Eine Änderung bei der Befreiung löst nicht das Problem der fehlenden Abgrenzung. Ein Nichtnutzer möchte mit dem Ganzen weder etwas zu tun haben, noch davon befreit werden, denn wenn er bereits Anträge stellen muss, liegt aus PersonX Meinung eine Belästigung vor. In der Vergangenheit war es so, dass eine Belästigung als Papierbrief in der Rundablage entsorgt werden konnte. Aktuell ist das schlicht nicht möglich: Um die Belästigung abzuwehren, braucht es finanzielle Mittel, welche selbst bei einem Sieg verloren scheinen.
Es steht die Befürchtung ins Haus, dass bei den Richtern der Unterschied zwischen den Gruppen nicht angekommen ist. Pauschal wird die gesamte Bevölkerung verpflichtet den ÖRR zu finanzieren, weil dieser ein "Gemeingut" sein soll.
Wie dabei mit dem Beitragsbegriff umgegangen wird, spielt dann nur noch eine untergeordnete Rolle.
Der Beitrag bekommt halt einen neuen Namen.
Steuer, Beitrag, Sonderabgabe, ... hier der neue Name. Dann werden die Eigenschaften des selbigen festgeschrieben und dann haben wir neben Steuer, Sonderabgabe und Beitrag eine Erweiterung ...
Der ganze Ärger beginnt von vorne. Wenn es tatsächlich so kommt, dann gilt es andere Lösungen zu finden.
Eines dürfte dabei klar sein: Wenn die Entscheidung pro Beitrag ausfällt, wird die gesamte Verwaltung wahrscheinlich so weiter machen wie bisher. Damit gemeint ist Vollstreckung und Co. ... Aber selbst dort sind so viele Missstände sichtbar, dass dieses gesamte Verwaltungshandeln auf den Prüfstand gehört.