Meine Frau hat auch ein Schreiben bekommen, nach dem sie meine Beitragsnummer und meinen Namen angeben soll. Auf dem Antwortbogen steht unten im Kleingedruckten vermerkt: "Hinweis: Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet sind Beitragsschuldner und Personen oder Rechtsträger, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind. (...)"
Wie findet jetzt meine Frau heraus, ob sie tatsächlich zur Auskunft verpflichtet ist? Beitragsschuldner ist sie nicht, denn ich zahle seit jeher brav den Rundfunkbeitrag für unsere gemeinsame Wohnung. Ein Rechtsträger ist sie auch nicht. Also kommt nur infrage, dass sie eine Person ist, bei der tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie Beitragsschuldner ist. Aber welche "tatsächlichen Anhaltspunkte" liegen denn (nach Meinung des Absenders des Schreibens) bei ihr vor?
Sie hat also auf dem Antwortbogen das Kreuz gesetzt bei "Die Wohnung ist bereits von einer Mitbewohnerin oder Mitbewohner zum Rundfunkbeitrag angemeldet." Eine Beitragsnummer hat sie nicht angegeben, stattdessen hat sie die Worte "tatsächliche Anhaltspunkte" im Kleingedruckten farbig markiert und darunter handschriftlich vermerkt: "Bitte nennen Sie mir zunächst die tatsächlichen Anhaltspunkte, die bei mir vorliegen, bevor ich Ihnen die Beitragsnummer nenne. Danke!"
Herzliche Einladung, es uns nachzutun. Bin mal gespannt, ob eine Antwort darauf kommt und wenn ja, welche.
Ich habe immer redlich und brav alles bezahlt, was vorgeschrieben war und ist, und musste mich trotzdem bereits mehrfach mit unfreundlichen Schreiben und dreisten Forderungen dieser Pseudo-Behörde auseinandersetzen. Wohlgemerkt: Nie offenen Posten, nie ein Monat nutzen ohne zu zahlen...