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Autor Thema: Normenhierarchie  (Gelesen 4939 mal)

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Normenhierarchie
Autor: 29. Dezember 2017, 03:31
Es entsteht der Eindruck, daß die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand tut.

Damals in 2006 wurde ja mit

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XBCBGI0641.pdf?&von=02034&bis=02038

das Grundgesetz dahingehend geändert, daß das Meldewesen fortan alleinige Gesetzgebung des Bundes sei; die Länder sind zur Neugesetzgebung in diesem Bereich nicht mehr befugt.

Gemäß dem Dokument des Bundes

Unterschied zwischen förmlichen Gesetzen und Rechtsverordnungen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/unterschied-zwischen-foermlichen-gesetzen-und-rechtsverordnungen.html

braucht es für eine Grundgesetzänderung

Zitat
Verfassungsändernde Gesetze bedürfen zum Beschluss einer Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl in Bundestag als auch Bundesrat.

jeweils eine 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Zitat
Der Deutsche Bundestag (Abkürzung BT)[2] ist das Parlament und somit gesetzgebendes Organ der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Der Bundestag wird im politischen System Deutschlands als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt vom Staatsvolk, den deutschen Staatsbürgern, gewählt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m. Art. 38 GG.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bundestag

Zitat
Der Bundesrat (Abkürzung BR)[1] ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, durch das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Jedes Land ist durch Mitglieder seiner Landesregierung im Bundesrat vertreten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_%28Deutschland%29

Man findet hier auch eine anschauliche Grafik

Gesetzgebung
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland).svg

In 2006 hatte es die 2. GroKO;

Die zweite Große Koalition (2005–2009)
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Bundesrates_%28Deutschland%29#Die_zweite_Gro%C3%9Fe_Koalition_%282005%E2%80%932009%29

die hatte 35 Stimmen; die 2/3-Mehrheit lag bei 46 Stimmen.

Deutschland seit 1945
Bundesrat
Stimmenverteilung und Mehrheitsverhältnisse

http://www.wahlen-in-deutschland.de/bBundesrat.htm

Die 2/3-Mehrheit hatte die GroKo erst ab September 2006; das Gesetz ist aber von August 2006. Es haben damit also Vertreter sämtlicher der damals im Bundesrat vertretenen Parteien zugestimmt, also auch aus der Oposition.

Hier wurde das diskutiert, bzw. beschlossen, ab Seite 203.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2006/Plenarprotokoll-824.pdf

Beschlossen also im Bundesrat am 07. Juli 2006;
beschlossen im Bundestag "am Freitag der letzten Woche", also auch Anfang Juli 2006.

Außer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben alle Länder dieser Grundgesetzänderung zugestimmt; siehe Seite 222 des oben verlinkten Protokolls 824.

Zur Normenhierarchie:

Zitat
Im Bundesrecht (und entsprechend im Landesrecht) unterscheidet man zwischen mehreren verschiedenen Normentypen. Diese sind nach folgender Normenhierarchie geordnet: Höchste Norm des Bundesrechts ist die Verfassung, d. h. das Grundgesetz. Unmittelbar darunter sind die einfachen Bundesgesetze einzuordnen. Es folgen Rechtsverordnungen, Satzungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften. Im Fall von Widersprüchen gehen höherrangige Normen den niederrangigen vor.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/unterschied-zwischen-foermlichen-gesetzen-und-rechtsverordnungen.html

Heißt letztlich in Bezug auf die Satzung des Rundfunk Berlin-Brandenburg, daß diese rechtshierarchisch fast ganz hinten steht und gegenüber der Landesverfassung zurücksteht, wie auch alle anderen der Landesverfassung nachgeordneten Bestimmungen.

Es entsteht der Eindruck, daß sich die Länder selbst nicht um das kümmern, was sie auf Ebene des Bundesrates mit beschlossen haben.

Es entsteht der Eindruck, daß sich die eine Landesregierung nicht in die Arbeit ihrer Vorgänger einliest; wie sonst könnte es sein, daß die Länder in einem Bereich Neugesetze beschliesen, in dem sie via Bundesrat die Gesetzgebungsbefugnis an den Bund abgegeben haben?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c

cleverle2009

Re: Normenhierarchie
#1: 29. Dezember 2017, 09:10
Ein Bekannter M sagt mir sehr oft seine Meinung, wenn ich auf die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik hinweise. Die Landesparlamente so sagt er seien ein Haufen von eigennützigen Tölpeln die sich einen Haufen um Demokratie oder Gesetzeshierachie scheren. Er weist da gerne auf Bayern hin, wo ein Ministerpräsident als Hahn den Hühnerhaufen nach Belieben kommandiert.


