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Autor Thema: Meldedatenabgleich 2018 - Sammlung von Anschreiben  (Gelesen 13474 mal)

H

HansKuperus

Hallo liebe Gemeinde.

da die ersten Schreiben des BS im Zuge des demnächst eintrudeln dürften, möchte ich vorschlagen diese in einem  Thread zu sammeln.

Auf diesem Wege könnte man eventuell ein paar Informationen gewinnen, die dem einen oder anderen helfen könnten.

Beste Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2018, 23:43 von Bürger«

H

Holgi76

Hat denn überhaupt schon jemand was erhalten ? Ich warte auch schon jeden Tag auf Post :)
Sollten die ersten Schreiben nicht bis ende Juli bei den Empfängern sein?


Edit "Bürger":
Es sind im Forum schon erste Meldungen zu entsprechender Post aufgetaucht.
Diese können gern zusammengetragen und hier verlinkt werden.
Ob dabei auch Dokumente sind oder noch beigesteuert werden können, bliebe der jeweiligen Mitwirkung vorbehalten.
Danke für die Unterstützung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2018, 23:46 von Bürger«

G
  • Beiträge: 103
Person X hat auch noch nix bekommen.
Nicht nur das man die Leute durch illegal erworbenen Datensätze erneut belästigen will,
nein auch noch unpünklich sein, tsss tsss.

Der schwarze Edding Y von Person X kuckt schon ganz gelangweilt und droht Person X damit das er austrocknet,
wenn er nicht bald zum Einsatz kommen darf.  ;D


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  • IP logged

H

HansKuperus

Person H wartet auch schon ganz sehnsüchtig auf einen netten grauen Brief.
Kann es sein, dass der BS die 3,5 Mio Schreiben alphabetisch sortiert abschickt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2019, 04:10 von Bürger«

S
  • Beiträge: 88
Hier findet man die Termine für den Meldedatenabgleich ("Lieferkonzept")
https://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20Stand%2007-06-2017%20ge%E4ndert%20.zip


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. November 2018, 20:04 von Bürger«

H

HansKuperus

Das heißt man kann vermutlich davon ausgehen, dass je später bei einer Person der Abgleich stattgefunden hat, desto später auch die Post vom BS kommt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2018, 13:17 von Bürger«

H

Holgi76

Ich hab immernoch nix bekommen - und der Abgleich war Ende Juni 2018 laut der Liste.
Jetzt ist Oktober 2018.
Die haben mich doch nicht etwa vergessen ???  :'(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2019, 01:19 von Bürger«

  • Beiträge: 56
Eine Person könnte auch von einer Landesrundfunkanstalt im Norden der Republik übersehen worden sein. Eine Nachfrage unter Berufung auf die DSGVO bei der Intendanz ergab, dass im Rahmen des Meldedatenabgleichs keine personenbezogenen Daten übermittelt worden seien.
Zur Überprüfung dieser Behauptung stellte die Person eine Anfrage bei der örtlichen Meldebehörde. Eine Auskunft wurde jedoch nicht erteilt, da sie nicht Bestandteil der Auskunftspflicht nach § 10 BMG sei.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2018, 02:02 von Bürger«

A
  • Beiträge: 6
Meine Frau hat auch ein Schreiben bekommen, nach dem sie meine Beitragsnummer und meinen Namen angeben soll. Auf dem Antwortbogen steht unten im Kleingedruckten vermerkt: "Hinweis: Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet sind Beitragsschuldner und Personen oder Rechtsträger, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind. (...)"

Wie findet jetzt meine Frau heraus, ob sie tatsächlich zur Auskunft verpflichtet ist? Beitragsschuldner ist sie nicht, denn ich zahle seit jeher brav den Rundfunkbeitrag für unsere gemeinsame Wohnung. Ein Rechtsträger ist sie auch nicht. Also kommt nur infrage, dass sie eine Person ist, bei der tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie Beitragsschuldner ist. Aber welche "tatsächlichen Anhaltspunkte" liegen denn (nach Meinung des Absenders des Schreibens) bei ihr vor?

