Rechtsmittel gegen Pseudo-Jura?
Wie vorgehen gegen Textbaustein-Konglomerate statt Rechtsprechung?
Statt Bescheid vor Klagepflicht?1. Voab Hinweis auf anderen Thread über angreifbare Fehler der Richterrolle:Man prüfe seine Richter... Richter auf Probe? ... Disziplinarverfahren?https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34687.0Wie man dort sehen kann, das führt nicht weiter. Allenfalls folgender Gesichtspunkt mag daraus verbleiben:
Zwar soll die mündliche Verhandlung eigentlich der Höhepunkt des Rechtsstaats sein.
Jedoch haben Richter und ARD-Juristen ein gemeinsames Interesse der Aktenerledigung zu Lasten der Bürger. Die mündliche Verhandlung kann ihren eigentlichen Zweck dann kaum noch erfüllen. Es handelt sich eher um ein Guillotine-Ambiente, wobei dem Bürger vom "Henker" noch ein paar tröstliche verständnisvolle Worte gegönnt werden.
Derart geführte mündliche Verhandlung gibt den überlegenen Juristen ein unbegrenztes Alibi, weil dem Bürger bei dieser Form eine Beweiskraft für richterlicher Fehler fehlen wird.
Deshalb ist die Meinung zwischenzeitlich geworden, dass vielleicht besser meist das Schriftverfahren zu beantragen ist.Das erfordert Zustimmung der ARD-Juristen - was sie aus Eigeninteresse in der Regel tun, weil sie das Motiv nicht durchschauen:
Dann ist alles richterliche Handeln oder Unterlassen beweiskräftig, ebenso bezüglich der ARD-Juristen. Dann kann niemand mehr Gerechtigkeitsgewähr heucheln, sofern beweiskräftig keine stattfand. - Damit aber sind wir beim Kernthema dieses Threads.
2. Was wir sodann in den Akten finden, sind die hochtrabenden aber wirren Textbaustein-Konglomerate der ARD-Juristen und der Richter.Beide sind sie sich einig, dass Ausführungen der Bürger nicht Punkt für Punkt beantwortet werden
- so die richterliche Pflicht laut Bundesverfassungsgericht - ,
sondern der Bürger erhält wirr zusammengewürfelte Listen von Urteils-Aktenzeichen für X Y Z Sachen, das meiste von ihm überhaupt nicht behandelt, und 2 Juristen haben ihren weiteren Aktenpunkt für ihr Karriereblatt hinter sich gebracht.
Der Textbaustein-Sandkasten der Verwaltungsgerichte dürfte nach (unzuverlässiger) Überschlagsschätzung rund 40 Seiten umfassen. Je nach Stichwörtern aus den Bürgertexten bekommt er hieraus 3 bis 25 Seiten geliefert, so jedenfalls hier der (nicht voll repräsentative) Eindruck. Ähnlich funktionieren die Medienjuristen bei Landesbehörden bei Bürgerbeschwerden.
Inwieweit viele die gleichen Textbausein-Bibliotheken benutzen, wäre einmal über Anti-Plagiat-Software zu analysieren.
3. Dieser Thread soll - hoffentlich - Rechtsprechung sammeln, wieso das keine Rechtsprechung ist.Der Kontext ist, dass irgendwo ein über 100-seitiger Schriftsatz für alle verfügbar ist mit über 50 Antragspunkten und der Einreichende fordert, dass alles Punkt für Punkt mit der von ihm vergebenen Nummer zitiert wird und bearbeitet wird.
Reicht man das beim ARD-Intendanten ein - ist ja der einzige Oberverantwortliche, weil dort keine "Beamten" sein können -, so kommt entweder gar nichts oder aber ein wirres Textbaustein-Konglomerat ohne Bezug zu den Anträgen.
Am Ende dieser Nichtbearbeitung steht die Pflicht, nun binnen 1 Monat sich mit dem Unrecht der Nichtbearbeitung - also Vollstreckung der Rundfunkabgabe - abzufinden oder bei Gericht kostenpflichtig zu klagen.
Die Gerichte: Haben es gelernt, machen es sinngemäß
4. Es wird an einem Gesetzgebungsantrag gearbeitet, diesen Missbrauch der heutigen IT-Möglichkeiten für Unterbindung von "Recht"-Sprechung zu unterbinden.4.a) Formale Kriterien wie die Randnummernpflicht für Behörden und Gerichte, ferner Abschnittskennzeichnung inklusive Nummerierung, ferner hierdurch erkennbares Abarbeiten der Klagepunkte, falls diverse und von Prozessbeteiligten nummeriert.
4.b) Ferner die gesetzlich zu verankernde Pflicht, sie ist bereits BVerfG-Rechtsprechung:
Für allen Bürger-Vortrag durch das Gericht eine schriftliche Stellungnahme der ARD-Juristen zu fordern und dem Bürger sodann ein Recht der schriftlichen Gegenstellungnahme einzuräumen.
4.c) Schließlich müsse beim üblichen Total-Schweigen der ARD-Juristen für die Bürgereingaben zur Klage die Regel des Versäumnisurteils auch im Verwaltungsrecht gelten. Die Ermittlungspflicht des VG-Richters ist als Schutz des asymmetrisch unterlegenen Bürgers im Gesetz. Sie ist nicht dazu gedacht, durch Schweigen der Behörde dem richterlichen Ermessen eine Freikarte auszustellen.
5. Diese Vorgänge ermöglichen dann auch entsprechende Verfassungsbeschwerdenfür jeden Geschädigten der "Textbaustein-Pseudojustiz" der Gerichte wie auch analog beim Vorverfahren der ARD-Juristen.
Da auch sogar das BVerwG mit seinen Einheitsurtellen 2016, 2017 in diesem Sinn beweiskräftig sündigte, kann der Bürger auf die Aussichtslosigkeit einer Erschöpfung des Rechtsweges hinweisen.
(Was wir nicht sagen müssen, ist, dass der dafür verantwortliche "Berichterstatter"-Richter gleich danach seinen Ruhestand antrat.)
6. Die strenge Rechtsquellen-Aufgabe dieses Threads ist damit gekennzeichnet.Wie viel wir hier gemeinsam erarbeiten können, bleibe offen. Dies ist ja kein Juraforum. Immerhin wird hier Mister @pinguin vielleicht fündig werden im EU-Recht, auch EU-Charta, Menschenrechtskonvention, ...
Aber wir benötigen auch inländisches Recht. Beispielsweise gibt es eine - neu aufzufindende - Rechtsprechung, wonach ein Richter nicht verpflichtet sei, aus seitenlangen Bürgeranträgen herauszufischen, was da wohl verfahrensrelevant ist. So eine Klage sei ganz einfach abzuweisen.
Das muss dann natürlich auch im Umkehrschluss wirken. Also: Besonders alle diesbezügliche Rechtsprechung, was Richter "nicht müssen" bei seitenlanger Fließband-Prosa der Partien, das benötigen wir als Fundstück.
Bitte in diesen Thread möglichst straff und eng am Thema bleiben: Wir benötigen Rechtsgrundlagen, Rechtsprechung, Gesetze, Paragrafen, Kommentaren nur kurz.