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Re: Normenhierarchie
#2: 29. Dezember 2017, 10:02
Zitat
Die 2/3-Mehrheit hatte die GroKo erst ab September 2006; das Gesetz ist aber von August 2006. Es haben damit also Vertreter sämtlicher der damals im Bundesrat vertretenen Parteien zugestimmt, also auch aus der Oposition.

Richtig und falsch zugleich. Richtig ist, dass über Partei- und Koalitionsgrenzen hinweg entschieden wird, falsch ist, die Stimmenverteilung im Bundesrat an der Zusammensetzung der Bundesregierung festzumachen. Die "GroKo" bestand im Bundestag, also dem Parlament der gesamten Republik. In den Ländern existierende Koalitionen haben und hatten durchaus andere Zusammensetzungen. So ist aktuell "Jameika" auf Bundesebene gescheitert, sie existiert aber in Schleswig-Hokstein und gab es schon im Saarland. In den Koalitionsvereinbarungen wird regelmäßig auch das Abstimmungsverhalten im Bundesrat festgelegt. In der Regel wird bei Konfliktthemen Enthaltung geübt. Es ist zudem irrig anzunehmen, dass die Politiker einer im Bundestag vertretenen Partei, die Verantwortung im Land tragen, willfährige Erfüllungsgehilfen der Interessen Bundestagsabgeordneten der gleichen Partei sind. Um die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat zu untersuchen, muss man also immer die Regierungen der Länder und deren Zusammensetzung im Detail betrachten. Zudem gilt es deren Interessen zu analysieren. Diese kreisen nicht selten um die Aufteilung des Steuertopfs. Gibt der Bund mehr Teile einer Einnahmeart den Ländern, greift einem klammen Bundesland unter die Arme oder siedelt eine Behörde o. ä. im betreffenden Bundesland an, so kauft sich der Bund mittelbar die Zustimmung eines Landes.

M. Boettcher


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Re: Normenhierarchie
#3: 29. Dezember 2017, 12:12
In den Ländern existierende Koalitionen haben und hatten durchaus andere Zusammensetzungen.
Ja, schon klar; bei dieser Bundesratsabstimmung haben die Ministerpräsidenten aber offenbar persönlich abgestimmt, also seitens der Landesebene nicht irgendwer, hielten diese doch im Protokoll festgehaltene Reden unmittelbar vor Abstimmung. Eine Rede des damaligen Ministerpräsidenten meines eigenen Bundeslandes ist übrigens genausowenig hinterlegt, obwohl als Vizepräsident des Bundesrates namentlich als anwesend benannt, wie eine der anderen ostdeutschen MP, mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern, wo diese Änderung abgelehnt worden ist. Tatsache scheint jedenfalls, daß die Verantwortung für die Neugesetzgebung im Bereich des Meldewesens in die Verantwortung der jeweiligen Nachfolgeregierung fällt.

Zitat
Es ist zudem irrig anzunehmen, dass die Politiker einer im Bundestag vertretenen Partei, die Verantwortung im Land tragen, willfährige Erfüllungsgehilfen der Interessen Bundestagsabgeordneten der gleichen Partei sind.
Ok, hat es da also trotz gleicher Partei keine Gemeinsamkeiten?


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Re: Normenhierarchie
#4: 29. Dezember 2017, 13:07
@pinguin: ich gehe davon aus, dass die Mitglieder einer Partei Gemeinsamkeiten haben. Dass muss aber a) nicht für jedes Thema gelten und b) bei der Gesetzgebung Bund/Länder nicht unbedinkt zum Tragen kommen. Hängt eben auch vom Koalitionsvertrag ab. Und das sich "Parteifreunde" manchmal wie die Kesselflicker fetzen, hat man gelegentlich doch mitbekommen.

