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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Viktor7 am 29. Juni 2018, 16:00

Titel: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Viktor7 am 29. Juni 2018, 16:00
(https://img1.gbpicsonline.com/gb/96/005.jpg)


Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten?


Am 18.07.2018 nimmt das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) endlich zu den 4 ausgewählten stellvertretenden Verfassungsbeschwerden Stellung.

Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html

In der Warteschlange sind an die 160+X Verfassungsbeschwerden vorhanden und könnten in Zukunft noch mehr werden. Alles hängt davon ab, ob die hohen Richter die große Nichtnutzergruppe aus der finanziellen Zwangsehe mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk entlassen und die ungehinderte Unterrichtung (Art. 5 GG / Artikel 10 der Menschenrechtskonvention) wahr werden lassen. Eine aus tausenden von Quellen aufgedrängte Zwangsbraut (ö.-r. Möglichkeit) darf es schlicht nicht geben. Die unablässige heuchlerische Anpreisung dieser Zwangsbraut durch gewisse Kreise macht die Zwangsehe dadurch nicht tragbar. Möge das Bundesverfassungsgericht sich dessen bewusst sein.

Die finanzielle Gleichbehandlung der Nichtnutzer sowie der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer und der Nutzer des ö.-r. Rundfunks verstößt gegen den Artikel 3 Abs.1 GG. Ungleiche Sachverhalte müssen ungleich behandelt werden.

Dazu das Bundesverfassungsgericht:
Zitat
Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51

- Wie hat hier der Gesetzgeber differenziert?
Er hat er gar nicht differenziert. Seit dem 1.1.2013 wird die Allgemeinheit bebeitragt.

- Wo sind die nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils?
Die gibt es nicht.

- Wo ist der besondere Vorteil für die Nichtnutzer des Rundfunks?
Den gibt es nicht, es gibt höchstes nur die finanzielle Nötigung und Belästigung.

Das Prinzip des Zwangs und der Nötigung ist bei dem Zwangsrundfunkbeitrag und der Zwangsehe gleich. Die Beachtung des Willens und der Zustimmung ist ein Zeichen der Freiheit, der unausweichliche Zwang ist ein Zeichen der Unfreiheit.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: tokiomotel am 29. Juni 2018, 18:40
Die finanzielle Gleichbehandlung der Nichtnutzer sowie der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer und der Nutzer des ö.-r. Rundfunks verstößt gegen den Artikel 3 Abs.1 GG. Ungleiche Sachverhalte müssen ungleich behandelt werden.

Die Einteilung in lediglich diese 3 Gruppen ist mir zu sehr der grauen Gesetzestheorie geschuldet. In der praktischen Realität sieht das alles schon ganz anders aus. So existiert zumindest noch eine weitere, nicht zu unterschätzende Gruppe der "aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nutzer". Klar, klingt unlogisch und doof. Wer nutzt, soll gefälligst auch zahlen. Nur, wenn man schon zahlen muss, so kann man auch nutzen, sagen sich die meisten dummtrotteligen Zahlschafe. Freiwillig zahlen würden davon die wenigsten, wenn überhaupt.
Diese immer wieder ignorierte Gruppe wäre liebend gern Nichtnutzer, wenn sie dafür nicht zahlen müsste. Diese Gruppe ist keinesfalls zu unterschätzen und birgt Potential, welches in eine unerwünschte Richtung losgehen könnte. Diese Gruppe könnte sich ohne weiteres den Nichtnutzern wie ein lästiger Rattenschwanz anschließen, wenn es keine klare finanzielle Abgrenzung zu Nichtnutzern geben wird.
Ich glaube das alles wird hoffentlich ausreichend im Urteil berücksichtigt. Eine echt harte Nuss.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Viktor7 am 29. Juni 2018, 21:22
Sehr gut beobachtet, Tokiomotel.

Unsere Nichtnutzer-Reihen würden augenblicklich um einige Millionen wachsen, wenn es die ungehinderte selbstbestimmte Wahl der Medienfinanzierung geben würde. Die persönlichen Finanzierungsmöglichkeiten und der Wille bestimmten die ungehinderte Medienwahl von jedem Bürger.

Das Bundesverfassungsgericht kann am 18. Juli 2018 dem Grundgesetz Geltung verschaffen, ansonsten ist es das Papier/ den Speicherplatz nicht Wert, auf dem es geschrieben ist.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: noGez99 am 29. Juni 2018, 21:33
Juristisch kann das BVerfG nicht für den Beitrag entscheiden.
Nachdem Heike Raab aber so fröhlich die Urteilsverkündung rausposaunt hat, schwanen mir ganz böse Sachen.
Mal sehen welche Rechtsverdrehung sich das BVerfG einfallen lässt.
Urteilsfindung heißt heute, die passende Begründung für das zu finden, was man durchsetzen will.
Armes deutsches Rechstsystem. Am Rundfunk wird es zerbrechen, weil zu viele Bürger das Vertrauen verloren haben.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Dauercamper am 29. Juni 2018, 22:03
Urteilsfindung heißt heute, die passende Begründung für das zu finden, was man durchsetzen will.

Genau

1) Der ÖRR ist mit seiner "Demokratieförderung" zu finanzieren.
2) Die "Flucht" aus der GEZ musste beendet werden.
3) Der Gutachter hieß Kirchhof.
4) Man wollte vermeiden, dass ein Beitrag nach Einkommen erhoben wird.
5) Dazu hat man behauptet, Steuerdaten wären sensibler als Meldedaten  8)
6) Kichhof war die EU-Rechtswidrigkeit klar und völlig schnuppe.

