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Autor Thema: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?  (Gelesen 147951 mal)

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Kurz zu Gorbiman: Unverständlich, warum die gleiche Rundfunkanstalt sich so unterschiedlich verhält.
Statt einen "Widerspruch gegen Gebühren-/Beitragsbescheide" weist die Rundfunkanstalt hier einen "Widerspruch gegen Festsetzungsbescheide" zurück.

Der Abschnitt "Sie begründen..." fehlt völlig. Es wird also überhaupt nicht gesagt, gegen was hier eigentlich argumentiert wird.

Dann wird bei Gorbiman sehr stark auf irgendwelche Gerichtsurteile verwiesen. Mir scheint, es wird gegen deutlich mehr Widerspruchsbescheide Klage erhoben, als ursprünglich geplant, daher wird mehr versucht, den juristischen Laien zu verunsichern und einzuschüchtern.

Zudem wurde bei mir die Vollziehung bis zum Ende des Verfahrens vom Bayerischen Rundfunk ausgesetzt, hier jedoch nicht.

Nachdem diese Widerspruchsbescheide ja immer noch vom Beitragsservice im Namen der zuständigen LRA ausgestellt werden, kann es vielleicht am jeweiligen Sachbearbeiter beim Beitragsservice liegen, wie so ein Widerspruchsbescheid aussieht.
Oder die Zahlungsausfälle durch die Widersprüche werden inzwischen zu groß und ab jetzt werden in den Widerspruchsbescheiden die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung immer abgelehnt?


Ich habe inzwischen bei meiner Klage eine Antwort vom VG Augsburg bekommen. Das Verfahren wird entsprechend § 94 VwGO ausgesetzt, bis über die Verfahren beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof entschieden wurde. (Az. Vf. 8-VII-12; Vf. 24-VII-12)

Beschluss zur Streitwertfestsetzung 259,74 Euro, Gerichtsgebühren 105 Euro.


Mich würde ja mal interessieren, was inzwischen in dieser Abteilung Recht und Personal beim Beitragsservice für Überstunden anfallen. Mit so einer Klagewelle haben die bestimmt nicht gerecht. Oder sind die 250 zusätzlichen Mitarbeiter schon da eingesetzt worden?


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Kurz zu Gorbiman: Unverständlich, warum die gleiche Rundfunkanstalt sich so unterschiedlich verhält.

Um die gleiche Rundfunkanstalt , den BR , geht es auch bei mir. Nur habe ich bis jetzt nach 15 Monaten noch nicht mal einen Widerspruchsbescheid . Auch hatte ich bei allen 3 Widersprüchen zu den bisherigen Beitragsbescheiden immer versäumt , gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen. Beim BR scheint tatsächlich einiges drunter und drüber zu gehen.


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Heute war ein verfrühtes Osterei in der Post:

Eine Mahnung vom Bayerischen Rundfunk, mit der Androhung der Vollstreckung, sollte ich nicht bis 15.03. zahlen.

Die tun Quasi so, als hätte es meine Klage gar nicht gegeben. Der Brief vom VG, dass die Klage der Beklagtenpartei zugestellt wurde, ist vom 19. Februar. Die Mahnung des Beitragsservice im Namen des BR ist vom 01.03., kann also durchaus sein, dass die Klage noch gar nicht verarbeitet wurde.

Andererseits kann es natürlich auch Absicht sein. In dem Widerspruchsbescheid wurde auf meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nur insofern eingegangen, dass dort steht
"Die Vollziehung der angefochtenen Bescheide setzen wir bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens aus

Da frage ich mich natürlich, wie definieren die "Abschluss des Widerspruchsverfahrens"?

Ich werde jetzt einfach das Verwaltungsgericht informieren, dass ich annehme, dass es sich bei der Mahnung um ein Versehen der Gegenseite handelt, da die Gegenseite in dem der Klage beiliegenden Widerspruchsbescheides die Aussetzung des Vollzuges bis zum Abschluss des Verfahrens zugesichert hat.
Das Wörtchen Widerspruch vor -verfahren lasse ich einfach mal weg  |-


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Ich glaube beim BR bekommt man jetzt so langsam das Flattern. Kurz vor dem 25.3.14 , dem Verhandlungstermin der Geuer-Klage fast vor der eigenen Haustür , versucht man scheinbar das letzte aus noch offenen Rechnungen heraus zu holen  , bevor es danach vielleicht noch besch...... für den BR aussieht. Da ist denen irgendeine Reihenfolge im Werdegang des Falles wohl so langsam völlig egal und alles recht um vor eventuellem Toresschluss noch möglichst viel einzusammeln.
Die Androhung der Vollstreckung hatte ich genauso auch , schon länger her , und es ist   n i c h t s   passiert , bis heute.  Drohen ist das eine... , da gehört ja auch nicht viel dazu.


