[..] Hat hier jemand Erfahrungen damit oder eine Meinung dazu?
Meinung: Man könnte "Beitragsblocker" bzw. den Geschäftsführer Markus Bönig und die "Rechtsanwältin" Karolin Ahrens als "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" bezeichnen.
Da wird rechtlicher Nonsens in "Schreiben" zu 55 € angeboten.
Es wird ein Beschluss als "Sieg" des "Beitragsblockers" hochjubiliert obwohl "Beitragsblocker" bzw. deren "Argumente" daran überhaupt keinen Anteil haben.
Hier zum wahren Grund; der trifft auch auf den Beschluss zu, den "Beitragsblocker" als "Sieg" feiert.
"Nepper, Schlepper, Bauernfänger": das ist "Beitragsblocker" tatsächlich!
Landgericht München I Aktenzeichen 16 T 11446/23 vom 27.09.2023
Antwort der Pressestelle
Von: Fricke, Anne-Kristin, Dr. <Anne-Kristin.Fricke@lg-m1.bayern.de>
Gesendet: Mittwoch, 25. Oktober 2023 15:12
An: Kallert, Cornelia <Cornelia.Kallert@lg-m1.bayern.de> und weitere
Sehr geehrter Herr xxx,
aufgrund Ihrer Anfrage darf ich auf Folgendes hinweisen:
Nach der Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr stellte der Bayerische Rundfunk bzw. der ARD ZDF Beitragsservice einige Vollstreckungsaufträge, welche nach Auffassung der Beschwerdekammer am Landgericht München I nicht der notwendigen Form genügten. Dieser Fehler betraf die elektronische Signatur des Auftrags. Nach Hinweisen des Gerichts bei einschlägigen Beschwerden wurden regelmäßig die Vollstreckungsaufträge zurückgenommen. In mindestens einem Fall wurde eine sogenannte Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis aufgehoben (16 T 11446/23 vom 27.09.2023). Mittlerweile werden Vollstreckungsaufträge bereits auch mit ausreichender Signatur eingereicht (16 T 7469/23). Wichtig ist zu bemerken, dass es auch beim zurückgenommenen Vollstreckungsauftrag oder bei der Aufhebung einer Eintragungsanordnung oder einer Vollstreckungsmaßnahme jederzeit möglich ist, neuen, formgerechten Auftrag zu stellen. Der bei den Verfahren durch das Gericht erkannte Fehler betrifft nicht den aus dem Titel folgenden Anspruch auf Zahlung der Forderung.
Insoweit ist es hier vielleicht etwas mit Vorsicht zu betrachten von einem „Sieg“ zu sprechen, da der Vollstreckungsbescheid zwar zurückgenommen wurde, die Vollstreckung mit einem nachträglichen, neuen Vollstreckungsbescheid hier möglich wäre.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Fricke
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: PRESSESTELLE, LG München I <PRESSESTELLE@lg-m1.bayern.de>
Gesendet: Mittwoch, 25. Oktober 2023 14:45
An: Fricke, Anne-Kristin, Dr. <Anne-Kristin.Fricke@lg-m1.bayern.de>
Cc: Kallert, Cornelia <Cornelia.Kallert@lg-m1.bayern.de>
Betreff: WG: Beschluß in der Öffentlichkeit zu Beitragsservice AZ *** *** ***
[..]
Quelle: aus einer privaten facebook-Gruppe
Cornelia Kallert und Anne-Kristin Fricke sind Pressesprecherinnen des Landgerichtes München I - hier nachzulesen:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/ansprechpartner.phpFazit: die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis wurde aufgehoben, da das elektronisch übermittelte Vollstreckungsersuchens einen Fehler hatte: fehlende/fehlerhafte elektronische Signatur.
Die Rücknahme des Vollstreckungsersuchens durch den Bayrischen Rundfunk löste somit auch die Löschung der Eintragung ins Schuldnerverzeichnis aus.
Also NICHT, weil "Gerichtsvollzieher keine Beamten mehr seien"; schon gar NICHT, weil mit "Beitragsblocker-Argumenten" ein Blumentopf zu gewinnen war/ist.
Fazit zu "Beitragsblocker": "Nepper, Schlepper, Bauernfänger"
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."