Person A könnte noch im März 2019 bei einer Diskussion im Freundeskreis den öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Beitrag verteidigt haben, was sie heute bitter bereuen könnte.
Person A ist zum 3.7.2019 in eine neue Wohnung gezogen.
Als Person A sich zum 13.7. ummelden wollte, gab ihr die Dame in der Meldebehörde den Tipp sich ab 30.6.2019 anzumelden, weil es eine 14 Tagefrist gäbe, innerhalb derer man sich ummelden muß. Bei der GEZ gab Person A wahrheitsgemäß den Tag der Übergabe der Wohnung an, nämlich den 3.7.2019. Nun soll Person A aber auch für Juni GEZ-Gebühren zahlen, obwohl sie die Wohnung zu keinem Tag im Juni wirklich "innehatte" wie es in § 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht.
Das interessiert die GEZ aber nicht, denn diese bekommt scheinbar unter dem Bruch sämtlicher Datenschutzgesetze von der Meldebehörde ein Meldedatum (Einzug) mitgeteilt, die Wahrheit interessiert nicht. Und warum soll Person A überhaupt einen ganzen Monat GEZ zahlen, selbst wenn sie am 30.6. eingezogen wäre? Wer denkt sich solche bürgerfeindlichen Gesetze aus?
Das dreisteste dabei: Der Datenweitergabe durch das Einwohnermeldeamt kann man ja widersprechen, dies betrifft aber nicht die Datenabfrage durch die GEZ
Die möglichen Sperren nach Meldegesetz sind a) Auskunftssperren, b) Übermittlungssperren und c) Widerspruch gegen Internetauskünfte. Für a) müssen triftige Gründe angegeben werden.
Allen Sperren greifen aber nicht in Bezug auf Anfragen öffentlicher Stellen. Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios ist und damit als Teil der Landesrundfunkanstalten eine Behörde. Eine Sperre wird damit von den Meldeämtern nicht beachtet. Megadreist. Dazu hat uns dies auch nich die DSGVO eingebrockt:
Laut Art. 6 Abs. 1 Buchst. e EU-DSGVO gibt es nun nämlich endlich eine Rechtsgrundlage, auf der die Daten der Meldeämter einfach abgefragt werden dürfen ohne jeden Datenschutz für die Betroffenen. Die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe liege nämlich im öffentlichen Interesse. Lächerlich! Als Person A bei der Meldebehörde den 30.6. angegeben habe, hätte sie niemals gedacht, dass der Datenschutz in 2019 derart mit Füßen getreten wird. Eigentlich muß man daraus die Konsequenz ziehen, sich nicht mehr zu melden oder absichtlich falsch zu melden.
Kurzum: Hier ging es nur um 17,50 Euro für einen Monat und die GEZ hatte mehrfach die Möglichkeit ihre Entscheidung zu korrigieren, Person A war sehr freundlich am Telefon, aber jetzt hat Person A dieser Laden lebenslang zum Feind. Zudem waren die Mitarbeiter an der 01806-Hotline auch noch superunhöflich.
Die GEZ ist mit Abstand mieseste Behörde, die Deutschland zu bieten hat. Die Politik wird schon sehen, was sie davon hat, junge leistungsfähige Menschen derart politikverdrossen zu machen.
Person A könnte sich bei einem befreundeten Verwaltungsjuristen erkundigt haben, wie man sich angemessen verhalten könnte, um sich nicht derart verarscht zu fühlen und Person A gebe diese Tipps hier gerne weiter:
1.) Keine Beiträge per Lastschrift abbuchen lassen, sondern immer unregelmäßig Kleinbeträge überweisen. Nach jeder Überweisung gibt es einen Festsetzungsbescheid. Ich habe sofort meine Lastschrift per Fax an 01806 999 55501 widerrufen. Es reicht der Satz „Hiermit wiederrufen ich den Einzug per Lastschrift und zahle per Rechnung. Das macht der GEZ schon mal richtig viel Arbeit ?
2) Immer kleine Beträge zwischen 5 und 15 Euro zahlen und Verzug entstehen lassen, jedoch keinen Verzug von mehr als 200 Euro entstehen lassen, denn bis 200,- Euro wird aus Erfahrung nicht gepfändet.
