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Autor Thema: "Beitragsblocker" [Mod.: in Prüfung befindlich/ Ermahnung zur Vorsicht!]  (Gelesen 6064 mal)

D
  • Beiträge: 2
Hat schon jemand was von "Beitragsblocker" gehört oder hat sich da sogar angemeldet?
Scheint recht neu zu sein, im Newsletter wird auch dieses Forum erwähnt.

Vielleicht kann sich das mal jemand anschauen: keinrundfunkbeitragmehr***

Ich bin gespannt auf eure Meinungen.


***Edit "Bürger": Scrollt man auf der Seite weiter nach unten, steht dort, dass "Gerichtsvollzieher keine Beamten mehr" seien und "keine hoheitlichen Aufgaben mehr wahrnehmen" dürften.
Dass dies so nicht stimmt, ist im Forum bereits behandelt u.a. unter
Sind Gerichtsvollzieher seit 2012 private Selbstständige ohne Befugnis oder stimmt das so nicht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17486.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17486.msg114890.html#msg114890
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17486.msg123513.html#msg123513
Gerichtsvollzieher Geschäftsanweisung (GVGA) - Links und Fragen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14104.0
Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31955.0
Ungeachtet dessen erfolgt nach bisheriger Kenntnis in den wenigstens Bundesländern die Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher (u.a. Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg?), in den meisten Bundesländern jedoch wohl durch Vollziehungsbeamte(!) der örtlichen Stadtkassen.
Aus all diesen Gründen wird dieser Thread zunächst geschlossen und mglw. bei Gelegenheit gelöscht, um keine Irrläufer zu fabrizieren :angel:
Andere Aspekte auf der Seite wie u.a. der "Folgenbeseitigungsanspruch"/ "Folgenbeseitigungsklage" wären ggf. noch zu prüfen.
Jedoch scheint der Betreiber kein ganz unbeschriebenes Blatt bzgl. fragwürdiger Geschäftsmethoden zu sein.
Eine diesbezügliche Recherche kann und sollte jeder für sich eigenverantwortlich vornehmen.
Insofern verbleibt es zunächst bei einer eindringlichen Ermahnung zur Vorsicht.

Weitere Moderation/ Löschung bleibt vorbehalten. Bitte etwas Geduld.


Edit "Bürger" 03.12.2023 - zu einer seit etwa Mitte Oktober 2023 kursierenden "Presseinformation" von "Beitragsblocker" zu einem vermeintlichen "Erfolg" vor dem LG München:
Der "Sieg" schien bereits nach erstem Überfliegen der "Presseinformation" von "Beitragsblocker" hauptsächlich darin zu bestehen, dass der BR (bzw. BS?) "aufgrund des laufenden Klageverfahrens auf die weitere Vollstreckung ausdrücklich verzichtet" hatte, die Maschine in Köln aber wohl die Vollstreckung ausgelöst hatte bzw. der BR (bzw. BS?) nach dem (mglw. ggü. dem Gerichtsvollzieher vorgebrachten) Einwand des laufenden Klage-Verfahrens das Vollstreckungsersuchen zurückgezogen hatte - in beiden Szenarien also wohl die Maßnahmen nicht gerechtfertigt waren.
Wie bereits anfänglich vermutet, hat sich zwischenzeitlich bestätigt, dass die in der "Presseinformation" von "Beitragsblocker" erwähnte Stattgabe der (zulässigen) sofortigen Beschwerde gg. die Ablehnung des (zulässigen) Widerspruchs gg. die Eintragungsanordnung einzig mit der Rücknahme des Vollstreckungsersuchens bzw. mit nicht erfüllten Form-Anforderungen bzgl. der (elektronischen) Signatur begründet wurde - und also nicht mit irgendwelchen Nicht-/Befugnissen des Gerichtsvollziehers oder anderen Argumentationen von "Beitragsblocker".
Der wesentliche Teil der "Presseinformation" bzgl. den Argumentationen von "Beitragsblocker" geht völlig am Thema des konkreten "Erfolgs" vorbei und ist daher nach diesseitiger Überzeugung irreführend.
Weitere Moderation/ Löschung bleibt vorbehalten. Bitte etwas Geduld.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2023, 03:14 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In einem fiktiven Fall könnte eine Organisation in Ihren Leitlinien zur Vorgehensweise empfohlen haben, vor einer Vollstreckung den Rundfunkbeitrag als "Zahlung unter Protest" an die Landesrundfunkanstalt zu überweisen. Im Späteren soll der überwiesene Betrag mit Hilfe von Rechtsmitteln zurückgeholt werden.

