Ich halte es grundsätzlich für eine Zumutung an das Recht auf rechtliches Gehör, 2-3 Jahre Pause zu haben und dann binnen 3 Wochen plötzlich "verhandlungsfertig" sein zu sollen. Der ÖR verstößt an so vielen Stellen gegen Treu und Glauben, dass es einem die bescheidene Birne sprengt.
Eine fiktive Person könnte dem Gericht versucht haben zu erklären, dass das BVerfG auch an einem ganzen Tag mündlicher Verhandlung noch nicht einmal an der Oberfläche gekratzt, sondern lediglich etwas Staub beiseite geschoben hat.
Unter der Oberfläche schlummern doch die Hauptthemen:
a) Unzureichende Umsetzung und Aufteilung der Kontrollaufgaben (Programmbeschwerden, KEF und Rundfunk-, Fernseh- und Verwaltungsräte)
und
b) Unzureichende Staatsferne der Rundfunkanstalten (Gremienzusammensetzung, Parteibuchkarrieren, staatliche Einflussnahme und Vorabinformation)
und daraus resultieren:
1. Misswirtschaft, mangelhafte Buchführung und Überschreitung von der KEF gezogener Grenzen
2. Auftragsferne Ausgaben und unzureichender Mehrwert von privatmarktähnlichen Programminhalten sowie fehlende gesetzeskonforme Zustimmung der Kontrollgremien dazu
3. Fehlender Binnenpluralismus und Realitätsverzerrung
4. Abgaben- und verwaltungsrechtliches (Behördeneigenschaft und vernachlässigte Pflichten, Gehälter weit jenseits des öffentlichen Dienstes (sittenwidrig), Befangenheit der Anstalt, Befreiungsumlage von "Befreiten" auf andere Zahler, Fehlende Gegenleistung des Pensionslückenanteils des Beitrags, willkürliche Beitragsfestsetzung der Ministerpräsidenten auf 17,50 €)
Wenn das Gericht das alles für irrelevant erklärt Rechtsfragen und Beweisanträge zu allen 4 Punkten stellen:
Immer diese Rechtsfrage zu jedem Thema: Angenommen die Vorwürfe stimmen, ist das entscheidungserheblich?
Wenn nicht, dann Nachfrage:
Wieso darf der Rundfunk kassieren wie er will, obwohl er nicht macht, was er soll?
Das ist beim Straßenbaubeitrag ja auch nicht so!
Wenn sich das Gericht auf ein Thema einlässt, dann nachfragen, wie der gewünschte Beweisweg aussieht, den das Gericht akzeptieren würde und um Zeit bitten diesen auszuarbeiten, denn es ist unverhältnismäßig alles vorab ins Blaue hinein beweisen zu sollen.
Beweise für die Standpunkte bedürfen der genauen Prüfung von:
bei 1.: Rechnungshofberichten (Bitte an LRA, alle versteckten Berichte dem Kläger zur Verfügung zu stellen)
bei 2.: Auftragsdefinition des BVerfG, z.B. am Beispiel Fußball - und anzweifeln, dass die Gremien vorab objektiv informiert und gefragt wurden, dafür hunderte Millionen auszugeben. -> Beweisantrag?
bei 3.: Rechtsfrage ans Gericht: Wie soll man als einzelner Mensch so etwas beweisen, außer durch "Einzelfälle" in denen z.B. Atheisten verleumdet und diskriminiert werden oder durch grobe statistische Analysen? -> Beweisantrag in Verhandlung
bei 4.: Die Punkte in der Klammer oben bei 4 aufzählen und noch einmal detaillierter nachfragen, ob das ein Unterpunkt ist, den das Gericht interessiert.
Wenn das Gericht keinen Bezug zum Bescheid sieht, dann immer das Widerspruchsverfahren bemängeln, das von Amts wegen ermitteln muss und diese Missstände hätte berücksichtigen müssen. Eine offenkundig grundgesetzwidrig festgelegte Beitragshöhe (Ministerpräsidenten) darf z.B. nicht einfach von der Behörde in der grundgesetzwidrigen Höhe festgesetzt werden. Sie hätte dagegen Klagen müssen. Tut sie es doch, ist der Bescheid aufzuheben und der Klage stattzugeben.
Der fiktive Versuch war aber nicht in der Verhandlung, sondern schriftlich. Das Gericht meldet sich bei mir nicht so wirklich, wann die fiktive Person denn mal vorbeikommen darf...