Die Länder haben im Bundesrat unterschiedlich viele Stimmen. Jedoch können sie die nicht verteilen sondern ein Land stimmt stets mit allen Stimmen für eine Poisition (für/gegen). Wenn der Ministerpräsident persönlich teilnimmt, im Land jedoch einen Koalitionspartner hat, dann teilt der bei Zustimmung oder Ablehung entweder die Meinung des Partners oder es gibt einen Deal, mit dem das Abstimmungsverhalten an anderer Stelle kompensiert wird, oder das Land enthält sich, weil die Partner das für Konfliktfälle so verabredet haben. Politik in Koalitionen, ist ein Geschäft, bei dem Vor- und Nachteile in Kauf genommen und "gerecht" verteilt eerden müssen. "Stimmst du für meine Steuersenkung, stimme ich für deine Kita-Regeln." Diese "Regeln" sicher werden auch für die Abstimmung im Bundesrat eingehalten. Das den Anhängern zu vermitteln, dürfte bei Herzensangelegenheiten ziemlich schwer sein.

M. Boettcher

M. Boettcher


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Re: Normenhierarchie
#5: 29. Dezember 2017, 18:15
@drboe

Soweit verstanden; grundsätzlich ist es aber, bei Betrachtung des Wähler- und Stimmenschwundes bei Wahlen, kritisch, wenn auf der einen Stelle etwas getan wird, was auf der anderen weder verstanden noch befolgt wird.

Der Bürger erkennt da zwangsweise nirgendwo eine klare Linie, die für kommende Wahlen aber parteiexistenziell notwendig ist, wenn die lokale Parteiebene zuvor Aktivitäten zeigt, die weder mit allgemeinen Grundwerten noch der allgemeinen Parteilinie in Übereinstimmung zu bringen ist.

Es wird der Partei insgesamt angelastet, wenn sich die lokale Parteiebene nicht als positives Vorbild darstellt.


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n
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Re: Normenhierarchie
#6: 29. Dezember 2017, 18:39
Bezweifle, dass das Inkompetenz ist, dieser RFSTV (wobei man sich auch fragt welche Staaten daran beteiligt sind) soll über allem stehen und die einzelnen Bundesländer machen eigene Gesetze die dienen, diese betrügerische Vereinbarung durchzusetzen.

Das ist auch Teil der Privatisierung Kampagne imho, was Steuerzahler oder in diesem Falle "Beitragzahler" finanziert haben, wird verhökert. Diese komischen ÖR Anstalten sind nun (meist) Unternehmen anscheinend. Zu der Zeiten der GEZ (also vor 2013) würde ich vermuten, waren es noch zumindest halbstaatliche Stellen (da es da ja auch Gebühr hieß).

Edit, siehe dazu auch mein Beitrag im dies und das Forum, wo man nun sogar auf Internetseiten sich auf den "Vertrag" beziehen soll. Wer weiß, was da noch alles kommt.... >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2017, 18:49 von Alpha667«

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Re: Normenhierarchie
#7: 02. Januar 2018, 13:02
@Alpha667

Es wird alles davon abhängen, ob die Rundfunkstaatsverträge entsprechend der internationalen Vorgabe ratifiziert worden sind; sind sie das nicht, sind sie nichtig.

Staatsverträge auf Ebene der Nationalstaaten gelten als völkerrechtliche Verträge, die auch gemäß Bundesrecht Vorrang vor dem Bundesrecht haben.

Die Frage wäre hier jetzt, ob Staatsverträge, die die Länder der Bundesrepublik Deutschland untereinander geschlossen haben, also ohne Außenwirkung auf Regionen außerhalb der Bundesrepublik, weil Außengesetzgebung auch wieder alleiniges Bundesrecht ist, ebenfalls den Rang völkerrechtlicher Verträge einnehmen.

Vermutlich nicht, weil das BVerfG in 2 BvN 1/95 ja bereits zur Erkenntnis gelangte, daß schon einfaches Bundesrecht jedes Landesrecht gemäß Art. 31 GG bricht.


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Re: Normenhierarchie
#8: 02. Januar 2018, 15:03
Guten TagX!

Herr Prof.EU Pinguin, gallische Grüße. Hervorragend!