In wie weit diese Strategie erfolgreich sein könnte, kann nach den bisherigen Erfahrungen der Forumsmitglieder fragwürdig sein.

Hierzu auch:
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4058.0
Unsicherheit Zahlung unter Vorbehalt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12784.0


Edit "Bürger": Siehe im Weiteren u.a. auch unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10492.0
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
(Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56596.html#msg56596
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56597.html#msg56597


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Oktober 2023, 14:34 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

V
  • Beiträge: 63
Ich bin auf dieses Video und die Website von Markus Bönig aufmerksam geworden, der gegen Gebühr Musterbriefe zur Verfügung stellt, die angeblich die "Lösung" im Vorgehen gegen den Rundfunkbeitrag oder gegen dessen Vollstreckung darstellen. Hat hier jemand Erfahrungen damit oder eine Meinung dazu?

HKCM, 26.11.2023 (Video, ~30min)
Nie wieder GEZ Zwangsgebühren zahlen? Dieser Mann kennt eine Lösung!
https://www.youtube.com/watch?v=_yAxJ2od9_M


Edit "Bürger":
Bitte immer erst selbst überlegen, ob derartige "Heilsversprechen" wirklich realistisch sind.
Dann bitte immer auch erst mal recherchieren, wer dahintersteckt.
Das hätte u.a. zu hiesigem Thread geführt:
"Beitragsblocker" [Mod.: in Prüfung befindlich/ Ermahnung zur Vorsicht!]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37322.0
Im Übrigen bitte auch immer generell die Regeln zur Verlinkung beachten, d.h. insbesondere immer auch Quelle, Titel, Datum und bei Audio/Video auch Länge anzugeben. Es gibt im Forum zahlreiche Beispiele dafür.
Aus oben bzw. im o.g. Link angegebenen Gründen/ Bedenken muss dieser Beitrag/ Thread moderiert und zu diesem Zweck zunächst erst mal geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2023, 02:42 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.247
[..] Hat hier jemand Erfahrungen damit oder eine Meinung dazu?

Meinung: Man könnte "Beitragsblocker" bzw. den Geschäftsführer Markus Bönig und die "Rechtsanwältin" Karolin Ahrens als "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" bezeichnen.
Da wird rechtlicher Nonsens in "Schreiben" zu 55 € angeboten.

Es wird ein Beschluss als "Sieg" des "Beitragsblockers" hochjubiliert obwohl "Beitragsblocker" bzw. deren "Argumente" daran überhaupt keinen Anteil haben.

Hier zum wahren Grund; der trifft auch auf den Beschluss zu, den "Beitragsblocker" als "Sieg" feiert.
"Nepper, Schlepper, Bauernfänger": das ist "Beitragsblocker" tatsächlich!

Landgericht München I Aktenzeichen 16 T 11446/23 vom 27.09.2023

Zitat
Antwort der Pressestelle
Von: Fricke, Anne-Kristin, Dr. <Anne-Kristin.Fricke@lg-m1.bayern.de>
Gesendet: Mittwoch, 25. Oktober 2023 15:12
An: Kallert, Cornelia <Cornelia.Kallert@lg-m1.bayern.de> und weitere

Sehr geehrter Herr xxx,
aufgrund Ihrer Anfrage darf ich auf Folgendes hinweisen:
Nach der Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr stellte der Bayerische Rundfunk bzw. der ARD ZDF Beitragsservice einige Vollstreckungsaufträge, welche nach Auffassung der Beschwerdekammer am Landgericht München I nicht der notwendigen Form genügten. Dieser Fehler betraf die elektronische Signatur des Auftrags. Nach Hinweisen des Gerichts bei einschlägigen Beschwerden wurden regelmäßig die Vollstreckungsaufträge zurückgenommen. In mindestens einem Fall wurde eine sogenannte Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis aufgehoben (16 T 11446/23 vom 27.09.2023). Mittlerweile werden Vollstreckungsaufträge bereits auch mit ausreichender Signatur eingereicht (16 T 7469/23). Wichtig ist zu bemerken, dass es auch beim zurückgenommenen Vollstreckungsauftrag oder bei der Aufhebung einer Eintragungsanordnung oder einer Vollstreckungsmaßnahme jederzeit möglich ist, neuen, formgerechten Auftrag zu stellen. Der bei den Verfahren durch das Gericht erkannte Fehler betrifft nicht den aus dem Titel folgenden Anspruch auf Zahlung der Forderung.
Insoweit ist es hier vielleicht etwas mit Vorsicht zu betrachten von einem „Sieg“ zu sprechen, da der Vollstreckungsbescheid zwar zurückgenommen wurde, die Vollstreckung mit einem nachträglichen, neuen Vollstreckungsbescheid hier möglich wäre.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Fricke

