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Autor Thema: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab  (Gelesen 67547 mal)

m
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Handelsblatt, 17.04.2018
Streit um Finanzierung von ARD und ZDF
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Neue Wendung im Streit um die Rundfunkgebühr: Zwei Kläger lehnen Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof ab. Der Grund: sein Bruder.


Weiterlesen unter ("Premium")
http://www.handelsblatt.com/my/unternehmen/it-medien/streit-um-finanzierung-von-ard-und-zdf-gegner-der-rundfunkgebuehr-lehnen-verfassungsrichter-wegen-befangenheit-ab/21182950.html


Hinweis: Der google-Link scheint die "Premium"-Schranke irgendwie zu "umgehen"...
Rundfunkbeitrag vor Verfassungsgericht: Kläger lehnen Richter ab
www.handelsblatt.com › Unternehmen › IT + Medien
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Weitere Möglichkeit: google news Suche nach "Rundfunkbeitrag Befangenheit"
https://news.google.com/news/search/section/q/rundfunkbeitrag%20befangenheit/rundfunkbeitrag%20befangenheit?hl=de&gl=DE&ned=de


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Danke für den Fund - jetzt ist es also raus... ;)
...nur dass ich bislang nicht weit lesen konnte, da "Premium"/ nur mit Registrierung

Bleibt abzuwarten, wie sich das weiterentwickelt.

Ich finde ja, dass schon der Fragenkatalog "tendenziös" und "suggestiv" ist und wichtige Fragenstellungen auslässt...
Es ist angerichtet! Schreiben des BVerfG - Erster Senat - vom 30. August
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24659.0.html

Insofern krankt es schon an der Vorbereitung - nicht nur an der weiteren Be- und Verhandlung.


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mb1

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Auf jeden Fall interessant.

Ich finde ja, dass schon der Fragenkatalog "tendenziös" und "suggestiv" ist und wichtige Fragenstellungen auslässt...

Ich bin der Meinung, dass der Fragenkatalog von Kirchhof nur verantwortlich weitergeleitet wurde, aber vom Berichterstatter Paulus federführend formuliert und veranlasst wurde.
Der Verantwortung des BVerfGs immanent wurden dabei durchaus "Brücken" gebaut.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

M
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Ich konnte ohne Premium drauf zugreifen. Ein Fehler im System? Hab sicherheitshalber die Seite als PDF und im HTML Format gesichert. Evtl. lässt sich das via PN verteilen? Bin jedenfalls nicht eingeloggt gewesen und habe defintiv auch keinen Premium Account.


Edit "Bürger": Der google-Link scheint auch (irgendwie) die "Premium"-Schranke zu "umgehen"...
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. April 2018, 03:00 von Bürger«
Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Anm.:
Falls das BverfG auf die Befangenheits-Ablehnung gegen Ferdinand Kirchhof antworten sollte, wissen wir bereits jetzt schon, wie deren "Antwort" lauten wird.

Siehe deren "Antwort" im Anhang

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. April 2018, 23:54 von DumbTV«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Im Artikel heißt es:

Zitat
In seinem Befangenheitsantrag schreibt Anwalt Koblenzer: „Sollte der Erste Senat die Verfassungswidrigkeit feststellen, hätte dies für Professor Paul Kirchhof nicht nur einen enormen Reputationsschaden zur Folge, sondern würde auch dazu führen, dass die Landesrundfunkanstalten Ansprüche auf Schadensersatz gegen ihn geltend machen können.“

Das mit dem Schadenersatz ist ziemlich sicher Quatsch. Soweit ich informiert bin haben die Länder den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geschlossen und jeweils als Gesetz verabschiedet. Die Verantwortung für Gesetze tragen immer noch die in den Parlamenten sitzenden Politiker. Bevor man also einen Auftragsschreiber mit Schadenersatzforderungen konfrontiert, sollten erst einmal die Politiker zur Verantwortung gezogen werden. Wann hätten die jemals aus dem Privatsäckel für Schäden durch schlecht gemachte Gesetze oder falsche Entscheidungen nur einen Cent aus privater Schatulle bezahlt? Zudem ist man dem Gutachter Kirchhof nicht in allen Punkten gefolgt, was quasi eine Ausstiegsoption für K. darstellt.

Die Sender und die Politik planten die Einführung einer Wohnungsabgabe zudem schon lange vor dem Kirchhof-Gutachten. Schon 2007 war dies Gegenstand des Gutachtens von Prof. Jarass. Man darf als sicher annehmen, dass auch diesem Gutachten Diskussionen innerhalb der Sender voraus gingen.

Sofern Anwalt Koblenzer dies wirklich gesagt hat: verzichtet er dem Kläger gegenüber auf Entlohnung, wenn das BVerfG ihm nicht zum Sieg verhilft?