Natürlich könnte Mensch nun die tönernen Beine dieses "autonomen deutschen Rundfunkrechtes" weiter rechtlich abtasten und gelangt dann zum "kleinen römischen Zeh":

Zitat
VERTRAG

zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Freie Hansestadt Bremen ...

und der Französischen Republik


zum Europäischen Fernsehkulturkanal

Link:
https://www.arte.tv/sites/fr/corporate/files/zwischenstaatlicher_vertrag.pdf

Damit steht fest, dass im "autonomen deutschem Rundfunkrecht" ein "Vertragswerk" existiert, dass zwischen 2 Mitgliedstaaten (DE vertreten durch die Regionen [Bundesländer]) der Union geschlossen wurde. Ob nun dieses vertragliche Werk notifiziert wurde, wees ick nich, da ich gerade mit meinem Werke der "atypschen Feststellungsklage nach Unionsrecht" beschäftigt bin.

Noch ergänzend zur groben Verletzung der Rechte Bürger_innen (Ungleichbehandlung in DE):

Die Finanzierung von ARTE, Link:

https://www.arte.tv/sites/de/corporate/qui-sommes-nous-cluster/die-finanzierung-von-arte/?lang=de

Zitat
In Frankreich werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch den Rundfunkbeitrag, bis 2009 Fernsehgebühr genannt, finanziert. Der zu entrichtende Betrag beläuft sich auf 138€ pro Jahr, der von allen Haushalten zu bezahlen ist, die ein Fernsehgerät besitzen. Alle anderen Empfangsgeräte, die es ermöglichen Fernsehsendungen zu schauen, wie Computer und Tablets, werden zurzeit nicht berücksichtigt.
Die Abgabe finanziert die öffentlichen französischen Fernseh- und Rundfunkanstalten (France Télévisions, ARTE France, Radio France, Réseau Outre-Mer 1ère, France Media Monde, Institut national de l’audiovisuel), die dem Publikum eine große, qualitativ hochwertige Programmvielfalt darbieten sollen, mit dem Ziel zu schulen, zu informieren und zu unterhalten. Sie stellen einen Referenzpunkt für Informationen, audiovisuelle Kreation und kulturelle Vielfalt dar.
Die Finanzierung von ARTE France, ebenso wie die der anderen öffentlichen Sender, ist in einer Ziel- und Mittelvereinbarung (COM — Contrat d’objectifs et de moyens) zwischen den französischen Ministerien für Kultur und Kommunikation, für Wirtschaft, Finanzen und Industrie und ARTE France für eine gewisse Dauer festgelegt. Jedes Jahr stimmt das Parlament der Verteilung der Gelder im Rahmen der Abstimmung des Finanzgesetzes zu.
Die für den Finanzierungszeitraum 2017 bis 2021 unterzeichnete Ziel- und Mittelvereinbarung zwischen ARTE France und dem französischen Staat zeugt von einer starken Unterstützung für die redaktionelle und digitale Strategie des Senders.

Zitat
In Deutschland bildet der gesetzlich festgelegte Rundfunkbeitrag die Finanzierungsgrundlage der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF, sowie deren neun Landesrundfunkanstalten, Digitalkanäle und Radiosender. Als Gesellschafter von ARTE Deutschland finanzieren ARD und ZDF so jeweils zur Hälfte den Haushalt von ARTE Deutschland.

Der Rundfunkbeitrag ist auf der Grundlage eines Solidarmodells gestaltet, um sicherzustellen, dass die öffentlichen Medienanstalten ihren im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) festgelegten Auftrag erfüllen können. Dieser besteht grundlegend darin, ein unabhängiges und vielfältiges Angebot an Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung für möglichst viele Menschen zu gewährleisten.
Der pauschale Rundfunkbeitrag von 17,50€ pro Monat ist geräteunabhängig pro Haushalt zu entrichten. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen in einer Wohnung leben oder wie viele Rundfunkgeräte - darunter fallen auch Radios, Fernseher, Computer, Tablets oder Smartphones - dort vorhanden sind.
Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Institutionen beteiligen sich mit angepassten Beiträgen ebenfalls an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei ist die Höhe für gemeinnützige Einrichtungen, wie Kindergärten, eingetragene Vereine oder Pflegeheime, beispielsweise auf ein Drittel des Grundbetrags pro Monat und Betriebsstätte begrenzt.
Das Modell des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags und der gemeinsame Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben 2013 die früheren Rundfunkgebühren sowie die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abgelöst.

