Zu den Klägern zählen neben dem Autovermieter Sixt auch mehrere Privatleute.
Gut, im Vergleich zu 40 Mio. Erwachsenen sind einige Hundert Verfassungsbeschwerdeführer tatsächlich nur "mehrere". Ich finde aber, daß hier ein falscher Eindruck entsteht.
Daß die mögliche Befangenheit von Richter Kirchhof nicht vom Gericht vorausgesehen wurde und der Termin einfach nach hinten verlegt, finde ich auch etwas seltsam. Möglicherweise hätte ein späterer Termin dann eine Kollision mit einem anderen Termin verursacht? (Damit meine ich jetzt keine BVerfG-interne Angelegenheit.)
Interessant finde ich, daß Paul Kirchhof anscheinend nicht zum ersten Mal ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt hat [Dank an pjotre
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27133.msg170599.html#msg170599]. Da könnte man schon fragen, ob ein solches Gutachten noch einen Hauch von Objektivität beanspruchen kann (wenn man es gelesen hat, muß man sich diese Frage nicht mehr stellen), unabhängig davon, ob Kirchhofs Vorgaben dann auch wirklich umgesetzt wurden oder nicht.
Für den ein oder anderen Landtag wird es aber wohl schon ärgerlich werden, denn immerhin wurde aufgrund des Kirchhof-Gutachtens behauptet, der Rundfunkbeitrag sei "karlsruhesicher". Da kann man jedoch auch nur sagen: Wer selbst denkt, kann nicht auf des Kaisers neue Kleider hereinfallen.
Kirchhof legitimiert die Gebühren auch damit, dass ARD und ZDF möglichst unabhängig von Werbereinnahmen sein sollen.
Unglaublich. Wir schreiben das Jahr 2018, seit 4 Jahren herrscht der Rundfunk
beitrag in Deutschland. Würde es sich um Gebühren handeln, dann müßten die Rundfunkfreien nicht auf die Barrikaden gehen, weil der Staat ihnen dennoch Geld abpressen will.
ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen Paul Kirchhof für sein Gutachten nach Schätzungen von Medienrechtsprofessoren mindestens 100.000 Euro oder mehr gezahlt haben.
Wow! Was man mit diesem Geld Sinnvolles hätte leisten können... Gehört das Honorar für ein Gutachten eigentlich zum Kern des Rundfunks, der aus Gebühren-/Beitragsgeldern finanziert werden soll? War zudem ja nicht das einzige Gefälligkeitsgutachten.
Edit "Bürger":
Zum Thema Honorar für das Kirchhof-Gutachten siehe bitte u.a. bereits existierende Diskussion unter
Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18112.0.html
Hier bitte weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.