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2018, 16:56 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Erfolgreicher Fall der Ablehnung von Bundesverfassungsrichter  Kirchhof:
- wohl: Paul Kirchhof -
 BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
 https://www.jurion.de/urteile/bverfg/1990-04-05/2-bvr-413_88/   
Zitat
RN 24 === Der zulässige Antrag auf Ablehnung des Richters Kirchhof wegen Besorgnis der Befangenheit ist begründet.
 RN 29 === Bei dessen Gutachten handelt es sich nicht lediglich um ein privates ergebnisoffenes Gutachten im Auftrag der Landesregierung. Der Gutachtenauftrag wurde vielmehr erst erteilt, nachdem die wissenschaftliche Meinung des Gutachters zu den streitigen verfassungsrechtlichen Fragen in der Anhörung bekannt geworden war, die Landesregierung also wußte, daß Professor Kirchhof ihre - und nicht die von der Fraktion bevorzugte - Regelungskonzeption für das Wasserentnahmeentgelt unterstützte. Das Gutachten war somit von vornherein dazu bestimmt, den Gesetzentwurf der Landesregierung verfassungsrechtlich abzustützen; ihm kam, wie der Gang des Gesetzgebungsverfahrens zeigt, eine für die Entscheidung in der politischen Kontroverse mit der eigenen Fraktion ausschlaggebende Funktion zu.
 

Demnach: Paul Kirchhof wäre als Richter bezüglich Rundfunkbeitrag ablehnbar. Ferdinand eher nicht.
"Sippenhaft ist abgeschafft."
Berichterstatter und Ausrichter in unserem Sinn: Prof. Paulus.
Die Meinung war hier immer, dass Ferdinand Kirchhof eher positiv ist für unsere Interessen, weil er den Unfug gutmachen könnte, der in Folgewirkung des Gutachtens seines älteren Bruders angerichtet wurde. So sieht es nach bisherigem Stand auch aus.
Der Befangenheitsantrag von Prof. Koblenzer, Koblenzer immer gut für überraschenden Anwaltsmut, wird Ferdinand Kirchhof vermutlich nicht von der Mitwirkung entbinden. Folgewirkung wird aber sein, dass dieser erst recht wird beweisen wollen, nicht befangen zu sein.

Manche Anträge stellt man im vollen Bewusstsein der Aussichtslosigkeit mit einem Win-Win-Kalkül: Auch die Ablehnung erzeugt taktischen Nutzen.
Solche Sachen beweisen, wie aussichtslos der unvorbereitete Normalbürger ist gegen den rechtbrechenden Vorsatz des ARD-Volljuristen-Kartells. Mit hilflosen Prosatext-Schriftsätzen über Gerechtigkeit und große Dinge, gegen diese Machtdominanz reicht es nicht.
Man muss juristischer und politischer Tiefschlag-Stratege sein, um im eigenen Verfahren zu siegen. Wer ist das schon?
Dank an Professor Koblenzer.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

W
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Keine neue Wendung, dies wurde z.B. auf der Veranstaltung GEZxit Berlin 2017, mindestens von Prof. Koblenzer angekündigt, daran kann ich mich erinnern.

Diese Dinge sind dem Gericht ohnehin bekannt. Man hätte schon vor Verfahrensbeginn Abhilfe schaffen müssen.


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Chef eines Möbel- und Dekorationsgeschäfts

c
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Ferdinand hat nun zwei Möglichkeiten: er kann entweder die Reputation seiner Familie, insb. seines Bruders und damit auch dessen Universität, beschädigen oder die Reputation des BVerfG und der gesamten deutschen Justiz weiter in den Dreck ziehen.

Warum sich die Kirchhofs wegen eines sechsstelligen Betrags mit einem solchen, schlicht falsch argumentierten Gefälligkeitsgutachten in diese Lage manövriert haben, ist nicht nachvollziehbar. So knapp kann es doch nicht sein. Oder sind die Schuldenberge wegen der Vorstadtvilla so groß?

Offensichtlich zählen Reputation und Rechtstaatlichkeit heute nichts mehr. Es geht nur noch um Kohle und individuelle Vermögensvorteile einiger weniger. Deutlicher könnte es nicht werden.


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n
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Warum sich die Kirchhofs wegen eines sechsstelligen Betrags mit einem solchen, schlicht falsch argumentierten Gefälligkeitsgutachten in diese Lage manövriert haben, ist nicht nachvollziehbar. So knapp kann es doch nicht sein. Oder sind die Schuldenberge wegen der Vorstadtvilla so groß?

Offensichtlich zählen Reputation und Rechtstaatlichkeit heute nichts mehr. Es geht nur noch um Kohle und individuelle Vermögensvorteile einiger weniger. Deutlicher könnte es nicht werden.

Es geht hier nicht (nur) um Geld, das könnten die Profiteure sogar verschmerzen (wenn man davon ausgeht, dass sie ja noch andere "Tätigkeiten" haben sowie auch sicher gut darin sind, Beträge "beiseite" zu schaffen - in Hartz4 o. als normaler Arbeitnehmer wird keiner landen).