Ein Vertrag zwischen den deutschen Bundesländern bestimmt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für jeweils vier Jahre (aktuell für die Beitragsperiode 2017-2020). Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird zunächst von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) nach Überprüfung des Bedarfs der einzelnen Rundfunkanstalten vorgeschlagen und anschließend von den Bundesländern gesetzlich festgelegt. ARTE Deutschland ist der Ansprechpartner der KEF im Gebührenfestsetzungsverfahren und zuständig für alle Fragen, die in den entsprechenden Arbeitsgruppen behandelt werden.

Ich hoffe ich konnte einen gallischen BeitraX zur Zerschmetterung dieser "saaaaagenhaften RBS TV-Vertragswerke" (RBS TV = Royal Bank of Sodom Television) leisten.


 :)


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Re: Normenhierarchie
#9: 02. Januar 2018, 17:02
@Profät Di Abolo

Dann könnte man ja mal in Frankreich beim dortigen Vertragspartner nachfragen, am besten durch jemanden, der auch Französisch kann, ob dort die Ratifizierungsurkunden der deutschen, vertragschließenden Länder hinterlegt sind?

Danke auch für die Info hinsichtlich Arte, denn daraus wird hier in der Relation von "Französischer EU-Bürger zu Arte" und "Deutscher EU-Bürger zu Arte" eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der deutschen EU-Bürger sichtbar.


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Re: Normenhierarchie
#10: 02. Januar 2018, 19:18
Natürlich die Absenderangaben ändern in richtige Adresse.
Und in E-Mail an alle Staatskanzleien - findet wir ja im Forum mühelos - , damit das richtig schön Diskussionsstoff wird. Sowie bitte den Effekt berichten - in diesem Thread oder in einem neuen speziell hierfür.
Kann sein, dass das recht lustig wird. Warten wir ab, was kommt!

 @pjotre macht das Versenden nicht - zu sehr belastet mit anderem Kram. Freiwillige an die Front, am besten jemand mindestens mit Schulkenntnissen des Französischen.

Zitat
copie par émail á tous les Staatskanzleien, Senatskanzleien (donc les chefs de gouvernements des "Länders") 
("Kopie per E-Mail an alle Staatskanzleiten, Senatskanzleien (also die Regierungschefs der Bundesländer)


Friedrich Dickeberta

Rue Mangeurs-de-Pommes 12345
DE-19999 ville de Boshes
Téléphone ....
émail buveurs-de-biere@web.de
 

Au Ministère de la Culture
rue ...
F-75....... Paris ....



Objet: Chaîne TV ARTE / analyse de validité des contracts franco-allemands sur ARTE

Mesdames, Messieurs,

pour la validité serait nécessaire:
Une déposition reunissant des documents de ratification des Länder allemands ("regions"), qui sont les parties contractantes sur ARTE. Cette nécessité résulte des règles constitutionnelles allemandes.

Selon les résultats d'une première recherche, cela ne s'était pas produit. Ainsi, les contrats de financement et de conception d'ARTE seraient nuls. Le diffuseur ARTE, établis sur le sol français, serait désormais à financer uniquement par la France. Un tel resultat est certainement inattendu et non-souhaitable.

Ou pouvez-vous, par contre, prouver la déposition des documents de ratification des "Länder", vos partenaires contractuels?

Je vous serais très reconnaissant pour une réponse rapide sur ce sujet important.

Avec mes sincères salutations
Friedrich Dickeberta

Was steht im Brief? Hier eine automatische Übersetzung durch Google, sehr fehlerhaft wie üblich, aber man begreift den Inhalt:
Zitat
Kopie per E-Mail an alle Staatskanzleien, Senatskanzleien (daher die Regierungschefs der Länder)
("E-Mail und alle Staatskanzleien", auch "Regierungsräte der Bundesländer" genannt)


Friedrich Dickeberta

Straßenesser 12345
DE-19999 Stadt Boshes
Telefon ....
Emailtrinker-of-beer@web.de
 

Im Kulturministerium
Straße ...
F-75 ....... Paris ....



Thema: Fernsehsender ARTE / Validitätsanalyse von deutsch-französischen Verträgen über ARTE

Meine Damen und Herren,

für die Gültigkeit wäre notwendig:
Eine Hinterlegung der Ratifikationsurkunden der deutschen Bundesländer ("Regionen"), die Vertragspartner von ARTE sind. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den deutschen Verfassungsregeln.

