Guten Tag/Morgen/Abend an alle fiktiven Personen.
Eine fiktive Person A versucht den bisherigen Werdegang mit dem BS mal so schlüssig wie möglich zu schildern:
April 2015 - Neue Wohnung wurde von fiktiver Person A bezogen
2015 - Kurz darauf folgten Informationsblätter von fiktiver Firma/Behörde
April 2016 - Festsetzungsbescheid auf den Widerspruch eingelegt wurde
Oktober 2017 - Widerspruchsbescheid auf den ich nichts weiter getan habe
Januar 2018 - Erneuter Festsetzungsbescheid auf den Widerspruch eingelegt wurde und darauf hingewiesen wurde, dass fiktive Person ALG II bezieht
Mai 2018 - Widerspruchsbescheid
Oktober 2018 - Schreiben von fiktiver Stadt, wegen der Forderung von fiktiver Firma/Behörde, was nur nach einer Information aussah und wohl Druck aufbauen sollte.
November 2018 - Erneuter Festsetzungsbescheid auf den kein Widerspruch eingelegt wurde
Februar 2019 - Aktueller Festsetzungsbescheid, mit dem Heinweis, dass die "Zwangsvollstreckung eingeleitet" wurde.
Das Schreiben wird von einer fiktiven Person hier anonymisiert hochgeladen.
Fiktive Person A ist mit dem Gedanken am spielen, nachträglich die Befreiung wegen ALG II zu beantragen, um eventuell wenigstens Ruhe vorm GV zu haben..
Außerdem halt nochmals Widerspruch einlegen und noch ein wenig Sand ins Getriebe streuen. Ziel von fiktiver Person A ist es so viel Unruhe wie möglich in den Laden zu bringen, nur muss ein GV echt nicht sein, da auch kaum Kenntnis besteht, wie man da am besten vorgeht, welche Rechte bestehen, wenn er erscheint, was er pfänden darf und was man besser vorher beiseite schafft. Das sind die Fragen, die im Kopf rumschwirren.
Fiktive Person A bedankt sich bei allen fiktiven Lesern und Antwortern
Danke fürs lesen.