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: PRESSESTELLE, LG München I <PRESSESTELLE@lg-m1.bayern.de>
Gesendet: Mittwoch, 25. Oktober 2023 14:45
An: Fricke, Anne-Kristin, Dr. <Anne-Kristin.Fricke@lg-m1.bayern.de>
Cc: Kallert, Cornelia <Cornelia.Kallert@lg-m1.bayern.de>
Betreff: WG: Beschluß in der Öffentlichkeit zu Beitragsservice AZ *** *** ***
[..]

Quelle: aus einer privaten facebook-Gruppe

Cornelia Kallert und Anne-Kristin Fricke sind Pressesprecherinnen des Landgerichtes München I - hier nachzulesen:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/ansprechpartner.php

Fazit: die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis wurde aufgehoben, da das elektronisch übermittelte Vollstreckungsersuchens einen Fehler hatte: fehlende/fehlerhafte elektronische Signatur.
Die Rücknahme des Vollstreckungsersuchens durch den Bayrischen Rundfunk löste somit auch die Löschung der Eintragung ins Schuldnerverzeichnis aus.
Also NICHT, weil "Gerichtsvollzieher keine Beamten mehr seien"; schon gar NICHT, weil mit "Beitragsblocker-Argumenten" ein Blumentopf zu gewinnen war/ist.

Fazit zu "Beitragsblocker": "Nepper, Schlepper, Bauernfänger"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2023, 03:08 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 2.247
ab ca. Minute 5:30min unter
Paul Brandenburg, 15.08.2023 (Video ~1:20h)
#50 - Karolin Ahrens: Zwangsgebühren - Wie stoppen wir die Staatssender?
https://www.youtube.com/watch?v=p7-Cj4r6L0Y
> Die nette "Rechtsanwältin" Karolin Ahrens sagst SELBST in diesem Interview, dass es eine "Geschäftsidee" - ein "Geschäftsmodell" - ist!

ab ca. Minute 9:30min unter
Paul Brandenburg, 15.08.2023 (Video ~1:20h)
#50 - Karolin Ahrens: Zwangsgebühren - Wie stoppen wir die Staatssender?
https://www.youtube.com/watch?v=p7-Cj4r6L0Y
> zum Wissensstand der "Rechtsanwältin" Karolin Ahrens zum Thema "Rundfunk":
Zitat von: Paul Brandenburg, 15.08.2023 (Video ~1:20h), #50 - Karolin Ahrens: Zwangsgebühren - Wie stoppen wir die Staatssender?
Rundfunk: es ist ja Ländergesetzgebung - schon immer gewesen. Also die Länder sind dafür zuständig. Schon immer so gewesen. Hatte ich noch mal nachgeguckt. Der Bund hat eigentlich - im Grunde genommen - da keine Gesetzgebungskompetenz. Trotzdem ist es so konstruiert, dass man ja diesen Bundesvertrag hat, äh, die Länder stimmen dann zu, dann gehts durch die Länderparlamente und dann hat man dieses Landesgesetz. Der Rundfunkstaatsvertrag, genau. Die stimmen einfach nur zu - identisch. Es ist ja identisch - wortidentisch. Und dann gibt es ja so eine Erklärung des Bundesverfassungsgerichts - die hab ich jetzt hier liegen falls es da noch jemand im Detail interessiert - warum das so gemacht wird. Nur es ist meiner Meinung nach schon schwierig weil Ländersache ist eben Ländersache - das hat ja seinen Sinn und wenn jetzt die Länder einem Bundesregelung zustimmen, dann kann da ja nur ein Staatsvertrag sein also Bundesstaatsvertrag und aus Verträgen kommt man eigentlich raus also da hätten dann die Bürger gute Möglichkeit na wenns ein öffentlich rechtlicher Vertrag ist laut Verwaltungsverfahrens Skills gesetz dann kommt man da eigentlich raus. Also die Ermächtigungsgrundlage ist schon auf wackeligen Beinen meiner Meinung nach - ne.