Sie hat also auf dem Antwortbogen das Kreuz gesetzt bei "Die Wohnung ist bereits von einer Mitbewohnerin oder Mitbewohner zum Rundfunkbeitrag angemeldet." Eine Beitragsnummer hat sie nicht angegeben, stattdessen hat sie die Worte "tatsächliche Anhaltspunkte" im Kleingedruckten farbig markiert und darunter handschriftlich vermerkt: "Bitte nennen Sie mir zunächst die tatsächlichen Anhaltspunkte, die bei mir vorliegen, bevor ich Ihnen die Beitragsnummer nenne. Danke!"

Herzliche Einladung, es uns nachzutun. Bin mal gespannt, ob eine Antwort darauf kommt und wenn ja, welche.

Ich habe immer redlich und brav alles bezahlt, was vorgeschrieben war und ist, und musste mich trotzdem bereits mehrfach mit unfreundlichen Schreiben und dreisten Forderungen dieser Pseudo-Behörde auseinandersetzen. Wohlgemerkt: Nie offenen Posten, nie ein Monat nutzen ohne zu zahlen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2018, 13:34 von Bürger«

G
  • Beiträge: 47
Es ist allgemein bekannt, was passieren wird:

Der Beitragsservice wird ungeachtet der anderslautenden Rechtslage weiterhin darauf bestehen, die Beitragsnummer zwecks Abmeldung genannt zu bekommen und andernfalls die Beiträge über ein hübsch erstelltes Beitragskonto separat einfordern.

Die durchgeführten "Direktanmeldungen" sind im Staatsvertrag ja genausowenig geregelt (dort ist nur von einem Auskunftsanspruch seitens der Rundfunkanstalten die Rede, der im Zweifel im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden könne) und es schert auch niemanden bei den Gerichten.


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  • IP logged

b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Sie hat also auf dem Antwortbogen das Kreuz gesetzt bei "Die Wohnung ist bereits von einer Mitbewohnerin oder Mitbewohner zum Rundfunkbeitrag angemeldet." Eine Beitragsnummer hat sie nicht angegeben, stattdessen hat sie die Worte "tatsächliche Anhaltspunkte" im Kleingedruckten farbig markiert und darunter handschriftlich vermerkt: "Bitte nennen Sie mir zunächst die tatsächlichen Anhaltspunkte, die bei mir vorliegen, bevor ich Ihnen die Beitragsnummer nenne. Danke!"

Eine fiktive Person, die in einer ähnlichen fiktiven Situation ist, könnte vielleicht nicht reagieren auf diverse vermeintliche Infopost und Bettelbriefe, bis ein Festsetzungsbescheid kommt.

Denn sie könnte sich denken, wieso unnötig mit dem Gefängnisservice kommunizieren und denen die Arbeit erleichtern?

Wenn der Festsetzungsbescheid kommt, dann kann sie immer noch widersprechen mit der Angabe, es werde schon gezahlt, natürlich ohne die Beitragsnummer anzugeben. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, könnte eine fiktive Person gegen die Ablehnung klagen, denn es wird ja schon bezahlt und sie schuldet nichts. Im Rahmen einer mündlichen Gerichtsverhandlung wäre noch genügend Zeit, die Beitragsnummer anzugeben, wenn das dann erforderlich erscheint.

Eine fiktive Person in fiktiver Situation sollte sich immer bewusst machen, dass ja alles bezahlt ist, durch den Mitbewohner...

Ein irres System scheitert nie an seinem Wahnsinn, sondern nur am Widerstand der Bürger. Dazu muss der Widerstand hinreichend zahlreich und hinreichend nachhaltig sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2018, 15:15 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

s
  • Beiträge: 516
Frau X hat auch ein Schreiben bekommen, nach dem sie Beitragsnummer und Namen ihres Mannes angeben soll. Auf dem Antwortbogen steht unten im Kleingedruckten vermerkt: "Hinweis: Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet sind Beitragsschuldner und Personen oder Rechtsträger, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind. (...)"

Wie findet jetzt Frau X heraus, ob sie tatsächlich zur Auskunft verpflichtet ist? Beitragsschuldner ist sie nicht, denn ihr Mann zahlt seit jeher brav den Rundfunkbeitrag für unsere gemeinsame Wohnung. Ein Rechtsträger ist sie auch nicht. Also kommt nur infrage, dass sie eine Person ist, bei der tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie Beitragsschuldner ist. Aber welche "tatsächlichen Anhaltspunkte" liegen denn (nach Meinung des Absenders des Schreibens) bei ihr vor?

