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Autor Thema: EuGH C-69/14 - Unionsrechtswidrige Abgaben sind zu erstatten  (Gelesen 2236 mal)

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Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 6. Oktober 2015.
Rechtssache C-69/14

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169190&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=21088644

Zitat
Rn. 24
Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Anspruch auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen Vorschriften des Unionsrechts erhoben hat, eine Folge und eine Ergänzung der Rechte dar, die dem Einzelnen aus den diesen Abgaben entgegenstehenden Bestimmungen des Unionsrechts in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof erwachsen. Die Mitgliedstaaten sind also grundsätzlich verpflichtet, unionsrechtswidrig erhobene Abgaben zu erstatten (Urteile Littlewoods Retail u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 24, Irimie, C-565/11, EU:C:2013:250, Rn. 20, und Nicula, C-331/13, EU:C:2014:2285, Rn. 27).

Rn. 25
Außerdem hat der Einzelne, wenn ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen Vorschriften des Unionsrechts Steuern erhoben hat, Anspruch auf Erstattung nicht nur der zu Unrecht erhobenen Steuer, sondern auch der Beträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Steuer an diesen Staat gezahlt oder von ihm einbehalten wurden. Daraus folgt, dass sich der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuerbeträge zuzüglich Zinsen zu erstatten, aus dem Unionsrecht ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile Littlewoods Retail u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 25 und 26, sowie Irimie, C-565/11, EU:C:2013:250, Rn. 21 und 22).

Passend dazu dann auch eine bereits mit anderem Schwerpunkt thematisierte Entscheidung:

EuGH C-362/18 - Staatshaftung bei rechtskräftigem, eu-rechtswidrigem Urteil
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33420.msg205721.html#msg205721


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2021, 21:34 von pinguin«
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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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Weiterführend zu dieser Thematik, sei erlaubt, auf bereits bestehende Themen zu verweisen:

Die Rundfunkfinanzierung ist national im europäischen Kontext rechtswidrig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32245.0

Im europäischen Rechtsrahmen nichts rechtens, was nicht gesetzlich geregelt ist
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34073.0

BVerwG 6 C 12.18 - "Gesetzl. Grundlage" f. Gr.-Eingr. fehlt b. entg. EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32811.0

EuGH C-81/19 - Begriff "bindendes Unionsrecht"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34190.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2021, 09:00 von Bürger«
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Querverweis

EuGH C-389/00 - Abgabe höher als Kosten des Finanzierten -> unionsrechtswidrig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36770.0


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