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Autor Thema: Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verhindern? - mögliche Auswirkungen?  (Gelesen 2572 mal)

a
  • Beiträge: 15
  • Nicht zahlen, sondern widersprechen und ignorieren
Liebe Mitstreiter,

darf ich Euch mitnehmen auf eine fiktive Reise ins Land der Absurditäten? Da wird einer verfolgt, weil er aus vielen gut nachvollziehbaren Gründen dem NDR kein Geld in den Rachen werfen will? Er zahlte nie, verklagte sogar den NDR, aber jetzt wird ihm Angst und Bange!

Der fiktive Blacky“ (wegen der schwarzen Streifen auf allen fiktiven „Dokumenten“), ein wackerer Schleswig-Holsteiner, hat nun Post vom Gerichtsvollzieher bekommen und sollte erst einmal eine Vermögensauskunft abgeben.

Backy hat nie Zwangsbeiträge bezahlt und möchte diese Position auch beibehalten, jedoch ohne mit seinem kleinen Einzelunternehmen und seiner Familie unterzugehen.

Nun nahte der Termin zur Vermögensauskunft und der fiktive Blacky erschien. Die Position zu erscheinen, aber quasi nichts zu sagen außer „Name und Dienstgrad“ wie ein Kriegsgefangener hat ihm nichts gebracht, denn der Gerichtsvollzieher sagte ihm, dass egal ob er eine Vermögensauskunft abgebe oder nicht er auf jeden Fall im Schuldnerregister lande.

Fall eine Vermögensauskunft abgegeben würde, dann allein schon deswegen. Zu gewinnen gibt es da also nichts, es sei denn der fiktive Blacky zahlte.

Der Gerichtsvollzieher erließ am 2.12. eine „Eintragungsanordung gem. §882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO“, die Blacky dann einige Tage später mit gelbem Brief zuging.

Binnen 14 Tagen muß Blacky nun widersprechen. Aber gern gut begründet … damit dann auch das Ding niedergeschlagen ist.

Leider hat Blacky nun auch wenig Zeit und kann sich nicht (mehr) in alle rechtlichen Winkelzüge oder Details seines eigenen Falls einlesen und entsprechend antworten. Zu viel Zeit und Kraft hat Blacky schon geopfert, so langsam geht es ans „Eingemachte“.

Die Familie sagt „zahlen“ …

Auch Dritte raten Blacky, auf jeden Fall jetzt zu zahlen, um den Eintrag zu vermeiden und dann hinterher das Geld mittels „Folgenbeseitigungsklage“ wieder zu erlangen.

Blacky traut dem Braten aber nicht … wenn er jetzt zahlte, wer garantiert, dass er das Geld jemals wiedersieht?

Also, zu zahlen möchte der fiktive Blacky vermeiden, da er erstens schon zehn Jahre nicht gezahlt hat (da es ja rechtswidrig ist) und zweitens weil er glaubt, dass was auch immer gezahlt wurde, nie wieder zurück zu bekommen ist.

Er erinnert sich an ein Zitat aus „dem Forum“:

„Stell Dir vor, Du bist alleine im Wald und isst eine Wurst. Plötzlich kommt ein sehr hungrig aussehender Hund auf Dich zugeschossen. Du wirfst ihm die Wurst zu und sagst: "Die kriegst Du aber nur unter Vorbehalt, die bringst Du mir nächste Woche wieder, verstanden?“

Abgesehen davon, würde bei einem „Vollstreckungserfolg“ der NDR dem fiktiven Blacky gleich die nächsten Forderungen stellen, nach dem Motto „kleiner Finger, ganze Hand“?

Falls der fiktive Blacky zahlen sollte, macht es Sinn, nicht an die vollstreckende Behörde bzw. den Gerichtsvollzieher und auch nicht an den Beitragsservice, sondern an das gemeinsame Bankkonto aller Landesrundfunkanstalten zu zahlen? Was ändert sich da an den Rechtsfolgen?

Wer garantiert aber andererseits, dass mittels der „Folgenbeseitigungsklage“ die Eintragung ins Schuldnerregister wieder rückgängig gemacht wird, wer garantiert einen sauberen Schufa-Eintrag?

Es muß aber doch einen Musterbrief-Ausweg geben? Oder?