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Ob da am 1. Verhandlungstermin schon eine Entscheidung in München fällt? Bin ich mir ja noch unsicher. Sicher werde ich aber ab Mittag hier im Forum auf den Bericht warten.
Leider bin ich im Februar / März arbeitsmäßig immer sehr eingespannt, sonst hätte ich mich natürlich in den Zug nach München gesetzt!

Hier jetzt meine Antwort an das VG Augsburg kurz und schmerzlos:

Aktenzeichen XYZ/ Ihr Schreiben vom 19.2.2014
Zustimmung Aussetzung des Verfahrens
Mahnung des Bayerischen Rundfunks vom 01.03.2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Aussetzung des Verfahrens nach §94 VwGO bis zur Entscheidung durch den
Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu dem Thema stimme ich zu.

Gleichzeitig sende ich dem Gericht eine Mahnung der Beklagtenpartei mit Androhung
von Vollstreckungsmaßnahmen vom 01.03.2013, mir zugegangen am 08.03.2013.

Da mir im Widerspruchsbescheid der Beklagtenpartei vom 10.01.2013 eine
Aussetzung der Vollziehung bis zum Abschluss des Verfahrens zugesichert wurde,
gehe ich davon aus, dass der für den Versand der Mahnung zuständigen Stelle die
Klage nicht rechtzeitig vorlag.

Zahlungen an die Beklagtenpartei werde ich nicht leisten.

Mit freundlichen Grüßen



XXXX

Anlage: Mahnung des Bayerischen Rundfunks vom 01.03.2014


Was mir beim Schreiben des Briefes aufgefallen ist: Ich weiß gar nicht wie man eine Richterin in einem Brief anspricht. Ich hab jetzt einfach wieder "Sehr geehrte Damen und Herren" geschrieben.

Schreibt man da:
"Sehr geehrte Frau Maier"
"Sehr geehrte Frau Richterin"
"Sehr geehrte Frau Richterin Maier" ???

Im Prinzip ist es ja auch nur eine Berufsbezeichnung, aber irgendwie kam es mir komisch vor, da nur den Namen zu schreiben. Die Richterin heißt natürlich nicht Maier!!!


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Es wird sich aber mit hoher Wahrscheinlichkeit andeuten , wohin die Reise gehen wird. Der BR ahnt wohl schon böses und sieht sein Fell schon langsam davon schwimmen. Daher versucht er jetzt noch auf den letzten Drücker mit wirren Briefen zu retten  , wo schon bald noch weniger zu holen sein wird.


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Edit: Ich habe gerade selber gesehen, dass ich in dem Brief 2013 statt 2014 geschrieben hab   ::)

Es empfiehlt sich halt doch immer, bei wichtigen Schreiben einen Tag bis zum Versand zu warten, um nochmal eine Nacht "drüber zu schlafen".

Kaum zu glauben, dass die ganze Geschichte jetzt schon ein Jahr und 3 Monate läuft!


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Guten Abend,

Person A hofft es ist ok wenn A seine Frage hier stellt:
Kurz zum Sachverhalt. Person A hat nun den Beitragsbescheid bekommen das A rückwirken bis zum Januar 2013 die Gebühren zahlen muss. Über 300 Euro. Die Briefe die in den letzten Monaten mit der Aufforderung zur Anmeldung kamen, hat A immer nur kurz überflogen und dann direkt in den Mülleimer geworfen. Da nun jedoch ein entsprechender Euro Betrag incl. Frist drauf steht wird A vorsichtig.

Muss A das nun wirklich zahlen? Bringt es A noch etwas unter Vorbehalt zu zahlen?
Oder soll A lieber weiter abwarten was passiert (A hat schon etwas darüber gelesen das in diesem Falle dann eventuell etwas gepfändet werden kann? Sowas will A nun gar nicht haben!)

Person A würde sich über Vorschläge freuen.

VG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2014, 20:54 von Uwe«

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Der Begriff "Sachverhalt" ist wohl voreilig gewählt. Ein Beitragsbescheid enthällt keine Mahnung, sondern eine Säumnisgebühr von 8 Euro und, gaaanz wichtig: eine Rechtsbehelfsbelehrung. Also auf diesen Beitragsbescheid warten, vorher nichts tun. Wenn Zahlungserinnerung drauf steht, ist es ein Bettelbrief mit Drohung, reine Information einer fast erledigten Institution an seine Zwangskundschaft, doch gefälligst zu zahlen, bevor man komplett erledigt ist.
Pfändung ist erst möglich, wenn auf Beitragsbescheide nicht richtig reagiert wird.
Sollte sich Person A genötigt fühlen, ist dieser Thread noch zu empfehlen, um sich dagegen zur Wehr zu setzen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html


