen : 1-3/2013 , 4-6/2013 , 7-9/2013 , 10-12/82013 , 1-3/2014 ....usw.
Für all die anderen , also die Mehrheit , können die Quartalszeiträume völlig unterschiedlich liegen . Das bestimmt der Monat , an dem sich in grauer Vorzeit selbst angemeldet wurde oder dies zum Beispiel durch den Fernseh-oder Radiogerätverkäufer "des Vertrauens" gleich mit durchgeführt wurde.  So können sich die Quartale zum Beispiel auch ab 2-4/2001 oder ab 3-5/1998 beginnend fortsetzen.
Für alle Zahler aus der ehemaligen DDR , so glaube ich behaupten zu dürfen , liegen die Quartale beginnend mit 11-01 , fotlaufend dann also 2-4 , 5-7 , 8-10 und wieder 11-01 ....usw.  Das liegt am Termin der Wiedervereinigung vom 7.10.1990. Damit waren alle bereits in der DDR ordnungsgemäß gemeldeten Personen automatisch ab November 1990 in den Fängen der GEZ. Die 3 Wochen vom 8.10.90 bis 31.10.90 wurden damals , dem Termin mitten im Monat geschuldet , notgedrungen großzügig erlassen.
Der Turnus beginnt daher 11/1990 und hat sich über 24 Jahre so fortgesetzt , wie bei mir , nur haben die jetzt wohl ein vorher nicht so durchdachtes Problem damit : Die Überschneidung eines Quartals von 2012 mit 2013. Die haben die zwei völlig unterschiedlichen Gesetze von Gebühr(vor2013) und Beitrag(ab2013) in einen Topf gemixt und zu einem fragwürdigen Mix von Gebühren/Beitragsbescheid 10/2012-01/2013 zusammengegurkt.  So einfach wie die glauben , geht das nun auch wieder nicht.  Dieser Bescheid und somit wohl auch die darauf folgenden dürften wohl schon von der Terminierung her unwirksam sein.
Was sagen die Mods dazu ?
Zudem vielleicht mal nebenbei auch eine Klarstellung , ob es auch andere Zahlweisen wie monatlich oder jährlich gibt und inwieweit in welchem Umfang diese auch verwendet werden ?
Nochmal zum obigen Zitat : Der Abstand der eintrudelnden Beitragsbescheide kann auch schon mal +/-paar Wochen sein. Eher mehr als weniger , so genau können die gar nicht sein. Dafür ist bei denen wohl schon zu viel Chaos drin. Nicht so einfach , diesen ganzen Wahnsinn einigermaßen geordnet in die Reihe zu bekommen.


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You can win if you want

B
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@ Bürger

Danke für die Infos. Jetzt sieht die Geschichte viel klarer aus.

Meine Familie + beträchtlichen Bekanntenkreis konnte ich bereits sensibilisieren. Wenn man selbst nicht investigativ tätig wird, wird man ja nicht gerade mit unabhängigen Infos zubombardiert.

Komme aus dem Rheinland, gerade noch RLP.

Bin gespannt, was da folgen wird bzgl. Widerspruch/Klageverfahren.

Und ob in dieser Region ebenfalls bald Treffen stattfinden werden.

Gerade in Mainz/Köln/Bonn würde es schon alleine aufgrund der lokalen Nähe zu den Entscheidern/Profiteuren Sinn machen.


Ich bleibe am Ball!


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G
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Hallo zusammen,

lange habe ich nichts nach meinem Widerspruch gehört, Heute kam aber mal was anderes.

Da ich leider nicht so die Ahnung habe was die mir nun damit sagen wollen, möchte ich Euch das Schreben zeigen.

Es wäre schön wenn Ihr mir sagen könntet ob ich jetzt das nun wirklich zahlen muss... bzw. wieder anfange muss zu zahlen.

Liebe Grüße


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themob

Da steht fast alles drin, was Person A machen muss.

Klage erheben

Und wegen der Ablehnung auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kommt jetzt der Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz nach §80 Abs. 5 VwGO ebenfalls bei Gericht, sollte Person A weiterhin Interesse daran haben, aufschiebende Wirkung zu erzielen.





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Hi,

danke für die schnelle Antwort, jedoch versteh ichs jetz glaub ich nicht ganz.

Rentiert sichs jetzt nun weiter dagegen vorzugehen oder muss ich fürher oder später dann doch wieder zahlen? weils ja sonst kein Sinn macht da dagegen vorzugehen.

