Kurze Aktualisierung:
- Da aus Datenschutzgründen keiner der in der Wohnung gemeldeten Personen die Beitragsnummer eines Zahlers angegeben hat/ angeben konnte, musste es verwaltungsssystembedingt dazu kommen, dass der NDR auch für eine weitere Person der selben Wohnung ein Vollstreckungsersuchen an die Kasse.Hamburg stellte. Das könnte den Straftatbestand der Beitragsüberhebung erfüllen (StGB § 353 Abgabenüberhebung), zumindest sollte es ein konkreter Versuch dazu sein, denn laut RBStV ist ein Beitrag pro Wohnung zu bezahlen und nicht ein Beitrag pro auf Einzelpersonen ausgestellte Beitragsbescheide, die ohne Einschreiten der Betroffenen alle regelmäßig vollstreckbar werden.
- Ich sendete einen Hinweis an die Kasse.Hamburg, dass ein weiteres Vollstreckungsersuchen für die Wohnung läuft. (Ohne Angabe von Namen, Aktenzeichen und Beitragsnummer der anderen Person)
- in kürzester Zeit wurde mir von der K.H. mitgeteilt, dass der Beitragsservice das Konto der weiteren Person "stornieren" wird. (Die Kasse Hamburg hat mit dem Vollstreckungsersuchen Kenntnis über Name und Beitragsnummer und hat damit wohl den Beitragsservice Köln angeschrieben) Bescheide und Vollstreckungsersuchen verschwinden also klammheimlich unschuldig pfeifend im Papierkorb. Eine Aufhebung des Bescheids - wie es bei Verwaltungsakten üblich ist - erfolgt offensichtlich nicht.
Eine nachträgliche Dokumentation des rechtswidrigen Ablaufs des Vollstreckungsversuches verschwindet damit gleichzeitig aus den offiziellen Akten.
- die Kasse.Hamburg nimmt einerseits die Beitragsbescheide und Vollstreckungsersuchen für eine Vollstreckung bedenkenlos als Verwaltungsakt ernst, fehlerhafte Bescheide und daraus entstandene Vollstreckungsersuchen werden andererseits jedoch wie reines Altpapier behandelt.
- die Kasse.Hamburg hilft dabei, bei Hinweisen durch Beteiligte, eine durch den versteckten unrechtmäßigen Verwaltungsablauf beim NDR mögliche Beitragsüberhebung zu verhindern. Was aber, wenn keine Hinweise erfolgen? Dann wird rechtswidrig doppelt und dreifach vollstreckt! Der "unschuldige Schuldner" bzw. Bürger wird somit systematisch(!) grundrechtswidrig gezwungen, sich gegen rechtswidriges Verhalten einer öffentlichen Stelle zu verteidigen!
- die Kasse.Hamburg nahm an, oder wurde vom Beitragsservice Köln erneut informiert, der Weg für die Vollstreckung einer Einzelperson sei nun frei und forderte mich erneut auf, innerhalb einer Woche zu zahlen, erhielt aber nach dieser Aktion die von mir anonymisierte Version einer Melderegisterauskunft, die noch weitere potentielle Beitragszahler enthält. Ob diese gezahlt haben oder evtl. sogar vollstreckt wurden, bleibt unklar und sollte überprüft werden (Meine Schreiben dazu an den NDR im Anhang). Der NDR verweigert mir die Auskunft schon seit 2018. Wohl aus gutem Grund...
- eine Vollstreckung ist bislang nicht erfolgt.
- da die Kasse.Hamburg nur mit dem nicht-rechtsfähigen Beitragsserviceautomaten in Köln kommuniziert (wohl damit der für die rechtswidrige Verschleierungstaktik verantwortliche NDR aus der rechtlichen Schusslinie bleibt) habe ich mir erlaubt, die Kommunikation zwischen mir und der Kasse.Hamburg auch dem NDR Hamburg per Fax zur Kenntnis zu übersenden - gegen "davon haben wir nichts gewusst"- Argumentationen.
Die Dokumente hierzu folgen ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, da der Vorgang noch nicht abgeschlossen ist...
Fazit: Die Kasse.Hamburg vollstreckt bei Mehrpersonenhaushalten regelmäßig ins Blaue, wenn sich die beteiligten "Schuldner" nicht gegen gesetzeswidrige Behandlung (Beitragsüberhebung) durch die öffentliche Stelle (hier: NDR Hamburg) zur Wehr setzen.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)