Nach den Ergebnissen einer ersten Suche ist dies nicht geschehen. Somit wären die Finanzierungs- und Designverträge von ARTE ungültig. Der Sender ARTE, der auf französischem Boden gegründet wurde, würde jetzt nur von Frankreich finanziert werden. Ein solches Ergebnis ist sicherlich unerwartet und unerwünscht.

Oder können Sie andererseits die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden der Länder, Ihrer Vertragspartner, nachweisen?

Ich wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort zu diesem wichtigen Thema.

Mit meinen aufrichtigen Grüßen
Friedrich Dickeberta


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Re: Normenhierarchie
#11: 02. Januar 2018, 20:37
Bon a parte? Na po le on?

Also ick schon mal nich!

OT:
Ahh Herr Prof.EU Pinguin und @pjotre! Brüder! Rechtliche Waffengenossen!

Neee! Ick meine NOTIFIZIERUNG nicht Ratifizierung!

Ich dachte an:

Art. 6 und 39 der VERORDNUNG (EWG) Nr. 2137/85 DES RATES vom 25. Juli 1985 über
die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), link:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31985R2137&from=DE

Im Arte Staatsvertrag Seite 6 steht ja:

Zitat
A R T E  G.E.I.E.
Association Relative à la Télévision Européenne Groupement Européen d'Intérêt Economique (G.E.I.E.) (Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung)
Sitz der Gesellschaft :

F - 67000 STRASBOURG, 2A, Rue de la Fonderie Geregelt durch die EG-Verordnung Nr. 2137 - 85 vom 25. Juli 1985 und das Gesetz Nr. 89 - 377 vom 13. Juni 1989,
eingetragen im Handels - und Gesellschaftsregister von Straßburg
unter der Nummer C 382 865 624
Gründungsvertrag vom  30. April 1991

Also muss ja in irgendeinem Amtsblatt der Union die "Notifizierung" veröffentlicht sein.

Ditt wäre dann erstmal Schritt EINS.

Schritt ZWEI wäre dann die Anfrage, wann denn die Notifizierung der Finanzierung dieser "Wirtschaftlichen Interessenvereinigung" durch Hinterlegen bzw. Anzeigen der geänderten Finanzierungsgrundlagen, also für DE 16 mal RBS TV, erfolgte. Hihihi.

Naja, und dann kommt Schritt DREI:
 
Antrag Einleiten der Vertragsverletzungsverfahren gegen FR und DE wegen bewusster Verletzung der Notifizierungspflicht zur Verschleierung der geänderten Finanzierung einer "wirtschaftlichen Interessengemeinschaft" durch staatliche Mittel, die zur Hälte an die "bloße Wohnungsinhaberschaft" geknüpft sind.  Dadurch Diskriminierung der Bürger_innen der Regionen in DE. Höhöhö.

 :)


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Re: Normenhierarchie
#12: 02. Januar 2018, 21:14
Sobald klar ist, dass jemand das übernimmt, würde ich den Beispieltext geeignet nachbessern. Da waren auch ein paar textliche Mini-Details, die gleichzeitig verbessert werden würden.
 
Vertieft hatte ich mich in die Sache nicht und der Profät bleibe bei diesem Thema das Maß aller Dinge.
Aber wir benötigen jemand, der es macht - die Basis der wirklichen Macher muss sich erweitern. Er sind zu wenige, die den Machtkampf gezielt und konkret führen.

Auf die rechtliche Tiefgründigkeit kommt es nicht immer an. Wichtig ist immer auch, dass die obersten Chefs dieser Gelddruckmaschine Sachen auf den Schreibtisch bekommen, bei denen die Schema-Briefe der Abwimmel-Büros aller Leitenden schlapp machen.

Schön mit vielen Stunden Denkfleiß formulierte Bittsteller-Prosa-Briefe kriegen die Chefs natürlich nie zu sehen. Das geht sofort an die Abwimmelei-Hausbeauftragten. Nur der unerwartete Tiefschlag über die Gefährdung von allem hat Aussicht, überhaupt zwischen Intendant und Rechtsabteilung bearbeitet zu werden.