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Jo dann geb ich auch mal Bescheid:

Ca. Anfang März Beitragsbescheid erhalten (hurra, ein echter! - inkl. 8 Euronen Mahngebühr) (Hessischer Rundfink)

Keine Woche später einen Widerspruch mit 14 Einzelpunkten (leider nicht juristisch formuliert) per Einschreiben usw. an den HR geschickt.

heute aus Kölle einen lapidaren (natürlich wie immer ununterschriebenen) Zweiseiter erhalten mit "trallalla wir haben Verständnis aber sämtliche Landtage haben zugestimmt" und der Ablehnung auf Aussetzung der Vollziehung.

Das Wichtigste daran: Kein Rechtsbehelf nirgendwo! Stattdessen (Zitat):

Zitat
Sollten Sie einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid zur Beschreitung des Klageweges wünschen, bitten wir um eine schriftliche Nachricht."

Hä?? Ich dachte, mein Widerspruch sei eine schriftliche Nachricht, und ich dachte, diesem sei zu entnehmen gewesen, dass ich zu klagen beabsichtige...  >:(


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jetzt_reicht_es

Zitat
Sollten Sie einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid zur Beschreitung des Klageweges wünschen, bitten wir um eine schriftliche Nachricht."

Rein rechtlich muss du erst dann reagieren, wenn sie dir einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid schicken. Ansonsten brauchst dich auf diese Spielchen nicht einlassen.

Grüße


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das heisst, ich kann auch ignorieren, dass sie bereits den Antrag auf aussetzende Wirkung abgelehnt haben, denk ich mal.

Ich frag mich allerdings schon, warum die so was überhaupt versenden. (Zu viel Geld vielleicht?)


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Die Pseudo-Ablehnungsschreiben mit "Wir bitten um Verständnis" blabla sind die neueste Masche.

In einem anderen Thread wurde das selbe Schreiben kürzlich hochgeladen.

Es ist anzunehmen, dass die aufgrund der Flut an Widersprüchen und Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung nicht mehr mit den Widerspruchsbescheiden hinterherkommen.

Da der Beitragsservice ja ganz groß mit Textbausteinen und Standardantworten ist, wurde jetzt eben einer entworfen, um Zahlungsverweigerer mit möglichst wenig Personaleinsatz doch wieder zu überzeugen. Das wird hoffentlich natürlich nicht der Fall sein  ;D


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Zitat
In einem anderen Thread wurde das selbe Schreiben kürzlich hochgeladen.

@copenfan, ich glaub das war sogar von mir wenn das hier gemeint ist: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.msg61866.html#msg61866; sorry für crossposting, falls Du diesen Upload meintest.

Sei Dir sicher, dass ich nicht einknicken werde.

Es ist einfach nicht fair (und auch nicht sauber) was da vorgeht.


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Hat inzwischen jemand in Bayern etwas von seinem Verwaltungsgericht gehört, bei dem das Verfahren ebenfalls bis zur Entscheidung vor dem bay. Verfassungsgerichtshof ruhte?

Folgende 2 Optionen bleiben mir jetzt vermutlich noch:

1. Das jetzige Verfahren weiter verfolgen, soweit dies überhaupt noch möglich ist. Das weiß ich erst, wenn ich etwas vom VG Augsburg höre. Dann ginge es aber wohl nicht mehr ohne Rechtsbeistand und wird wohl auch bald bei der zweiten Instanz landen, dem Verwaltungsgerichtshof in München! Die Chance sehe ich hier aber als eher gering an, da meine in der Klage verwendeten Argumente ja recht ähnlich zu denen von Ermano Geuer waren. Das Verwaltungsgericht wird sicherlich auf das Urteil in München verweisen.

2. Alle bereits per Bescheid festgesetzten Beiträge zahlen und dann ab dem Zeitpunkt, ab dem noch nicht per Bescheid festgesetzt wurde, wieder Zahlung einstellen. Dann wieder nach dem Standardverfahren vorgehen, dabei aber natürlich andere Argumente verwenden. Diese dürfen bisher weder in Karlsruhe noch in München Thema gewesen sein und sollten natürlich auch möglichst mich persönlich betreffen.

Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Selbst wenn ich aufgeben sollte, eines ist Gewiss. Mit diesen Verhandlungen und Urteilen haben sich die Gerichte, Landtage und der ÖR keinen Gefallen getan. Akzeptanz und Verständnis kann man nicht erzwingen und der Widerstand wächst. Vor allem die aktuellen Artikel in der FAZ und der Welt zeigen, wie schlecht die ÖR-Sender inzwischen da stehen!


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