Vorbei sind Gerichtsverfahren vor dem VG, Demos in Berlin, Anwälte und Professoren auf seinem LKW, mutige Reden …

Was soll Blacky nur tun, um sich, seine Familie und seine Angestellten zu schützen?

Kraft sich in den eigenen Fall und rechtliche Feinheiten detailliert einzuarbeiten hat Blacky einfach nicht mehr …

Was soll der fiktive Blacky tun?

Mit liebem Gruße – ein Freund des fiktiven Blacky. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2023, 04:37 von Markus KA«
Zahlt nicht, sondern lest die Streitschrift von Dr. Frank Hennecke! Der Rundfunkbeitrag ist unerträglich!

a
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  • Nicht zahlen, sondern widersprechen und ignorieren
Liebe Mitstreiter,

der fiktive Blacky hat erstmal Galgenfrist ("einstweilig"), bis über seinen Widerspruch gegen die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis wegen "Nichtabgabe der Vermögensauskunft" entschieden wird.

Hierzu auch eine Frage: Der fiktive Blacky hat nun Erinnerung und Widerspruch fristgerecht eingelegt. Kann er jetzt selbst oder durch einen Anwalt noch beliebig "nachlegen" solange noch keine Entscheidungen ergangen sind?

Mit liebem Gruße, ein Freund des fiktiven Blacky


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2023, 04:26 von Markus KA«
Zahlt nicht, sondern lest die Streitschrift von Dr. Frank Hennecke! Der Rundfunkbeitrag ist unerträglich!

  • Beiträge: 3.234
Wenn vollstreckt werden soll, ist die Forderung normalerweise unanfechtbar, also alle Fristen sind verstrichen, um noch Widerspruch und Klage zu erheben. Alle Rechtsmittel sind ausgeschöpft.

Diese Fristen könnten aber weiterlaufen, wenn
- die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, oder
- neue Festsetzungsbescheide erlassen werden
Wenn es offene Festsetzungsbescheide gibt, gegen die noch ein Widerspruch möglich ist, kann gegen den folgenden Widerspruchsbescheid geklagt werden.
Ansonsten verschwinden die Schulden nicht, auch wenn der GV Aufschub gewährt. Nur durch Klagen gegen einen Widerspruchsbescheid lässt sich erreichen, dass die Schulden verschwinden oder in die Zukunft gelegt werden, bis das System kollabiert.
Also, letzte Möglichkeit: gegen neue Festsetzungsbescheide Widerspruch einlegen. Oder nach Formfehlern suchen, damit Zeit gewonnen wird, bis ein neuer Festsetzungsbescheid kommt. Mögliche Formfehler:
- BS ist keine Behörde.
- Unternehmen wie der NDR dürfen keine Verwaltungsvollstreckung durchführen.

Es gibt weitere Möglichkeiten.


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Guten TagX,

rein fiktiv habe ick da mal ein paar Fragen:

In dem fiktiven Wisch, Lappen, Brotpapier im Eingangsbeitrag steht in einer Zeile Gläubiger Norddeutscher Rundfunk vertreten durch den ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice. War denn eine Vollmacht des BeitraXservice in der "Vollstreckungsakte"?

Fiktiver MusterteXt:

Zitat
Ich mache geltend, dass eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung des ARD, ZDF, Beitragsservice nicht vorliegt. Gem. § 30 Abs. 6 Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDRStVtr.) vertritt der Intendant die Anstalt als gesetzlicher Vertreter gerichtlich und außergerichtlich. Die Satzung regelt die Vertretungsbefugnis, insbesondere bestimmt sie die Fälle, in denen der Intendant zur Vertretung der Mitzeichnung des Stellvertreters oder der Stellvertreterin oder eines Direktors oder einer Direktorin bedarf. Die weiteren Regelungen zur Erteilung von Vollmachten und Untervollmachten finden sich in Art. 28 Zeichnungsrecht der Satzung des Norddeutschen Rundfunks in der Fassung vom 18. Juni 2021, zuletzt geändert am 12. Mai 2023.

Lag denn ein Vollstreckungsersuchen vor und wie wurde dieses übermittelt?

Fiktiver MusterteXt:

Zitat
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass elektronisch übermittelte "Amtshilfeersuchen" mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sind.