Es gibt zwei Stellschrauben

1) Änderung von Haushalt auf Abgabe pro Person (Kopfpauschale)
2) Änderungen bei den Befreiungen

Armes deutsches Rechstsystem. Am Rundfunk wird es zerbrechen, weil zu viele Bürger das Vertrauen verloren haben.
Du wirst demnächst noch mehr Zwangsabgaben leisten
 :)
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: PersonX am 30. Juni 2018, 07:59
Eine Änderung bei der Befreiung löst nicht das Problem der fehlenden Abgrenzung. Ein Nichtnutzer möchte mit dem Ganzen weder etwas zu tun haben, noch davon befreit werden, denn wenn er bereits Anträge stellen muss, liegt aus PersonX Meinung eine Belästigung vor. In der Vergangenheit war es so, dass eine Belästigung als Papierbrief in der Rundablage entsorgt werden konnte. Aktuell ist das schlicht nicht möglich: Um die Belästigung abzuwehren, braucht es finanzielle Mittel, welche selbst bei einem Sieg verloren scheinen.

Es steht die Befürchtung ins Haus, dass bei den Richtern der Unterschied zwischen den Gruppen nicht angekommen ist. Pauschal wird die gesamte Bevölkerung verpflichtet den ÖRR zu finanzieren, weil dieser ein "Gemeingut" sein soll.

Wie dabei mit dem Beitragsbegriff umgegangen wird, spielt dann nur noch eine untergeordnete Rolle.

Der Beitrag bekommt halt einen neuen Namen.
Steuer, Beitrag, Sonderabgabe, ... hier der neue Name. Dann werden die Eigenschaften des selbigen festgeschrieben und dann haben wir neben Steuer, Sonderabgabe und Beitrag eine Erweiterung ...
Der ganze Ärger beginnt von vorne. Wenn es tatsächlich so kommt, dann gilt es andere Lösungen zu finden.
Eines dürfte dabei klar sein: Wenn die Entscheidung pro Beitrag ausfällt, wird die gesamte Verwaltung wahrscheinlich so weiter machen wie bisher. Damit gemeint ist Vollstreckung und Co. ... Aber selbst dort sind so viele Missstände sichtbar, dass dieses gesamte Verwaltungshandeln auf den Prüfstand gehört.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: drboe am 30. Juni 2018, 10:57
Urteilsfindung heißt heute, die passende Begründung für das zu finden, was man durchsetzen will.

Zeige mir dein Ziel. Die Wegweiser dorthin werde ich wohl zu finden wissen!

M. Boettcher
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Viktor7 am 30. Juni 2018, 18:37
Eine Änderung bei der Befreiung löst nicht das Problem der fehlenden Abgrenzung. Ein Nichtnutzer möchte mit dem Ganzen weder etwas zu tun haben, noch davon befreit werden, denn wenn er bereits Anträge stellen muss, liegt aus PersonX Meinung eine Belästigung vor.
[…]
Es steht die Befürchtung ins Haus, dass bei den Richtern der Unterschied zwischen den Gruppen nicht angekommen ist. Pauschal wird die gesamte Bevölkerung verpflichtet den ÖRR zu finanzieren, …

Ganz genau!

Selbst das BVerfG hatte in der Verhandlung am 16.05.2018 wenig Interesse gehabt, die weitere Abgrenzung / Differenzierung zu durchleuchten. Einzig die Trennung nach Einzelpersonen- und Mehrpersonenhaushalten hat sie an diesem Tag interessiert. Ich hoffe, die BVerfG Richter werden die eigene Differenzierung aus dem Eingangsbeitrag im kommenden Beschluss heranziehen und die Gruppen der Nutzer und Nichtnutzer entsprechend voneinander trennen. Alleine schon deswegen, um nicht weitere Verfassungsklagen zu riskieren. Sie müssen lediglich dem Gesetzgeber Vorgaben machen und sind fein raus.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: pinguin am 30. Juni 2018, 18:53
Selbst das BVerfG hatte in der Verhandlung am 16.05.2018 wenig Interesse gehabt, die weitere Abgrenzung / Differenzierung zu durchleuchten.
Weil sie seitens des BVerfG schon genug abgehandelt worden ist? Immerhin wurden doch klare Kriterien aufgestellt, auf Basis derer erkannt werden kann, welche Variante mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung zu bringen ist? Gleiches gilt doch auch für die Belange des Art. 5 GG und Art. 10 EMRK, wie auch für Art. 31 GG.

-----------------
Braucht hier nicht beantwortet zu werden:
@drboe
Zitat
Zeige mir dein Ziel. Die Wegweiser dorthin werde ich wohl zu finden wissen!
Sicher, daß Du nicht in die Irre geschickt werden würdest; bei dem Talent in Deutschland, Wege korrekt auszuweisen?
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Dauercamper am 30. Juni 2018, 20:10
Immerhin wurden doch klare Kriterien aufgestellt, auf Basis derer erkannt werden kann, welche Variante mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung zu bringen ist?

Keines.

Ein faires Verfahren hat vor dem BverfG auch nie stattgefunden.
Hat man @koblenzer belogen oder ist er bedroht worden?
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Viktor7 am 30. Juni 2018, 20:26
Weil sie seitens des BVerfG schon genug abgehandelt worden ist? Immerhin wurden doch klare Kriterien aufgestellt, auf Basis derer erkannt werden kann, welche Variante mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung zu bringen ist? Gleiches gilt doch auch für die Belange des Art. 5 GG und Art. 10 EMRK, wie auch für Art. 31 GG.