Darf sich jeder selbst seine Meinung dazu bilden.  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2023, 02:49 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hat hier jemand Erfahrungen damit oder eine Meinung dazu?

Es kann darauf hingewiesen werden, dass bisher lediglich Meinungen im Forum veröffentlicht werden und keine Erfahrungsberichte über die Anwendung mit Beitragsblocker.  Die Erfahrung hat aber auch gezeigt, dass es mit rechtlichen Mitteln durchaus möglich ist, Forderungen der Landesrundfunkanstalt zu blockieren. In gewissen Fällen kann mit rechtlichen Mitteln sogar eine mögliche Beitragsbefreiung durchgesetzt werden. Über all diese Möglichkeiten wurde bereits ausgiebig im Forum berichtet und diskutiert. Allerdings bedarf es ein juristisches Grundverständnis, Arbeit und Zeit, um die entsprechenden Rechtsmittel einsetzen zu können. Dieses Grundverständnis hat man im Allgemeinen verständlicherweise nicht. Hier besteht dann die Möglichkeit sich einzulesen oder einen Rechtsanwalt zu befragen. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Geschäftsmodell. Die juristische Hilfe durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt kann für einen Laien eine Unterstützung sein.

Über juristische Erfolge und Misserfolge wurde bereits vielfach im Forum diskutiert. Viele Forumsmitglieder haben bereits Erfahrungen gesammelt und wissen um den langen Atem, den man hierbei haben muss.

Jede Person hat die Möglichkeit seinen eigenen GEZ-BOYKOTT zu gehen, Erfahrungen zu sammeln und Möglichkeiten zu testen.


Edit "Bürger": Die letzten Beiträge wurden in den hier bereits bestehenden Thread verschoben, tlw. angepasst und der Einstiegsbeitrag um folgende Anmerkungen ergänzt:...
Edit "Bürger" 03.12.2023 - zu einer seit etwa Mitte Oktober 2023 kursierenden "Presseinformation" von "Beitragsblocker" zu einem vermeintlichen "Erfolg" vor dem LG München:
Der "Sieg" schien bereits nach erstem Überfliegen der "Presseinformation" von "Beitragsblocker" hauptsächlich darin zu bestehen, dass der BR (bzw. BS?) "aufgrund des laufenden Klageverfahrens auf die weitere Vollstreckung ausdrücklich verzichtet" hatte, die Maschine in Köln aber wohl die Vollstreckung ausgelöst hatte bzw. der BR (bzw. BS?) nach dem (mglw. ggü. dem Gerichtsvollzieher vorgebrachten) Einwand des laufenden Klage-Verfahrens das Vollstreckungsersuchen zurückgezogen hatte - in beiden Szenarien also wohl die Maßnahmen nicht gerechtfertigt waren.
Wie bereits anfänglich vermutet, hat sich zwischenzeitlich bestätigt, dass die in der "Presseinformation" von "Beitragsblocker" erwähnte Stattgabe der (zulässigen) sofortigen Beschwerde gg. die Ablehnung des (zulässigen) Widerspruchs gg. die Eintragungsanordnung einzig mit der Rücknahme des Vollstreckungsersuchens bzw. mit nicht erfüllten Form-Anforderungen bzgl. der (elektronischen) Signatur begründet wurde - und also nicht mit irgendwelchen Nicht-/Befugnissen des Gerichtsvollziehers oder anderen Argumentationen von "Beitragsblocker".
Der wesentliche Teil der "Presseinformation" bzgl. den Argumentationen von "Beitragsblocker" geht völlig am Thema des konkreten "Erfolgs" vorbei und ist daher nach diesseitiger Überzeugung irreführend.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2023, 03:16 von Bürger«
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  • Beiträge: 2.247
Anwalt Christian Solmecke zu den "Argumenten" usw. des „Beitragsblockers“

