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Autor Thema: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"  (Gelesen 43614 mal)

d
  • Beiträge: 136
Zu diesem Thema könnte ein Nachbar folgende Antwort von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz bekommen haben...

Die Email an die Staatskanzlei könnte am 26.06.2018 versendet worden sein und die Antwort könnte am 29.06.2018 beim Nachbar angekommen sein. Am selben Tag (29.06.2018) gab es dann auch die Offizielle Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juli 2018, 15:14 von DumbTV«

D
  • Beiträge: 244
aha

am 26. wurde die Staatskanzlei durch den Nachbarn informiert
am 27. wurde der Beitrag gefälscht
am 29. wurde der Termin vom BverfG offiziell verkündet

Auf die Antwort auf die Anfrage an die Staatskanzlei bin ich gespannt  :)


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o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Interessante Antwort von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Die Frage ist nun wann wurden die Kläger über den Termin informiert?

Aus dem Schreiben geht nicht hervor, weshalb Frau Raab die Informationshoheit vom BVerfG missachtet?  Wenn die Terminierung noch nicht endgültig fixiert ist, weshalb nennt Frau Raab dennoch den Termin als fixes Datum?

Um es auf den Punkt zu bringen, dass Antwortschreiben entkräftet den Vorwurf der Klüngelei nicht!


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  • IP logged
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

K
  • Beiträge: 2.239
Interessante Antwort von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Die Frage ist nun wann wurden die Kläger über den Termin informiert?

Prof. Dr. Koblenzer und RA Bölck haben am 20.06. durch das BVerfG von der Absicht der Urteilsverkündung am 18.07.2018 erfahren.

Gruß
Kurt


Edit "Bürger" - vorsorglicher nochmaliger Hinweis @alle:
Wegen fortdauernder, müßiger Spekulationen und allgemeiner Unmutsbekundungen, die über das eigentliche Kern-Thema hinausgehen, musste dieser Thread aus Kapazitäts- und Übersichtsgründen zwischenzeitlich geschlossen bleiben.
Da nunmehr neue Erkenntnisse vorliegen wie eine Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176135.html#msg176135
sowie die Information, dass auch die anderen Beteiligten vorinformiert waren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176198.html#msg176198
wurde der Thread wieder geöffnet.
Hier bitte ausschließlich - und ohne Spekulationen - weiter zum Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Zur diesbezüglichen Modifikation eines Mitschnitts des Dradios siehe und diskutiere bitte in gesondertem Thread unter
J.Paul (AfD): Fragwürdige Veränderung eines Tondokuments des „Deutschlandradio“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28003.0.html
kl. Anfrage Rh.-Pfalz zu Ankünd. Urteilstermin + modifiziertem Tondokument
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28045.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



Hinweis > siehe nunmehr offizielle Terminsankündigung durch das BVerfG unter
Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juli 2018, 12:44 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ich weiß, es ist nun schon ein bisschen spät, nach dem "Urteil".
Noch mal eine Anm. zur Ära der korrupten Bundesverfassungsrichter.

:...öffentlich-rechtlicher Rundfunk... und seine Rolle für die Demokratie

Was kann denn alles so für eine Demokratie eine Rolle inne haben?
Menschen.
Menschen können eine Rolle für eine Demokratie inne haben. I. O.

Aber eine Nutzungsmöglichkeit?
Wie soll denn eine Nutzungsmöglichkeit eine Demokratie-Rolle besitzen?

Wenn der kleinere, unbedeutendere Bruder, Ferdinand Kirchhof eine Nutzungsmöglichkeit seines Gehirnes hat, aber diese Möglichkeit seiner Gehirnnutzung auslässt, dann kann sein Gehirn logischerweise auch keine Rolle für die Umwelt oder gar für eine Demokratie innehaben.

Das würde nur bei tatsächlich-praktischer Nutzung funktionieren!

Eine Demokratierolle kann doch nur bei tatsächlich-praktischer Nutzung unterstellt werden (?)
Wie soll eine Nutzungsmöglichkeit, die nicht tatsächlich-praktisch stattfindet, eine Rolle spielen?