Dann hätte das BVerfG die Vertreter der Länder bezüglich der Einhaltung der Differenzierungskriterien durchaus fragen können. Das hat das BVerfG am 16.05.2018 leider versäumt. Es entstand der Eindruck, dass die 2014 geäußerten Differenzierungskriterien (siehe Eingangsbeitrag) heute für das  BVerfG nicht mehr relevant sind und es an der Zwangsehe der Nichtnutzer mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk festhalten möchte.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: tokiomotel am 30. Juni 2018, 21:01
Das BVerfG ist doch schon lange nicht mehr das, für welches es sich darzustellen erhofft/erwünscht.
Wenn es einen doppelt angesetzten Verhandlungstag mal so einfach auf einen zusammen kürzt, so bleiben doch viele Fragen aus dem Willen seltsam höherer Macht heraus ungeklärt offen. Nicht nur sachlich zum Thema sowieso, sondern auch schlicht und einfach aus Prinzip an der Einhaltung zum geplanten Verfahrensweg. Es wurden nachweislich nicht alle Aspekte aus den 4 Verfassungsbeschwerden ausreichend gewürdigt und dementsprechend auch nicht ausgiebig genug behandelt. Vielmehr entstand der Eindruck der gewollten Unvollständigkeit und des gezielten Abblockens nicht genehmer Positionen. Nein, hochwohlgeborenes BVerfG, so wird das nichts. Sie reden und urteilen in einer seltsam anderen Sphäre am Willen und im Namen des deutschen Volkes vorbei.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Viktor7 am 30. Juni 2018, 22:37
Die Verkürzung der Verhandlung auf einen Tag hat wohl viele überrascht, der zweite Tag war als Puffer gedacht und leider vom BVerfG nicht rechtzeitig als solcher kommuniziert worden. Die Verkürzung auf die vermeintlich wichtigsten Aspekte war vom BVerfG gewollt. Dazu wurde eine Begründung in der Terminankündigung geliefert: das BVerfG hat die 4 Verfassungsbeschwerden gründlich gelesen und kennt die einzelnen Begründungen genau. Wie genau, das wird sich am 18.07.2018 bei dem Beschluss zeigen. Genau diese Verfahrensweise vermittelt jedoch einen Eindruck, dass wichtige Gesichtspunkte von Seiten des Gerichts vergessen wurden.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: pinguin am 01. Juli 2018, 13:02
Keines

Ein faires Verfahren hat vor dem BverfG auch nie stattgefunden.
Mit meiner Aussage beziehe ich mich auf alle Verfahren, die das BVerfG durchführt, bzw. seit seiner Gründung je durchgeführt hat; und da hatte es sehr wohl Entscheidungen zu Art. 5 GG, Art 10 EMRK wie auch Art. 31 GG.

Wer aufmerksam die Werke des BVerfG studiert, weiß, daß es sich, wie es auch bei anderen Gerichten üblich ist, gerne mal auf ältere Entscheidungen zurückbezieht, wenn in denen ein erneut aufgekomener Sachverhalt bereits ausdiskutiert wurde, aber keine Änderung der damaligen Aussage zu erwarten ist.

@Viktor7
Zitat
Dann hätte das BVerfG die Vertreter der Länder bezüglich der Einhaltung der Differenzierungskriterien durchaus fragen können.
Es gab einen schriftlichen Fragekatalog an die Landesgesetzgeber, das Parlament, die sich allesamt nicht zu äußern verstanden?
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Viktor7 am 01. Juli 2018, 13:42
Zitat
Dann hätte das BVerfG die Vertreter der Länder bezüglich der Einhaltung der Differenzierungskriterien durchaus fragen können.
Es gab einen schriftlichen Fragekatalog an die Landesgesetzgeber, das Parlament, die sich allesamt nicht zu äußern verstanden?

Waren die Fragen aus dem Katalog an die Länder nicht anders gelagert?
Weil die Länder diese nicht beantwortet haben, spricht das natürlich für sich.

Wie hier in den Verhandlungsprotokollen

Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg175439.html#msg175439

zu lesen ist, werden durchaus interessante Fragen gestellt. Leider jedoch keine zu der notwendigen Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und der Allgemeinheit, wie im Eingangsbeitrag ausgeführt. Ich hätte die Gesichter der Gegenseite bei diesen Fragen gerne gesehen. Vielleicht wäre der Länderseite dann aufgefallen, was sie über Jahre versäumt hat, nämlich die Einhaltung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3. Abs. 1. Grundgesetz.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Dauercamper am 01. Juli 2018, 13:48
Wer aufmerksam die Werke des BVerfG studiert, weiß, daß es sich, wie es auch bei anderen Gerichten üblich ist, gerne mal auf ältere Entscheidungen zurückbezieht, wenn in denen ein erneut aufgekomener Sachverhalt bereits ausdiskutiert wurde, aber keine Änderung der damaligen Aussage zu erwarten ist.

richtig, der BS MUSS verfassungskonform sein, weil

1.) zwei Vorinstanzen das so sehen
2.) sämtliche Verwaltungsverfahren das bestätigten
3.) Der Herr Bruder Kirchhof kein Verfassungsfeind sein kann

Wenn der Herr Kirchhof 2 dann seine unverschämt hohe Pension genießt, interessiert es nicht die Bohne mehr, was der EuGH dazu zu faseln hat.
 :)

Leider jedoch keine zu der notwendigen Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und der Allgemeinheit, wie im Eingangsbeitrag ausgeführt.

doch, du musst nur zwischen den Zeilen lesen
 ;)

Antworten, die nicht gegeben werden, sprechen eine deutliche Sprache. Demokratie ?
 ???

Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Viktor7 am 01. Juli 2018, 14:04
Leider jedoch keine zu der notwendigen Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und der Allgemeinheit, wie im Eingangsbeitrag ausgeführt.

doch, du musst nur zwischen den Zeilen lesen
 ;)

Antworten, die nicht gegeben werden, sprechen eine deutliche Sprache. Demokratie ?
 ???

@Dauercamper,

zwischen den Zeilen beginnt der Reich der Mutmaßungen und der Gerüchte. Auf so etwas ist kein Verlass und darüber zu diskutieren müßig.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Rochus am 02. Juli 2018, 13:53
Keines

Ein faires Verfahren hat vor dem BverfG auch nie stattgefunden.
Mit meiner Aussage beziehe ich mich auf alle Verfahren, die das BVerfG durchführt, bzw. seit seiner Gründung je durchgeführt hat; und da hatte es sehr wohl Entscheidungen zu Art. 5 GG, Art 10 EMRK wie auch Art. 31 GG.

Wer aufmerksam die Werke des BVerfG studiert, weiß, daß es sich, wie es auch bei anderen Gerichten üblich ist, gerne mal auf ältere Entscheidungen zurückbezieht, wenn in denen ein erneut aufgekomener Sachverhalt bereits ausdiskutiert wurde, aber keine Änderung der damaligen Aussage zu erwarten ist.

@Viktor7
Zitat
Dann hätte das BVerfG die Vertreter der Länder bezüglich der Einhaltung der Differenzierungskriterien durchaus fragen können.
Es gab einen schriftlichen Fragekatalog an die Landesgesetzgeber, das Parlament, die sich allesamt nicht zu äußern verstanden?