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  • Freistatt Bayern
Der Termin am BVerfG 16./17. Mai '18 sollte einfach nur sechs Wochen hinausgeschoben werden (mindestens):

-> F. Kirchhof (* 1950) geht am: 30. Juni 2018 <-
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht

Damit wäre der Familenbetrieb K&K im BVerfG Geschichte und erledigt.

Naja, vielleicht wird doch noch jemand krank?

Repost aus:
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.0.html  (reply119)


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Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

f

faust

... gefällt mir !

Eine große Schlacht (.. na, wenn das keine ist  >:D (#) 8) ) hat bitteschön auch mit Pauken und Trompeten zu beginnen !
Ich habe schließlich vorab schon 2x105 Euro "Kriegsdividende" bezahlt !


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Golem, 18.04.2018

Gegner des Rundfunkbeitrags lehnen Verfassungsrichter ab

Der Termin im Mai zur Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag könnte nicht einzuhalten sein: Kläger lehnen einen der Verfassungsrichter ab, weil dessen Bruder die Grundlage für das 2013 eingeführte Gebührenmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schrieb. Artikel veröffentlicht am 18. April 2018, 15:14 Uhr , Achim

Von Achim Sawall

Zitat
Im Streit um den Beitrag für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk werfen die Gegner dem Bundesverfassungsgericht Befangenheit vor. Wie das Handelsblatt berichtet, lehnen zwei der vier Beschwerdeführer den Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof wegen Befangenheit ab. Kirchhof ist Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts und dessen Vizepräsident. Die Beschwerdeführer begründen ihren Befangenheitsantrag mit der Verwandtschaft von Kirchhof. Der Richter ist der jüngere Bruder von Paul Kirchhof - dem Kronzeugen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. […]

Weiterlesen auf:
https://www.golem.de/news/befangenheit-gegner-des-rundfunkbeitrags-lehnen-verfassungsrichter-ab-1804-133924.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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K
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Die sind selbst zum Abschreiben zu schlau:

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht will sich am 17. und 18. Mai mit der Klage beschäftigen.

Quelle/Auszug aus dem golem.de-Artikel: https://www.golem.de/news/befangenheit-gegner-des-rundfunkbeitrags-lehnen-verfassungsrichter-ab-1804-133924.html


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Zitat
Zu den Klägern zählen neben dem Autovermieter Sixt auch mehrere Privatleute.
Gut, im Vergleich zu 40 Mio. Erwachsenen sind einige Hundert Verfassungsbeschwerdeführer tatsächlich nur "mehrere". Ich finde aber, daß hier ein falscher Eindruck entsteht.

Daß die mögliche Befangenheit von Richter Kirchhof nicht vom Gericht vorausgesehen wurde und der Termin einfach nach hinten verlegt, finde ich auch etwas seltsam. Möglicherweise hätte ein späterer Termin dann eine Kollision mit einem anderen Termin verursacht? (Damit meine ich jetzt keine BVerfG-interne Angelegenheit.)

Interessant finde ich, daß Paul Kirchhof anscheinend nicht zum ersten Mal ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt hat [Dank an pjotre https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27133.msg170599.html#msg170599]. Da könnte man schon fragen, ob ein solches Gutachten noch einen Hauch von Objektivität beanspruchen kann (wenn man es gelesen hat, muß man sich diese Frage nicht mehr stellen), unabhängig davon, ob Kirchhofs Vorgaben dann auch wirklich umgesetzt wurden oder nicht.
Für den ein oder anderen Landtag wird es aber wohl schon ärgerlich werden, denn immerhin wurde aufgrund des Kirchhof-Gutachtens behauptet, der Rundfunkbeitrag sei "karlsruhesicher". Da kann man jedoch auch nur sagen: Wer selbst denkt, kann nicht auf des Kaisers neue Kleider hereinfallen.

Zitat
Kirchhof legitimiert die Gebühren auch damit, dass ARD und ZDF möglichst unabhängig von Werbereinnahmen sein sollen.
Unglaublich. Wir schreiben das Jahr 2018, seit 4 Jahren herrscht der Rundfunkbeitrag in Deutschland. Würde es sich um Gebühren handeln, dann müßten die Rundfunkfreien nicht auf die Barrikaden gehen, weil der Staat ihnen dennoch Geld abpressen will.

Zitat
ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen Paul Kirchhof für sein Gutachten nach Schätzungen von Medienrechtsprofessoren mindestens 100.000 Euro oder mehr gezahlt haben.
Wow! Was man mit diesem Geld Sinnvolles hätte leisten können... Gehört das Honorar für ein Gutachten eigentlich zum Kern des Rundfunks, der aus Gebühren-/Beitragsgeldern finanziert werden soll? War zudem ja nicht das einzige Gefälligkeitsgutachten.


Edit "Bürger":
Zum Thema Honorar für das Kirchhof-Gutachten siehe bitte u.a. bereits existierende Diskussion unter
Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18112.0.html
Hier bitte weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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