Also Nachtrag, der Brief wird dann auf alles zu erweitern sein,
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was @pinguin und der @Profät so ins Spiel bringen.
Die Leute beim Staat werden dafür bezahlt, das auseinander zu pflücken, wir nicht.
Zur wichtigen Frage "dürfen die Bundesländer das überhaupt?"
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Hier ist grob in Erinnerung: Das dürfen die Bundesländer nur bei beidseitig regionaler Kooperation - Beispiel Flussbetreuung in Grenzregion. Das ist hier also reichlich delikat.
Erinnert sei an den Ursprung von ARTE jedenfalls nach Stand 1991.
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Deutschland mit Euro-Währung, ARTE usw. eine europäische Dominanzurolle zu unterbinden als Kaufpreis für das extrem unfreiwillige Ja zur Wiedervereinigung. Die Entstehungsgeschichte von ARTE ist also auf Bundesebene verankert, wobei in Deutschland der Zentralstaat aber nicht die Vertragsbefugnis hatte.
Es ist also sehr gut denkbar, dass da gravierende Formfehler gemacht wurden, weil man aus übergeordneten Erwägungen und auf Anweisung handelte. Selbst wenn alles o.k. sein sollte, ist es gut, einmal durch Anfragen zu stochern - wie gesagt, es geht um eine Machtprobe der Bürger gegen Administrativ-Diktaur.
Zur mehrjährigen Vorgeschichte von ARTE:
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Siehe Wikipedia, Suchbegriff einfach ARTE.
Das war also zunächst ohne Korrelation zur Wiedervereinigung; unterzeichnet wurde aber am Vorabend der Wiedervereinigung, 2. Oktober 1990.
Siegermächte-Zustimmzung: 1. Oktober 1990.
ARTE-Vertrag: 2. Oktober 1990.
Wiedervereinigung formalisiert: 3. Oktober 1990.
Man sieht, das gehört zusammen, und zwar auf Bundesebene gelagert, wo es nach deutschm Recht eigentlich nicht gelagert sein durfte - im zentralistischen Frankreich dahingegen bedenkenfrei.
Die frage der Qualität von ARTE ist hier nicht unser Thema.
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Wenn der Staat das veranstalten will, das darf er in den Landtagen beschließen, aber bitte aus dem Staatshaushalt und also nach Leistungsfähigkeit der Bürger, und nicht über die Rundfunkabgabe, also in jetziger Konzeption mit verfassungswidriger Umverteilung von unten nach oben.
(Geringverdiener haben im statischen Mittel weniger Haushaltsgröße, zahlen also pro Kopf im Mittel das Doppelte von Vielverdienern - Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip.)