VG Schwerin Urteil vom 07.02.2018, Az. 6 A 3831/16 SN
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Schwerin&Datum=07.02.2018&Aktenzeichen=6%20A%203831%2F16

Zitat
26
... Angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Folgen einer Eintragung für den Schuldner, die durch online-gestützte Einsichtsmöglichkeiten nach § 882f ZPO, §§ 5, 6 der Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV) verstärkt werden, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung von besonderer Bedeutung (vgl. auch VG Köln, Beschl. v. 27.03.2015 – 14 L 2004/14 –, juris Rn. 31; Baldauf, Anm. zu FG Köln, Beschl. v. 15.07.2014 – 15 V 778/14 –, juris, EFG 2014, 1848-1851).

27
Davon ausgehend ist selbst dann, wenn der Vollstreckungsbehörde auch bei der Ausübung ihrer Befugnisse aus § 284 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 AO grundsätzlich ein sog. intendiertes Ermessen zusteht, von einem Ermessensfehler auszugehen, weil hier zumindest im Hinblick auf die Höhe der zu vollstreckenden Forderung ein außergewöhnlicher Umstand bekannt war, den der Beklagte vor Erlass einer Eintragungsanordnung in eine Ermessensentscheidung hätte einbeziehen müssen. Da selbst der zu vollstreckende Gesamtbetrag in Höhe von 435,08 Euro noch einen vergleichsweise geringen Betrag darstellt, hätte der Beklagte angesichts der weitreichenden Folgen einer Eintragung in das Schuldnerverzeichnis insoweit Ermessenserwägungen anstellen und dies auch manifestieren müssen (vgl. auch Koenig, AO, 3. Aufl., § 284 Rn. 5 zu der Erwägung, bis zu einer Wertgrenze von 600,-- Euro grundsätzlich von einer Eintragungsanordnung abzusehen; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, 150. Lfg. 10.2017, § 284 AO Rn. 6 schon zur Einholung einer Auskunft über die Vermögensverhältnisse).

Steht im Vollstreckungsersuchen des "NDR" (wird gewöhnlich vollautomatisch vom Zentralen Beitragsservice abgewickelt) nicht drin, dass gem. § 281 a LVwG eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis zu erfolgen hat, ist der Drops gelutscht! Die Pflicht zur Zahlung dieses ... piep ... piep ... piep ... zensiert RundfunkbeitraX gilt lebenslang! Es kann schon nicht im Interesse der NDRangheta sein, dass der "Schutzgelderpresste" in die Pleite getrieben wird! Dazu kommt noch, dass die verwendeten personenbezogenen Daten gem. § 11 Abs. 7 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) einer strengen Zweckbindung unterliegen. Daher ist schon fraglich, woraus sich die rechtliche Befugnis ableitet, die nach dem RBStV erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen der Verwaltungsvollstreckungsverfahren ins Schuldernverzeichnis einzutragen, damit Dritte z.B. die Schufa Zugriff darauf erhalten. Vor dem Hintergrund des EuGH Schufa-Urteils sollte die NDRangheta im Moment auch äußerst zurückhaltend mit Eintragungen ins Schuldnerverzeichnis sein. Vorausgesetzt die wollte das auch!
Die Abgabe der Vermögensaufkunft im Verwaltungsvollstreckungsverfahren dient nämlich der Gewinnung von Informationen beim Betroffenen und ist u.a. Vorausetzung für eine Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (§ 93 Abs. 8 Satz 2 Nr. 2 AO).

Abgabenordnung (AO) § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__93.html

Ist jetzt eine Informationsgewinnung erfolglos, was in Anbetracht der Abfragemöglichkeiten der NDRangheta ausgeschlossen werden kann, dürfte wohl feststehen, dass niX zu holen ist!
Damit dürften dann zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine Befreiung von der UnfuXbeitraXpflicht vorliegen!
Diese "Anordung Eintragung in Schuldnerverzeichnis" hat der Oberpate der NDRangheta auch höchstpersönlich selbst in seinem VolXstreckungsersuchen zu treffen. Der Vertreterpate hat diese "Anordnung" ebenfalls zu unterzeichnen.
Allerdings behauptet ich mal, dass die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis nicht dem Zweck des Rundfunkbeitragseinzuges (Zweckbindung § 11 Abs. 7 Satz 1 RBStV) dient und damit rechtswidrig ist.

