M. E. hat Herr S. die Fragen schon verstanden, zumal er sie ja mit seiner Situation in zwei WGs anwendet. Er kann aber offenbar nicht begreifen, dass derjenige, der seitens des BS angeschrieben wird, die Beitragsnummer eines anderen Mitglieds der WG liefern soll, ohne das es eine rechtliche Handhabe dafür gibt, dass das zahlende Mitglied der WG ihm diese nennen muss. - Ihm wurde ja gutwillig diese Nummer mitgeteilt, bzw. er hat sie herausgegeben. - Da hilft auch der Hinweis auf den Gesamtschuldnerstatus kein Stück, denn die Beitragsnummer gehört nicht dem Gesamtschuldner, sondern ist personengebunden und eindeutig der den "Beitrag" zahlenden Person zugeordnet. Genau deshalb behält sie nämlich bei einem Umzug diese Beitragsnummer. Und genau in dieser Problematik liegen die Defizite des Verfahrens, was Herr S. mit der Erwähnung des Abgleichs inkompatibler Datenbanken umreisst. Eigentlich müsste nämlich eine Beitragsnummer einer Wohnung fest zugeordnet werden, egal wer gerade Inhaber der Wohnung ist. Zieht der zahlende Inhaber der Wohnung um, muss die Beitragsnummer weiterhin für die Wohnung bestehen bleiben, so dass sie praktisch eine BS-WohnungsID ist. Ist die Wohnung nach dem Auszug leer, so ist die Verknüpfung der Wohnung zu einem Zahler leer. Ist die Wohnung aber nach dem Auszug des Zahler noch nicht leer, müsste ein anderer Bewohner die Zahlung für die Wohnung übernehmen, wenn der ÖRR weiterhin auf einer Gesamtzahlung besteht. Diese Person wird dann mit der Wohnung verknüpft.
Der ÖRR versteckt sich dahinter, dass er die Daten der übrigen Inhaber einer Wohnung nicht kennt, bzw. diese gelöscht hat, wie es das Gesetz verlangt. Er arbeitet mit einem Personenbezug, obwohl sich der Anknüpfungspunkt doch von einem Gerätebesitzer zu einer Wohnung verlagert haben soll. Dies im sogn. RBStV angelegte Defizit ist ein Problem des Gesetzgebers bzw. der ungaren Ideen der 'Beitragsmacher" bei der Unsetzung in die Praxis. Es gibt keinen Grund, warum wir Bürger zur Behebung der durch Politik und Sender verursachten Probleme über die Stöckchen des BS hüpfen sollten. Dass es dem BS nicht möglich sein soll aus der Adresse und dem Namen der zahlenden Person das Beitragskonto zu ermitteln, wurde schon einmal in einem Prozess widerlegt.
Ich hoffe sehr, dass es zu einem Prozess kommt, bei dem die zahlende Person als Zeuge erklärt, dass sie die sogn. Rundfunkbeiträge für die Wohnung bezahlt, in der sie ebenso wohnt wie der Kontrahend des Senders. Vielleicht sollte man sich dazu noch ein paar Misbrauchsszenarien überlegen, die sich ergäben, würde man seine "Beitragsnummer" Dritten mitteilen.
NB: die "Lösung" der Politik dürfte darin liegen, dass jede Wohnung, auch der Bestand, mit einer Wohnungsnummer versehen wird, die jeweils den Meldedaten hinzugefügt wird. Zudem darf der Rundfunk die Daten dann wohl behalten. Damit dürfte das Datenschutzinteresse aller Bürger noch weiter durchlöchert werden als es mit dem Meldedatenabgleich schon der Fall ist. Aber ggf. hat man dann einen Ansatz, mit dem man die Mobilisierung gegen die Allmachtsphantasien der Rundfunkmacher steigern könnte.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.