NIE WIEDER RUNDFUNKBEITRAG? Was kann der „Beitragsblocker“? | Anwalt Christian Solmecke
Anwalt Christian Solmecke über „Beitragsblocker“ (Video ~31:41 min)
veröffentlicht am: 15.03.2024
https://www.youtube.com/watch?v=n990ZXrCv0U


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  • Beiträge: 2.247
Hier noch die im Video auch angesprochene Pressemitteilung Landgericht München I zum vorgeblichen "Sieg" des Beitragblockers - er habe "Urteil gewonnen"

Zitat
Pressemitteilung 01 vom 05.02.2024
Rundfunkbeiträge

Das Landgericht München I hat im Jahr 2023 Beschwerden von Schuldnern zur Entscheidung in 2. Instanz vorgelegt erhalten, die Rundfunkgebühren nicht gezahlt haben und gegen die deshalb eine Landesrundfunkanstalt die Zwangsvollstreckung betrieb. Im Verfahren Az. 16 T 11446/23 hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 27.09.2023. eine sogenannte Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis, die auf einen später zurückgenommenen Vollstreckungsauftrag gestützt war, aufgehoben.

Im Hinblick auf missverständliche oder irreführende Berichterstattungen zu dieser und parallel gelagerten Entscheidungen etwa in sozialen Medien betont das Landgericht München I:

In diesen Verfahren ist alleine bei der von Amts wegen durchzuführenden Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen aufgefallen, dass die damals neue elektronische Signatur des Vollstreckungsauftrags durch die Landesrundfunkanstalt fehlerhaft war. Der inhaltlichen Argumentation der damaligen Beschwerden ist das Gericht hingegen nicht gefolgt. Die Hinweise des Gerichts, die damit verbundene Rücknahme der betroffenen Vollstreckungsaufträge durch die Landesrundfunkanstalt und die Aufhebung der Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis beruhen mithin in den betreffenden Verfahren allein auf diesem Formalfehler.

Die in den Verfahren zurückgenommenen Vollstreckungsaufträge können jederzeit formgerecht neu gestellt werden. Der bei den Verfahren durch das Gericht jeweils erkannte formelle Fehler betrifft nicht den grundsätzlichen Anspruch auf Zahlung des Rundfunkbeitrages.

Mittlerweile werden Vollstreckungsaufträge der Rundfunkanstalt bereits auch mit ausreichender Signatur eingereicht. Das Landgericht München I hat mehrfach entschieden, dass die gegen diese formgerecht gestellten Vollstreckungsaufträge erhobenen sofortigen Beschwerden nicht erfolgreich sind (z.B. Az. 16 T 7469/23).

Zum Hintergrund:

1.     Unabhängig vom Inhalt des Vortrags der Beschwerde muss das Beschwerdegericht in einer Zwangsvollstreckungssache immer prüfen, ob die sogenannten „allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen“ erfüllt sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört zum Beispiel ein formgerechter Antrag. Seit dem Jahr 2023 muss dieser Antrag durch Behörden oder etwa die Landesrundfunkanstalten in elektronischer Form mit einer Signatur versehen eingereicht werden. Fehlt es an einer gültigen Signatur, muss die Vollstreckungsmaßnahme aufgehoben werden.

2.     Zur Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis: Ein Gerichtsvollzieher kann entscheiden, dass ein Schuldner, der bspw. zu einem Termin beim Gerichtsvollzieher zur Darlegung seiner Vermögensverhältnisse unentschuldigt nicht erscheint, in ein dafür vorgesehenes Register eingetragen wird. Die entsprechende Anordnung wird als Eintragungsanordnung bezeichnet.

Verfasserin der Pressemitteilung:
Vorsitzende Richterin am Landgericht München I  Cornelia Kallert – Pressesprecherin -
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2024/1.php


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  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
HKCM, 25.05.2024 (Video ~17min)
Nie wieder GEZ Gebühr?! Rechtsanwältin Karolin Ahrens klärt auf!
https://www.youtube.com/watch?v=8_6M1QeL-uY
Zitat
In diesem Video spricht Philip Hopf mit Frau Ahrens über die GEZ Steuern.
Nie wieder GEZ Gebühr?! Rechtsanwältin Karolin Ahrens klärt auf!


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