Und an die VolXstreckungsbehörden: habt ihr noch alle ... piep ... piep ... piep ... zensiert!?!
Nach dem rbb-etc.-Skandal habt ihr doch gesehen, wie sich diese Mafia die Taschen vollstopft! Prüft gefälligst diese vollautomatischen VolXstreckungsersuchen richtig durch und schaut gefälligst rauf, was die ersuchende "Behörde" tatsächlich will! Diese Dinger sind auch allesamt wegen Verstoßes gegen Art. 22 Abs. 1 DSGVO rechtswidrig! Watt meint ihr denn warum die Unterschrift fehlt!?! Weil es rechtlich möglich ist die wegzulassen oder weil der IBM-Mainframe nicht unterschreiben kann und die Dinger zehntausendfach vollautomatisch abgewickelt!?! Ihr solltet mal darauf bestehen, dass der, die, das Intendant_in unterschreibt!!!!

Und wie war dein Tag mein Pate?
Hör bloß uff, meine Hand ... jeht gar nich ...
Wieder nen Schuldner vermöbelt?
Nee, 13456 Vollstreckungsersuchen unterschrieben!

Ihr könnt auch in Ruhe mal darüber nachdenken, warum es nach einem Jahrzehnt "bundesweiter Meldedatenabgleiche" keine § 12 RBStV Bußgeldverfahren gibt!
§ 11 Abs. 5 RBStV, § 12 RBStV i.V.m § 98a StPO!
https://dejure.org/gesetze/StPO/98a.html

... liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, daß eine "Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung" nämlich des Nix GEZahlt des UnfuXbeitraX ...

Richter: Betroffener! Ich verurteile Sie wegen "Schwarzwohnens" und niX GEZahlt zu tausend Euronen Bußgeld. Zu zahlen an die Staatskasse!
NDRangheta Pate: watt wir kriegen die Kohle nich? Wie blöd iss das denn? Verdammt! Ick muss den Audi A 8 mit allen eXtras abbestellen! Rehrücken und Champus sind auch erstmal gestrichen! Mein Leben iss die Hölle!

Rasterfahnder! Rasterfahnder! Rasterfahnder!
NSA-BeitraXservice!
NDRangheta! RBBangheta! SWRangheta! ...
ARD-Cosa-Nostra!
EuGH-Schufa-Urteil! Art. 22 Abs. 1 DSGVO! Ätsch!

 :P

@allrad richte, rein fiktiv natürlich, fiktivem Blacky aus: U never walk alone!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2023, 00:29 von Bürger«

  • Beiträge: 7.292
Und an die VolXstreckungsbehörden: habt ihr noch alle ... piep ... piep ... piep ... zensiert!?!
Nach dem rbb-etc.-Skandal habt ihr doch gesehen, wie sich diese Mafia die Taschen vollstopft! Prüft gefälligst diese vollautomatischen VolXstreckungsersuchen richtig durch und schaut gefälligst rauf, was die ersuchende "Behörde" tatsächlich will! Diese Dinger sind auch allesamt wegen Verstoßes gegen Art. 22 Abs. 1 DSGVO rechtswidrig! Watt meint ihr denn warum die Unterschrift fehlt!?! Weil es rechtlich möglich ist die wegzulassen oder weil der IBM-Mainframe nicht unterschreiben kann und die Dinger zehntausendfach vollautomatisch abgewickelt!?! Ihr solltet mal darauf bestehen, dass der, die, das Intendant_in unterschreibt!!!!

Querverweis:
BFH VII B 151/85 - Ersuchte Vollstreckungsbehörde ist in (Mit)Haftung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36707.0

Und, übrigens, man kann nie oft genug daran erinnern:
BFH I B 66/15 - Unionsrechtswidrige Norm entfaltet keine Bindungswirkung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34862.0

BGH 1 StR 32/13 - Verarbeitung pers.bez. Daten ohne Rechtsgrundlage ist Straftat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35765.0




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Nachtrag:
Fiktiver MusterteXt:
Zitat
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass elektronisch übermittelte "Amtshilfeersuchen" mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sind.

