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Autor Thema: kleine Anfrage RP: Ankünd. Urteilstermin BVerfG + modifiziertes Tondokument DLF  (Gelesen 4470 mal)

d
  • Beiträge: 138
Hallo Mitstreiter,

bzgl.
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.0.html
J.Paul (AfD): Fragwürdige Veränderung eines Tondokuments des „Deutschlandradio“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28003.0.html

wurde nun eine entsprechende offizielle "Kleine Anfrage" an den Landtag Rheinland-Pfalz zu dem Thema gestellt:

https://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/6692-17.pdf

Auszug der Fragen an den Landtag:
Zitat
Ich frage die Landesregierung:
1. Durch wen wurde Staatssekretärin Raab über das Datum der Urteilsverkündung informiert?
2. Zu welchem Zeitpunkt wurde Staatssekretärin Raab über das Datum der Urteilsverkündung informiert?
3. Warum hatte Staatssekretärin Raab Kenntnis von der Urteilsverkündung bevor der Erste Senat des BVG das entsprechende Datum veröffentlichte?
4. Hatte Staatssekretärin Raab bei ihrer Äußerung in der Sendung bzw. Aufzeichnung des Deutschlandradios am 22. Juni 2018 auch Kenntnis des Inhalts des noch zu verkündenden Urteils?
5. Wenn ja, durch wen wurde sie über den Inhalt informiert?
6. Haben Staatssekretärin Raab bzw. Mitarbeiter oder Vertreter der Landesregierung in irgendeiner Form die Änderung des Tondokuments (vgl. Verweise) des Deutschlandradios veranlasst?
7. Wird in dieser Sache Kontakt mit dem Deutschlandradio aufgenommen, um die Veränderung des Tondokuments aufzuklären (bitte begründen)?

Der Fristablauf zur Beantwortung ist der: 25.07.2018 (Ablaufdatum ist zu finden in der "OPAL Parlamentsdokumentation" wenn man nach der Drucksache 17/6692 sucht)
Link: http://opal.rlp.de/starweb/OPAL_extern/index.htm#?

Der Beratungsstand ist auch hier einsehbar:
https://www.parlamentsspiegel.de/home/suchergebnisseparlamentsspiegel.html?db=psakt&view=einzel&id=RPF_V-246676_0000

____
Edit "ChrisLPZ":
Betreff angepasst und Link zum Beratungsstand hinzugefügt


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C
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Antwort der Bevollmächtigten des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD)
– Drucksache 17/6692 –

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag, nachträgliche Änderung eines Tondokuments des Deutschlandradio

Zitat
Die  Kleine Anfrage – Drucksache 17/6692 –  vom 3. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut:

In einem Tondokument des Deutschlandradio (DRadio), das auf dem „Kölner Forum für Journalismuskritik“ (22. Juni 2018) aufgezeichnet und nach offenkundiger Live-Sendung auf die Internetseite gestellt wurde, äußerte Staatssekretärin Heike Raab, dass das Bundesverfassungsgericht (BVG) sein Urteil in der Auseinandersetzung um den Rundfunkbeitrag am 18. Juli verkünden werde. Der Kontext der Äußerung von Staatssekretärin Raab kann durch den Hörer zudem so verstanden werden, dass ihr zu diesem Zeitpunkt auch der Inhalt des Urteils bereits bekannt war. Zu diesem Zeitpunkt hatte der zuständige Senat des BVG allerdings noch keinen Termin bekannt gegeben. Erst am 29. Juni bestätigte das BVG in einer Pressemitteilung, dass die Urteilsverkündung tatsächlich am 18. Juli stattfinden werde. Der Beitrag, in dem sich Staatssekretärin Raab zum Verfahren und zum Urteil äußert, wurde nach seiner Ausstrahlung bzw. Publikation auf der Internetseite (22. Juni 2018) dahingehend verändert (spätestens am 27. Juni), dass die Äußerung der Staatssekretärin bezüglich des Datums der Urteilsverkündung des BVG herausgeschnitten wurde.
Verweise: https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/22/forum_journalismuskritik_2018_ueber_gebuehr_gut_dlf_20180622_1130_e9368d46.mp3
(22. Juni 2018)
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/27/ueber_gebuehr_gut_die_zukunft_der_dlf_20180627_1915_93ad1a04.mp3
(27. Juni 2018)

Ich frage die Landesregierung:
1. Durch wen wurde Staatssekretärin Raab über das Datum der Urteilsverkündung informiert?
2. Zu welchem Zeitpunkt wurde Staatssekretärin Raab über das Datum der Urteilsverkündung informiert?
3. Warum hatte Staatssekretärin Raab Kenntnis von der Urteilsverkündung bevor der Erste Senat des BVG das entsprechende Datum veröffentlichte?
4. Hatte Staatssekretärin Raab bei ihrer Äußerung in der Sendung bzw. Aufzeichnung des Deutschlandradios am 22. Juni 2018 auch Kenntnis des Inhalts des noch zu verkündenden Urteils?
5. Wenn ja, durch wen wurde sie über den Inhalt informiert? 
6. Haben Staatssekretärin Raab bzw. Mitarbeiter oder Vertreter der Landesregierung in irgendeiner Form die Änderung des Tondokuments (vgl. Verweise) des Deutschlandradios veranlasst?
7. Wird in dieser Sache Kontakt mit dem Deutschlandradio aufgenommen, um die Veränderung des Tondokuments aufzuklären (bitte begründen)?

Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales
hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Juli 2018 wie folgt beantwortet:


Zu den Fragen 1 und 2:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Schreiben an den Verfahrensbevollmächtigten der Länder, Prof. Dr. Dieter Dörr, vom 12. Juni 2018 den beabsichtigten Verkündungstermin mitgeteilt. Professor Dörr hat diese Information entsprechend seiner Beauftragung an die 16 Länder weitergegeben.

Zu Frage 3:
Es ist vor dem Bundesverfassungsgericht üblich, dass die Verfahrensbeteiligten – Beschwerdeführer, wie auch sonstige Beteiligte – für ihre Terminplanung frühzeitig darüber informiert werden, wann das Gericht beabsichtigt, sein Urteil zu verkünden. Diese Vorabinformation steht aber natürlich immer unter dem Vorbehalt der endgültigen Festsetzung des Termins.

Zu den Fragen 4 und 5:
Nein.

Zu Frage 6:
Nein.

Zu Frage 7:
Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage waren auf der Internetseite der Veranstaltung „4. Kölner Forum für Journalismuskritik“ vollständige Mitschnitte der einzelnen Panels enthalten. Das Panel unter dem Titel „Über Gebühr gut?“ ist hier in voller Länge abrufbar. Ob und inwieweit daneben auch gekürzte Fassungen der Podiumsdiskussion im Angebot des Deutschlandradios Verwendung gefunden haben, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung und unterfällt der Redaktionshoheit des Deutschlandradios. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Antwort zu Frage 6 sieht die Landesregierung keine Veranlassung, mit dem Deutschlandradio Kontakt aufzunehmen.

Heike Raab
Staatssekretärin
Download des Originaldokuments (pdf, ~730 kb)
https://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/6859-17.pdf

Alternativ-Download im Anhang


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Aha, das Deutschlandradio ist also sooo staatsunabhängig, dass Live-Mitschnitte im Sinne des Staates nachträglich geändert werden. Im Eigeninteresse!


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

m
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Das wäre doch ganz einfach die Vertreter der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht RA Bölck, RA Koblenzer zu fragen, ob Sie denn auch am 12. Juni 2018 vom Bundesverfassungsgericht über den Termin 18.07.2018 informiert wurden.

Und die weitere Frage ist, wie umfänglich diese Information denn war.
Ob da auch drin stand - wie Frau Raab es formulierte - "gute Argumente" beim BVerfG zum RBStV "haben wir gefunden".


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s
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Kann denn unser Mitstreiter das mit der Terminankündigung bestätigen?
Müsste er bzw. sein Anwalt ja auch zur gleichen Zeit bekommen haben.


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

K
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Die Mitteilung des BVerfG mit dem voraussichtlichen Termin des Beschlusses kam lt. mir vorliegenden Rückmeldungen bei einem der RA am 20.06.; bei einem anderen RA am 29.06. an.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Also die Fragen wirken ja auch irgendwie etwas handzahm bzw. unbedarft...
...und die Frage, wer oder was Frau "Staatssekretärin" Raab dazu befugt hat, die Termins-Ankündigung als "staatsferne Pressesprecherin des BVerfG" selbst vorzunehmen - vorgreiflich der öffentlichen Ankündigung durch das BVerfG - fehlt gänzlich... ::) ??? :-\


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Die Mitteilung des BVerfG mit dem voraussichtlichen Termin des Beschlusses kam lt. mir vorliegenden Rückmeldungen bei einem der RA am 20.06.; bei einem anderen RA am 29.06. an.
Gruß Kurt
Wir haben es hier also mit keiner gleichbehandelnde Informationsvermittung von seitens des BVerfG zu tun -
oder aber es liegt an dem staatlichen Absprachen- und dem Einflussklüngel der Politik.

12.06.2018 Dr. Dörr bekam Terminankündigung des BVerfG 18.07.2018

20.06.2018 Rechtsanwalt 1 bekam Terminankündigung des BVerfG 18.07.2018

22.06.2018 Frau Raab verkündet als Sprecherin der B-Länder auf dem Podium die Terminankündigung des BVerfG 18.07.2018

29.06.2018 Rechtsanwalt 2 bekam Terminankündigung des BVerfG 18.07.2018

jetzt fehlt noch wann Sixt bzw. die Anwälte von Sixt darüber informiert wurden

Habe ich das jetzt so richtig verstanden und wiedergegeben?


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T

Tereza

Hat (zwar nur) indirekt mit dem hier aufgezeigten unterschiedlichen Informationsfluss an die klagenden/beklagten Parteien zu tun, bestätigt aber die offensichtliche Ungleichbehandlung:

Aus einem mir bekannten Fall von Person "R":
Beklagte LRA bekam Info von BVerfG-Entscheid/Ablehnung vom 27.11.2017 vor dem 04.12.2017
Kläger "R" bekam Info von BVerfG-Entscheid/Ablehnung vom 27.11.2017 nach dem 08.01.2018


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