Zum aktuell dritten Beitrag - vom @profät :
Hier mal die WAHRE Geschichichte: Es waren zwei parallele Verfassungsbeschwerden,
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über die 2020 beim VerfGH Berlin entschieden wurde. Über eine davon ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Und außerderm beginnt die neue Runde um Boxring des Politik-Jusitz-Skandals Rundfunkabgabe: Der Meldedatenabgleich 2022 ist Beschwerdeantrag in den Serien-Verfassungsbeschwerden, die gerade starten.
Beispielsweise beim VerfGH Berlin. Wetten, dass man dass dort guuuuuuut finden wird?
Also nun wieder: Das letzte Wort steht noch aus in Sachen Meldedatenabgteich.
Die Fehler der Bearbeitungen in Berlin wurden durch die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz induziert
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- Kettenhandlung, zu komplex für Kurzbeshreibung hier. Sodann hatten die 2 Parallelbeschwerden Berlin insgesamt 4 Bearbeiter, 2 Richter, 2 Juristen der Senatskanzlei. Diese Bearbeitungen waren (wurden?) in einer Weise kreuz-verzahnt, dass es keine Schuldigen geben konnte beim Kernfehler:
Nichtbeachtung der ablehnenden Stellungnahme der allein maßgeblichen DSK Datenschutzkonferenz.
Der mystische Grund der Nichtveröffentlichung - siehe Beitrag @profät -
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ist unmystisch. In der Gegenbeschwerde an ein übergeordnetes Gericht wurden Fehler behauptet - insbesondere der vorstehende Fehler, aber auch diverses anderes.
@profät erhielt den Text.
Fehler sind in der Justiz üblich. Justiz ist Menschenwerk. Die Pseudo-Vergöttlichung benötigen die Rechtsanwälte, damit sie für ihr anfälliges Menschenwerk dennoch über 200 Euro pro Stunde kassieren können. So hat das alles seine Logik, nur nicht die richtige.
Dem Berliner Gericht ist bekannt, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen wird. Und wie wäre es, falls sich herausstellt, dass der Bürger insoweit im Recht ist? Das Abwarten dafür dürfte bis 2025 dauern müssen.
Also in 2021 zurück auf los. So sind Politik- und Justizskandale.
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Verfassungs- und Verwaltungsgerichte werden vom Bürger finanziert, um die Grundrechte gegen den verletzenden Staat zu schützen. Sie wurden nicht eingerichtet, um den grundrechteverletzenden Staat vor dem Bürger zu schützen. Das muss den Richtern höflich aber erkennbar klargestellt werden, damit sie nicht meinen, wir Bürger wären zu dümmlich, höhere Jura zu begreifen, sofern diese Pseudo-Jura nur der Tarnung von Unrecht dient.
Doch ja, wir begreifen voll, sehr geehrte Richter, bei allem Respekt, den wir Ihnen schulden, und es kommt erst Ruhe in die Boxarena, wenn der Rechtsverletzer "ARD, ZDF etc." in Sachen Rundfunkabgabe-Unrecht k.o. ist.
Und nun zum Zitat von @profät eine erstaunliche Erkenntnis:
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Es handelt sich um 2 fristgerechte Normenkontrollklagen.
Diese haben es an sich, dass der Weg über die Fachgerichte nicht zuvor erschöpft werden muss.
Natürlich haben die Richter sich etwas dabei gedacht bei ihrer Formulierung.
Da muss man weit zurückgehen in den Verfahren bis Anfang 2018 zu Beginn, als die Verfassungsbeschwerte von 1 der 2 ausdrücklich zum Entscheid angenommen wurde, während dieser auf die viel wichtigere andere - gegen funk.net - verzichtete.
Diesem Verzicht "verdanken" wird, dass mit dem Medienstaatsvertrag die nächste Stufe gewagt werden konnte: Kommendes Fastmonopol über das Internet durch den Parteienfunk "ARD, ZDF etc." u.a.m..
Wer macht mit bei der nächsten Boxkampfrunde 2021?
Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [AKTION & KOORDINATION]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35216.0Edit "Bürger":
Querverweis auf Verfassungsbeschwerde-Aktion 2021 statt weiterer Ausführungen hier. Weitere Moderation/ Kürzung bleibt vorbehalten.
Bitte keine weiteren Aus- und Abschweifungen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
BVerfGE 65, 1 - Melderegisterabgleich bedarf einer Bundesregel (Rn. 206)
Danke.