Querverweis:
EuGH C-362/21 - Begriff ‚Qualifizierte elektronische Signatur‘
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37622.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2023, 15:27 von Bürger«
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  • Beiträge: 883
Die Auswirkungen von einer Eintragung ins Schuldnerverzeichnis sind grob*** gesagt: Bei manchen*** Banken ist es für 3 Jahre nicht mehr möglich ein Konto zu eröffnen oder einen Kredit zu bekommen.

Wichtiger wäre sich auf den Fall einer Zwangsvollstreckung vorzubereiten. Dazu könnte man vorher ein Konto eröffnen, bei dem jede Transaktion von zwei Kontoinhabern (z.B. Ehepaar) einzeln freigegeben werden muss. Den Kontostand könnte man bei der Vermögensauskunft angeben und sagen, dass es ein gemeinsames Konto ist (und lässt unerwähnt, dass beide das Geld freigeben müssen). Von solch einem Konto kann meines Wissens nicht trivial/standardmäßig gepfändet werden.

***Edit "Markus KA":
Bitte um sensiblen Umgang mit zu ungenauen oder vagen Angaben.
Idealerweise sollten Angaben immer mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.
Wenn es einige Banken geben sollte, bei denen man kein Konto eröffnen kann, dann gibt es wohl auch Banken, bei denen man trotz Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ein Konto eröffnen kann.
Dem Leser sollte immer ein höchstes Maß an Information geboten werden.

Ob Banken noch ein Konto oder ein Kredit, auf Grund einer automatischen Info zur Eintragung im Schuldnerverzeichnis, verweigern durfen, kann auch in Frage gestellt werden, hierzu auch:

EuGH C-634/21 - DSGVO - Automat. Daten-Verarbeitung ist verboten, wenn bindend
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37605.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2024, 15:42 von Markus KA«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

a
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Hej liebe Mitstreiter,

vielen Dank (!!!) für die vielen und sehr substantiellen Antworten, die der fiktive Blacky jetzt erstmal "verarbeiten" muß. Blacky bleibt sicher nicht sehr viel Zeit nach Weihnachten, wenn die Mühlen der Justiz wieder zu mahlen beginnen.

Er wollte sich in dieser stressigen Zeit nur melden - nichts bleibt ungelesen und unverarbeitet.

LG! Übermittelt von einem Freund des fiktiven Blacky.


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  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wenn in einem fiktiven Fall von einer Person A angenommen wird, dass nach dem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis die Bank die Kreditkarte sperrt, zurückfordert, den Dispokredit sperrt oder keine Kredite mehr am Person A vergibt, auf Grund einer vollständig automatisierten Datenabfrage z.B. durch die SCHUFA oder INFOSCORE, dann könnte hier ein Verstoß gegen Art. 22 Abs. 1 DSGVO vorliegen.

Dies könnte für übrigens alle Konsequenzen einer Datenabfrage gelten, wie z.B. Person A bekommt keine Wohnung wegen "SCHUFA-Auskunft" oder die Deutsche Bahn kündigt das Deutschlandticket wegen "INFOSCORE-Auskunft" etc.

Hierzu auch:

Schufa vor dem Aus: Geht es der Auskunftei jetzt an den Kragen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36955.0

EuGH C-634/21 - DSGVO - Automat. Daten-Verarbeitung ist verboten, wenn bindend
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37605.0

Evtl. das aktuelle EuGH-Urteil ausdrucken und der Bank vorlegen, dies könnte auch nachträglich oder rückwirkend seine Wirkung entfallten.
Sollten sich zu diesem fiktiven Fall neue Erkenntnisse ergeben, was die Forumsmitglieder bestimmt interessieren könnte, dann bitte einen neuen Thread starten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2024, 16:20 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.292
EuGH C-634/21 - DSGVO - Automat. Daten-Verarbeitung ist verboten, wenn bindend
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37605.0

Evtl. das aktuelle EuGH-Urteil ausdrucken und der Bank vorlegen, dies könnte auch nachträglich oder rückwirkend seine Wirkung entfallten.
Alle EuGH-Entscheidungen haben Rückwirkung bis zum Tage des In-Kraft-Tretens der vom EuGH ausgelegten Unionsregel.

EuGH 61-79 - Entscheidungen des Gerichtshofes haben Rückwirkung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36244.0


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