Hat Frau X einen anderen Nachnamen als der Ehemann?

Ich habe mich nämlich gefragt, worin sich der Meldedatenabgleich 2018 von dem aus 2013/14 unterscheidet. Angeblich sollen diesmal viel weniger Leute angeschrieben werden. Aber hier im Haus haben wieder etliche Leute ein Schreiben bekommen, die auch damals schon angeschrieben wurden. Das sieht so aus, als würden wieder alle ohne Konto angeschrieben.

Der BS schreibt in den FAQ zum Thema, dass diejenigen angeschrieben werden, die keinem Beitragskonto zugeordnet werden können. Wenn das nicht alle ohne eigenes Beitragskonto sind, dann vielleicht alle ohne Konto mit gleichem Nachnamen. Kann jemand diese Theorie bestätigen oder widerlegen?

Sollte das bei Familie X-Y so sein, wäre der tatsächliche Anhaltspunkt, dass Frau X dort wohnt und niemand mit Name X dort angemeldet ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2018, 10:35 von DumbTV«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Der Beitragsservice wird ungeachtet der anderslautenden Rechtslage weiterhin darauf bestehen, die Beitragsnummer zwecks Abmeldung genannt zu bekommen und andernfalls die Beiträge über ein hübsch erstelltes Beitragskonto separat einfordern.

Na und? Dagegen hilft der übliche Weg: Widerspruch und nach dessen vorhersehbarer Ablehnung die Klage. Im sogn. RBStV heißt es:

Zitat
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Absatz 4 genannten Daten verlangen.

Die Tatsache, dass man an einem bestimmten Ort wohnt, ist für sich allein kein Anhaltspunkt dafür, dass man Beitragsschuldner ist. Es gilt nämlich auch

Zitat
§ 8 Anzeigepflicht

(3) Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.

Nun "wirbt" der sogn. Beitragsservice seit Jahren mit der Formel: "Eine Wohnung, ein Beitrag". Man wird also davon in Kenntnis gesetzt, dass sich der "Beitrag" nicht mit der Zahl der Bewohner einer Wohnung ändert. Die Anzeigepflicht wurde folglich von einer Person für alle anderen erfüllt. Die übrigen Personen schulden dem Rundfunk gar nichts. Und man ist auch nicht verpflichtet über jedes Stöckchen zu springen, das BS bzw. LRA einem hinhalten. Das dem Vertreter der LRA in einem Gerichtsverfahren zu erklären, treten wir doch gerne an. Alternativ könnte man den Insassen der "Anstalt" ja einfach eine Version des sog. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags senden. Wenn man nett ist noch mit Textmarker die entsprechenden Stellen markieren; fertig!  8)

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2019, 21:14 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

k
  • Beiträge: 8
So, nun den 3. Brief erhalten.
Ist kein gelber Brief.
Der geht wieder in einen Briefkasten des Nachbarsorts mit Aufkleber "Zurück , Empfänger nicht ermittelbar". Bringt wahrscheinlich nichts, weil die Post den Brief gar nicht zurücksendet, sondern entsorgt.

Im nächsten Monat wird es dann wohl ernst für Person A.

Person A ist aber ein Geringverdiener und wird dann im Falle eines gelben Briefes einen Härteantrag stellen, auch für den Zeitraum, in dem es rückgefordert wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2019, 04:07 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hinweis/ Querverweis:

Der "3. Brief" scheint i.d.R. bereits die "AnmeldeBESTÄTIGUNG und ZahlungsAUFFORDERUNG" zu sein - siehe u.a. unter

Meldedatenabgleich 2018 > Anmeldebestät./ Zahlungsaufford. > Reagieren? Wie?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30606.0.html

Darauf etwaig mögliche fiktive Reaktion/en siehe u.a. unter
"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30607.0.html

Anfrage bzgl. zwangsweiser Datenweitergabe Dritter (Name/ Beitragsnummer)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.msg178315.html#msg178315


Hier im Thread bitte weiter nur Anschreiben-Sammlung bzgl. Meldedatenabgleich 2018.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juli 2019, 17:37 von Markus KA«
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