LG



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Die Antwort des Beitragsservice ist doch eindeutig: Wischiwaschi ohne Argumente. Die berufen sich wie immer auf den RBStV, gegen den ja letztendlich Widerspruch eingelegt wurde. Die Aussagekraft gleicht der eines Bankräubers vor Gericht: "Aber ich brauchte das Geld zum überleben." Das es keine Steuer ist in deren Sinne ist klar, aber es ist trotzdem eine unzulässige Steuer, aber das muss erst noch vor Gericht festgestellt werden.
Es lohnt sich, eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid zu erheben.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Die berufen sich wie immer auf den RBStV, gegen den ja letztendlich Widerspruch eingelegt wurde. Die Aussagekraft gleicht der eines Bankräubers vor Gericht: "Aber ich brauchte das Geld zum überleben."

Roggi, das, finde ich, ist ein guter Vergleich!
Da will ich noch anmerken:
"Und zwar brauche ich das Geld für das Überleben
Und zwar für meine Schlösser, Luxusappartements, Maseratis, Rolexen, Armanis, Champagnerkeller, Designermöbel, Privatjets, Edelpuffs, Kaviar, Chauffeure, Bodyguards, Dubai-Urlaube, Kunstsammlungen - und alles, was noch so zum Überleben nötig ist.

Markus


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Hallo zusammen!

Danke für die Antworten!! Könnte mir jemand helfen dann was aufzusetzen was Hand und Fuß hat?

liebe Grüße


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Ich helfe gerne. Für Geld mache ich mehr als die GEZ es tun würde.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Könnte mir jemand helfen dann was aufzusetzen was Hand und Fuß hat?

Es gibt im Forum bereits mehrere veröffentlichte gute Widersprüche / Klagen.
Mal stellvertretend für diese ganzen genialen Schreiben bspw. hier
die Klage von Mitglied ThomasW unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg57329.html#msg57329
( zum Herunterladen)

Wenn Du etwas Bestimmtes suchst, nochmal konkret benennen. Im Forum hier
werden wir
auf jeden Fall fündig.

Markus


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2.   Verletzung meiner Informationsfreiheit.
Ich nutze keinerlei Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich besitze zudem auch kein TV-Gerät und keinen PC/Notebook mit TV-Karte.
Das mir in Artikel 5 (1) Grundgesetz zugesicherte Recht der ungehinderten Informationsbeschaffung nutze ich mit allgemeinen Tages- / Wochenzeitungen und entsprechenden Internetangeboten.

Na ja, ich würde den Besitz leugnen. Die Richter urteilen knallhart.
Es gab Urteile, da kann man nur den Kopf schütteln.

http://www.kostenlose-urteile.de/Niedersaechsisches-OVG_10-LC-7305_Autohaus-muss-Rundfunkgebuehren-fuer-Autoradios-in-Vorfuehrwagen-zahlen.news3583.htm?sk=dcc5dc0137408d1981dae32935038636

Zitat
Keine Verletzung des Rechts auf Informationsfreiheit
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem Recht auf Informationsfreiheit. Zwar wird der Beschwerdeführer durch die Erhebung der Rundfunkgebühr in der Beschaffung und Entgegennahme von Informationen aus dem Internet behindert. Dieser Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-19911_Verfassungsbeschwerde-gegen-Erhebung-von-Rundfunkgebuehren-fuer-internetfaehige-PCs-erfolglos.news14272.htm?sk=dcc5dc0137408d1981dae32935038636

Zitat
Lediglich die Möglichkeit zum Empfang von Radio- und Fernsehsendungen ist entscheidend
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der drei Kläger gegen abschlägige Urteile der Vorinstanzen zurückgewiesen: Bei internetfähigen PCs handelt es sich um Rundfunkempfangsgeräte i.S.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Für die Gebührenpflicht kommt es nach dessen Regelungen lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, nicht aber darauf, ob der Inhaber tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen mit dem Rechner empfängt. Ebenso wenig ist es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist.
http://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-6-C-1209BVerwG-6-C-1709-und-BVerwG-6-C-2109_BVerwG-Fuer-internetfaehige-PCs-besteht-Rundfunkgebuehrenpflicht.news10465.htm?sk=dcc5dc0137408d1981dae32935038636

Zitat
Der Nutzungsvorteil aus der Bereithaltung eines Empfangsgeräts stellt ein sachliches Differenzierungskriterium dar.
http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-19911_Verfassungsbeschwerde-gegen-Erhebung-von-Rundfunkgebuehren-fuer-internetfaehige-PCs-erfolglos.news14272.htm?sk=dcc5dc0137408d1981dae32935038636

Zitat
Gewerbetreibender muss auch für gesperrtes Autoradio Rundfunkgebühren zahlen
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Mainz_4-K-47207MZ_Gewerbetreibender-muss-auch-fuer-gesperrtes-Autoradio-Rundfunkgebuehren-zahlen.news5910.htm?sk=dcc5dc0137408d1981dae32935038636


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