Siehe hierzu:
Das Duale System, Seite 18, vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundesfinanzministeriums, 2014:

Zitat
Diese  Ausführungen  sind  für  den  vom  Gesetzgeber  gewählten  Rahmen  einer  dualen    Rundfunkordnung    getroffen, das Gericht  selbst  geht  jedoch  der  Sache  nach 
kaum  noch  wirklich  von  Alternativen  aus.  Zur    Problematik    dieser    Rechtsprechung  gehört  es,  dass  die  Basis  der  rechtsdogmatischen  Folgerungen  ausschließlich  mit  Eigenzitaten belegt wird und weder ökonomische,    sozialwissenschaftliche  oder  sonstige  Fachliteratur  einbezieht,  der  Begründungsduktus mithin zunehmend selbstreferentiell erscheint.  Das  alles  hat  entsprechende  Auswirkungen   auf   die   rundfunkverfassungsrechtliche  Literatur  und  damit  die  medienrechtliche Diskussion insgesamt gehabt.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: maxkraft24 am 02. Juli 2018, 18:25
@Rochus, @alle,

Es ist unbestritten, das Bundesverfassungsgericht muss mit der Zeit gehen und entsprechend der heutigen Technik und der willentlichen Finanzierbarkeit durch den Bürger Korrekturen in der Rechtsprechung vornehmen. Eine vorgesetzte "ö.-r. Zwangsbraut" (ö.-r. Rundfunk) ist mit den Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar. Eine eigenverantwortliche ungehinderte Wahl der Medienfinanzierung sollte dem Bürger vom BVerfG zugestanden werden.

[…]
- der Allgemeinheit stehen die weltweiten mehrfach redundanten Medieninhalte im Überfluss zur Verfügung. Der ÖRR ist nur eine Möglichkeit unter tausenden von Quellen. Früher mit nur drei ö.-r. Prog. gab es eine direkte Verknüpfung zu einem Gerät. Wer ein Gerät hatte, wollte diese Programme empfangen, heute gibt es diese Verknüpfung nicht.
[…]
- Aus dem nationalen dualen System wurde ein mehrfach redundantes und globales System.

- Durch das Bereithalten eines digitalen Multifunktionsgerätes wird NICHT offenkundig ein Nutzungs-interesse an der öffentlich-rechtlichen Rundfunkoption bekundet, noch dass man eine lebenslange finanzielle Hinderung durch den Rundfunkbeitrag in Kauf nehmen will.

- Zurzeit wird die Möglichkeit der Nutzung einer mehrfach redundanten Quelle bebeitragt, selbst dann - wenn diese unerwünscht ist und gegen den Willen finanziell aufgedrängt wird.

- Dies gleicht einem Zwangsbeitrag für die Möglichkeit in ein vom Staat zugewiesenes Restaurant zu gehen. Das dies unsinnig ist, versteht jeder auf Anhieb.

- Die unerwünschte Option hat bei Nichtnutzern wie mich und bei den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern mehr mit einer Belästigung und finanzieller Nötigung gemeinsam als mit irgendeiner fingierten Gegenleistung oder gar einem besonderen Vorteil.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Dauercamper am 02. Juli 2018, 18:50
@maxkraft

Du bist schon 2x zwangsverheiratet worden und hast dich nicht gewehrt.
Die 3. Zwangsbraut gefällt dir nicht und die Zwangsbräute 4 und 5 kennst du noch nicht.
 8)

Das BverfG hat dem ÖRR seine Finanzierung garantiert, auch wenn der Beitrag verzehnfacht werden müsste

Ist dir der Begriff "Blankoscheck" bekannt?

Das einzige, was beim BverfG "geht", ist Kirchhof ...in den Ruhestand.
 :angel:


Edit "Bürger" - Hinweis:
Weder die sog. "Bestands- und Entwicklungsgarantie" noch die daran angeknüpfte "Finanzierungsgarantie" sind ein bedingungsloser "Blankoscheck" mit "Ewigkeitsgarantie" - siehe bitte u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html
Diesbezügliche Diskussion bitte dort.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: tokiomotel am 02. Juli 2018, 21:42
- Die unerwünschte Option hat bei Nichtnutzern wie mich und bei den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern und Nutzern wie mich mehr mit einer Belästigung und finanzieller Nötigung gemeinsam als mit irgendeiner fingierten Gegenleistung oder gar einem besonderen Vorteil.

Habe mir erlaubt in das Zitat diese vier roten Worte einzufügen. ;)
Der definitive Unterschied eines Nutzers zum Nichtnutzer erschließt sich mir bis heute noch nicht.
Wenn ich als doofer Nutzer des örR einmal im Monat versehentlich die Tagesschau oder heute verkonsumiere, dann ein Vierteljahr nur die Nachrichten von RTL und Sat1 verschlinge und dann ein halbes Jahr mir alles nur aus dem Netz zusammen lese, was bin ich denn dann nun? Da kann ich meine Glotze, neumodische Göbbelsschnauze, Lebbtobb oder smartfon tausendmal zum Fenster hinaus geworfen haben. Ein Hauch von Bezug zu Nutzung oder Nichtnutzung ist dies noch lange nicht.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: maxkraft24 am 02. Juli 2018, 22:14
Du bist schon 2x zwangsverheiratet worden und hast dich nicht gewehrt.

und das wäre was? Welchem Beitrag kann ich durch meine Lebensgestaltung wie dem Rundfunkbeitrag nicht entgehen?

Die 3. Zwangsbraut gefällt dir nicht und die Zwangsbräute 4 und 5 kennst du noch nicht.
 8)

Woher willst Du das denn wissen? Womöglich gefällt sie mir doch?  ;D ;D ;D
Nicht alles wofür man zahlen muss, ist unvernünftig. Der Rundfunkbeitrag für eine aufgedrängte Quelle ist eindeutig unsinnig. Genauso wie ein Zwangsbeitrag für die Möglichkeit in ein vom Staat zugewiesenes Restaurant zu gehen.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: tokiomotel am 02. Juli 2018, 22:27
Nicht alles wofür man zahlen muss, ist "unvernünftig".
Kommt halt nur darauf an, wie man es "vernünftig" verkauft. ;)
Als Steuer stände der Rundfunkbeitrag schon ganz anders da. ;D
PS.: Was ist vernünftig in der Definition eines gierigen Geiers?