3) Für den Fall, dass der Verzug höher ist oder untypischerweise doch gepfändet wird, Bankkonto bei der GEZ als letztes Lastschriftkonto (notfalls kurz wieder eine Lastschrift erteilen und nach 4 Wochen wieder widerrufen) angeben, welches Guthaben aufweist. Das vorhergehende Konto darf und wird dort auch nicht gespeichert, zumindest in diesem Punkt wird der Datenschutz eingehalten.
Bei Person B könnte ein Anderkonto mit 4 Cent Guthaben als letztes Konto angegeben worden sein und sie könnte 1600 Euro bei der GEZ offen haben. Nach der fehlgeschlagenen Pfändung könnte sich die GEZ nicht wieder gerührt haben (die 4 Cent wurden eingesackt ? und es kam ein neuer Feststellungsbescheid ?). Totgelacht könnte er sich haben!
4) Sollte die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangt werden, könnte es zwei Wege geben:
a) den einfachen Weg: Erstmal zahlen und dann wieder Verzug auflaufen lassen, bis wieder ein Haftbefehl angedroht wird. Da kann man eine unendliche Schleife fahren
b) Konto leer halten (Pfändungsgrenze 850 c ZPO) und Haftbefehl ausstellen lassen. Technisch könnte es sich um eine Erzwingungshaft wegen der Nichtabgabe einer Vermögensauskunft gemäß § 802g ZPO handeln. Hierbei ist zwingende Verfahrensvoraussetzung, dass man einem gerichtlichen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft ohne Grund verweigert. Man könnt es also erstmal drauf ankommen lassen.
Nach Inhaftierung von Sieglinde Baumert hatte die damalige ARD-Vorsitzende, Karola Wille, gesagt, dass Beitragsverweigerer künftig nicht mehr in Haft kommen. Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren müssten angemessen sein und das wären sie bei GEZ Schulden nicht. Trotzdem bedeutet so ein Haftbefehl potentielle Nachteile an anderer Stelle. Zumindest könnte der Haftbefehl nach zwei Jahren seine Gültigkeit (§ 820h Abs. 1 ZPO) verliere. Der zivilrechtliche Haftbefehl könnte nach zwei Jahren wirkungslos werden (Achtung: Könnte nichts mit einem strafrechtlichen Haftbefehl zu tun haben, der in GEZ-Sachen aber undenkbar ist). Die GEZ-Haft ist könnte keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit sein, sondern stellt wohl ein Beugemittel dar.
Person A werde aber Weg b. gehen, da ihr Arbeitgeber in London sitzt und das Gehalt auf ein englisches Konto geht, da hat die GEZ eh schlechte Karten bei der Pfändung, denn UK ist in diesem Bereich noch ein echter Rechtsstaat. Es könnte sein, dass die GEZ noch nie ein Konto im Ausland versucht hat, mit einem Pfüb zu pfänden. ob es einen Haftbefehl gibt, wollen wir mal sehen. Person A sehe es als ihre Bürgerpflicht an, sich gegen solch ein korruptes System zur Wehr zu setzen.
Wer keine solchen Auslandssachverhalt hat, könnte sein Gehalt auf das Konto der Oma, Eltern, etc. zahlen lassen und sich eine Kontovollmacht einrichten lassen, um dort mit eigener EC-Karte jederzeit abheben zu lassen. Dort könnte möglicherweise die GEZ dann nicht pfänden, da der Schuldner nicht der Kontoinhaber sein könnte.
Und nach all dem Frust nun nochmal eine positive Geschichte: Dieser befreunde Jurist, der Person A 2 Stunden lang alle diese Tipps gegeben haben könnte, zahlt wohl seit 18 Jahren keinen GEZ-Beitrag und hat so schon 4000,- Euro eingespart. Geld, mit dem er immer zum Jahreswechsel mit Freunden gut essen gegangen ist. Zugegeben kann er sich das Risiko leisten, da in einem Großkonzern in der Rechtsabteilung arbeitet aber er empfindet das ganze GEZ System eben genau wie wir alle als korrupt und von A-Z Grundrechtswidrig. Diese Geschichte soll Euch Hoffnung machen, dass es lohnt, sich gegen diesen Rechtsbruch zu wehren!
Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.