jurist. Personen d. öffentl. Rechts > kein Anspruch auf Grundrechte Art 1-17 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21498.0
Das ist ja der eigentliche Kern, zumindest bei der öffentlichen Formulierung verweigert hier der ÖRR Korrektheit.
Vor Gericht ist es dann aber natürlich wieder andersherum und der ÖRR verteidigt das Grundrecht aus Art. 5
des Bürgers, indem er für die Verteidigungsmaßnahmen einen Blankoscheck erhält. Da drängt sich die Frage auf, wieso ich meinen Verteidiger nicht selbst auswählen darf. Sonst besteht doch offenkundig die Gefahr, dass nicht ich verteidigt werde, sondern Sonstwer und mein Grundrecht gerade
ungeschützt bleibt. Kann ich mich nicht selbst am besten meinen Verteidiger aussuchen? Und wenn dadurch "kleine Gruppen" keinen Verteidiger mehr aufstellen können, wieso hat mich das zu kümmern?
Mein Geld braucht nicht die Rechte anderer zu verteidigen. Dafür zahle ich
Steuern.
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