Edit "Viktor7" - Hinweis:

Das Kernthema dieses Threads hier lautet:

Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?

Wir bitten eindringlich um Einhaltung der Regel zum Kernthema und zukünftige Berücksichtigung!

Das GEZ-Boykott Moderatoren Team

Viktor7
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: gez-negativ am 02. Juli 2018, 23:26
Mit meiner Aussage beziehe ich mich auf alle Verfahren, die das BVerfG durchführt, bzw. seit seiner Gründung je durchgeführt hat; und da hatte es sehr wohl Entscheidungen zu Art. 5 GG, Art 10 EMRK wie auch Art. 31 GG.
Es geht ja um das BVerfG.
2 Senate.
Lassen sich gewisse Richtungen erkennen, dass evtl. unterschiedlich von den beiden Senaten geurteilt wird?
Kann es sein, dass der eine Senat sachlich objektiv anhand der Tatsachen urteilt und ein anderer weniger, eher politisch beeinflusst?

Wenn wirklich sachlich objektiv geurteilt wird, dann muss die Zwangsehe beendet werden.
Wenn politisch geurteilt wird, dann wird die GEZ für heilig und unantastbar erklärt.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Metzelmaennchen am 03. Juli 2018, 00:21
- Dies gleicht einem Zwangsbeitrag für die Möglichkeit in ein vom Staat zugewiesenes Restaurant zu gehen. Das dies unsinnig ist, versteht jeder auf Anhieb.
Also da muss ich aber vehement widersprechen.... der ÖRR ist ja wohl *huestel* sowas von staatsfern. Er ist ein Pfeiler unserer *huestel* Demokratie *kratzen im Hals*.
Von daher ist das ein Vergleich von Aepfeln und Birnen  ;)
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: maxkraft24 am 03. Juli 2018, 06:35
@Metzelmaennchen

die Sachverhalte lassen sich ohne Weiteres so vergleichen. Es geht in beiden Fällen um die Zwangsverpflichtung des Bürgers und keine Äpfel und Birnen. Selbst der Vorsitzende des Ersten Senats Prof. Dr. Kirchhof hat während der Verhandlung am 16. Mai 2018 den Vergleich mit dem Restaurant verwendet. Ich habe das Beispiel weiter um die Zwangsverpflichtung ausgebaut. Versuche mal ohne das Essen oder ohne den ö.-r. Rundfunk auszukommen. Auf was kannst Du locker verzichten?  :)
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: G3ztap0 am 18. Juli 2018, 10:32
So denn ist die Frage des Threadtitels vor wenigen Minuten denn auch erwartungsgemäß mit einem klaren Nein beantwortet worden.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: GEZ_Total_Verweigerer am 18. Juli 2018, 10:40
Tja das BVerfG  ist ja schließlich selber mit den ö.-r. Anstalten verheiratet.
Recht haben, heisst noch lange nicht das man auch Recht bekommt.

Wer diese Scheindemokratie in Deutschland nicht erkennt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Ich hoffe das da von EUGH etwas mehr kommt.

1:0 für die GEZ-Mafia
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: G3ztap0 am 18. Juli 2018, 11:43
1:0 für die GEZ-Mafia

Eher ein Deutsch-Brasilianisches 7:1 für die "Grundversorger", den für sie positive Urteile hatten sie ja reichlich und nicht erst seit der heutigen Urteilsverkündung. Der einzige Hoffnungsschimmer scheint ja die LG Tübingen / EuGH - Schiene zu sein, aber ich fürchte, du wirst deinen Benutzernamen irgendwann in "ehemaliger_GEZ_Total_Verweigerer" umbenennen müssen.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: GEZ_Total_Verweigerer am 18. Juli 2018, 12:07
aber ich fürchte, du wirst deinen Benutzernamen irgendwann in "ehemaliger_GEZ_Total_Verweigerer" umbenennen müssen.

Nö das glaube ich nicht  ;D
Die Infopost von der GEZ-Mafia geht bei mir nachwievor als unzustellbar zurück.
Die letzte Infopost kam vor 3 Jahren  ;D
Ich erwarte natürlich noch einmal Infopost aufgrund des letzten/neuen/illegalen Meldedatenabgleichs.
Aber mein schwarzer Edding liegt schon bereit  :P
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Tereza am 18. Juli 2018, 12:16
Im Namen der Bevölkerung: Die Zwangsehe ist und bleibt rechtens (nur die polygame für in Deutschland geschlossene Ehen nicht).
Zitat
"Es ist also kein Irrsinn, sondern die ganz normale Komplexität eines Rechtsstaates, die man aushalten muss. ... Zum Glück stellte Justizministerin Katarina Barley (SPD) ... auf Twitter klar: ‚Es muss gelten, was Gerichte entscheiden. Das ist Grundlage jedes #Rechtsstaats. Wer daran zweifelt, stellt die Verfasstheit unseres Staates infrage.'"
Bis dass der Tod Euch scheidet. Amen.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: PersonX am 18. Juli 2018, 15:03

Dann sollte wohl geprüft werden was genau entschieden wurde.


Entschieden wurde wahrscheinlich, dass ein Beitrag erhoben werden darf. Nicht entschieden wurde ob eine Enteignung zulässig ist. Die Erhebung und tatsächliche Realisierung sind zwei Paar Schuhe.
... Sicherlich gibt es eine Vielzahl von Punkten in dem Urteil, welche beim genauen prüfen neue Möglichkeiten aufzeigen werden.


Sehr wahrscheinlich wird das Urteil zerlegt, jedoch dauert das und dass wissen alle, welche das Urteil gefällt haben. ... Der Schaden der mit solch Rechtsprechung entsteht ist kaum bezifferbar.



Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: G3ztap0 am 19. Juli 2018, 04:14
Nö das glaube ich nicht  ;D
Die Infopost von der GEZ-Mafia geht bei mir nachwievor als unzustellbar zurück.

Wenn das so einfach dauerhaft funktioniert und da nicht irgendwann (nominell) zugestellte Bescheide vollstreckt werden sollen, umso besser.

Ansonsten bleibt natürlich weiterhin die Option, sich einfach beim Nachbarn anzumelden - was derart simpel ist, dass die Mehrheit ohnehin "geschlagen" gehört, das nicht zu tun.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Kurt am 19. Juli 2018, 09:07
Ansonsten bleibt natürlich weiterhin die Option, sich einfach beim Nachbarn anzumelden - was derart simpel ist, dass die Mehrheit ohnehin "geschlagen" gehört, das nicht zu tun.
Schätze das ist ganz einfach zu erklären: "die Mehrheit" weiß doch gar nichts von dem ganzen Schlamassel.
Sprich mal mit Verwandten, Bekannten, Arbeitskollegen, sonstigen Begegnungen (Versicherungvertreter, Bankangestellten, Tankstelle, Kiosk usw.) darüber; frage
doch einfach mal ob sie wissen dass sie seit Januar 2013 für's pure "WOHNEN" 17,50 € im Nonat bezahlen; eher: abbuchen lassen.

Du wirst sehr überrascht sein!

Gruß
Kurt
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Oregano112 am 19. Juli 2018, 19:23


Für die meisten unserer Mitmenschen scheint die quartalsweise Zahlung dieses Zwangsgeldes genauso gottgegeben und richtig zu sein wie der regelmäßige Stuhlgang.





... 
Die Infopost von der GEZ-Mafia geht bei mir nach wie vor als unzustellbar zurück.

Wenn das so einfach dauerhaft funktioniert und da nicht irgendwann (nominell) zugestellte Bescheide vollstreckt werden sollen, umso besser.
...



Genau hier in diesem Forum wurde ein Vorschlag offeriert, wie man das gesamte GEZ-System mitsamt seiner "zugestellten Bescheide" an seinen eigenen Stricken aufhängen kann, wieder und wieder und wieder.

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25185.45

Die Wahrscheinlichkeit, daß das schiefgeht, taxiere ich auf ungefähr den selben Zahlenwert wie den, ob ich an den Folgen eines Blitzschlags sterben werde; der deutschen Bürokratie sei Dank!
Und die Praxis beweist: Der Bumerang funktioniert; er kommt immer wieder!
Sollte in Zukunft jemals die Verwaltungsgerichtsbarkeit derartig umgestellt werden, daß der Flug dieses wunderbaren Wurfgeräts dann unmöglich wird, steht das auf einem anderen Blatt.

Aber hier und heute haben wir dieses Mittelchen. Wir alle miteinander!
Es ist sicherlich kompliziert zu verstehen, aber es ist rechtsstaatlich, und wie gesagt: Es wurde und wird schon dutzendfach angewandt! 



...
Ansonsten bleibt natürlich weiterhin die Option, sich einfach beim Nachbarn anzumelden - was derart simpel ist, dass die Mehrheit ohnehin "geschlagen" gehört, das nicht zu tun.




Für mich scheidet diese Option von vornherein aus.

Erklärung: Ich selbst komme eigentlich aus Sachsen, lebe aber seit über 20 Jahren in Rheinland-Pfalz.
Ich habe herzensgute Wirtsleute. Sie sind schon sehr alt; haben das Dritte Reich noch erlebt.
Nebenbei gesagt: Sich mit dem Staat vor Gericht zu streiten, erst recht wegen einer solchen Sache wie der GEZ, ist ihnen unvorstellbar.
Trotz des guten Verhältnisses mit meinen Vermietern: Meine Kontakte mit den anderen Leuten im Dorfe (das offiziell ein Stadtteil ist) kame über höfliche Konversationen nicht hinaus.
Dieses Phänomen des "Fremden" und des "Einheimischen" ist mir deutschlandweit begegnet; sowohl aus Erzählungen anderer als auch aus eigenem Erleben.
Beispiel: Ein Dorf in der Westlausitz in Sachsen - dort siedelten sich nach dem 2. Weltkrieg gezwungenermaßen Vertriebene aus den damaligen deutschen Ostgebieten an.
Diese Leute blieben in diesem Dorf in sozialem Status und Sprachgebrauch ein Leben lang die "Zugezogenen" (zumindest bis zum Jahr 1997, als ich zum letzten Mal dort war). Sie wurden von den "Einheimischen" nicht zu den "Eingesessen" gezählt.
Entsprechend gab es auch immer eine gewisse Distanz, so daß ein wirkliches Vertrauen in nahegehenden Dingen eigentlich nicht entstehen konnte; und ein solches Ansinnen bezüglich GEZ gehört für mich dazu.

Zurück zu dieser möglichen "nachbarschaftlichen" Hilfe der ganz speziellen Art:
Es gibt zwei Wege, das zu bewerkstelligen.
Erstens; der auserwählte betroffene Mann/die auserwählte betroffene Frau/die auserwählte betroffene Familie erteilt sein/ihr klammheimliches Einverständnis dazu, oder
zweitens; diese Leute wissen gar nichts von ihrem "Glück".

Bei Ersterem sehe ich eine ganze Latte von möglichen Problemen. Siehe zum einen den gewissen sozialen Status von Menschen wie Du und ich, die wegen gewisser Eigenheiten, für die sie überhaupt nicht verantwortlich sind, nicht wirklich als nahe stehend betrachtet werden, als daß sie dem Nachbarn mit einem solchen Anliegen kommen könnten.
Ein Beispiel dazu: Beim letzten Runden Tisch in Köln hatten die Beteiligten folgende "Hintergründe" - einen (süd)-vietnamesischen, einen (mutmaßlich) türkischen, drei stammen aus dem Gebiet der ehemaligen UdSSR, es war ein Zoni dabei (ich), und sogar jemanden aus der "Altstadt" beehrte die Runde (für Unwissende: Damit ist ein Stadtteil von Düsseldorf gemeint). Der Rest ist (mutmaßlich) biodeutsch.
Und solche Menschen mit ihren eigenartigen Herkunftsbiographien sollen sich problemlos "beim Nachbarn anmelden"? Never!