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2018, 12:59 von Bürger«

P
  • Beiträge: 377
 @ungezahlt, Hallo Markus,

die Bundesverfassungsrichter wissen sehr genau, dass wir nicht in einer Demokratie leben und das sie selbst Teil einer/der Elitenherrschaft sind. Für die war und ist das Ganze, was sie von sich gegeben haben überhaupt kein Widerspruch. Was sich jetzt fundamental geändert hat ist, dass die Tarnkappe "Demokratie" nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte. Aber deswegen werden die doch freiwillig nicht ihr Verhalten ändern! Warum sollten sie das aus ihrer eigenen Sicht tun, wenn sie zu den massiven Profiteuren des Ganzen gehören?

LG Peli


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht jeden Thread für Allerweltsdiskussionen nutzen und von einer Nebenbemerkung zur nächsten hangeln, sondern bitte ausschließlich, eng und zielgerichet am jeweiligen Kern-Thema bleiben, welches hier lautet
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
und den im Einstiegsbeitrag geschilderten Umstand der Äußerung von Frau Raab zum Gegenstand hat.
Wenn es nichts konstruktives zum Thema zu kommentieren gibt, dann muss auch nicht kommentiert werden.
Die Übersicht und Thementreue des Forum wird es danken.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Beiträge: 117
  • Freistatt Bayern
Eine Anfrage zum Vortrag von St.-Sekr.-in Raab im Forum Journalismuskritik vom 22.06.'18 habe ich an die Geschäftsstelle Mainz gestellt:

Die Antwort liegt nun seit dem 10.07.'18 vor:

Ad Frage 1: "(..) für die Verfassungsgemäßheit des Beitrages gute Argumente finden, (..)"

Neu ist, daß "gute Argumente" plötzlich gefunden sind, beim BVerfG (16.05.'18) aber fehlten. Davon steht in der Stellungnahme nichts.

Bei der Wortwahl drängt sich eine Verbindung/Abstimmung zwischen Rundfunkanstalten, Regierung, BVerfG geradezu auf.

Nicht neu ist die hinlänglich bekannte Gebetsmühle,  "dass der ÖRR unverzichtbar für unsere Gesellschaft ist (..)",
hierzu:  Unendliche Geschichte endet? – Urteil zum Rundfunkbeitrag steht bevor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28099.msg176813.html#msg176813

Die haben irgendwie noch nicht bemerkt, dass mit dem 01.01.1984 das "duale Rundfunksystem" (nun auch privater Rundfunk) eingeführt wurde.

Nachdem die LRAs sich den Privatsendern in der Programmgestaltung weiterhin annähern, sind wohl eher die Pensionsrücklagen unverzichtbar.

Ad Frage 2, hier bereits im Thread: "..sowie die Information, dass auch die anderen Beteiligten vorinformiert waren."

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Das Bruderurteil vom 18.07.'18 sagt mir: Der Bürger hat keine Möglichkeit mehr, seine (Abwehr-)Grundrechte (Art. 1 mit Art. 19) gegenüber dem Staat zu behaupten.

Und dass LRAs nicht Unternehmen sondern staatliche Einrichtungen sind, wissen wir seit dem GEWA-Urteil (EuGh C-337/06)

Rn 47
Zitat
Schließlich darf es [..] zu keiner unterschiedlichen Beurteilung danach führen, ob die Finanzmittel den öffentlichen Haushalt durchlaufen, der Staat also die Gebühr zunächst einzieht und die Einnahmen hieraus dann den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Verfügung stellt, oder ob der Staat diesen Anstalten das Recht einräumt, die Gebühren selbst einzuziehen.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=71713&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1


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Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

  • Beiträge: 7.250
Und dass LRAs nicht Unternehmen sondern staatliche Einrichtungen sind, wissen wir seit dem GEWA-Urteil (EuGh C-337/06)

Rn 47
Zitat
Schließlich darf es [..] zu keiner unterschiedlichen Beurteilung danach führen, ob die Finanzmittel den öffentlichen Haushalt durchlaufen, der Staat also die Gebühr zunächst einzieht und die Einnahmen hieraus dann den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Verfügung stellt, oder ob der Staat diesen Anstalten das Recht einräumt, die Gebühren selbst einzuziehen.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=71713&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Deine Aussage geht aus dem Wortlaut zu dieser Randnummer 47 nicht hervor.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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