Die obersten Chefs müssen merken, dass nicht mehr sie die Bürger mit der Heuchelei "Bildungsauftrag" steuern und kontrollieren, sondern dass die Bürger jetzt die Chefs steuern und kontrollieren. Darum geht es. Solche Briefe sind also zunächst eine Machtbekundung des Bürgers, den Chefs der Sender zu zeigen, wer der Herr im Haus ist in einer Demokratie.
Und je nach Reaktion geht es anschließend um die dann meist sich zeigenden echten Schwachstellen. Wenn man die Antwort analysiert, sieht man ihr meist an, um welchen Punkt der Mächtige sich mit irgendwelchen halbfalschen Aussagen drücken will.
 


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Re: Normenhierarchie
#13: 02. Januar 2018, 21:28
@Profät Di Abolo

Die "Notifizierung" ist das eine und hat eu-rechtliche Auswirkung; ist ja seitens Deutschland nun mal auf Basis einer staatlichen Beihilfe.

Die "Ratifizierung" hat in diesem Falle ebenfalls eu-rechtlich, bzw. völkerrechtliche Auswirkung, also nicht nur nationale wie bei den Rundfunkstaatsverträgen, weil ja Frankreich und Deutschland betroffen sind und es somit ein internationaler Vertrag ist; ein Staatsvertrag, gerne zur Wiederholung, der nicht ratifiziert worden ist, ist ungültig, national wie international.

Eine weitere Grundfrage stellt sich hier jetzt aber dahin, ob die Länder überhaupt befugt sind, Staatsverträge mit einem anderen EU-Land abzuschließen?

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.bundestag.de/gg

Zitat
Artikel 73

(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:

1. die auswärtigen Angelegenheiten


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Re: Normenhierarchie
#14: 02. Januar 2018, 21:40
Also Nachtrag, der Brief wird dann auf alles zu erweitern sein,
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was @pinguin und der @Profät so ins Spiel bringen.
Die Leute beim Staat werden dafür bezahlt, das auseinander zu pflücken, wir nicht.


Zur wichtigen Frage "dürfen die Bundesländer das überhaupt?"
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Hier ist grob in Erinnerung: Das dürfen die Bundesländer nur bei beidseitig regionaler Kooperation - Beispiel Flussbetreuung in Grenzregion.   Das ist hier also reichlich delikat.

Erinnert sei an den Ursprung von ARTE jedenfalls nach Stand 1991.
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Deutschland mit Euro-Währung, ARTE usw. eine europäische Dominanzurolle zu unterbinden als Kaufpreis für das extrem unfreiwillige Ja zur Wiedervereinigung. Die Entstehungsgeschichte von ARTE ist also auf Bundesebene verankert, wobei in Deutschland der Zentralstaat aber nicht die Vertragsbefugnis hatte.
Es ist also sehr gut denkbar, dass da gravierende Formfehler gemacht wurden, weil man aus übergeordneten Erwägungen und auf Anweisung handelte. Selbst wenn alles o.k. sein sollte, ist es gut, einmal durch Anfragen zu stochern - wie gesagt, es geht um eine Machtprobe der Bürger gegen Administrativ-Diktaur.

Zur mehrjährigen Vorgeschichte von ARTE:
------------------------------------
Siehe Wikipedia, Suchbegriff einfach ARTE.
Das war also zunächst ohne Korrelation zur Wiedervereinigung; unterzeichnet wurde aber am Vorabend der Wiedervereinigung, 2. Oktober 1990.

Siegermächte-Zustimmzung: 1. Oktober 1990.
ARTE-Vertrag: 2. Oktober 1990.
Wiedervereinigung formalisiert: 3. Oktober 1990. 
Man sieht, das gehört zusammen, und zwar auf Bundesebene gelagert, wo es nach deutschm Recht eigentlich nicht gelagert sein durfte - im zentralistischen Frankreich dahingegen bedenkenfrei.


Die frage der Qualität von ARTE ist hier nicht unser Thema.
-----------------------------------------------------
Wenn der Staat das veranstalten will, das darf er in den Landtagen beschließen, aber bitte aus dem Staatshaushalt und also nach Leistungsfähigkeit der Bürger, und nicht über die Rundfunkabgabe, also in jetziger Konzeption mit verfassungswidriger Umverteilung von unten nach oben.
(Geringverdiener haben im statischen Mittel weniger Haushaltsgröße, zahlen also pro Kopf im Mittel das Doppelte von Vielverdienern - Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip.)   



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2018, 22:06 von pjotre«
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