Und es sei auch angesprochen: Je größer die Örtlichkeit, desto anonymer ist der Umgang miteinander. Es soll sogar Millionenstädte in Deutschland geben.

Nun zu einem weiteren Aspekt. Der deutsche Untertan, der in absoluter Mehrheit in diesen Landstrichen zu Hause ist, weist im Durchschnitt einige Charaktereigenschaften auf, die oft gewöhnungsbedürftig, oder gar - nach meiner selbstverständlich völlig unmaßgeblichen Meinung - abscheulich sind.
Dazu gehört das Phänomen der Prinzipienreiterei, oftmals bis auf's Blut ausgefochten.
Dazu gehört auch dieses überall auftretende ständige Bestreben, andere Menschen im Sinne der eigenen Maßstäbe erziehen und belehren zu wollen.
Selbst wenn das klammheimliche Einverständnis zur "Nebennutzung" eines GEZ-"Kontos" zustande kommt: Ich kann mir vorstellen, daß dann die Frage entsteht, wer diese Chose denn dann bezahlen soll?
Einerseits will ich selbst, daß so viele wie möglich aktiv die Verweigerung betreiben, andererseits müßte man sich ja doch wenigstens die Summe irgendwie teilen. Oder erwartet man, daß der Nachbar als Dank für sein Entgegenkommen weiter allein auf den Kosten sitzen bleibt?

Freilich muß der Nachbar auch gar nichts wissen von diesem speziellen "Nebenmietverhältnis".
Ich gebe zu, die Frechheit und Dreistigkeit, die zu einem solchen Vorgehen dazugehören würde, ist ganz nach meinem Geschmack.
Allerdings möchte ich tausend Kilometer weit weg sein, wenn die ganze Affäre auffliegen sollte; und das halte ich auch für gar nicht mal so unwahrscheinlich.

Weil ich deshalb diese besondere "nachbarschaftliche Hilfe" insgesamt nicht für praktikabel halte, will ich deshalb nun wirklich nicht gleich geprügelt werden!



Dann doch schon besser das hier:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.0.html?PHPSESSID=aca1f7f864e45096ca566ffd1470bba5

Hier trage ich allein die Verantwortung für mögliche Komplikationen, und es gibt keine eventuell mißgünstigen Mitwisser.


Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: drboe am 19. Juli 2018, 20:19
Zitat
Zum Glück stellte Justizministerin Katarina Barley (SPD) ... auf Twitter klar: ‚Es muss gelten, was Gerichte entscheiden. Das ist Grundlage jedes #Rechtsstaats. Wer daran zweifelt, stellt die Verfasstheit unseres Staates infrage.'

Hm! Dann muss man der Justizministerin wohl erklären, was einen demokratischen Rechtsstaat auszeichnet. Nämlich dass man jede Entscheidung in Frage stellen kann. Diverse Kommentatoren haben in Zeitungen die Entscheidung des BVerfG aus unterschiedlichen Gründen kritisiert, sie als politische Entscheidung bezeichnet usw. Diese Kommentatoren und ihre Redaktionen, die Chefredakteure, die die Ansichten in die Zeitung aufnehmen, stellen dann nach Frau Barley die Verfasstheit unseres Staates in Frage.

Der Justizministerin ins Stammbuch: kein Urteil auf der Welt wird mich davon abhalten mir eigene Gedanken zu machen. Im übtigen waren es historisch betrachtet nicht zuletzt Richter und ihre Gerichtsurteile, die die Verfassheit eines Staates nicht nur in Frage gestellt sondern diese gleich völlig abgeschafft haben.

M. Boettcher
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Besucher am 19. Juli 2018, 20:30
Ja, lieber @ drboe, was glaubst denn Du...

Zitat
Zitat
    Zum Glück stellte Justizministerin Katarina Barley (SPD) ... auf Twitter klar: ‚Es muss gelten, was Gerichte entscheiden. Das ist Grundlage jedes #Rechtsstaats. Wer daran zweifelt, stellt die Verfasstheit unseres Staates infrage.'

Hm! Dann muss man der Justizministerin wohl erklären, was einen demokratischen Rechtsstaat auszeichnet. Nämlich dass man jede Entscheidung in Frage stellen kann. Diverse Kommentatoren haben in Zeitungen die Entscheidung des BVerfG aus unterschiedlichen Gründen kritisiert, sie als politische Entscheidung bezeichnet usw. Diese Kommentatoren und ihre Redaktionen, die Chefredakteure, die die Ansichten in die Zeitung aufnehmen, stellen dann nach Frau Barley die Verfasstheit unseres Staates in Frage.

...warum es als gesichert gilt, dass in diesem Land die wirklich Fähigen, und für Politik kompetenten Zeitgenossen zu scheitern bzw. beizeiten von der innerparteilichen Konkurrenz um die Fleischtöpfe ausgebootet oder abgesägt zu werden pflegen?!

Diese Dame sieht sich selbst als wesentliches Element des Staates, so weit denkt die nicht, wie Du meinst, & kann das vllt. auch gar nicht.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: drboe am 20. Juli 2018, 11:21
Diese Dame sieht sich selbst als wesentliches Element des Staates, so weit denkt die nicht, wie Du meinst, & kann das vllt. auch gar nicht.

Klarstellung: wenn ich schreibe, dass man der Justizministerin etwas erklären muss, gehe ich sicher nicht davon aus, dass sie über das fragliche Thema nachdenkt oder nachgedacht hat. Das, was sie auf Twitter der Öffentlichkeit zu Gerichtsentscheidungen mitteilt, deutet doch eher darauf hin, dass sie dummes Zeug einfach so dahin plappert. Nachdenken über Inhalt und Folgen des Geplappers: Fehlanzeige.

Es ist halt die Crux, dass die Parteien, die laut Grundgesetz an der politischen Willensbildung lediglich mitwirken, sich diesen Staat de facto unter den Nagel gerissen haben, ihn als ihr Eigentum betrachten. Folgerichtig machen sie mit diesem Staat, was sie wollen, nicht was das Volk will bzw. braucht. Nicht als Mächtige, Macht zu haben bilden sie sich nur ein, sondern als Handlanger für die, die wirtschaftliche Macht besitzen. Andernorts würde man die wirklich Mächtigen wohl Oligarchen nennen. Richtig bitter wird es, weil auf die exponierten Positionen des Staates mehr und mehr wahre Vollpfosten gelangen. Seehofer hier, Spahn dort und dann die Minister der SPD; jeder für sich ein geistiger Tiefflieger. Auch der Vorgänger der amtierenden Ministerin, der jetzt im Amt des Außenministers sein Unwesen treibt und Unheil noch und noch anrichtet, war  und ist erkennbar in dieser Kategorie zu verorten. Barley, Maas, Scholz und Co. sind so ziemlich das letzte Aufgebot der SPD; wirklich gute Leute haben der Partei von Brandt, Bahr, Schmidt etc. längst den Rücken gekehrt. Meine Schätzung zur Perspektive dieser Partei ist seit mehr als 5 Jahren, dass so um 2030 der letzte Vorsitzende der Partei den Deckel über deren Sarg zumacht. Auf dem Grabstein sollte m. E. stehen: "Wir haben uns unermüdlich und mit aller Kraft für unseren eigenen Vorteil eingesetzt. Das Volk hat es uns nicht gedankt. Unfassbar!"

M. Boettcher
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Besucher am 20. Juli 2018, 12:34
Stimmt, @drboe...

Zitat
...
Klarstellung: wenn ich schreibe, dass man der Justizministerin etwas erklären muss, gehe ich sicher nicht davon aus, dass sie über das fragliche Thema nachdenkt oder nachgedacht hat. Das, was sie auf Twitter der Öffentlichkeit zu Gerichtsentscheidungen mitteilt, deutet doch eher darauf hin, dass sie dummes Zeug einfach so dahin plappert*). Nachdenken über Inhalt und Folgen des Geplappers: Fehlanzeige.
...

*) Eben.

Aber strenggenommen hätte sich insoweit der fiktive Besucher die zweite Satzhälfte tatsächlich sparen können:

Zitat
...
Diese Dame sieht sich selbst als wesentliches Element des Staates, so weit denkt die nicht, wie Du meinst, & kann das vllt. auch gar nicht*).
...

Versteh diese aus Deiner Sicht redundante Teilaussage als illustrativ gemeint, und als Einleitung für das, was Du dann im folgenden ausgeführt hast.

Angesichts dieses kaum fassbaren, jetzt auch höchstrichterlichen Bekenntnisses zur bedingungslosen Protektion der Gelddruckmaschine ÖRR-Deutschland, und der Entscheidung, neben dem Selbtbedienungsladen der etablierten Politik jetzt noch dem zweiten Selbstbedienungsladen namens ÖRR Ewigkeits- und Verfassungsgarantie angedeihen zu lassen (wo sich neben willigen Lakaien der bundesdeutschen / wertewestlichen [Welt- bzw. Neokolonial-] Politik dann wiederum - spätestens nach ihrer Abhalfterung, oft genug aber schon vorher - die Herrschaften der etablierten Politk "versorgen") sollte man erstmal nachsichtig miteinander sein, bis das wirklich verdaut ist .

Kurze ergänzende, durchaus konstruktiv gemeinte - allerdings ggf. an anderer Stelle weiterzuverfolgende - Frage / Anmerkung, wenn wir schon bei Oligarchen / Oligarchien sind:

Zitat

...
Nicht als Mächtige, Macht zu haben bilden sie sich nur ein, sondern als Handlanger für die, die wirtschaftliche Macht besitzen. Andernorts würde man die wirklich Mächtigen wohl Oligarchen nennen.
...

Frage wäre: Worin denn sollte der Grund bestehen, die Oligarchen / Oligarchösen hierzulande nicht auch bei ihrem tatsächlichen Namen zu nennen? Deren vmtl. nach außen getragene Selbsteinschätzung als "Wohltäter der Menschheit" o. ä. wäre als Beweggrund etwas dünn, und Menschen, die solche Herrschaften als persönliche "Ikonen" brauchen, sollten auch nicht den Massstab setzen. Und das ohne objektiven Grund zu unterlassen hiesse ja nichts anderes, als der Sprachregelung u. a. des deutschen ÖRR zu folgen - der ja immer nur ausschließlich da und zu den Zeiten "Oligarchen" am Werk sieht (wie auch "Schurkenstaaten" & "Extremisten"), wenn diese wertewestlichen Interessen im Wege stehen.

Anmerkung: Dafür dass sie lediglich "Handlanger" sind - und sich inzwischen mit  nur geringfügigen Unterschieden gebärden als die Nachfolger absoluter Fürsten (i. d. R. nur ohne Adelstitel), auch entsprechend absahnen und den passenden Lebensstil pflegen, geht es unseren Politikern (die wenigen wirklich Fähigen und Geeigneten hier ausdrücklich außen vor gelassen), eigentlich doch ein ganzes Stück zu gut, als dass diese nicht als Teil der Oligarchie anzusehen wären.
Titel: Re: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
Beitrag von: Bienchen21 am 26. Oktober 2018, 15:29
Hallo,

da das Urteil nun einen herben Rückschlag, vor allem für den "kleinen Mann" darstellt, ist auch der nun am Ende seiner Weisheit. Das Amtsgericht will nun aber nun wissen ob und wie nach diesem Urteil an den Einwenden des kleinen Mannes festgehalten wird!

Was gibt es jetzt noch für Möglichkeiten?

Lösung: Der "kleine Mann" zahlt unter Vorbehalt.
Ist das überhaupt möglich bei einer Zwangsvollstreckung (nach Eingang eines Bescheides dem widersprochen wurde)?
Wenn ja auf welches Recht (§) bezieht man sich dann?

Um Antwort wird gebeten.
Vielen Dank!

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Vollstreckung und Zahlung unter Vorbehalt“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?“
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